Bremen (VBR). Der TÜV-Verband äußerte sich besorgt über die geplante Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung im Zuge des Cannabisgesetzes. Die vorgeschlagenen Änderungen könnten den Eindruck erwecken, dass die Gefahr von Cannabisfahrten bewusst in Kauf genommen wird. Der TÜV-Verband betonte, dass die bestehenden Regelungen sich bewährt haben und mahnte eine angemessene Balance zwischen gesellschaftlichen Veränderungen und Verkehrssicherheit an.
Die Ampelkoalition plant im Januar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis zu beschließen. Gleichzeitig sollen auch Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung abgestimmt werden. Dabei sollen die Regeln für die Fahreignung von Alkohol- und Cannabiskonsumenten angeglichen werden. Der TÜV-Verband hat in diesem Zusammenhang ein Positionspapier vorgelegt.
Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität des TÜV-Verbands, äußerte sich zu den geplanten Änderungen. Er betonte, dass die Verkehrssicherheit ein essentielles Gut sei und nicht durch übereilte gesetzliche Änderungen gefährdet werden dürfe. Das Fahrerlaubnisrecht in Deutschland sei darauf ausgerichtet, erhebliche Schäden im Straßenverkehr abzuwehren. Goebelt machte deutlich, dass der Schutz von Leib und Leben im Straßenverkehr Vorrang habe und die Legalisierung von Cannabis Rauschfahrten nicht bagatellisieren dürfe.
Besonders kritisiert der TÜV-Verband den Vorschlag einer Fahreignungsüberprüfung erst nach wiederholten polizeilich festgestellten Cannabisfahrten. Dies würde bedeuten, dass viele ungeeignete Fahrer weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen könnten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Der Verband forderte, dass es für Verkehrsgefährder keinen „Freischuss“ geben dürfe und dass schon bei der ersten Fahrt unter Cannabis die Fahreignungsüberprüfung angeordnet werden solle.
Der TÜV-Verband sprach sich außerdem gegen eine Erhöhung der Grenzwerte bei Rauschfahrten aus. Die Idee einer Grenzwerterhöhung würde ein falsches Signal an Autofahrer senden und sei nicht mit der Vision Zero vereinbar, die eine Reduzierung von Unfällen im Straßenverkehr anstrebt. Stattdessen solle man die Regeln für Alkoholfahrten verschärfen, indem der Alkoholpromillewert zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung von 1,6 auf 1,1 Promille gesenkt werde.
Abschließend verwies der TÜV-Verband auf sein Positionspapier, das eine ausführliche Stellungnahme zu dem Thema enthält.
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Quelle: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell
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TÜV-Verband: Legalisierung von Cannabis darf keine negativen Folgen für …
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