20 Aufrufe

Krankenhausreform: Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert Kurswechsel bei Vorhaltefinanzierung und Hybrid-DRG

Auf dem Krankenhausgipfel am 8. September 2025 in Berlin hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Bundesregierung zwar grundsätzlich bei der Reform der Krankenhausfinanzierung begrüßt, dabei aber dringend Nachbesserungen angemahnt. Sie kritisiert, dass die aktuelle Vorhaltefinanzierung die Abhängigkeit von Fallzahlen zementiert, fordert stattdessen ein wirklich fallzahlunabhängiges Modell und die sofortige Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlags. Zudem verlangt die DKG eine grundlegende Überarbeitung der Hybrid-DRGs und setzt auf den Ausbau ambulanter Versorgungsangebote in Krankenhäusern in enger Kooperation mit niedergelassenen Ärzt:innen.
Inhaltsverzeichnis
Beitrag teilen
Modernes blau beleuchtetes News-Studio mit runden LED-Podesten und großem Bildschirm mit Schriftzug ‚Verbands‑Monitor eins zu eins‘.
Verbandsbüro jetzt bei Google bevorzugen Damit unsere Vereins- und Verbandsnachrichten häufiger in Ihrer persönlichen Google-Übersicht erscheinen.
Jetzt bevorzugte Quelle festlegen

– DKG unterstützt Krankenhausreform, fordert aber grundlegende Nachbesserungen wesentlicher Finanzierungsinstrumente
– Aussetzung der fallzahlabhängigen Vorhaltefinanzierung zugunsten eines wirklich fallzahlunabhängigen Systems
– Überarbeitung der Hybrid-DRGs zur Sicherung der ambulant-stationären Versorgungsqualität

DKG fordert grundlegende Korrekturen an Krankenhausreform zum Krankenhausgipfel in Berlin

Auf dem Krankenhausgipfel am 8. September 2025 in Berlin hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Reformpläne der Bundesregierung zwar grundsätzlich unterstützt, zugleich aber dringenden Nachbesserungsbedarf angemahnt. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß hob die Chancen hervor, die eine Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen angesichts des demographischen Wandels und der steigenden Versorgungsanforderungen bietet. Zugleich kritisierte er zentrale Reforminstrumente scharf: Insbesondere die aktuelle Vorhaltefinanzierung prangert die DKG als nicht mehr zeitgemäß an. „Sie zementiert die Abhängigkeit der Krankenhäuser von ihren Fallzahlen und gefährdet bedarfsnotwendige Kliniken in der Fläche“, erklärte Gaß. Stattdessen müsse schnell ein System implementiert werden, das fallzahlenunabhängig und bürokratieärmer funktioniert. Die derzeitige Praxis erzeuge Fehlanreize, erhöhe den Bürokratieaufwand und stabilisiere die wirtschaftliche Lage wichtiger Krankenhäuser nicht, so die klare Forderung der DKG. Die Konsequenz daraus sei die vollständige Aussetzung der Vorhaltefinanzierung und die Beauftragung der Selbstverwaltung mit einem Alternativkonzept, das tatsächlich unabhängig von Fallzahlen agiert.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft den sogenannten Fixkostendegressionsabschlag (FDA). Dieser Abschlag treffe gerade jene Krankenhäuser, die sich an der politisch gewollten Konzentration von Versorgungsstrukturen beteiligten, und verhindere damit notwendige Strukturreformen und Qualitätsverbesserungen. Die DKG fordert daher eine sofortige Abschaffung des FDA, um den Weg für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft frei zu machen.

Darüber hinaus rückt die Beziehung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung in den Fokus. Die DKG plädiert für eine grundsätzliche Überarbeitung der Hybrid-DRGs, die bisher als unzureichende Grundlage für die Ambulantisierung gelten. Hinzu komme, dass die kurzfristig erweiterten Hybrid-DRG-Regeln die Länderplanung unterminierten, die Krankenhausfinanzen destabilisierten und das eigentliche Ziel der Versorgungssicherheit verfehlten. Statt neuer, teurer Praxiskliniken vor den Toren der Krankenhäuser müsse der Ausbau ambulantier Versorgungsmöglichkeiten direkt in den Kliniken vorangetrieben werden – auch in dünn besiedelten Regionen. Dabei soll die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten als Partner bei der Hybridversorgung ausdrücklich gefördert werden. Denn nur durch diese Kooperation lasse sich der hohe Qualitätsstandard in der Patientenversorgung erhalten. Mit rund 1.874 Krankenhäusern, die jährlich 17 Millionen stationäre und etwa 23 Millionen ambulante Fälle behandeln, ist die DKG ein gewichtiger Akteur, der die ökologische, soziale und ökonomische Bedeutung des Krankenhauswesens unterstreicht.

Der diesjährige Krankenhausgipfel wird von der DKG genutzt, um diese zentralen Positionen klar und unmissverständlich in die Debatte einzubringen. Die dringend notwendigen Korrekturen an der Krankenhausreform sollen sicherstellen, dass Klinikstandorte in der Fläche erhalten bleiben und die Versorgung effizient und patientenzentriert verbessert wird.

Warum die Krankenhausreform in Deutschland zum gesellschaftlichen Streitthema wird

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung, die derzeit heftig diskutiert wird – besonders rund um die sogenannte Vorhaltefinanzierung und die Einführung von Hybrid-DRGs. Die Debatte berührt nicht nur wirtschaftliche Fragen, sondern auch die Versorgungssicherheit von Patienten, die Arbeitsbedingungen des Klinikpersonals und die Struktur der regionalen Gesundheitslandschaft. Um die Kontroversen zu verstehen, ist ein Blick auf die komplexe Ausgangslage unverzichtbar.

