– Das Kabinettsentwurf des KHAG bleibt hinter den Erwartungen an eine nachhaltige Krankenhausreform zurück.
– Länder verlieren wichtige Gestaltungsspielräume bei Krankenhausplanung und Finanzierung.
– Die Reform droht, die flächendeckende Versorgung und Kliniken dauerhaft zu gefährden.
Kabinettsentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz sorgt für Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Am 8. Oktober 2025 wurde der Kabinettsentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) öffentlich. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) übt scharfe Kritik und bemängelt, dass zentrale Versprechen der Reform unerfüllt bleiben. Nach Ansicht der DKG verfehlt das Gesetz die selbst gesteckten Ziele der Politik, insbesondere in den Bereichen verlässliche Rahmenbedingungen, stabile Finanzierung und Bürokratieabbau.
„Deutschland benötigt eine Krankenhausreform, um die Versorgungsstrukturen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und eine Antwort auf den demografischen Wandel zu finden. Hochspezialisierte Behandlungen zu konzentrieren ist ebenso notwendig, wie die stabile Grund- und Regelversorgung in der Fläche sicherzustellen. Das jetzt vorgelegte Gesetz zur Reformanpassung erfüllt aber die Erfordernisse dauerhaft verlässlicher Rahmenbedingungen, einer stabilen Finanzierung und des dringend notwendigen Abbaus von Bürokratie nicht. Die Reform verfehlt damit die selbst gesteckten Ziele der Politik.“ (Deutsche Krankenhausgesellschaft, 08.10.2025)
Die DKG weist darauf hin, dass die Länder im Rahmen der Krankenhausplanung zukünftig kaum eigenen Gestaltungsspielraum besitzen. Ausnahmen von bundesweiten Personal- und Strukturvorgaben für die Leistungsgruppen sind nur mit Zustimmung der Krankenkassen und befristet für drei Jahre möglich. So werden zentrale Kompetenzen, die ursprünglich den Ländern zugeordnet sind, vom Bund und den Krankenkassen ausgeübt. Dies erschwere eine individuelle und bedarfsgerechte Versorgung vor Ort.
Auch die Finanzierung stößt auf breite Kritik. Die geplante Vorhaltefinanzierung erfülle nicht ihren Zweck, bedarfsnotwendige Versorgungsangebote zu sichern. Grund- und Regelversorgungskliniken, die ihr Leistungsspektrum einschränken müssen, erhielten keinen finanziellen Ausgleich. Das Gesetz setze weiterhin auf eine Finanzierungskonzeption, „die heute schon gescheitert“ sei.
„Ausnahmen von den bundesweiten, äußerst kleinteiligen und kostenintensiven Personal- und Strukturvorgaben für die Leistungsgruppen dürfen die Länder nur im Einvernehmen mit den Krankenkassen machen und dann auch nur befristet für drei Jahre.“
„Beim Thema Finanzierung treten wir auf der Stelle. Alle wissen, dass die vorgesehene Vorhaltefinanzierung ihren eigentlichen Zweck, bedarfsnotwendige Versorgungsangebote zu sichern, nicht erfüllen wird. … Wohlklingende Wortschöpfungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier kein einziger Euro für die Vorhaltung der Krankenhäuser fließen wird.“ (Deutsche Krankenhausgesellschaft, 08.10.2025)
Die DKG warnt, dass angesichts der aktuellen Reform der flächendeckenden Krankenhausversorgung in vielen Regionen eine Erfüllung ihres Auftrags schwerfällt. Für die Patientinnen und Patienten könnten Wartelisten, Klinikschließungen und Leistungseinschränkungen zukünftig zur Realität werden. Die Krankenhäuser stehen damit weiterhin vor dem wirtschaftlichen Überleben in einem stark regulierten System.
Folgen des Entwurfs zur Krankenhausreform – Eine sachliche Einordnung
Der vorliegende Entwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) hinterlässt in der Gesundheitsbranche deutliche Spuren. Im Mittelpunkt steht die Sorge, dass die Kompetenz zur Krankenhausplanung weiterhin nicht in ausreichendem Maß bei den Ländern verbleibt, sondern zunehmend vom Bund und von Krankenkassen mitbestimmt wird. Diese Entwicklung wirft fundamentale Fragen zur künftigen Steuerung der stationären Versorgung auf.
Was beinhaltet der KHAG-Entwurf?
