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95.000 Postkarten fordern Verbot von Lebendtiertransporten: VIER PFOTEN übergibt Bürgerprotest an Bundeslandwirtschaftsministerium

Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN hat heute mehr als 95.000 Postkarten an das Bundeslandwirtschaftsministerium übergeben, die ein Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten und von Kälbertransporten fordern. Die Aktion fand im Rahmen einer seit über zwei Jahren andauernden Mahnwache vor dem Ministerium statt. Die Organisation betont, dass solche Transporte massive Tierquälerei verursachen und rechtliche Gutachten ein Verbot für möglich halten.
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Das Wichtigste in Kürze

  • VIER PFOTEN übergab über 95.000 Postkarten mit Forderung nach Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten.
  • Tiertransporte verursachen erhebliches Leid durch Hunger, Durst und Stress, besonders bei Kälbern.
  • Politische Initiativen und Bundesratsentscheidungen 2025 zielen auf strengere EU-Regeln und Exportverbote ab.
  • Ein nationales Verbot könnte zu Verlagerungseffekten führen, daher sind EU-weite Lösungen notwendig.
  • Wichtige Termine: Bundesratsentscheidung am 26. September 2025 und weitere BMEL-Regelungen.
– Über 95.000 Bürger fordern ein Ende grausamer Tiertransporte in Drittstaaten – VIER PFOTEN übergab die Forderungen am 5. November 2025 in Berlin – Tiertransporte verursachen enormes Leid durch Durst, Hunger und Stress

Über 95.000 Postkarten fordern Ende grausamer Tiertransporte

Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN hat am 5. November 2025 mehr als 95.000 von Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnete Postkarten an das Bundeslandwirtschaftsministerium übergeben. Die Postkarten fordern ein Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten und von Transporten nicht abgesetzter Kälber. Die Übergabe erfolgte im Rahmen einer seit über zwei Jahren vor dem Ministerium stattfindenden Mahnwache des Tierschutznetzwerks Kräfte bündeln. Im Vorfeld der Aktion sprachen Vertreter des Netzwerks mit Staatssekretär Prof. Dr. Dr. Markus Schick.

„Die fast 100.000 unterschriebenen Postkarten zeigen mehr als eindrucksvoll, dass die Bevölkerung ein Ende der grausamen Tiertransporte erwartet. Auf diese Forderung sollten die Volksvertreterinnen und -vertreter im Bundeslandwirtschaftsministerium hören. Es reicht nicht, ständig nur auf eine EU-weite Regelung zu verweisen. Deutschland muss hier entschlossen vorangehen“, sagt Nadine Miesterek, Campaignerin bei VIER PFOTEN.*

Rechtliche Grundlagen für ein Verbot sind vorhanden: Ein offener Brief belegt, dass ein Verbot von Lebendtiertransporten in außereuropäische Drittländer nach nationalem und EU-Recht nicht nur möglich, sondern geboten ist (Stand: 5. November 2025). Besonders betroffen sind saugende Kälber – sie werden bereits im Alter von 28 Tagen auf Transporte mit einer Dauer von 20 Stunden geschickt, ohne ausreichende Versorgung (Stand: 5. November 2025).*

Einordnung: Politik, Recht und Debatte

Die politischen Bemühungen zur Regulierung von Lebendtiertransporten zeigen eine deutliche Entwicklung über die letzten Jahre. Nordrhein-Westfalen untersagte im Juli 2020 per Erlass alle Lebendtierexporte in Drittstaaten sowie Transporte nicht abgesetzter Kälber.* Diese Initiative markierte den Startpunkt für eine zunehmend intensivierte politische Auseinandersetzung mit dem Thema.

