– Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte besuchte den BER zur Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.
– ADV und VIA fordern 60 Prozent Förderquote und Berücksichtigung im Masterplan Ladeinfrastruktur 2030.
– Flughäfen sollen als zentrale Mobilitätsknoten in Förderprogrammen priorisiert werden.
Flughäfen als Schlüssel für die Elektromobilität: Fachbesuch am BER
Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, informierte sich beim Flughafen Berlin Brandenburg über den Ausbaubedarf der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Gemeinsam mit Vertretern des Flughafenverbandes ADV und des Verbands der internationalen Autovermieter VIA diskutierte er bei einem hochrangigen Mobilitätsdialog bestehende Ladeeinrichtungen, Ausbaupotenziale und konkrete Unterstützungsbedarfe am drittgrößten Flughafen Deutschlands.
Die Verbände nutzten den Termin, um vier zentrale Forderungen an die Politik zu richten:
- Berücksichtigung der Mobilitätsknoten "Flughäfen" im Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Förderquote von mindestens 60 Prozent für Investitionen in Ladeinfrastruktur an Flughäfen
- Förderfähigkeit aller relevanten Akteure, darunter Autovermieter, Parkraumbetreiber, Flughäfen und Energieunternehmen
- Einbeziehung von Netzausbau, Steuerungstechnik und Batteriespeichern in Förderprogramme
VIA-Sprecher István Kornis unterstrich die Dringlichkeit: "Unsere Branche will Treiber der Mobilitätswende sein. Doch ohne passende Ladeinfrastruktur geht es nicht. Gerade an Flughäfen, wo Mobilitätsketten zusammenlaufen, muss die Politik schnell handeln."
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel betonte die wirtschaftliche Dimension: "Flughäfen wie der BER sind zentrale Mobilitätsplattformen. Damit Elektromobilität an Flughäfen wirtschaftlich tragfähig und kundenorientiert funktionieren kann, braucht es jetzt zielgerichtete Investitionsanreize und eine Priorisierung in der Förderkulisse des Bundes."
Staatssekretär Hirte signalisierte Offenheit für die Anliegen: "Als Bundesregierung setzen wir auf Fortschritt und Verantwortung bei der Elektromobilität. Anregungen aus der Praxis nehmen wir ernst und gerne auch auf. Mit dem neuen Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 verbessern wir daher die Investitions-, Nutzungs- und Rahmenbedingungen für Ladeinfrastruktur in allen Anwendungsfällen – auch für das Laden an Flughäfen."
Quelle: ADV-Pressemitteilung Nr. 24/2025, Berlin, 27. Oktober 2025
Politische Rahmenbedingungen für den Ladeinfrastruktur-Ausbau
Die Transformation der Mobilität an deutschen Flughäfen vollzieht sich nicht im luftleeren Raum, sondern innerhalb eines komplexen politischen Regelwerks. Verschiedene Masterpläne und EU-Vorgaben definieren die Spielregeln für den Aufbau der Ladeinfrastruktur und setzen den zeitlichen Rahmen für die Umsetzung.
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung aus dem Jahr 2022 formulierte erstmals das ehrgeizige Ziel von einer Million Ladepunkten bis 2030 und sah Förderquoten von maximal 60 Prozent vor.* Diese Vorgabe markierte den Startpunkt für eine systematische Förderpolitik.
Masterplan und Ausbauziele
Anfang 2022 konkretisierte der Masterplan Ladeinfrastruktur 2.0 die Ausbauziele mit dem Ziel von jährlich 100.000 öffentlichen Ladepunkten ab 2025.* Dieser Plan verweist bereits auf die EU-Mindestanforderungen für Verkehrsknoten nach der AFIR-Verordnung, die 2023 in Kraft trat.
Die jüngste Entwicklung stellt der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 dar, den die Bundesregierung im Jahr 2025 vorlegte.* Dieses Strategiepapier bündelt verschiedene Maßnahmen, darunter Investitionsförderung und Genehmigungsvereinfachung.* Die zeitliche Abfolge zeigt eine zunehmende Konkretisierung der politischen Vorgaben: vom allgemeinen Klimaschutzprogramm über detaillierte Ausbauziele bis hin zum umfassenden Maßnahmenpaket.
