– Zwei Energieverbände fordern eine schnelle Novelle und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bis 2038.
– Ohne die Novelle droht ein Einbruch bei Versorgungssicherheit, Klimaschutz und bezahlbarer Wärme.
– KWK-Anlagen gelten als unverzichtbar für ein stabiles Energiesystem und die Wärmewende.
Kraft-Wärme-Kopplung: Verbände fordern dringend Planungssicherheit bis 2038
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der AGFW appellieren an die Bundesregierung, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zu novellieren und bis zum Jahr 2038 zu verlängern. Sie warnen vor gravierenden Folgen für die Energieversorgung, sollte das Förderinstrument auslaufen.*
Die Verbände argumentieren, dass die aktuelle Gesetzeslage keine verlässliche Grundlage für langfristige Investitionen bietet. Das KWKG deckt nur noch bis Ende 2026 getroffene Entscheidungen ab und läuft dann aus.* Ein Scheitern der Novelle gefährdet aus ihrer Sicht gleichermaßen die Versorgungssicherheit, den Klimaschutz und das Vorankommen der bezahlbaren Wärmewende. Die Technologie der Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt gleichzeitig Strom und Wärme, nutzt Brennstoffe hocheffizient und kann perspektivisch mit klimaneutralen Gasen betrieben werden.
In der Pressemitteilung vom 4. Dezember 2025 unterstreichen die Verbandsspitzen die Dringlichkeit mit klaren Worten. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing stellt fest: „Der Koalitionsvertrag hat klare Zusagen gemacht. Jetzt ist der Moment, sie einzulösen. Das KWKG ist das zentrale Instrument, um Investitionen in KWK-Anlagen und Wärmenetze anzureizen. Ohne schnelle Anpassung fehlt eine entscheidende Säule und die Wärmewende kommt nicht voran. Dabei handelt es sich um eine schnell und leicht umsetzbare Maßnahme für die Versorgungssicherheit: Das KWKG ist erprobt und hat in der Vergangenheit bewiesen, dass es den Zubau von bis zu 1,5 GW neuer KWK-Leistung pro Jahr anreizen kann.“
Die historische Bilanz des Gesetzes ist beeindruckend: Seit 2009 wurden über das KWKG 18 GW Leistung gebaut.*
AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch betont die einzigartige Rolle der Technologie: „KWK ist die einzige Technologie, die Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz gleichermaßen adressiert. Damit ist sie das Rückgrat für den Hochlauf der Fernwärme und die Integration erneuerbarer Energien. Wenn die Politik jetzt nicht handelt, riskiert sie das Gelingen der Wärmewende und setzt die Versorgungssicherheit leichtfertig aufs Spiel.“
Die Forderungen der Verbände sind konkret: Neben der Verlängerung des KWKG bis 2038 fordern sie eine Förderung für klimaneutrale Brennstoffe, die Ausrüstung von Anlagen für Wasserstoff („Wasserstoff-Readiness“), einen deutlichen Ausbau der Förderung für Wärmenetze und Speicher sowie ein flexibles Zusammenspiel der KWKG-Vergütung mit dem geplanten Kapazitätsmechanismus.
Hinter dem Appell stehen bedeutende Akteure der deutschen Energiewirtschaft. Der VKU vertritt über 1.600 Stadtwerke und kommunale Unternehmen. Diese erwirtschafteten mit rund 319.000 Beschäftigten im Jahr 2023 Umsatzerlöse von über 213 Milliarden Euro und investierten mehr als 19 Milliarden Euro.*
KWKG 2025: Diese neuen Regeln gelten ab April
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) hat eine entscheidende Novellierung erfahren. Nach dem Gesetzesbeschluss im Bundestag am 31. Januar 2025, der Zustimmung des Bundesrats am 14. Februar und der Verkündung am 25. Februar tritt die Reform am 1. April 2025 in Kraft*. Die zentrale Neuerung: Die Förderung für KWK-Anlagen sowie für Wärme- und Kältenetze und -speicher wird über den 31. Dezember 2026 hinaus verlängert*. Damit schafft der Gesetzgeber eine längere Perspektive für Investitionen in diese effiziente Technologie.
Finanzielle Anreize: Neue Zuschlagssätze
Um den Bau neuer Anlagen wirtschaftlich attraktiv zu gestalten, legt das KWKG 2025 feste Zuschlagssätze für KWK-Strom fest. Für Anlagen im Leistungsbereich von 250 Kilowatt bis 2 Megawatt beträgt der Zuschlag 4,4 Cent pro Kilowattstunde. Größere Anlagen ab 2 Megawatt erhalten je nach Typ zwischen 3,1 und 3,4 Cent pro Kilowattstunde. Diese finanziellen Rahmenbedingungen sollen Planungssicherheit geben und den jährlichen Zubau vorantreiben*.
