– Am 09.10.2025 führt VIER PFOTEN vor Tierärztetag Dortmund Aktion mit vier Meter Kuh-Modell durch.
– Appell an Veterinär:innen, bundesweites Verbot von Lebendtiertransporten in Drittländer zu fordern.
– Symbol des Krans erinnert an brutale Rinder-Odyssee im Hafen Cartagena 2021.
VIER PFOTEN fordert beim Tierärztetag ein Verbot von Lebendtierexporten in Drittländer
Zum 30. Deutschen Tierärztetag am Donnerstag, den 09. Oktober 2025, nutzt die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN die Gelegenheit, um vor dem Kongresszentrum Dortmund eine aufmerksamkeitsstarke Aktion durchzuführen. Zwischen 08:00 und 10:00 Uhr wird die Stiftung mit einem beeindruckenden Aktionsszenario präsent sein, das ein vier Meter großes, lebensechtes 3D-Modell einer Kuh an einem Kran zeigt. Dieses Bild erinnert an die tragischen Ereignisse im spanischen Hafen von Cartagena im Frühjahr 2021, bei denen über 2.000 Rinder nach einer dreimonatigen Odyssee notgetötet werden mussten.*
Die Initiative richtet sich besonders an Amtsveterinär:innen, um sie an ihre Verantwortung bei der Kontrolle und Genehmigung von Lebendtiertransporten zu erinnern. VIER PFOTEN appelliert eindringlich daran, in der Abschlusserklärung des diesjährigen Tierärztetags ein bundesweites Transportverbot lebender Tiere in Drittländer zu fordern.*
Ina Müller-Arnke, Expertin für Tiertransporte bei VIER PFOTEN Deutschland, macht die Dringlichkeit deutlich: „Noch immer werden von einigen Veterinärinnen und Veterinären in Deutschland Transportplanungen in Drittstaaten freigegeben, die ganz offensichtlich falsch ausgefüllt worden sind und niemals hätten genehmigt werden dürften. Wenn solche Papiere im Vorfeld eines Transportes bedenkenlos durchgewunken statt kritisch geprüft werden, besiegeln die Verantwortlichen damit das grausame Schicksal der Tiere auf den elendig langen Transporten, bei denen Hitze, Kälte, Hunger, Durst und Verletzungen gang und gäbe sind. Damit muss endlich Schluss sein.“
Mit der Aktion am 09. Oktober 2025 will VIER PFOTEN nicht nur Aufmerksamkeit schaffen, sondern den beteiligten Veterinär:innen den nötigen Impuls geben, ihre Kontrollfunktion verantwortungsbewusst auszuüben und sich für ein Ende der Drittlandexporte einzusetzen. Das Kongresszentrum Dortmund, Rheinlanddamm 200, wird somit zum Ort eines dringenden Appells für mehr Tierschutz bei Transporten über Staatsgrenzen hinaus.
Rechtslage und Rolle der Veterinärämter bei Tiertransporten in Deutschland
Die rechtlichen Vorgaben für den Transport von Tieren in Deutschland basieren im Wesentlichen auf der EU-Tierschutztransportverordnung. Stand 2025 gibt es weiterhin kein eigenes nationales Tiertransportgesetz, das diese Vorgaben ergänzend oder ersetzend regelt. Innerhalb dieses Rahmens regeln ergänzende nationale Bestimmungen etwa die maximale Standard-Transportdauer, die auf 8 Stunden begrenzt ist (Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz; Stand: 2025). Damit bleibt das EU-Recht in Deutschland das zentrale Regulierungsinstrument für Lebendtiertransporte.
Eine wesentliche Rolle kommt den Amtsveterinär:innen zu, die für die Überwachung und Genehmigung von Tiertransporten zuständig sind. Seit 2008 schreibt der Gesetzgeber für alle Beteiligten am gewerblichen Tiertransport einen amtlichen Befähigungsnachweis vor, der bei den Veterinärbehörden zu erwerben ist. Ohne diese Qualifikation drohen Bußgelder, was die Bedeutung einer fachgerechten Kontrolle unterstreicht (Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz; seit 2008). Die Veterinärämter tragen somit eine zentrale Verantwortung, um tierschutzrechtliche Standards während der Planung und Durchführung von Transporten sicherzustellen.
Trotz des bestehenden Rechtsrahmens zeigen sich in der Praxis immer wieder Lücken und Herausforderungen. So fehlen bundesweit einheitliche Regelungen, die etwa längere Transporte über die Standarddauer hinaus wirksam einschränken oder bestimmte Tiertransporte, wie den Export in Drittländer, grundsätzlich untersagen. Zudem mahnt die Tierschutzstiftung VIER PFOTEN die Veterinärinnen und Veterinäre an, ihre Kontrollpflichten konsequenter wahrzunehmen. Insbesondere kritisiert sie die gelegentlich unkritische Freigabe von Transportpapieren, die nicht den erforderlichen Kriterien entsprechen und damit die Tiere auf lange und belastende Transporte schicken (Quelle: VIER PFOTEN; Oktober 2025).
