Die Bundesvereinigung Lebenshilfe, ein Selbsthilfe-, Eltern- und Fachverband für Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien, fordert eine abgestimmte Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Änderungen bei der Schulassistenz dürften nicht isoliert beschlossen werden, teilte der Verband am Mittwoch mit. Nach Angaben der Lebenshilfe befasst sich der Bundesrat am Freitag, 25. September, in erster Lesung mit dem Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz.
Im Mittelpunkt der Kritik steht die Sorge, dass Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Klarheit und Verlässlichkeit verlieren könnte. Die Lebenshilfe verlangt, Rechtsansprüche auf individuelle Assistenz zur Teilhabe an Bildung nicht einzuschränken; sie müssten weiterhin rechtlich durchsetzbar bleiben. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt sagte: „Das ist eine Reform, die ihren Namen nicht verdient“.
Warnung vor Leistungseinschränkungen
Die Lebenshilfe fordert, mögliche Änderungen zur Schulassistenz gemeinsam mit weiteren Schritten zu beraten. Dazu zählt der Verband auch die nach seinen Angaben für den Winter angekündigten Reformen der Eingliederungshilfe sowie weitere Strukturveränderungen in der Kinder- und Jugendhilfe, die nach seinen Angaben 2027 anstehen. Die Lebenshilfe fordert eine in sich stimmige Gesetzgebung, so die Position des Verbands.
Schmidt warnt, die geplante Strukturreform lasse grundlegende Fragen offen. „Im besten Fall bleibt sie wirkungslos, im schlechtesten Fall führt sie zu erheblichen Leistungseinschränkungen.“ Das ist eine Risikobewertung der Lebenshilfe; eingetretene Einschränkungen oder konkrete Folgen des aktuellen Gesetzesvorhabens werden damit nicht belegt.
Was das geltende Recht zu Bildungshilfen regelt
Der derzeit abrufbare Rechtsrahmen im Sozialgesetzbuch IX umfasst Leistungen zur Teilhabe an Bildung. § 75 nennt ausdrücklich Hilfen zur Schulbildung, damit Menschen mit Behinderungen Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können. § 112 konkretisiert Hilfen zu einer Schulbildung, Unterstützung für schulische Ganztagsangebote sowie behinderungsbedingt erforderliche Gegenstände und Hilfsmittel.
Diese Vorschriften beschreiben den gesetzlichen Rahmen für Bildungs-, Schul- und Ganztagshilfen. Sie entscheiden jedoch nicht über die Bewilligung einer bestimmten Unterstützung im Einzelfall. Ebenso lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht ableiten, welche konkreten Regeln das nun von der Lebenshilfe angesprochene Vorhaben von 2026 für die Schulassistenz vorsieht.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__75.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__112.html