Krankenhausreform 2025: Kritik an unvollständigen Plänen, Finanzierungsproblemen und Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern

Der Kabinettsentwurf für das Krankenhausreformgesetz vom 08.10.2025 trifft auf Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die eine unvollständige Reform und fehlende Planungssicherheit bemängelt. Sie fordert deutlich bessere Finanzierungen, mehr Gestaltungsspielräume für Länder und eine nachhaltige Ausstattung der Kliniken, warnt aber vor weiteren Verschärfungen der Bürokratie. Während das Gesetz längere Übergangsfristen und unbefristete Ausnahmen für ländliche Kliniken vorsieht, sieht der AOK-Bundesverband mögliche regionale Qualitätsunterschiede durch Hintertüren bei den Ausnahmeregelungen, was die Versorgungssicherheit gefährden könnte.
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Inhaltsübersicht

– Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform bleibt hinter den Erwartungen und Zielen zurück.
– Länder verlieren Handlungsspielräume bei Krankenhausplanung und Fachkliniken.
– Finanzierung bleibt unzureichend, was zu Medizinkliniken und Versorgungsproblemen führt.

Kabinettsentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz stößt auf scharfe Kritik

Am 8. Oktober 2025 wurde der Kabinettsentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) öffentlich. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet den Entwurf als unvollendete Reform, die zentrale Erwartungen nicht erfüllt und die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung nicht deutlich verbessert. In ihrem Statement unterstreicht die DKG die Notwendigkeit einer Reform, die sowohl hochspezialisierte Behandlungen konzentriert als auch eine stabile Grund- und Regelversorgung in der Fläche sichert. Das vorgelegte Gesetz setze diesen Anforderungen jedoch keine verlässlichen Rahmenbedingungen, keine stabile Finanzierung und keinen Abbau von Bürokratie entgegen.

Die DKG warnt davor, dass die Bundesländer künftig vielerorts nicht mehr in der Lage sein werden, eine eigenständige und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zu planen. Die so wichtigen Gestaltungsspielräume für die Länder blieben weitgehend ungenutzt, da Ausnahmen von bundesweiten, kleinteiligen und kostenintensiven Personal- und Strukturvorgaben nur mit Zustimmung der Krankenkassen und zudem befristet auf drei Jahre möglich sind. „Die Kompetenz zur Krankenhausplanung, einem verfassungsrechtlich den Ländern zugeordneten Politikfeld, üben künftig Bund und Krankenkassen aus. Die von den Ländern selbst immer wieder geforderten Gestaltungsspielräume hängen damit im Einzelnen von der Zustimmung der Krankenkassen ab.“ (Stand: 08.10.2025, PM)

Auch Fachkliniken, die bislang erfolgreich und mit hoher Qualität arbeiten, sehen sich Einschränkungen gegenüber, da den Ländern die Entscheidungsfreiheit zum Erhalt dieser Einrichtungen entzogen wird. Die Finanzierungsfrage bleibt einer der größten Kritikpunkte. Die vorgesehene Vorhaltefinanzierung werde den Zweck, bedarfsnotwendige Versorgungsangebote zu sichern, nicht erfüllen. Grund- und Regelversorgungskliniken, die infolge der Reform ihr Leistungsspektrum einschränken müssen, erhielten keine Ausgleichszahlungen für wegfallende Erlöse. Viele Kliniken stünden deshalb vor der Schließung. Die DKG bezeichnet die Verschiebung der Einführung dieser Finanzierung als „ein Feigenblatt, aber keine Lösung“. Fehlende Mittel für die Vorhaltung der Krankenhäuser führen aus ihrer Sicht zu dauerhaftem Defizit und Standortaufgaben.

Die Koalition halte zudem an „zahlreichen weiteren fachlichen Fehlgriffen des Ex-Ministers Lauterbach und seiner Reformkommission“ fest. Trotz nachgewiesener Fehlanreize und rechtlicher Bedenken blieben Mindestvorhaltezahlen und die onkochirurgische Verbotsliste unverändert. Bürokratieabbau und Deregulierung seien „weiter weg denn je“. Selbst der „völlig untaugliche Klinikatlas“ soll weiterhin eingesetzt werden, um kleinere Standorte durch manipulative Datenveränderungen öffentlich abzuwerten.

