– VKU begrüßt geplantes Verkaufsverbot für Lachgaskartuschen ab 8 Gramm
– Verbot soll Brände und Explosionen in Abfallentsorgung verhindern
– Ziel ist mehr Sicherheit für Mitarbeiter und Entsorgungsinfrastruktur
Lachgas-Verbot soll Sicherheit der Abfallentsorgung erhöhen
Berlin, 15. Oktober 2025 – Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, der heute im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten wurde. Das geplante Verkaufsverbot von Lachgaskartuschen ab einer Füllmenge von 8 Gramm soll Explosionen und Brände in der Abfallwirtschaft verhindern.
„Lachgaskartuschen landen immer wieder falsch im Hausmüll oder in öffentlichen Papierkörben. In Müllfahrzeugen, Sortieranlagen und Verbrennungsanlagen kommt es dadurch zu gefährlichen Zwischenfällen“, erklärt Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena. „Die unter Druck stehenden Kartuschen können explodieren, Brände auslösen und erhebliche Schäden an der Technik verursachen. Das gefährdet Mitarbeitende und die Entsorgungssicherheit.“
Der VKU misst dem geplanten Verbot des Online- und Automatenhandels besondere Bedeutung zu. „Besonders wichtig ist aus Sicht des VKU das geplante Verbot des Online- und Automatenhandels mit Lachgaskartuschen. Denn gerade über diese Vertriebswege gelangen die Produkte in großer Zahl in private Haushalte – und damit letztlich in die falsche Abfallfraktion.“
„Wenn die vorgesehenen Verbote konsequent kontrolliert und durchgesetzt werden, kann das Gesetz einen spürbaren Beitrag zur Sicherheit in der kommunalen Abfallentsorgung leisten“, so Feige weiter. „Wir erwarten eine deutliche Entlastung für die Anlagen und Fahrzeuge sowie mehr Schutz für Beschäftigte und Infrastruktur.“
Der VKU vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen (Stand: 2024). Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt täglich 31.500 Tonnen Abfall (Stand: 2024) und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart. Mit rund 309.000 Beschäftigten erwirtschafteten die Mitgliedsunternehmen 2022 Umsatzerlöse von 194 Milliarden Euro und investierten mehr als 17 Milliarden Euro (Stand: 2022).
Von regionalen Verboten zum bundesweiten Gesetz
Die politischen Maßnahmen gegen den Missbrauch von Lachgas haben sich in den letzten Monaten deutlich beschleunigt. Was mit regionalen Initiativen begann, mündete in einen umfassenden Gesetzentwurf auf Bundesebene.
Chronologie von Initiativen
Den ersten bedeutenden politischen Impuls setzte der Bundesrat mit einer Entschließung am 14. Juni 2024 (Quelle: Bundesrat). Die Länderkammer forderte damals bereits bundeseinheitliche Regelungen zum Umgang mit Lachgas.
Hamburg ging als erstes Bundesland mit einer eigenen Lösung vor: Seit 1. Januar 2025 (Quelle: Hamburgische Sozialbehörde) gilt in der Hansestadt ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige. Diese lokale Regelung zeigte den Handlungsbedarf, blieb aber regional begrenzt.
Den bisher wichtigsten Schritt initiierte die Bundesregierung: Am 2. Juli 2025 (Quelle: Bundesgesundheitsministerium) beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Dieser Entwurf sieht deutlich weitergehende Regelungen vor als die bisherigen Maßnahmen.
| Datum | Maßnahme | Kurzbeschreibung | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| 14.06.2024 | Bundesrat-Entschließung | Forderung nach bundeseinheitlichen Regelungen | Bundesrat (Stand: 14.06.2024) |
| 01.01.2025 | Hamburger Verkaufsverbot | Verbot des Lachgasverkaufs an Minderjährige | Hamburgische Sozialbehörde (Stand: 01.01.2025) |
| 02.07.2025 | Bundeskabinett-Beschluss | Gesetzentwurf mit umfassenden Verboten | Bundesgesundheitsministerium (Stand: 02.07.2025) |
Zentrale Inhalte des Regierungsentwurfs
Der vom Kabinett beschlossene Entwurf geht deutlich über bisherige regionale Ansätze hinaus. Er verbietet den Verkauf von Lachgaskartuschen ab einer Füllmenge von 8 Gramm – und zwar unabhängig vom Alter der Käufer (Quelle: Deutschlandfunk, Stand: 02.07.2025).
