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Krankenhausreform: Öffnungsklauseln als Weg zu optimaler Versorgungsqualität

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Liebe Leserinnen und Leser,

In einer aktuellen Pressemitteilung äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, zur aktuellen Krankenhausreform. Im Fokus standen dabei die geplanten Versorgungslevel und die Finanzierung der anstehenden Transformationskosten.

Leistungsgruppen als zentrales Element der Reform

Die AOK sieht in den Leistungsgruppen das Herzstück der Reform, um die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten zu verbessern. Es dürfe keine Gelegenheitsversorgung durch personell und technisch nicht adäquat ausgestattete Kliniken mehr geben, die komplizierte Operationen ohne die nötige Routine durchführen.

Keine Ausnahmeregelungen bei den Leistungsgruppen

Die Einteilung der Kliniken in Level könne die Krankenhaus-Landschaft übersichtlicher machen. Allerdings dürften Ausnahmeregelungen bei den Leistungsgruppen die Reformziele insgesamt nicht konterkarieren. Es dürften keine Ausnahmetatbestände bei den Leistungsgruppen geben, wenn die Vorhaltefinanzierung zielgenau erfolgen soll.

Investitionen von Bund und Ländern notwendig

Für den Umbau der Krankenhausstrukturen brauche es Investitionen von Bund und Ländern, die eine Modernisierung ermöglichen. Die Krankenhausreform könne nur mit der umfangreichen Unterstützung der öffentlichen Hand gelingen.

Innovation zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung

Eine sinnvolle Perspektive für kleine und bisher wenig spezialisierte Kliniken kann der von der Regierungskommission vorgeschlagene “Level Ii” bieten. Der Level Ii führt zu einem inhaltlich neuen Versorgungsauftrag und zu einem anderen Entgeltsystem.

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Zusammenschau von Qualitäts-, Planungs- und Finanzierungsfragen notwendig

Qualitäts-, Planungs- und Finanzierungsfragen müssten bei der Reform gemeinsam betrachtet werden, so Dr. Carola Reimann.

In der Pressemitteilung finden Sie außerdem Kontaktdaten für Fragen und weitere Informationen.

Herzliche Grüße,
Ihr [Name]


Pressemeldung:

Die AOK fordert eine Reform des deutschen Krankenhauswesens

Im Rahmen des heutigen Gesprächs von Bund, Ländern und Regierungsfraktionen zur Krankenhausreform standen die geplanten Versorgungslevel und die Finanzierung der Transformationskosten im Mittelpunkt.

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Dr. Carola Reimann, betonte in ihrem Statement, dass aus ihrer Sicht die Leistungsgruppen das zentrale Element der Reform sind. Ziel müsse es sein, die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten zu verbessern und eine Gelegenheitsversorgung in personal- und technisch nicht adäquat ausgestatteten Kliniken zu vermeiden.

Die Einteilung der Kliniken in Levels könne die Krankenhaus-Landschaft übersichtlicher machen, so Reimann. Dabei könnten Öffnungsklauseln und länderspezifische Ausnahmeregelungen sinnvoll sein, um den regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Reformziele dürften hierbei jedoch nicht konterkariert werden.

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Die Diskussion um Ausnahmeregelungen bei den Levels bestätigt die Einschätzung der AOK, dass die Versorgungslevel am Ende des Reformprozesses stehen sollten. Für die AOK sind die Leistungsgruppen und Leistungsbereiche das Herzstück der Reform. Auf Basis der Leistungsgruppen könne man festlegen, welche Kliniken künftig Vorhaltepauschalen erhalten, weil sie wichtige Leistungen anbieten, die wenig lukrativ sind.

Eine innovative Idee zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung sieht die AOK im von der Regierungskommission vorgeschlagenen “Level II”. Diese Kliniken sollen künftig eng mit den regionalen Vertragsärzten zusammenarbeiten und einen pflegerischen Schwerpunkt haben.

Um den Umbau der Krankenhausstrukturen zu ermöglichen, brauche es Investitionen von Bund und Ländern. Die Finanzierung der Krankenhäuser müsse auf die notwendige Modernisierung einzahlen, so Reimann. Mengenanreize sollten durch fallunabhängige Vergütungskomponenten abgesenkt werden. Qualitäts-, Planungs- und Finanzierungsfragen müssten bei der Reform gemeinsam betrachtet werden.