Insgesamt zeigt sich, dass die Veterinärbehörden nach geltendem Recht zentrale Schaltstellen im Schutz lebender Tiere bei Transporten darstellen. Ihre Aufgabe umfasst sowohl die Prüfung der fachlichen Voraussetzungen bei den Transportbeteiligten als auch die Überwachung der Einhaltung von Tierschutzstandards während der Transporte. Die seit 2008 geltende Pflicht zum Nachweis der Befähigung setzt hierfür einen wichtigen fachlichen Maßstab. Dennoch bleibt der Handlungsspielraum der Behörden durch die begrenzte nationale Gesetzgebung eingeschränkt, was kritische Stimmen auf den Ruf nach stärkeren und klareren Regelungen verweist.
Politische Maßnahmen gegen tierschutzwidrige Tiertransporte seit 2020
Die politische Regulierung von Tiertransporten in Deutschland und Europa hat seit 2020 eine deutliche Wendung genommen. Entscheidungen auf Landes- und EU-Ebene schaffen neue Rahmenbedingungen, die insbesondere den Export lebender Tiere in Drittstaaten einschränken.
Schritte seit 2020 (alt → neu)
| Jahr/Monat | Maßnahme | Geltungsbereich | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| Juli 2020 | Nordrhein-Westfalen untersagt Lebendtierexporte in Drittstaaten per Erlass; weitere Bundesländer folgen mit Einschränkungen tierschutzwidriger Exporte. | Bundesland Nordrhein-Westfalen und andere Bundesländer | Juli 2020 (ProVieh) |
| 01.11.2022 | Rückzug bilateraler Veterinärbescheinigungen für Zuchttiere durch das Bundeslandwirtschaftsministerium; erschwert Export lebender Tiere in viele Drittländer deutlich. | Bundesweite Maßnahme | 01.11.2022 (ProVieh) |
| Mai 2024 | Großbritannien verbietet den Export lebender landwirtschaftlicher Tiere vollständig. | Vereinigtes Königreich | Mai 2024 (ProVieh) |
Diese Schritte markieren eine kontinuierliche Verschärfung des tierschutzrechtlichen Rahmens. Der Erlass in Nordrhein-Westfalen im Juli 2020 legte den Grundstein für weitere Einschränkungen in anderen Bundesländern. Zwei Jahre später zog das Bundeslandwirtschaftsministerium nach und erschwerte den Export durch den Rückzug der bisherigen Veterinärbescheinigungen. Im Mai 2024 setzte Großbritannien als eines der ersten europäischen Länder ein komplettes Verbot lebender Tierexporte um.
Diese Entwicklungen spiegeln eine zunehmende politische Sensibilisierung wider, die den Schutz von Tieren vor den Belastungen langer und riskanter Transportwege in Drittländer in den Mittelpunkt rückt. Die Maßnahmen begrenzen damit deutlich die Möglichkeiten, lebende Nutztiere über Landesgrenzen hinweg unter tierschutzwidrigen Bedingungen zu befördern.
Ausblick auf ein mögliches Verbot von Drittlandexporten: Welche Folgen wären zu erwarten?
Ein bundesweites Verbot von Drittlandexporten lebender Tiere würde erhebliche Veränderungen für verschiedene Akteure mit sich bringen. Tierschutzorganisationen sehen darin eine notwendige Maßnahme, um die Leiden der Tiere auf langen Transporten zu beenden. Dabei knüpfen diese Erwartungen an eine striktere und verlässlichere Genehmigungspraxis, die den Vorgaben eines angemessenen Tierschutzstandards gerecht wird.
Auf Ebene der Behörden würde ein solches Verbot die bisher komplexen Prüf- und Freigabeprozesse deutlich beeinflussen. Die Abfertigung von Transportpapieren, die in der Vergangenheit gelegentlich zu Nachlässigkeiten geführt hat, müsste neu ausgerichtet und stärker kontrolliert werden. Diese Anpassung könnte den Handlungsspielraum der Veterinärenden verringern, gleichzeitig aber zu höherer Rechtssicherheit für alle Beteiligten beitragen.