Wasserstoff und Effizienz: Striktere Vorgaben
Neben der finanziellen Förderung setzt das novellierte Gesetz verstärkt auf technische Zukunftsfähigkeit und Klimaschutz. Parallel wurden die Energieeffizienzanforderungen für Wärme- und Kältenetze verschärft und an die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) angeglichen*. Diese Doppelstrategie aus finanziellen Anreizen und strengeren technischen Regeln soll sicherstellen, dass neue Infrastruktur sowohl wirtschaftlich als auch klimaneutral aufgestellt ist.
Was eine unsichere Förderung für die Wärmewende bedeutet
Die Diskussion um die Zukunft des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) hat direkte Konsequenzen für die Energieversorgung, die Heizkosten und die regionale Wirtschaft. Ein unsicherer oder verzögerter Förderrahmen gefährdet mehrere zentrale Ziele der Energiewende gleichzeitig.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der AGFW stellen in einer gemeinsamen Pressemitteilung klar: „Aktuell deckt das Gesetz nur noch bis Ende 2026 getroffene Investitionsentscheidungen ab und liefe dann aus“*. Diese unterschiedliche Lesart könnte auf nachträgliche politische oder administrative Änderungen oder auf verschiedene Interpretationen der Förderfristen hindeuten. Für potenzielle Investoren schafft diese Unklarheit ein kaum kalkulierbares Risiko.
Die Folgen einer auslaufenden oder nicht rechtzeitig novellierten Förderung sind konkret:
- Investitionsstopp: Ohne verlässliche Perspektive über 2026 hinaus werden Planungen für neue, effiziente KWK-Anlagen und den Ausbau von Wärmenetzen auf Eis gelegt. Großprojekte benötigen lange Vorlaufzeiten; fehlt die finanzielle Planungssicherheit, fallen sie aus.
- Steigende Wärmekosten und unsichere Netze: KWK-Anlagen liefern hocheffizient und kostengünstig Fernwärme. Ein Ausbaustopp verhindert, dass mehr Haushalte an diese stabilen Versorgungsnetze angeschlossen werden können. Stattdessen blieben sie von volatilen Einzelheizungen und fossilen Brennstoffen abhängig, was langfristig zu höheren Kosten führen kann.
- Schwächung der regionalen Wirtschaft: Der Bau und Betrieb von KWK-Anlagen und Wärmenetzen ist ein regionales Handwerk. Ingenieurbüros, Handwerksbetriebe und Zulieferer profitieren von diesen Projekten. Ein Investitionsstopp gefährdet somit direkt Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den Regionen.
Wie der VKU betont, ist die Kraft-Wärme-Kopplung eine tragende Säule für ein stabiles Energiesystem, besonders im Winter, wenn der Bedarf an Strom und Wärme parallel hoch ist. Ein Wegfall dieser Technologie würde die Versorgungssicherheit doppelt belasten: Es fehlte dann nicht nur steuerbare Stromerzeugung für windstille Dunkelflauten, sondern auch eine effiziente Quelle für bezahlbare Fernwärme. Die politische Entscheidung über das KWKG entscheidet somit maßgeblich mit, ob die Wärmewende sozialverträglich gelingt und die regionale Energieversorgung zukunftssicher aufgestellt wird.
Der Weg zum neuen KWKG: Meilensteine und Anforderungen
Die Forderungen von VKU und AGFW sind klar: Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz braucht eine schnelle Novelle und eine Verlängerung bis 2038. Doch wie könnte der Weg dorthin konkret aussehen? Die Politik hat verschiedene kurzfristige Optionen, um die Investitionssicherheit wiederherzustellen und die Wärmewende voranzutreiben. Ein zentraler Schritt ist die zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag, gefolgt von einem zügigen Inkrafttreten. Kommunen und Energieversorger benötigen dann Planungssicherheit, um Projekte anzustoßen.
Um die komplexen gesetzlichen Entwicklungen und ihre zentralen Anforderungen übersichtlich darzustellen, kann eine tabellarische Übersicht hilfreich sein. Eine solche Tabelle visualisiert den Gesetzgebungsverlauf und fasst die wesentlichen Anreize für Investoren zusammen. Sie enthält ausschließlich verifizierte Termine und Regelungen, keine eigenen Prognosen oder Berechnungen.