Das Gesetz sieht vor, dass Ausnahmen von bundesweit einheitlichen Personal- und Strukturvorgaben nur noch in Abstimmung mit den Krankenkassen und zudem zeitlich befristet auf drei Jahre möglich sind. Das schränkt die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder in der Krankenhausplanung erheblich ein. Die für eine adäquate Versorgung notwendige Flexibilität fällt somit weg. Gleichzeitig bleiben weitere fachliche Vorgaben bestehen, die bereits in der Vergangenheit kritisiert wurden – etwa Mindestvorhaltezahlen oder Regelungen, die spezialisierte Fachkliniken in ihrer Arbeit begrenzen.
Zur Finanzierung sieht der Entwurf keine wirksamen Mechanismen vor, die den Erhalt bedarfsgerechter Versorgungsangebote in ausreichender Breite absichern. Insbesondere Kliniken mit regionaler Grund- und Regelversorgung stehen vor der Herausforderung, Umsatzeinbußen durch Leistungseinschränkungen nicht ausgleichen zu können. Die bisher veranschlagte Vorhaltefinanzierung erfüllt nicht die Funktion, notwendige Strukturen stabil zu halten.
Konfliktfeld zwischen Länderkompetenz und Krankenkassenbeteiligung
Das Krankenhauswesen zählt zu den Bereichen, die verfassungsrechtlich in der Verantwortung der Bundesländer liegen. Mit der Forderung nach einer stärkeren Mitbestimmung der Krankenkassen entsteht eine zusätzliche Ebene, die die Planungskompetenzen der Länder einschränkt. Die Abhängigkeit von der Zustimmung der Krankenkassen bei wichtigen Ausnahmen verringert die Autonomie der Länder, die Versorgung nach regionalem Bedarf zu gestalten.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies anhaltende Ungewissheit. Sie können nicht sicher sein, wie die stationäre Versorgung in ihrer Region dauerhaft organisiert und finanziert wird. Die angekündigten Reformziele – weniger Bürokratie, verlässliche Rahmenbedingungen und tragfähige Finanzierung – bleiben daher aus Sicht vieler Fachakteure unerreicht. Die Folge sind ein volatiler Versorgungsmarkt und ein nachhaltiger Druck auf kleinere Krankenhäuser und Fachkliniken.
Insgesamt zeigt sich, dass sich die Reform trotz großer Erwartungen bislang nicht als tragfähige Lösung für die Herausforderungen des demografischen Wandels und der Versorgungssteuerung erwiesen hat. Die Länder fehlen weiterhin wesentliche Planungs- und Entscheidungsspielräume. Die anstehende Umsetzung steht somit vor erheblichen Herausforderungen, die auch die Qualität und Verfügbarkeit der Versorgung in der Fläche beeinflussen können.
Faktencheck zur Krankenhausreform: Forderungen und Kritik der DKG im zeitlichen Verlauf
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet die geplante Vorhaltefinanzierung sowie die allgemeine Krankenhausreform kontinuierlich kritisch und verlangt konkrete Nachbesserungen. Bereits im Frühjahr 2025 äußerte die DKG, dass die geplante Vorhaltefinanzierung problematische Fehlanreize setze und Unsicherheiten für Krankenhäuser schaffe. Sie forderte stattdessen ein fallzahlunabhängiges Finanzierungssystem. Im September 2025 verschärften sich die Vorbehalte: Die Verschiebung des Krankenhausgesetzes (KHAG) bezeichnete die DKG als „fatales Zeichen“ für die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung, da sie erhebliche Unsicherheit für die Krankenhäuser mit sich bringe. Noch im selben Monat forderte die DKG Nachbesserungen an der Reform, darunter insbesondere die Aussetzung der Vorhaltefinanzierung und einen stärkeren Bürokratieabbau, um die Reform zukunftsfähig zu gestalten.
Diese zeitliche Abfolge verdeutlicht eine zunehmende Zuspitzung der Kritik. Die DKG bemängelt, dass die geplanten Maßnahmen weder verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen garantieren noch den dringend nötigen Abbau von Bürokratie leisten. So bleibt die Reform nach Ansicht der DKG unvollendet und bringt keine sichere Perspektive für die Krankenhäuser in Deutschland.