EU-Regelungen für Verkehrsknoten (AFIR)
Die europäische Ebene ergänzt die nationalen Vorgaben durch verbindliche Mindeststandards. Die EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) definiert Anforderungen für Verkehrsknotenpunkte.* Diese Regelung schafft europaweit einheitliche Standards und stellt sicher, dass die Ladeinfrastruktur nicht an nationalen Grenzen endet. Für internationale Mobilitätsdrehkreuze wie Flughäfen bedeutet dies eine zusätzliche regulatorische Ebene, die bei Planungen berücksichtigt werden muss.
Die politischen Rahmenbedingungen bilden somit ein mehrstufiges System aus nationalen Ausbauzielen und europäischen Mindeststandards, das den Handlungsspielraum für Flughäfen und Mobilitätsdienstleister definiert.
Zahlen, Beispiele und technische Herausforderungen
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur an deutschen Flughäfen zeigt bereits konkrete Fortschritte, stößt aber zugleich auf komplexe technische Hürden. Am Flughafen München stehen Reisenden und Beschäftigten Ladepunkte zur Verfügung.* Bis 2030 plant der Airport einen Ausbau der Ladeleistung, ergänzt durch Photovoltaik-Anlagen zur Eigenstromerzeugung.*
Diese Ausbaupläne stehen vor technischen Herausforderungen. Simulationsanalysen prognostizieren für das Jahr 2030 einen zusätzlichen Bedarf an intelligentem Lademanagement und stationären Batteriespeichern, um die zu erwartenden Spitzenlasten zu bewältigen.*
Die finanziellen Rahmenbedingungen für solche Investitionen wurden in der Vergangenheit durch Fördermittel gestützt. Bis 2022 konnten Antragsteller Fördermittel für Schnellladepunkte und für Mittelspannungsnetzanschlüsse erhalten.*
Die Dringlichkeit des Ausbaus wird durch die erwartete Entwicklung im Güterverkehr unterstrichen. Nach Angaben des VDA wird für Lkw bis 2030 ein wachsender Anteil elektrischer Fahrleistung erwartet.*
Der TÜV-Verband begrüßte den Entwurf zum Masterplan Ladeinfrastruktur 2030.*
| Jahr | Kennzahl/Indikator | Wert | Einheit | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | Bestehende Ladepunkte München | — | Stück | — |
| 2030 | Geplante Ladeleistung München | — | MW | — |
| 2022 | Förderung Schnellladepunkte | — | Euro | — |
| 2022 | Förderung Netzanschlüsse | — | Euro | — |
| 2030 | Erwartete elektrische Lkw-Fahrleistung | — | % | VDA 2022/2025 |
Die chronologische Entwicklung zeigt eine klare Linie: Während 2022 konkrete Förderregelungen und erste Projektionen zur Elektromobilität vorlagen, haben sich bis 2025 sowohl die praktische Umsetzung an Flughäfen als auch die wissenschaftliche Fundierung der Anforderungen weiterentwickelt.
Auswirkungen und Perspektiven
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur an Flughäfen wirkt sich unmittelbar auf verschiedene Akteure aus – von Reisenden über Autovermieter bis hin zu Energieversorgern. Die technischen und förderpolitischen Rahmenbedingungen bestimmen maßgeblich, wie schnell und effizient diese Transformation gelingen kann.
Für Reisende bedeutet eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur mehr Flexibilität und Planungssicherheit. Lange Ladezeiten können jedoch das Kundenerlebnis beeinträchtigen, besonders bei engen Transferzeiten.
Autovermieter stehen vor der Herausforderung, ihre Flotten zügig zu elektrifizieren. Dafür benötigen sie nicht nur ausreichend Ladepunkte, sondern auch verlässliche Förderbedingungen. Der aktuelle Förderquotenrahmen aus dem Klimaschutzprogramm sieht Förderquoten von maximal 60 Prozent für Ladeinfrastruktur vor (Stand: 2022)*. Für wirtschaftlich tragfähige Betriebskonzepte ist diese Unterstützung entscheidend.
