Lebensversicherungen sind legaler Betrug – mit diesem kontroversen Satz sorgte der Bund der Versicherten e.V. (BdV) in den frühen 1980er-Jahren für Aufsehen. Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen reagierte prompt und reichte eine Unterlassungsklage ein. Doch das Landgericht Hamburg entschied am 03. Juni 1983, dass die Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. 40 Jahre später sieht der BdV keinen Grund zum Feiern.
„Lebensversicherungen zur Altersvorsorge sind auch 40 Jahre später noch Murks!“, sagt BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke. Der Verbraucherschutzverein kritisiert nicht nur Kapitallebensversicherungen, sondern auch private Rentenversicherungen, Fondspolicen sowie Riester- und Rürup-Rentenversicherungen. „All diese Produkte helfen weder bei der Altersvorsorge noch bei der Vermögensbildung. Sie sind intransparent und überteuert“, so Rehmke.
Ein weiteres Problem sieht der BdV darin, dass die Branche bei Rentenversicherungen mit überzogenen Lebenserwartungen arbeitet, was im Ergebnis dazu führt, dass die „garantierten“ Leistungen geringer ausfallen als das, was die Versicherten an Prämien gezahlt haben. Der BdV fordert daher, die Förderung von Lebensversicherungen durch Steuerbegünstigungen zu beenden.
Verbraucher*innen, die eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung besitzen und sie nicht mehr weiterführen möchten, finden im BdV-Infoblatt „Ausstieg aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen“ die wichtigsten Informationen. Ratsuchende BdV-Mitglieder können sich an die Berater*innen des Verbrauchschutzvereins wenden.
Der BdV setzt sich seit über 100 Jahren für die Interessen von Versicherungskund*innen ein. Neben Verbraucherberatung und -informationen bietet der Verband auch rechtliche Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen.
Quelle: Bund der Versicherten e.V. (BdV)