Politischer Fahrplan: Von Erlassen bis Bundesrat

Anfang 2025 brachte das Bundeslandwirtschaftsministerium in Brüssel ein Eckpunktepapier ein, das ein Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten vorsieht, sofern dort keine verbindlichen Tierschutzstandards garantiert sind.* Parallel dazu kündigte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft an, die Ausfuhr lebender Tiere aus Deutschland nur noch unter strengen Bedingungen zu erlauben, einschließlich verbindlicher Tierschutzstandards und Verpflichtungen für Drittstaaten und Transitländer.*

Im Juni 2025 verschärfte der Deutsche Tierschutzbund seine Position und forderte wegen schwerer Tierschutzprobleme bei Transport und Schlachtung ein Exportverbot für Tiertransporte in Regionen wie Nahost, Nordafrika und Zentralasien.* Diese Forderung gipfelte am 11. Juli 2025 in einer gemeinsamen Initiative mit Nordrhein-Westfalen im Bundesrat für ein vollständiges Verbot von Langstreckentransporten in Drittstaaten aufgrund dokumentierter massiver Tierquälerei.*

Aktuelle Dokumentationen des Deutschen Tierschutzbundes zu Leid und Sterben auf Langstreckentransporten unterstreichen die Dringlichkeit dieser politischen Initiativen.* Der Bundesrat entscheidet am 26. September 2025 über strengere EU-Regeln und Exportverbote, wobei Nordrhein-Westfalen Ausfuhren nur bei Vorlage verbindlicher Tierschutzgarantien fordert.*

Rechtliche Einschätzung und Gutachten

Trotz dieser politischen Entwicklungen zeigt die aktuelle Situation im Oktober 2025, dass die Zahl der Tiertransporte in Drittstaaten über andere EU-Staaten kaum gesunken ist. Exportverbote werden national umgangen und Ausweichrouten genutzt.* Diese Praxis offenbart die Grenzen nationaler Alleingänge und unterstreicht die Notwendigkeit EU-weiter Lösungen.

Die chronologische Abfolge der politischen Maßnahmen verdeutlicht einen wachsenden Handlungsdruck, der von Landesebene über nationale Initiativen bis hin zur europäischen Ebene reicht. Während erste Schritte auf Landesebene bereits 2020 erfolgten, hat sich die politische Dynamik 2025 deutlich beschleunigt, was sich in konkreten Gesetzesinitiativen und Bundesratsentscheidungen niederschlägt.

Wichtigste Fakten & Dokumentationen

Die Forderung nach Exportverboten für Lebendtiertransporte stützt sich auf politische Entwicklungen und dokumentierte Missstände*.

  • Juli 2020: Nordrhein-Westfalen untersagt per Erlass alle Lebendtierexporte in Drittstaaten sowie Transporte nicht abgesetzter Kälber* — Stand: Juli 2020
  • Februar 2025: Das Bundeslandwirtschaftsministerium bringt ein Eckpunktepapier in Brüssel ein, das ein Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten vorsieht* — Stand: Februar 2025
  • Februar 2025: Das BMEL plant, die Ausfuhr lebender Tiere aus Deutschland nur noch unter strengen Bedingungen zu erlauben* — Stand: Februar 2025
  • Juni/Juli 2025: Der Deutsche Tierschutzbund dokumentiert massives Tierleid und fordert Exportverbote* — Stände: Juni/Juli 2025
  • 26. September 2025: Der Bundesrat behandelt strengere EU-Regeln und Exportverbote* — Stand: 26.09.2025

    Auswirkungen für Tiere, Wirtschaft und Politik

Ein nationales Exportverbot für Lebendtiertransporte in Drittstaaten würde rechtlich klare Grenzen setzen – doch die praktischen Auswirkungen sind komplex. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte bereits im Februar 2025 Eckpunkte vorgelegt, die einen solchen Schritt vorbereiten sollten (Quelle: BMEL-Eckpunkte, Stand: Februar 2025)*. Aus Tierschutzperspektive wäre ein Verbot ein entscheidender Fortschritt, da es Tiere vor den besonders qualvollen Bedingungen außerhalb der EU schützen würde. Für Landwirt:innen und Transportunternehmen bedeutete ein Exportstopp dagegen erhebliche wirtschaftliche Anpassungen, da traditionelle Handelswege wegbrechen würden.

