In vielen Forschungsprojekten tragen nicht nur Professuren die Hauptlast. Wer Anträge vorbereitet, Daten erhebt, Teams koordiniert oder Teilprojekte verantwortet, prägt den Erfolg oft ebenso wie die formale Projektleitung. Genau an diesem Punkt setzt die Forderung des Deutschen Hochschulverbands an.
„Wissenschaft entsteht im Team.“
Mit diesem Satz begründet DHV-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch die Forderung, besondere Leistungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch außerhalb der Professur verlässlich, transparent und angemessen zu honorieren. Dahinter steht eine Frage, die viele Hochschulen betrifft: Wie wird gute Arbeit anerkannt, wenn Forschung und Lehre arbeitsteilig organisiert sind?
Was der Deutsche Hochschulverband konkret verlangt
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat dazu ein Positionspapier mit dem Titel Leistungszulagen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler außerhalb der Professur als Instrument attraktiver Karrierewege vorgelegt. Darin fordert der Verband, Leistungszulagen und Leistungsprämien in allen Ländern und für sämtliche A-Besoldungsgruppen zu ermöglichen und diese Möglichkeiten transparenter zu machen.
Eine Leistungszulage ist ein dauerhafter Gehaltszuschlag, eine Leistungsprämie eine einmalige Zahlung. Zusätzlich sollen nach Vorstellung des DHV drittmittelbezogene Zulagen eingeführt werden. Drittmittel sind Gelder, die von außen für Forschung und Lehre eingeworben werden, etwa von Stiftungen, Unternehmen oder öffentlichen Förderern.
Die vorgeschlagenen Zulagen sollen sich an den Forschungs- und Lehrzulagen der W-Besoldung sowie an tarifvertraglichen Sonderzahlungen orientieren. Gemeint ist damit ein System, das besondere Leistungen nicht nur im Professorenamt, sondern auch in anderen wissenschaftlichen Laufbahnen finanziell sichtbar macht.
Wo das geltende Recht Spielräume lässt – und wo Lücken bleiben
Der Verband verweist darauf, dass der Tarifvertrag der Länder (TV-L) und weitere einschlägige Tarifverträge bereits Leistungszulagen, Leistungsprämien und unter bestimmten Voraussetzungen Sonderzahlungen aus privaten Drittmitteln erlauben. Solche Zahlungen sind möglich, wenn nach Deckung der Vorhabenkosten noch Mittel übrig bleiben.
Auch in der A-Besoldung können in vielen Ländern Leistungszulagen und Leistungsprämien gewährt werden. Eine eigene Regelung für drittmittelbezogene Sonderzahlungen an verbeamtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fehlt nach Angaben des DHV bislang jedoch. Genau darin sieht der Verband eine Lücke zwischen vorhandenen Möglichkeiten und ihrer tatsächlichen Nutzung.
Wie unterschiedlich die Lage ausfällt, zeigen Beispiele aus den Ländern. Nordrhein-Westfalen sieht in der A-Besoldung Leistungsprämien und Leistungszulagen vor; bei arbeitsteiligen Leistungen kann die Vergabe mehreren Beteiligten gemeinsam zugerechnet werden. Baden-Württemberg regelt allgemeine Grenzen für Leistungszulagen und Leistungsprämien nach TV-L auch für aus Drittmitteln finanzierte Beschäftigte, schließt aber eine Doppelhonorierung aus. In Bayern ist die Forschungs- und Lehrzulage nach Art. 57 BayBesG auf W-Professorinnen und -Professoren, Juniorprofessorinnen und -professoren sowie Nachwuchsprofessorinnen und -professoren beschränkt.
Für Beschäftigte an Hochschulen entsteht damit ein föderaler Flickenteppich: Je nach Land und Statusgruppe gelten andere Regeln. Wer außerhalb der Professur besondere Leistungen erbringt, findet deshalb nicht überall dieselben Möglichkeiten vor, dafür Anerkennung über Zulagen oder Prämien zu erhalten.
Warum die Debatte über Geld hinausgeht
Aus Sicht des DHV geht es nicht nur um einzelne Zuschläge, sondern auch um die Struktur wissenschaftlicher Karrierewege. Wenn Hochschulen und Forschungseinrichtungen neue, eigenständige Stellenprofile neben der Professur schaffen wollen, müsse besondere Leistung auch finanziell anerkannt werden, sagte Koch.
Der Verband verbindet damit den Anspruch auf mehr Transparenz. Nach seiner Vorstellung sollen klare Kriterien und nachvollziehbare Entscheidungen festlegen, wer eine Zulage oder Prämie erhält. Berücksichtigt werden sollen dabei sowohl die eigenständige Einwerbung von Drittmitteln als auch substanzielle Beiträge zur Antragstellung und Projektdurchführung sowie herausragende Leistungen außerhalb des Drittmittelbereichs.
Gerade für wissenschaftliche Teams ist das ein wichtiger Punkt. Wenn mehrere Personen an Konzeption, Durchführung und Koordination beteiligt sind, lässt sich individuelle Leistung nicht immer einer einzelnen Position zuordnen. Ob die vorhandenen Regelungen im Alltag fair angewendet werden, hängt deshalb stark davon ab, wie transparent die Verfahren vor Ort ausgestaltet sind.
Entscheidend bleibt die praktische Umsetzung
Der Streit dreht sich damit weniger um die Frage, ob besondere Leistungen in der Wissenschaft anerkannt werden sollen. Offener ist vielmehr, wie konsequent Länder, Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre bestehenden Spielräume nutzen. Genau dort entscheidet sich, ob aus der Forderung nach mehr Fairness eine nachvollziehbare Praxis wird.
Für Beschäftigte außerhalb der Professur ist das mehr als eine Detailfrage der Besoldung. Wenn ihre Beiträge in Projekten, in der Lehre oder in der Einwerbung von Drittmitteln sichtbar honoriert werden, kann das die Karriereplanung an Hochschulen verändern. Bleiben die Regeln dagegen unübersichtlich oder eng gefasst, dürfte die Wirkung aus Sicht vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler begrenzt bleiben.
Noch offen ist vor allem, wie schnell die Länder auf die Forderung reagieren und ob Hochschulen die vorhandenen Instrumente tatsächlich breiter einsetzen. Der DHV hat damit eine Debatte angestoßen, die an einem empfindlichen Punkt des Wissenschaftssystems ansetzt: der Frage, wie Teamleistung fair vergütet wird.
Quellen
- Positionspapier des Deutschen Hochschulverbands
- TV-L, aktuelle konsolidierte Fassung
- Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen
- Baden-Württemberg: Regelungen zu Leistungszulagen und Leistungsprämien
- Art. 57 BayBesG