Besondere Bedeutung kommt dem geplanten Verbot des Online- und Automatenhandels zu. Gerade über diese Vertriebswege gelangen die Produkte in großer Zahl in private Haushalte. Der Gesetzentwurf adressiert damit gezielt die Hauptbezugsquellen.
Die geplanten Regelungen zielen nicht nur auf den Gesundheitsschutz, sondern auch auf die Vermeidung von Sicherheitsrisiken. Explodierende Kartuschen in Müllfahrzeugen und Entsorgungsanlagen stellen eine ernsthafte Gefahr für Beschäftigte und Infrastruktur dar.
Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt nun das parlamentarische Verfahren. Der Entwurf muss noch Bundestag und Bundesrat passieren, bevor die umfassenden Verbote tatsächlich in Kraft treten können.
Auswirkungen und Maßnahmen in der Praxis
Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts setzt an mehreren konkreten Punkten an, um den Lachgaskonsum einzudämmen und die damit verbundenen Risiken zu reduzieren. Die vorgesehenen Regelungen betreffen sowohl den Vertrieb als auch den Besitz und zielen darauf ab, die Verfügbarkeit der Substanz insbesondere für riskante Nutzungen zu erschweren.
Konkrete Verbotsinhalte
Die wichtigsten geplanten Maßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Verbot des Verkaufs von Lachgas-Kartuschen mit mehr als 8 g Füllmenge (Quelle: Bundesgesundheitsministerium) – Stand: 02.07.2025
- Verbot von Online-Handel und Verkauf über Automaten für betroffene Kartuschen (Quelle: Deutschlandfunk) – Stand: 02.07.2025
- Generelles Erwerbs- und Besitzverbot für Minderjährige laut Regierungsentwurf (Quelle: Deutschlandfunk) – Stand: 02.07.2025
Diese Einschränkungen könnten praktisch bedeuten, dass größere Kartuschen nur noch über den Fachhandel mit persönlicher Kundeninteraktion erhältlich sind. Der bequeme und anonyme Bezug über das Internet oder Selbstbedienungsautomaten würde entfallen. Für die Durchsetzung stellt sich die Frage, wie Kontrollen insbesondere im Online-Bereich umgesetzt werden können, wo Anbieter oft im Ausland sitzen.
Kommunale Erfahrungen (Hamburg)
Bereits vor der bundesweiten Initiative zeigen regionale Regelungen Wirkung. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Hamburg ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige; die Abgabe über Automaten ohne Alterskontrolle ist untersagt (Stand: 01.01.2025). Diese lokale Lösung dürfte als Modell für die nun geplante nationale Regelung gedient haben.
Aus Sicht der Entsorgungswirtschaft könnten die geplanten Verbote spürbare Entlastungen bringen. Wie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in seiner Stellungnahme betont, landen Lachgaskartuschen häufig im Hausmüll oder öffentlichen Papierkörben. „In Müllfahrzeugen, Sortieranlagen und Verbrennungsanlagen kommt es dadurch zu gefährlichen Zwischenfällen“, erklärt Uwe Feige, VKU-Vizepräsident. Die unter Druck stehenden Kartuschen bergen Explosions- und Brandrisiken, die sowohl Mitarbeitende gefährden als auch erhebliche Sachschäden verursachen können.
Die geplante Einschränkung des Automaten- und Onlinehandels könnte hier besonders wirksam sein, da gerade diese Vertriebswege die unkontrollierte Verbreitung fördern.
Ausblick: Was jetzt zu beobachten ist
Nach dem Bundeskabinett-Beschluss vom 02.07.2025 steht das geplante Lachgasverbot vor der parlamentarischen Prüfung. Die nächsten Monate entscheiden über die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des Gesetzesvorhabens. Für Bürgerinnen und Kommunen zeichnen sich bereits jetzt mehrere Beobachtungspunkte ab, die für die praktische Umsetzung relevant werden.
