Vereins- und Verbandsnachrichten vom 23.02.2023
Lesedauer: 2 Minuten

“Krankenhausreform: Öffnungsklauseln als Weg zu optimaler Versorgungsqualität”

Liebe Leserinnen und Leser,

In einer aktuellen Pressemitteilung äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, zur aktuellen Krankenhausreform. Im Fokus standen dabei die geplanten Versorgungslevel und die Finanzierung der anstehenden Transformationskosten.

Leistungsgruppen als zentrales Element der Reform

Die AOK sieht in den Leistungsgruppen das Herzstück der Reform, um die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten zu verbessern. Es dürfe keine Gelegenheitsversorgung durch personell und technisch nicht adäquat ausgestattete Kliniken mehr geben, die komplizierte Operationen ohne die nötige Routine durchführen.

Keine Ausnahmeregelungen bei den Leistungsgruppen

Die Einteilung der Kliniken in Level könne die Krankenhaus-Landschaft übersichtlicher machen. Allerdings dürften Ausnahmeregelungen bei den Leistungsgruppen die Reformziele insgesamt nicht konterkarieren. Es dürften keine Ausnahmetatbestände bei den Leistungsgruppen geben, wenn die Vorhaltefinanzierung zielgenau erfolgen soll.

Investitionen von Bund und Ländern notwendig

Für den Umbau der Krankenhausstrukturen brauche es Investitionen von Bund und Ländern, die eine Modernisierung ermöglichen. Die Krankenhausreform könne nur mit der umfangreichen Unterstützung der öffentlichen Hand gelingen.

Innovation zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung

Eine sinnvolle Perspektive für kleine und bisher wenig spezialisierte Kliniken kann der von der Regierungskommission vorgeschlagene “Level Ii” bieten. Der Level Ii führt zu einem inhaltlich neuen Versorgungsauftrag und zu einem anderen Entgeltsystem.

Zusammenschau von Qualitäts-, Planungs- und Finanzierungsfragen notwendig

Qualitäts-, Planungs- und Finanzierungsfragen müssten bei der Reform gemeinsam betrachtet werden, so Dr. Carola Reimann.

In der Pressemitteilung finden Sie außerdem Kontaktdaten für Fragen und weitere Informationen.

Herzliche Grüße,
Ihr [Name]


Pressemeldung:

Die AOK fordert eine Reform des deutschen Krankenhauswesens

Im Rahmen des heutigen Gesprächs von Bund, Ländern und Regierungsfraktionen zur Krankenhausreform standen die geplanten Versorgungslevel und die Finanzierung der Transformationskosten im Mittelpunkt.

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Dr. Carola Reimann, betonte in ihrem Statement, dass aus ihrer Sicht die Leistungsgruppen das zentrale Element der Reform sind. Ziel müsse es sein, die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten zu verbessern und eine Gelegenheitsversorgung in personal- und technisch nicht adäquat ausgestatteten Kliniken zu vermeiden.

Die Einteilung der Kliniken in Levels könne die Krankenhaus-Landschaft übersichtlicher machen, so Reimann. Dabei könnten Öffnungsklauseln und länderspezifische Ausnahmeregelungen sinnvoll sein, um den regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Reformziele dürften hierbei jedoch nicht konterkariert werden.

Die Diskussion um Ausnahmeregelungen bei den Levels bestätigt die Einschätzung der AOK, dass die Versorgungslevel am Ende des Reformprozesses stehen sollten. Für die AOK sind die Leistungsgruppen und Leistungsbereiche das Herzstück der Reform. Auf Basis der Leistungsgruppen könne man festlegen, welche Kliniken künftig Vorhaltepauschalen erhalten, weil sie wichtige Leistungen anbieten, die wenig lukrativ sind.

Eine innovative Idee zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung sieht die AOK im von der Regierungskommission vorgeschlagenen “Level II”. Diese Kliniken sollen künftig eng mit den regionalen Vertragsärzten zusammenarbeiten und einen pflegerischen Schwerpunkt haben.

Um den Umbau der Krankenhausstrukturen zu ermöglichen, brauche es Investitionen von Bund und Ländern. Die Finanzierung der Krankenhäuser müsse auf die notwendige Modernisierung einzahlen, so Reimann. Mengenanreize sollten durch fallunabhängige Vergütungskomponenten abgesenkt werden. Qualitäts-, Planungs- und Finanzierungsfragen müssten bei der Reform gemeinsam betrachtet werden.

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

Quelle: www.presseportal.de


Weitere Informationen über den Verband

– Der AOK-Bundesverband ist eine Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und repräsentiert die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) auf nationaler Ebene.
– Der Verband wurde 1954 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin.
– Der AOK-Bundesverband vertritt insgesamt 26 regionale AOKs mit rund 24 Millionen Versicherten.
– Zu den Aufgaben des Verbandes zählen unter anderem die Wahrung und Förderung der Interessen seiner Mitglieder sowie die Beratung von Politik und Öffentlichkeit in Gesundheitsfragen.
– Der AOK-Bundesverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird von einem Vorstand geleitet.
– Der Vorstand besteht aus neun Mitgliedern, darunter ein unabhängiger Vorsitzender.
– Der AOK-Bundesverband beschäftigt rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
– Im Jahr 2019 betrug das Gesamtvolumen der von den AOKs verwalteten Finanzmittel etwa 110 Milliarden Euro.
– Der AOK-Bundesverband setzt sich für eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte medizinische Versorgung sowie für eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems ein.

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