Die DKG sieht in diesem Gesetz die verpasste Chance, die Krankenhausreform so zu korrigieren, dass die stationäre Versorgung langfristig verlässlich bleibt. Es bestehe die Gefahr, dass die Länder in vielen Regionen ihrer Verantwortung für eine flächendeckende Versorgung nicht mehr nachkommen könnten. Für Patientinnen und Patienten drohten längere Wartezeiten, Insolvenzen, Klinikschließungen und Leistungseinschränkungen. Krankenhäuser müssten weiter um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen – in einem System, das zunehmend überreguliert sei und bei dem das Patientenwohl „längst aus dem Blick geraten ist“. (Stand: 08.10.2025, PM)

Was der Entwurf regelt – und wo es klemmt

Der Entwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sieht Verlängerungen bei den Übergangsfristen für neue Qualitätsvorgaben vor und präzisiert den Rahmen für mögliche Ausnahmen. So erhalten Krankenhäuser nach einem Medienbericht eine Schonfrist von drei Jahren für die Umsetzung neuer Standards (Stand: 08.10.2025). Gleichzeitig stellt das Bundesgesundheitsministerium klar, dass für bedarfsnotwendige Häuser im ländlichen Raum unbefristete Ausnahmen möglich bleiben, während für alle anderen Einrichtungen die Befreiungen auf drei Jahre begrenzt sind (Stand: Oktober 2025).

Diese Regelungen rufen unterschiedliche Reaktionen hervor. Der AOK-Bundesverband warnt vor „Hintertüren“ für die Bundesländer, die verbindliche Qualitätsvorgaben umgehen könnten. Aus seiner Sicht drohen dadurch regionale Qualitätsunterschiede. Positiv bewertet die AOK hingegen, dass die Kosten für den notwendigen Strukturwandel künftig aus Bundesmitteln getragen werden (Stand: 08.10.2025).

Der Kern des Streits liegt darin, wie weit die öffentliche Hand und die Krankenkassen in die Gestaltung der Krankenhauslandschaft eingreifen können und wie flexibel die Länder bei Ausnahmen von Qualitätsanforderungen bleiben. Während das Bundesgesundheitsministerium unbefristete Ausnahmen nur für die ländliche Grundversorgung vorsieht, befürchtet die AOK, dass Länder durch zu großzügige Befreiungen Standards aushebeln könnten.

Qualitätsvorgaben und Ausnahmen: Überblick der wichtigsten Regelungen

  • Drei Jahre Schonfrist für die Umsetzung neuer Qualitätsstandards – Stand: 08.10.2025 (Handelsblatt)
  • Unbefristete Ausnahmen für die ländliche Bedarfsversorgung, sonst begrenzt auf drei Jahre – Stand: Oktober 2025 (BMG)
  • Kritik des AOK-Bundesverbands an „Hintertüren“ zur Umgehung verbindlicher Vorgaben – Stand: 08.10.2025 (AOK)

Diese unterschiedlichen Perspektiven zeigen, wie komplex die Umsetzung der Reform ist. Die vorgesehenen Übergangsfristen schaffen zumindest zeitweise Spielräume für Kliniken, sich an neue Anforderungen anzupassen. Der Umgang mit Ausnahmen bleibt jedoch ein Konfliktpunkt, da er die Balance zwischen einheitlicher Qualität und regionalen Besonderheiten berührt.

Geld, Zeit, Umbau: Finanzielle Grundlagen und Zeitplan für die Krankenhausreform

Die anstehenden Herausforderungen für Kliniken konzentrieren sich auf die Finanzierung und den notwendigen Umbau der Krankenhausstruktur. Laut dem Referentenentwurf ist die Einführung einer krankenhausindividuellen Vorhaltefinanzierung erst ab 2026 vorgesehen. Bis zum Ende des Jahres 2025 läuft eine Übergangsphase, die sogenannte Konvergenzphase, in der sich die finanziellen Zuweisungen noch an bisherigen Strukturen orientieren. Danach erfolgt die Ausschüttung des Vorhaltebudgets direkt an die einzelnen Krankenhäuser. Parallel zur Finanzierung der Vorhaltung ist ein Transformationsfonds mit einem Volumen von bis zu 25 Milliarden Euro geplant, der den Strukturwandel unterstützen soll. Diese Mittel gewähren den Kliniken zwar zeitlichen Spielraum, schaffen jedoch keine vollständige Planungssicherheit. Den Transformationskosten kommt künftig eine bedeutsame Rolle zu, da ihre Finanzierung aus Bundesmitteln erfolgt, was als Fortschritt gewertet wird.