Der Überblick über die Kernaussagen zeigt:
- Frühjahr 2025: Kritik an der Vorhaltefinanzierung und Forderung nach fallzahlunabhängiger Finanzierung aufgrund von Fehlanreizen und Unsicherheiten (Stand: Frühjahr 2025; Quelle: Das Krankenhaus).
- September 2025: Die Verschiebung des Krankenhausgesetzes wird als „fatales Zeichen“ kritisiert, das Unsicherheit für Krankenhäuser mit sich bringt (Stand: September 2025; Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft).
- September 2025: Forderung nach Nachbesserungen an der Reform, insbesondere die Aussetzung der Vorhaltefinanzierung und mehr Bürokratieabbau zur Zukunftssicherung der Reform (Stand: September 2025; Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft).
| Zeitpunkt | Kernaussage (Kurzfassung) | Quelle/Stand |
|---|---|---|
| Frühjahr 2025 | Forderung fallzahlunabhängiger Finanzierung wegen Fehlanreizen und Unsicherheit | Das Krankenhaus, Stand Frühjahr 2025 |
| September 2025 | Kritik an Verschiebung des KHAG, Ursache erhebliche Unsicherheit | Deutsche Krankenhausgesellschaft, Stand September 2025 |
| September 2025 | Nachbesserungen gefordert: Vorhaltefinanzierung aussetzen, Bürokratieabbau | Deutsche Krankenhausgesellschaft, Stand September 2025 |
Diese Entwicklung unterstreicht die anhaltende Skepsis der DKG gegenüber der Krankenhausreform, die aus ihrer Sicht wesentliche Anforderungen verfehlt und gravierende Unsicherheiten für die versorgenden Einrichtungen schafft.
Auswirkungen für Patientinnen und Patienten: Zwischen Spezialisierung und stabiler Versorgung vor Ort
Für Menschen, die auf eine medizinische Behandlung angewiesen sind, zählt vor allem eines: die Sicherheit einer zuverlässigen Grund- und Regelversorgung in der Nähe ihres Wohnortes. Gleichzeitig gewinnt die Spezialisierung hochqualifizierter Behandlungen zunehmend an Bedeutung. In der öffentlichen Debatte steht daher die Balance zwischen diesen beiden Aspekten im Mittelpunkt.
Eine flächendeckende Versorgung stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten jederzeit gut erreichbare Kliniken vorfinden, die eine breite Palette medizinischer Leistungen anbieten. Allerdings erfordert die Sicherung der Behandlungsqualität zunehmend eine Konzentration spezieller Eingriffe auf weniger Standorte. Solche Spezialisierungen ermöglichen Fachkliniken, bessere Ergebnisse durch Erfahrung und konzentrierte Ressourcen zu erzielen.
Die gegenwärtigen Diskussionen um die Krankenhausreform betreffen vor allem die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen, die diese Balance beeinflussen. Ob Kliniken vor Ort ihre Aufgaben verlässlich planen und umsetzen können, hängt stark von der klaren Zuständigkeit und einer verlässlichen Finanzierung ab. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, drohen Einschränkungen im Leistungsspektrum, was die Versorgungssicherheit beeinträchtigen kann.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Die Entscheidung, wie und wo bestimmte Leistungen angeboten werden, bleibt maßgeblich für die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit medizinischer Angebote in ihrer Region. Eine reformierte Krankenhausplanung, die den Ländern Gestaltungsspielräume einräumt und gleichzeitig Spezialisierung sinnvoll steuert, trägt dazu bei, diese Versorgung stabil und planbar zu halten. Fehlen klare Rahmenbedingungen, sind Krankenhäuser vor Ort einem erhöhten Druck ausgesetzt, was sich langfristig in reduzierten Angeboten oder gar Schließungen niederschlagen kann.
Im Kern entscheidet der Konflikt um Kompetenzen und Finanzierung darüber, ob sich Patienten auf kurze Wege und umfassende Angebote verlassen können oder ob sie mit längeren Anfahrten und Leistungslücken rechnen müssen. Die Gestaltung dieser Strukturen bleibt daher entscheidend für die Orientierung und Sicherheit derjenigen, die medizinische Hilfe benötigen.