Mögliche Tabelle: Gesetzgebungsverlauf und zentrale Anforderungen des KWKG
| Jahr/Datum | Ereignis/Maßnahme | Relevante Vorgabe (Beispiele) | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| 31.01.2025 | Gesetzesbeschluss im Bundestag | Festlegung des Förderrahmens und der Laufzeit | (Quelle: Clearingstelle EEG-KWKG) – Stand: 2025 |
| 01.04.2025 | Inkrafttreten des KWKG 2025 | Start der neuen Förderbedingungen | (Quelle: IHK Oldenburg) – Stand: April 2025 |
| 2028 | Pflicht zur H2-Nachrüstbarkeit | Vorgabe für Neuanlagen mit einer Leistung über 10 MW | (Quelle: Energie-Klimaschutz.de) – Stand: 2025 |
Die nächsten Monate sind entscheidend. Jetzt geht es darum, den bewährten Rahmen zukunftsfest zu machen und so die doppelte Versorgungssicherheit durch gleichzeitige Strom- und Wärmeerzeugung langfristig abzusichern.
Die hier bereitgestellten Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) und des Energieeffizienzverbands für Wärme, Kälte und KWK (AGFW).
Weiterführende Quellen:
- „KWKG 2025 tritt am 1. April 2025 in Kraft und verlängert die Förderung für KWK-Anlagen sowie Wärme- und Kältenetze und -speicher über den 31. Dezember 2026 hinaus“ – Quelle: https://www.ihk.de/oldenburg/geschaeftsfelder/innovation-energie-umwelt/energie/kraft-waerme-kopplungsgesetz-6561210
- „KWK-Anlagen müssen ab 2028 als nachrüstbar auf 100 % Wasserstoff erfüllen, um weiterhin förderfähig zu bleiben (Anlagen über 10 MW)“ – Quelle: https://www.energie-klimaschutz.de/die-kraftwerksstrategie-beruecksichtigt-noch-nicht-das-potenzial-der-kraft-waerme-kopplung/
- „Zuschlagssätze für neuen KWK-Strom ab 2025: Leistungsbereich 250 kW bis 2 MW erhält 4,4 Cent/kWh; ab 2 MW je nach Typ 3,1–3,4 Cent/kWh“ – Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/11872/v321805-2025-04-01.htm
- „Energieeffizienzanforderungen für Wärme- und Kältenetze wurden mit KWKG 2025 verschärft, angeglichen an das Wärmeplanungsgesetz (WPG)“ – Quelle: https://www.bbh-blog.de/allgemein/kwkg-novelle-2025-zukunft-des-kwkg-vorerst-gerettet/
- „KWK-Anlagen über 10 MW, die auf gasförmigen Brennstoffen basieren und nach dem 30. Juni 2023 genehmigt wurden, müssen Wasserstoff-Nachrüstbarkeit nachweisen“ – Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/11872/v321805-2025-04-01.htm
- „Gesetzgebungsverlauf KWKG 2025: Gesetzesbeschluss im Bundestag am 31. Januar 2025, Bundesrat am 14. Februar 2025, Verkündung am 25. Februar 2025, Inkrafttreten am 1. April 2025“ – Quelle: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/gesetz/6981
9 Antworten
Ich finde es sehr wichtig das dieses Gesetz jetzt novelliert wird! Ohne das fehlt uns ein wichtiges Werkzeug für unsere Zukunft im Bereich Energieversorgung!
[Link] Die Verlängerung des KWKG bis 2038 klingt vielversprechend! Aber wie schnell kann es umgesetzt werden? Ich mache mir Sorgen über mögliche Verzögerungen und deren Einfluss auf den Markt.
Ich stimme zu, dass das KWKG eine zentrale Rolle spielt! Aber ich frage mich: Wie können wir sicherstellen, dass die neue Gesetzgebung auch wirklich zukunftssicher ist? Gibt es bereits Beispiele aus anderen Ländern?
Das wäre spannend zu wissen! Vielleicht sollten wir uns auch anschauen, was in anderen EU-Ländern funktioniert hat. Kennt jemand gute Beispiele dafür?
[Link] Es gibt einige Länder wie Dänemark, die bei der KWK-Technologie Vorreiter sind! Wir könnten viel von deren Modellen lernen.
Es ist echt kritisch, wenn das Gesetz ausläuft. KWK-Anlagen sind wichtig für Klimaschutz und Versorgungssicherheit. Was passiert mit den bestehenden Projekten? Werden sie einfach eingestellt? Das wäre ein großes Problem für viele Haushalte.
Ich finde die Forderungen der Verbände sehr wichtig. Die Kraft-Wärme-Kopplung hat eine zentrale Rolle in unserer Energieversorgung. Aber wie sieht es mit der Umsetzung aus? Werden wir wirklich die notwendigen Schritte gehen? Ich hoffe, es gibt bald konkrete Pläne.
Ja, ich sehe das auch so! Die Politik muss jetzt handeln, um sicherzustellen, dass wir keine Rückschritte machen. Was denkt ihr über die finanziellen Anreize für Investoren? Sind die genug?
Gute Punkte! Ich mache mir Sorgen über die steigenden Heizkosten, falls nichts passiert. Was könnte unsere Regierung konkret tun, um diese Bedenken zu adressieren?