Flughafenbetreiber müssen erhebliche Investitionen in Infrastruktur und Technik tätigen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung bietet einen Handlungsrahmen für diese Aufgabe (Stand: Herbst 2025)*. Neben der Installation von Ladepunkten geht es dabei auch um Flächenplanung und die Integration in bestehende Terminalabläufe.
Energieversorger und Netzbetreiber sehen sich mit steigenden Anforderungen an die Netzstabilität konfrontiert. Gleichzeitig eröffnen sich neue Geschäftsmodelle durch Ladedienstleistungen.
Der TÜV-Verband begrüßt den Entwurf zum Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 als wichtigen Schritt für standardisierte und sichere Ladelösungen (Stand: 25.10.2025). Diese technische Regulierung schafft Vertrauen bei allen Beteiligten und fördert die Akzeptanz der Elektromobilität.
Eine stärkere Ladeinfrastruktur an Flughäfen bringt nicht nur ökologische Vorteile durch reduzierte Emissionen, sondern auch wirtschaftliche Impulse. Sie positioniert Flughäfen als moderne Mobilitätsdrehscheiben und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Luftverkehrsstandorts Deutschland.
Ausblick: Handlungsbedarf und nächste Schritte
Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung mit seinen rund 40 Maßnahmen bildet den strategischen Rahmen für den weiteren Ausbau.* Doch die konkrete Umsetzung an Flughäfen erfordert spezifische Anpassungen. Drei prioritäre Handlungsfelder kristallisieren sich heraus.
Erstens müssen Förderprogramme stärker auf die Besonderheiten von Flughäfen zugeschnitten werden. Zweitens gilt es, Netzausbau und Speicherförderung konsequent zu koppeln. Drittens sollten Pilotierungen für Lademanagement und bidirektionales Laden an großen Flughäfen beschleunigt werden. Bestehende Projekte wie der Ladepark am Flughafen München zeigen bereits heute, wie solche Infrastrukturlösungen in der Praxis funktionieren können und liefern wertvolle Erkenntnisse für die bundesweite Skalierung.*
Die bereitgestellten Informationen und Zitate basieren auf einer Pressemitteilung des Flughafenverbands ADV und des Verbandes der internationalen Autovermieter VIA.
Weiterführende Quellen:
- „Das Klimaschutzprogramm formulierte 2022 das Ziel von einer Million Ladepunkten bis 2030 mit Förderquoten von maximal 60 Prozent für Ladeinfrastruktur.“ – Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7070_W_12482/true
- „Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2.0 und der Koalitionsvertrag nennen ab 2025 ein Ausbauziel von jährlich 100.000 öffentlichen Ladepunkten, wobei die AFIR EU-weite Mindestanforderungen für Verkehrsknoten wie Flughäfen festlegt (Stand: Januar 2022, EU-Regelung 2023).“ – Quelle: https://www.vda.de/dam/jcr:ad06f4ca-2a0d-48e9-8948-0f3bc02aacdd/VDA_5764_Positionspapier_Masterplan_Ladeinfrastruktur_2-0_RZ.pdf
- „Am Flughafen München gibt es Stand September 2025 mehr als 1.140 Ladepunkte, mit geplantem Ausbau bis 2030 auf 50 MW Ladeleistungen inklusive PV-Anlagen.“ – Quelle: https://www.elektroauto-news.net/news/flughafen-muenchen-ladepark-eautos-p44
- „Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 bündelt rund 40 Maßnahmen, darunter Investitionsförderung und Genehmigungsvereinfachung für Ladepunkte an Mobilitätsknoten wie Flughäfen (Stand: Herbst 2025).“ – Quelle: https://www.windbranche.de/news/nachrichten/artikel-39376-masterplan-ladeinfrastruktur-2030-bundesregierung-legt-strategie-fur-zukunftsfahiges-ladenetz-vor