Die Krankenhausfinanzierung in Deutschland gilt als besonders kompliziert. Ein zentrales Problem ist die Abhängigkeit der Krankenhäuser von Fallzahlen, um wirtschaftlich zu arbeiten. Bisher erhalten Kliniken zum einen Gelder für ihre tatsächliche Aktivität – also wie viele und welche Behandlungen sie leisten. Zum anderen gibt es pauschale Zuschüsse, sogenannte Vorhalteleistungen, die teilweise fallzahlunabhängig sein sollen. Die geplante Reform will diesen Mechanismus neu gestalten, doch genau diese Umstellung stößt auf Widerstand, weil sie Folgen für die Versorgung besonders in ländlichen Regionen haben kann.

Versorgungsrealität und Reformdruck

Die demografische Entwicklung verschärft die Situation: Die Bevölkerung wird älter, Erkrankungen steigen, zugleich gibt es Fachkräftemangel und finanzielle Engpässe. Krankenhäuser stehen vor der Herausforderung, immer mehr komplexe Fälle zu versorgen und gleichzeitig wirtschaftlich zu bleiben. Die aktuelle Reform zielt auf mehr Effizienz, doch der Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit sorgt für Spannungen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnte etwa, dass die derzeitige Vorhaltefinanzierung das Problem nicht löse, sondern vielmehr auf fallzahlbasierte Abhängigkeiten setze und so die Existenz bedarfsnotwendiger Häuser gefährde.

Auch die geplanten Hybrid-DRGs, die eine bessere Vergütung für ambulante und teils stationäre Leistungen kombinieren sollen, werden kritisch gesehen. Sie können unter Umständen zu Doppelstrukturen führen, in denen rein wirtschaftliche Interessen vor der Qualität der Versorgung stehen. Ein abgestimmtes und planvolles Konzept für die Nähe von ambulanter und stationärer Versorgung fehlt bislang.

Die Krankenhausreform birgt sowohl Chancen als auch Risiken, die sich in einer klaren Übersicht darstellen lassen:

  • Chancen:

    • Verbesserte Effizienz durch klare Finanzierungssysteme
    • Stärkung der Koordination zwischen ambulanter und stationärer Versorgung
    • Anpassung an den demografischen Wandel durch gezieltere Planung
  • Risiken:

    • Gefahr der Unterversorgung in dünn besiedelten Regionen
    • Zementierung von fallzahlabhängigen Fehlanreizen
    • Erhöhung der Bürokratie durch komplexe Abrechnungsmodelle
    • Potentielle Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte

Wohin steuert die deutsche Krankenhauslandschaft?

Die aktuelle Reformstrategie setzt stark auf Steuerung über Fallpauschalen und die sogenannte Hybrid-DRG-Vergütung. Die DKG fordert jedoch eine vollständige Aussetzung der geplanten Vorhaltefinanzierung und die Entwicklung eines wirklich fallzahlunabhängigen Alternativkonzeptes durch die Selbstverwaltung. Zusätzlich sollten bestehende Zuschläge für Sicherstellung und Notfallversorgung als Übergangslösung genutzt werden, um die Versorgung nicht zu gefährden.

Die Forderung nach der Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlags unterstreicht, dass Krankenhäuser für Strukturveränderungen nicht noch mit finanziellen Nachteilen bestraft werden dürfen. Zudem braucht es eine Überarbeitung der Hybrid-DRGs, um Investorengetriebene Doppelstrukturen zu vermeiden und eine nachhaltige ambulante Versorgung an Kliniken zu ermöglichen. Hier zeigt sich, dass die Krankenhausstruktur mehr denn je an die regionalen Bedürfnisse und geänderten Versorgungsrealitäten angepasst werden muss.

Der Blick über den Tellerrand zeigt, dass andere Länder mit unterschiedlichen Modellen experimentieren – etwa mit stärker fallkostenunabhängigen Finanzierungsanteilen oder regionalen Versorgungsverträgen. Auch Fachleute diskutieren Modelle, die Versorgungssicherheit, Qualität und Wirtschaftlichkeit zugleich berücksichtigen, ohne Krankenhäuser an einzelne Leistungszahlen zu binden.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Reformvorhaben konkret auswirken und ob es gelingt, eine Balance zwischen Effizienzsteigerung und sicherer, flächendeckender Versorgung zu finden. Klar ist: Die Krankenhausreform ist ein wichtiger gesellschaftlicher Diskurs, der weit über Verwaltung und Politik hinausgeht – er betrifft Patientinnen und Patienten genauso wie Beschäftigte und Regionen in ganz Deutschland.

Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag und die verwendeten Bilder können ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet worden sein.
Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Die Beiträge auf verbandsbuero.de entstehen in einem redaktionellen Netzwerk aus festangestellten und freien Redakteurinnen und Redakteuren mit langjähriger Erfahrung in Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Unser Team ist seit vielen Jahren eng in der Vereins- und Verbandswelt vernetzt und arbeitet kontinuierlich mit Organisationen, Verbänden und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Viele Inhalte werden gemeinschaftlich recherchiert, geschrieben und redaktionell überarbeitet. Dieses kollaborative Vorgehen stellt sicher, dass fachliche Tiefe, Praxisnähe und unterschiedliche Perspektiven in jeden Beitrag einfließen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir unsere Inhalte bewusst als Netzwerk-Arbeit und nicht immer unter dem Namen einzelner Autor:innen.

Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Netzwerk von verbandsbuero.de. Alle Beiträge basieren auf fundierter Praxiserfahrung, aktuellem Fachwissen und einem klaren Fokus auf die Anforderungen von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen.

Alle Beiträge