Nächste Schritte
Das Gesetzgebungsverfahren durchläuft nun die parlamentarischen Instanzen mit Anhörungen von Fachausschüssen und abschließenden Beratungen im Bundestag. Parallel bereiten sich Bundesländer und Kommunen auf die spätere Umsetzung vor. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Frage, wie das Verbot des Online- und Automatenhandels praktisch durchgesetzt werden kann – ein zentraler Punkt für die Wirksamkeit der Regelung.
Worauf Kommunen achten sollten
Viele Kommunen werden ihre Entsorgungspraktiken überprüfen müssen, um mit den veränderten Abfallströmen umzugehen. Die Kontrolle der Verbote wird voraussichtlich bei den lokalen Ordnungsbehörden liegen. Entscheidend wird sein, ob ausreichend Personal und Ressourcen für regelmäßige Überprüfungen von Verkaufsstellen bereitstehen. Erste Erfahrungsberichte aus der Praxis werden zeigen, ob das Gesetz tatsächlich die erhoffte Entlastung für Müllfahrzeuge und Sortieranlagen bringt.
Dieser Beitrag enthält Informationen, die auf einer Pressemitteilung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) basieren.
Weiterführende Quellen:
- „Der Bundesrat verabschiedete am 14.06.2024 eine Entschließung zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes mit dem Ziel, den Missbrauch von Lachgas als Partydroge einzudämmen.“ – Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1045/17.html
- „Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Hamburg ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige; die Abgabe über Automaten ohne Alterskontrolle ist untersagt.“ – Quelle: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/gesundheit/drogen-und-sucht/lachgas-info-verkaufsstellen-1004716
- „Das Bundeskabinett hat am 02.07.2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Verkauf von Lachgas-Kartuschen mit mehr als 8g Füllmenge verbietet und Online- sowie Automatenhandel unterbindet.“ – Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-lachgasverbot-pm-01-07-25.html
- „Deutschlandweit wird laut Regierungsentwurf der Online-Handel und Verkauf über Selbstbedienungsautomaten für Lachgaskartuschen mit mehr als acht Gramm eingeschränkt; für Minderjährige gilt ein generelles Erwerbs- und Besitzverbot (Stand: 02.07.2025).“ – Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/bundeskabinett-beschliesst-teilweises-lachgas-verbot-100.html
8 Antworten
‚Das geplante Verbot könnte tatsächlich helfen! Aber was ist mit den bestehenden Beständen? Müssen diese auch entsorgt werden? Ich habe da Bedenken bezüglich der Umwelt.‘
‚Lachgas im Müll‘ klingt wirklich beunruhigend! Das muss gestoppt werden! Ich hoffe sehr, dass dieses Gesetz bald wirksam wird und unser Müllsystem schützt. Wer hat Erfahrung mit ähnlichen Regelungen in anderen Städten?
‚Ich stimme dir zu! Es wäre interessant zu hören, wie ähnliche Gesetze anderswo umgesetzt wurden und ob sie Erfolg hatten.‘
Es ist gut zu sehen, dass der VKU aktiv wird und solche Gesetze unterstützt. Der Schutz der Arbeiter ist sehr wichtig! Ich frage mich nur, ob das Verkaufsverbot auch langfristig funktioniert.
Ja, ich frage mich auch, ob die Menschen dann nicht einfach andere Wege finden werden, um an Lachgas zu kommen. Was haltet ihr von Alternativen zur Regulierung?
Das Verbot scheint ein Schritt in die richtige Richtung zu sein. Ich hoffe wirklich, dass es die Sicherheit der Mitarbeiter erhöht. Wie wird das kontrolliert? Gibt es dazu schon konkrete Pläne?
Ich denke auch, dass mehr Sicherheitskontrollen notwendig sind. Die Idee des Online-Verbots ist gut! Aber wird das wirklich durchgesetzt? Was denkt ihr über die Umsetzung?
Ich finde es gut, dass das Verkaufsverbot für Lachgaskartuschen nun ernsthaft angegangen wird. Es gab schon zu viele Vorfälle, die gezeigt haben, wie gefährlich diese Dinge sein können. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?