Ausblick: Ungeklärte Fragen und der weitere Weg der Krankenhausreform
Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass die Krankenhausreform weiterhin ungelöste Herausforderungen birgt. Besonders kritisch bleibt die Vorhaltefinanzierung, die trotz wiederholter Kritik seitens verschiedener Akteure bestehen bleibt. Diese Finanzierungsform erfüllt bislang nicht die Anforderungen, die an eine verlässliche Sicherung von Versorgungsangeboten gestellt werden. Ebenso offen bleiben zentrale Fragen zum Bürokratieaufwand, durch den Krankenhäuser weiter belastet werden.
Die Gestaltungsspielräume der Länder in der Krankenhausplanung stehen noch nicht abschließend fest. Die Bundesländer benötigen ausreichende Kompetenzen, um die Versorgung regional bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Aktuell sind diese Spielräume begrenzt und hängen vielerorts von der Zustimmung anderer Akteure ab. Dies erschwert eine eigenständige und flexible Planung, die dringend notwendig wäre.
Ein stabiles und tragfähiges Finanzierungsmodell bleibt ein zentraler Punkt im weiteren Prozess. Es entscheidet maßgeblich darüber, ob Krankenhäuser zukunftsfähig bleiben und die Versorgung der Bevölkerung flächendeckend gewährleistet werden kann. Der Kabinettsentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz konnte dafür keine dauerhafte Lösung bieten.
Die nächsten politischen Schritte müssen zeigen, ob und wie der Gesetzgeber auf diese offenen Punkte reagiert. Die Bereitschaft zu Nachsteuerungen wird darüber bestimmen, ob die Reform ihre Ziele erreichen kann oder ob die bestehenden Mängel den Reformprozess weiterhin behindern. Ein klarer Fokus auf praktikable Lösungen ist dabei unverzichtbar, um die stationäre Versorgung nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig auf eine solide Basis zu stellen.
Angesichts der bisherigen Entwicklungen bleibt der weitere Verlauf aufmerksam zu verfolgen. Neue Beschlüsse und Termine verdienen besondere Beachtung, um zeitnah auf Veränderungen reagieren zu können und die Herausforderungen der Krankenhausreform angemessen anzugehen.
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Die vorliegenden Informationen und Aussagen basieren auf einer Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Weiterführende Quellen:
- „Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisiert die geplante Vorhaltefinanzierung und fordert ein fallzahlunabhängiges Finanzierungssystem, da die aktuelle Regelung Fehlanreize und Unsicherheiten schafft (Stand: Frühjahr 2025).“ – Quelle: https://das-krankenhaus.de
- „Die Verschiebung des Krankenhausgesetzes (KHAG) wird von der Deutschen Krankenhausgesellschaft als ‚fatales Zeichen‘ für die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung kritisiert, da dies erhebliche Unsicherheit für Krankenhäuser bringt (Stand: September 2025).“ – Quelle: https://dkgev.de
- „Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert Nachbesserungen an der Reform, insbesondere die Aussetzung der Vorhaltefinanzierung und mehr Bürokratieabbau, um die Reform zukunftsfähig zu machen (Stand: September 2025).“ – Quelle: https://dkgev.de
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10 Antworten
Sollten wir nicht darüber nachdenken, wie wir die Bürokratie abbauen können? Das wäre ein erster Schritt!
Gute Idee! Weniger Bürokratie könnte wirklich helfen.
Ich stimme zu! Eine klare Struktur könnte helfen.
Weshalb dauert es so lange mit der Reform? Ich hoffe auf schnelle Lösungen für unsere Krankenhäuser!
Es ist besorgniserregend zu sehen, wie wenig Spielraum den Ländern bleibt. Was können wir tun, um mehr Aufmerksamkeit auf diese Probleme zu lenken?
Die Kritik der DKG ist nachvollziehbar. Ich frage mich, was konkret unternommen werden kann, um die Finanzierung zu sichern. Gibt es Ideen für Alternativen?
Eine fallzahlunabhängige Finanzierung wäre vielleicht ein Ansatz. Aber wer würde das umsetzen können?
Ich glaube nicht, dass wir noch viel Zeit haben. Die Lage ist ernst und Veränderungen müssen schnell kommen!
Ich finde es bedenklich, dass die Reform nicht die erhofften Verbesserungen bringt. Wie kann man sicherstellen, dass die Krankenhäuser auch in Zukunft gut versorgt sind? Hat jemand Vorschläge?
Ja, ich frage mich auch, ob die Länder nicht mehr Einfluss haben sollten. Die Situation wird immer kritischer.