Für Transporteure und beteiligte Unternehmen bedeutet ein Verbot eine Umstellung der Logistik und Verteilung von Tierbewegungen auf dem internationalen Markt. Die bislang möglichen Exporte in Drittstaaten entfallen, was Auswirkungen auf geplante Lieferketten und Absatzmärkte hat. Gleichzeitig könnte dies Anreiz sein, alternative Lösungen innerhalb der EU oder für andere zulässige Märkte zu entwickeln, bei denen vergleichbare Tierschutzanforderungen gelten.
Bereits bestehende Maßnahmen und Regelungen, die den Schutz von Tieren während des Transports verbessern sollen, bieten Ansätze für die Umsetzung eines Exportverbots. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, wie engmaschige Kontrollen und klare Richtlinien helfen, Missstände zu reduzieren. Eine bundeseinheitliche Umsetzung würde den Schutz lebender Tiere vor den Risiken schwerer Transporte stärken und das Vertrauen in die Behördenpraxis steigern.
Insgesamt würde ein Verbot von Drittlandexporten die Rahmenbedingungen für Tiertransporte in Deutschland grundlegend verändern. Es trifft die Verantwortlichen in Verwaltung, Wirtschaft und Politik gleichermaßen und stellt einen Schritt dar, den Tierschutzstandard messbar zu verbessern und Missbrauch zu verhindern.
Die Fakten und Zitate in diesem Beitrag beruhen auf einer Pressemitteilung der VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz.
Weiterführende Quellen:
- „Juli 2020: Nordrhein-Westfalen hat Lebendtierexporte in Drittstaaten per Erlass untersagt; immer mehr Bundesländer schränken seither tierschutzwidrige Exporte ein.“ – Quelle: https://www.provieh.de/unsere-arbeit/kampagnen/stoppt-lebendtierexporte/
- „01.11.2022: Das Bundeslandwirtschaftsministerium kündigte den Rückzug bilateraler Veterinärbescheinigungen für Zuchttiere an, wodurch der Export lebender Tiere in viele Drittländer deutlich erschwert wird.“ – Quelle: https://www.provieh.de/unsere-arbeit/kampagnen/stoppt-lebendtierexporte/
- „Mai 2024: Großbritannien hat als weiteres europäisches Land den Export lebender landwirtschaftlicher Tiere komplett verboten.“ – Quelle: https://www.provieh.de/unsere-arbeit/kampagnen/stoppt-lebendtierexporte/
- „In Deutschland gibt es Stand 2025 weiterhin kein eigenes nationales Tiertransportgesetz; maßgeblich sind die EU-Tierschutztransportverordnung und ergänzende nationale Regeln, etwa zur maximalen Standard-Transportdauer von 8 Stunden.“ – Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-tiertransport/
- „Seit 2008 benötigen alle am gewerblichen Tiertransport Beteiligten einen amtlichen Befähigungsnachweis der Veterinärbehörden; ohne diesen drohen Bußgelder.“ – Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-tiertransport/


8 Antworten
„Tierschutz geht uns alle an! Ich hoffe wirklich auf ein Verbot dieser Transporte in Drittländer.“ Es wäre schön zu sehen, wenn mehr Menschen sich für dieses Thema interessieren und aktiv werden.
„Die Verantwortung der Veterinärämter ist enorm! Wenn die Kontrollen nicht streng genug sind, leiden die Tiere darunter.“ Das sollten wir alle im Hinterkopf behalten und uns dafür einsetzen!
Ich war auch mal bei so einer Aktion dabei und es hat mich echt bewegt. Warum gibt es keine strengeren Gesetze für Tiertransporte? Wäre das nicht der erste Schritt? Was denkt ihr darüber?
Ich glaube auch, dass wir mehr gesetzliche Regelungen brauchen! Die EU-Vorgaben scheinen oft nicht genug zu sein. Was könnte ein Weg sein, um das Ganze weiter voranzutreiben?
Ewald, ich bin ganz bei dir! Manchmal habe ich das Gefühl, dass unsere Stimme nicht gehört wird. Vielleicht sollten wir uns zusammenschließen und eine Petition starten oder so.
Das mit dem vier Meter Kuh-Modell klingt spannend! Es ist gut, dass VIER PFOTEN die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenkt. Glaubt ihr, dass die Veterinäre wirklich etwas ändern wollen? Ich habe da so meine Zweifel.
Ich teile deine Zweifel, Rupp. Oft hört man von guten Absichten, aber in der Praxis scheint sich wenig zu ändern. Vielleicht könnte eine breitere Öffentlichkeit mehr bewirken?
Ich finde es sehr wichtig, dass diese Themen angesprochen werden. Die Bilder von den Tieren, die leiden müssen, sind echt erschreckend. Wie können wir mehr Druck auf die Politiker ausüben, damit sich wirklich was ändert? Ich hoffe auf ein Verbot der Lebendtierexporte.