Bremen (VBR). In Berlin stehen heute entscheidende Schritte zur Verbesserung der Krankenhausversorgung auf dem Prüfstand. Die zweite und dritte Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) werfen jedoch viele Fragen auf. Der Vorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, drückt aus: „Seit über zwei Jahren diskutieren wir über diese Krankenhausreform. Und niemand möchte sich vorstellen, wie es ohne sie in der stationären Versorgung weiterginge.” Doch trotz der langen Debatten bleiben viele Details nebulös. (Zitat-Quelle: Pressemitteilung)
Die Strategie hinter dieser Reform scheint unklar, nicht zuletzt wegen der jüngsten Eile, mit der 50 Änderungsanträge eingebracht wurden – Änderungen, deren Konsequenzen selbst Experten schwer einschätzen können. Ein genauerer Blick zeigt Licht und Schatten. Positiv ist die geplante Leistungsgruppen-Festlegung und Vorhaltefinanzierung, doch wichtige Detailfragen wurden auf die nächste Runde verschoben. Dies birgt das Risiko, notwendige Strukturveränderungen und eine Qualitätsorientierung erneut hinauszuzögern.
Ein erfreulicher Aspekt der jüngsten Änderungen ist die Einbindung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und des Medizinischen Dienstes in den Prozess. Die Abkehr von stichprobenartigen Abrechnungsprüfungen zu Gunsten pauschaler Aufschläge bei Fehlern wird ebenfalls positiv bewertet. Dennoch bleiben gravierende Schwächen bestehen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist optimistisch, dass die Reform langfristig die Beitragsanstiege drosseln werde. Doch die Belastung durch den Transformationsfonds trifft unerbittlich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die mehr als die Hälfte der geplanten Kosten von über 25 Milliarden Euro tragen soll.
Die strikte Ablehnung dieser Finanzierungsstrategie durch die AOK liegt darin begründet, dass es Aufgabe des Staates sein sollte, für die Grundversorgung durch Krankenhäuser aufzukommen. Die Notwendigkeit einer breit angelegten Finanzierung, die alle Beitragzahlenden gleichermaßen einbindet, darf nicht nur im Raum stehen bleiben.
Der Fokus auf Vorhaltefinanzierung führt teils ebenso in die Irre. Die geplante Frequenz zur Neuberechnung der Landesvorhaltebudgets könnte konträre Auswirkungen auf Mengendämpfung und Ambulantisierung haben. Eine fundierte wissenschaftliche Entwicklung eines Bedarfsbemessungsinstruments ist überfällig, um lose Enden in der gegenwärtigen Planung zu verknüpfen.
Die Regelungen zur Ambulantisierung kommen nicht richtig in die Gänge. Sektorenübergreifende Versorger dürfen zwar Übergangspflege übernehmen, aber die Möglichkeit, Krankenhausaufnahmen zu vermeiden, bleibt ihnen verschlossen. Zudem sorgt die Ausweitung der Hybrid-DRGs für unnötige Kosten, was die Versichertengemeinschaft stark belasten könnte.
Kritisch betrachtet auch die Vorgehensweise bei Fachkliniken; Hier liegt die Befürchtung nahe, dass die Ausnahme bald zur Regel werden könnte, da dies von den Ländern bestimmt werden kann. Damit droht die Reform, ihre eigentlichen Qualitätsziele zu verfehlen. Dr. Reimanns Mahnung macht deutlich, dass die Diskussion weit mehr als bloße Zahlen betrifft – es geht um die Zukunft und Wirksamkeit unserer Gesundheitsversorgung. (Zitat-Quelle: Pressemitteilung)
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Reimann zum KHVVG: Trotz Nachbesserungen bleiben gravierende Mängel und viele offene …
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Krankenhausreform 2024: Chancen, Herausforderungen und der lange Schatten der Finanzierungsdebatte
Die geplante Krankenhausreform, die heute in den zweiten und dritten Lesungen über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) debattiert wird, spiegelt die Komplexität wider, die mit der Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens einhergeht. Die Notwendigkeit einer Reform ist unbestritten, doch offenbaren sich bei näherem Hinsehen zahlreiche Herausforderungen und potenzielle Verwerfungen.