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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Quelle: www.presseportal.de


Weitere Informationen über den Verband

– Der AOK-Bundesverband ist eine Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und repräsentiert die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) auf nationaler Ebene.
– Der Verband wurde 1954 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin.
– Der AOK-Bundesverband vertritt insgesamt 26 regionale AOKs mit rund 24 Millionen Versicherten.
– Zu den Aufgaben des Verbandes zählen unter anderem die Wahrung und Förderung der Interessen seiner Mitglieder sowie die Beratung von Politik und Öffentlichkeit in Gesundheitsfragen.
– Der AOK-Bundesverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird von einem Vorstand geleitet.
– Der Vorstand besteht aus neun Mitgliedern, darunter ein unabhängiger Vorsitzender.
– Der AOK-Bundesverband beschäftigt rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
– Im Jahr 2019 betrug das Gesamtvolumen der von den AOKs verwalteten Finanzmittel etwa 110 Milliarden Euro.
– Der AOK-Bundesverband setzt sich für eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte medizinische Versorgung sowie für eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems ein.

24 Antworten

    1. Ach komm, sei nicht so negativ! Öffnungsklauseln können tatsächlich dazu beitragen, die Qualität im Krankenhaus zu verbessern. Es ist doch besser, etwas Neues auszuprobieren, als auf dem alten, fehlerhaften System festzuhängen. Gib dem Ganzen eine Chance, bevor du es verurteilst!

  1. Ich finde, dass Öffnungsklauseln ein Schritt in die richtige Richtung sind! Endlich mehr Flexibilität im Krankenhauswesen!

  2. Krankenhausreform? Öffnungsklauseln? Klingt nach Bürokraten-Sprech! Müssen wir wirklich noch mehr Gesetze haben?

  3. Ich denke, dass die Öffnungsklauseln nur noch mehr Bürokratie und Chaos im Gesundheitssystem verursachen würden.

    1. Das ist eine lächerliche Idee! Krankenhäuser sind dafür da, um kranke Menschen zu behandeln, nicht um kostenlose Haustiere anzubieten. Es gibt genug andere Wege, um den Patienten zu helfen und sie zu unterstützen. Lassen Sie uns bei sinnvollen Vorschlägen bleiben!

    1. So ein Unsinn! Öffnungsklauseln ermöglichen eine flexiblere Krankenhausversorgung und fördern den Wettbewerb. Wer Angst vor Chaos hat, sollte sich lieber mit den Vorteilen auseinandersetzen, bevor er solche Behauptungen aufstellt.

    1. Klar, bürokratischer Unsinn mag nervig sein. Aber Öffnungsklauseln können auch nützlich sein, um auf spezifische Bedürfnisse einzugehen und Flexibilität zu ermöglichen. Vielleicht solltest du dich ein wenig genauer informieren, bevor du so schnell urteilst.

  4. Was für ein Unsinn! Krankenhäuser sind Orte der Gesundheit und Genesung, nicht Vergnügungsparks. Achterbahnen gehören in Freizeitparks, nicht in medizinische Einrichtungen. Konzentrieren wir uns lieber auf die wichtigen Aspekte der Patientenversorgung und nicht auf Unterhaltung.

    1. Das sehe ich ganz anders. Öffnungsklauseln könnten zu einer unkontrollierten Fragmentierung führen und die Einheitlichkeit untergraben. Statt etwas Neues auszuprobieren, sollten wir uns auf bewährte Lösungen konzentrieren, die für alle funktionieren.

  5. Ich finde, dass Krankenhäuser mehr über die Qualität der Cafeteria-Speisen berichten sollten! #Prioritäten

  6. Ich finde, dass Krankenhäuser ihre eigenen Regeln haben sollten. Jeder soll selbst entscheiden können, welches Krankenhaus er wählt.

    1. Sorry, aber das ist totaler Unsinn. Krankenhäuser müssen sich an bestimmte Regeln halten, um die Sicherheit und Qualität der Patientenversorgung zu gewährleisten. Die freie Wahl des Krankenhauses ist wichtig, aber nicht auf Kosten der medizinischen Standards.

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