- „Ab 2025 wird die Ausbaugeschwindigkeit deutlich erhöht, mit erwarteten über 30 Prozent elektrischer Fahrleistung für Lkw bis 2030, was erweiterte Ladeangebote an Flughäfen erforderlich macht (Stand: 2022/2025).“ – Quelle: https://www.vda.de/dam/jcr:ad06f4ca-2a0d-48e9-8948-0f3bc02aacdd/VDA_5764_Positionspapier_Masterplan_Ladeinfrastruktur_2-0_RZ.pdf
- „Simulationsanalysen am Flughafen München zeigen für 2030 einen erheblichen zusätzlichen Bedarf an Lademanagement und Batteriespeichern, um Spitzenlasten der Ladeinfrastruktur zu bewältigen (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.iao.fraunhofer.de/de/forschung/forschungsbereiche/smart-energy-and-mobility-solutions/flughafen-setzt-auf-elektromobilitaetsstudie-und-ladeinfrastrukt.html
- „Der TÜV-Verband begrüßt den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030, da er Zuständigkeiten und Planung für Ladeinfrastruktur an komplexen Knoten wie Flughäfen verbessert (Stand: 25.10.2025).“ – Quelle: https://www.tuev-verband.de/pressemitteilungen/tuev-verband-begruesst-entwurf-zum-masterplan-ladeinfrastruktur-2030
- „2022 wurden für Ladepunkte an Flughäfen Förderbeträge von bis zu 20.000 Euro für Schnellladepunkte und bis zu 100.000 Euro für Mittelspannungsnetzanschlüsse festgelegt.“ – Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7070_W_12482/true
- „Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 sieht eine zusätzliche Förderung und stromsteuerliche Entlastung für bidirektionales Laden vor, womit technische Effizienz insbesondere an Großflughäfen verbessert wird (Stand: Oktober 2025).“ – Quelle: https://initiative-klimaneutral.de/presse/masterplan-ladeinfrastruktur-2030/
12 Antworten
Der Masterplan klingt vielversprechend und ich denke schon dass er umgesetzt wird . Aber wenn wir nicht in Netzwerkinfrastruktur investieren gibt es viele Probleme bei der Umsetzung.
Gute Anmerkung Carlo! Der Netzausbau muss schnell angegangen werden um eine echte Veränderung zu bewirken!
Ich finde es toll, dass hier endlich etwas passiert! Aber was ist mit den bestehenden Ladepunkten? Werden diese auch verbessert oder ersetzt?
Ich finde die Idee mit den Photovoltaik-Anlagen klasse! Das könnte echt helfen, die Ladeinfrastruktur nachhaltig zu machen. Weiß jemand mehr darüber, wie das umgesetzt werden soll?
Das wäre ein großer Schritt nach vorn! Wenn wir Solarenergie nutzen können, wäre das ein Gewinn für alle.
Ja und ich hoffe auch, dass die Technik dafür rechtzeitig bereitgestellt wird.
Die 60 Prozent Förderquote klingt vielversprechend. Aber wie wird sichergestellt, dass auch kleinere Unternehmen von diesen Förderungen profitieren? Das ist wichtig für die Chancengleichheit.
Das ist ein guter Punkt! Ich hoffe, dass die Umsetzung fair gestaltet wird und nicht nur große Firmen profitieren.
Ja, das wäre wirklich schade! Auch kleine Anbieter leisten einen wichtigen Beitrag zur Elektromobilität.
Ich finde es super, dass die Politik sich mit der Ladeinfrastruktur beschäftigt. Aber ich frage mich, wie schnell das wirklich umgesetzt wird? Gibt es schon konkrete Pläne für den Flughafen BER?
Ich stimme dir zu, Hannes! Es wäre gut, mehr über den Zeitplan zu erfahren. Es ist wichtig, dass diese Maßnahmen nicht nur auf dem Papier stehen.
Genau! Die Flughäfen müssen wirklich prioritär behandelt werden, sonst bleiben wir hinter den Zielen zurück.