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Was ein Exportverbot praktisch bedeutet

Die rechtliche Möglichkeit für ein nationales Verbot besteht – dies wird in diversen Diskursen erörtert*. Praktisch würde ein deutscher Alleingang jedoch zu Verlagerungseffekten führen: Tiere würden vermehrt über Nachbarländer exportiert, wie Beobachtungen nahelegen*. Diese Umgehungsrouten unterlaufen nicht nur den intendierten Tierschutz, sondern verlagern das Problem lediglich in andere EU-Staaten. Für deutsche Landwirt:innen bliebe die Wettbewerbssituation verzerrt, während das Tierleid auf anderen Wegen fortgesetzt würde.

Konfliktlinien: Tierschutz vs. Handel

Die Debatte offenbart grundlegende Interessenskonflikte. Tierschutzorganisationen argumentieren, Deutschland müsse trotz möglicher wirtschaftlicher Nachteile vorangehen – allein schon wegen seiner politischen Vorbildfunktion. Die Landwirtschafts- und Transportbranche verweist dagegen auf existenzielle Folgen für Betriebe und fordert EU-weite Lösungen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Das Bundesministerium steht damit vor der Herausforderung, Tierschutzansprüche mit wirtschaftlichen Realitäten in Einklang zu bringen, während gleichzeitig die Gefahr von Verlagerungseffekten die Wirksamkeit nationaler Maßnahmen relativiert.

Ausblick: Nächste Schritte und Streitpunkte

Die Debatte um Tiertransporte steht an einem entscheidenden Punkt. In den kommenden Monaten werden mehrere politische Weichenstellungen die Zukunft des Tierschutzes bei Transporten maßgeblich beeinflussen. Wer die Entwicklung verfolgen möchte, sollte drei zentrale Prozesse im Blick behalten.

Worauf achten: Termine & Entscheidungen

Am 26. September 2025* entscheidet der Bundesrat über strengere EU-Regeln und Exportverbote. Diese Sitzung markiert einen wichtigen Meilenstein, da die Länderkammer hier Position zu den europäischen Tierschutzstandards bezieht. Parallel dazu arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an eigenen Regelungen. Bereits im Februar 2025* legte das Ministerium Eckpunkte vor, die nun konkretisiert werden müssen.

Die öffentliche Meinung spielt bei diesen Entscheidungen eine tragende Rolle. Kampagnen und Petitionen zeigen Wirkung: Sie setzen das Thema auf die politische Agenda und signalisieren den Entscheidungsträgern, dass breite Teile der Bevölkerung Veränderungen erwarten. Dieser Druck kann Ministerien dazu bewegen, ihre Positionen zu überdenken und konkrete Maßnahmen voranzutreiben.

Wer kann was durchsetzen?

Die Kompetenzen sind klar verteilt: Während der Bundesrat über EU-weite Regelungen mitentscheidet, hat das BMEL die Möglichkeit, nationale Alleingänge zu wagen. Die bisherige Argumentation, man könne nur auf europäischer Ebene handeln, wird von Jurist:innen und Tierschutzorganisationen regelmäßig widerlegt. Deutschland besitzt durchaus Spielraum für strengere nationale Standards.

Für eine wirksame Veränderung müssen beide Ebenen zusammenwirken. Die Bundesregierung kann durch klare Vorgaben im nationalen Recht vorangehen, während der Bundesrat die europäische Harmonierung vorantreibt. Letztlich entscheidet der politische Wille, ob die dokumentierten Missstände tatsächlich beendet werden.

Behalten Sie im Auge:

  • Die Bundesratsentscheidung am 26. September 2025
  • Die konkrete Ausgestaltung der BMEL-Eckpunkte
  • Die Reaktion der Politik auf anhaltende öffentliche Forderungen

Diese drei Indikatoren werden zeigen, ob sich der Tierschutz bei Tiertransporten tatsächlich verbessert oder ob weitere Jahre des Stillstands folgen.

Die folgenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung von VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz.

Weiterführende Quellen:

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