Historisch gesehen sind Reformen im Gesundheitssektor einem ständigen Spannungsfeld von Finanzierung, Qualitätssicherung und Strukturerhaltung ausgesetzt. Besonders die Vorhaltefinanzierung hat seit jeher für Kontroversen gesorgt. Während diese Finanzierung eine faire Grundlage für öffentliche Krankenhäuser schaffen könnte, indem sie von rein Fallzahl-basierten Systemen abrückt, besteht ein erhebliches Risiko, dass zentrale Ziele wie die Reduzierung unnötiger Eingriffe und eine stärkere Ambulantisierung kaum erreicht werden.
Ein weiteres Kernthema ist der sogenannte Transformationsfonds. Der Vorschlag, diesen durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu finanzieren, steht nicht nur rechtlich, sondern auch politisch auf unsicheren Füßen. In Zeiten eines chronischen wirtschaftlichen Drucks auf die GKV ist es nachvollziehbar, warum viele Akteure eine Befürchtung haben, dass die Belastungen ungleich verteilt sein könnten. Diese Debatte verweist auf das größere Problem der Sinkronisation von staatlichen Zielen mit denen der Leistungserbringer und Versicherer – ein altbekanntes Dilemma in der Gesundheitspolitik.
Eine weitere Facette dieser Reform ist die Entwicklung und Einbindung von sektorenübergreifenden Versorgern. Obwohl solche Modelle theoretisch eine Antwort auf jahrelange Silodenken in der Versorgung sein könnten, bleiben die gesetzlichen Rahmenbedingungen vage und lassen erkennen, dass die Wegbereitung für innovative Versorgungsmodelle noch Zeit und Engagement erfordert.
Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass Länder, die erfolgreich Gesundheitsreformen durchgeführt haben, oft ähnliche Mühen durchlaufen mussten. Beispielsweise führte ein vergleichbares Gesetz in Großbritannien, das darauf abzielte, sektorübergreifende Dienstleistungen auszubauen, zunächst zu zahlreichen Verwaltungsherausforderungen. Langfristig führten jedoch klare gesetzliche Richtlinien und eine kontinuierliche Anpassung der Prozesse zu nennenswerten Verbesserungen in der Patientenversorgung.
Prognosen deuten darauf hin, dass, sofern die strukturellen Feinheiten und finanzpolitischen Streitfragen sorgfältig gelöst werden, die Reform sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Die Schaffung eines tragfähigen Gesundheitsökosystems erforderte bisher immer Mut zur Veränderung gepaart mit einem klaren Ordnungssinn und dem Willen zur Zusammenarbeit aller Beteiligten.
In Summe bleibt festzuhalten, dass die heutigen Diskussionen zur KHVVG einen weiteren Meilenstein auf dem langen Weg zu echten Fortschritten in der stationären Versorgung markieren könnten, falls entscheidende Punkte zügig konkretisiert und ans Licht gebracht werden.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.
6 Antworten
@Dr. Reimann spricht wichtige Punkte an! Die Reform zielt auf mehr Qualität aber wie wollen sie das ohne klare Regelungen erreichen?
@Hermann Jose, du hast Recht! Das kann nicht nur an den Beitragszahlern hängen bleiben. Vielleicht könnten sie andere Finanzierungsmöglichkeiten überlegen?
Wieso soll die GKV den Transformationsfonds zahlen? Staat soll sich um sowas kümmern! Da wird doch nur Geld verschwendet…
Das ganze Krankenhausreformding kling echt verwirrend. Hab das Gefühl die machen da mehr Bürokratie als helfen. Was denkt ihr, wird das überhaupt was bringen?
Ja Liesbeth, stimme dir zu. Die haben doch schon so viele Änderungsanträge, wer blickt da noch durch? Finde es echt problematisch.
@Carnold und Liesbeth, vielleicht bringt die Einbindung vom G-BA ja was Positives? Aber ich bin auch skeptisch…