Vorhaltefinanzierung & Transformationsfonds

Diese Finanzierungsinstrumente legen den Grundstein für den Umbau des deutschen Krankenhauswesens. Die Vorhaltefinanzierung sichert künftig die Mittel, die Krankenhäuser für ihre Verfügbarkeit benötigen, ohne dabei auf von der Leistung abhängige Erlöse zu setzen. Die Konvergenzphase überbrückt die Umstellung und stellt sicher, dass Kliniken bis Ende 2025 eine angemessene Finanzierung erhalten. Der Transformationsfonds stellt beträchtliche Mittel bereit, um Investitionen in die Krankenhausstruktur und den Aufbau von regionalen Versorgungsnetzwerken zu ermöglichen. Gleichzeitig bleibt der Handlungsspielraum der Kliniken begrenzt, da die zugesicherten Hilfen zwar Zeit bieten, aber keine vollständige Planungsperspektive eröffnen.

Faktenblock zu Finanzierung und Zeitschiene:

Transformationsfonds bis zu 25 Mrd. Euro – Stand: August 2025 (Sozialgestaltung)
Vorhaltefinanzierung ab 2026 – Stand: 05.08.2025 (Leon Eckert, FAQ)
Konvergenzphase bis Ende 2025 – Stand: 05.08.2025 (Leon Eckert, FAQ)
Transformationskosten künftig aus Bundesmitteln – Stand: 08.10.2025 (AOK)

Die derzeitige Situation lässt sich aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft kritisch bewerten. Der Vorsitzende Dr. Gerald Gaß bemängelt insbesondere, dass die Reform nicht die Voraussetzungen schafft, um die Versorgung langfristig und bedarfsgerecht sicherzustellen. Die begrenzten finanziellen Kompensationen für Leistungseinschränkungen der Grund- und Regelversorgung könnten zu dauerhaften Defiziten führen und damit die Existenz vieler Klinikstandorte bedrohen. Zugleich hält das Kabinettsgesetz an Vorgaben fest, die in der Praxis weitere Belastungen durch Bürokratie verursachen, statt die dringend nötige Entlastung zu bringen.

Die langfristige Finanzierung der Transformationskosten aus Bundesmitteln gilt als ein positiver Entwicklungsschritt, der verlässliche Rahmenbedingungen schaffen soll. Dennoch bleibt das finanzielle und organisatorische Umfeld komplex und erfordert ein kontinuierliches Engagement aller Beteiligten. Kliniken stehen vor der Herausforderung, den Umbau erfolgreich zu gestalten, ohne verlässliche Planungssicherheit und mit dauerhaft begrenzten Gestaltungsmöglichkeiten.

Länder und Bund im Wettbewerb um Krankenhauskompetenz

Der Konflikt um die Zuständigkeiten in der Krankenhausplanung zog sich über mehrere Jahre und bildete einen zentralen Streitpunkt in der Gesundheitsreform. Bereits am 18. März 2023 initiierten die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eine verfassungsrechtliche Prüfung der geplanten Reformmaßnahmen. Ziel war es, potenzielle Eingriffe des Bundes in die Kompetenzen der Länder zu verhindern. Die Sorge, dass zentrale Eingriffe durch den Bund die bisherigen Zuständigkeiten der Länder beschneiden könnten, stand im Mittelpunkt dieser Prüfung (Stand: 18.03.2023).

Zeitgleich äußerten Minister aus Bayern und Nordrhein-Westfalen, dass die Krankenhausplanung gemäß Grundgesetz als Ländersache anzusehen sei. Sie warnten ausdrücklich vor bundesweiten Übersteuerungen und forderten umfassendere praktische Expertise für die Umsetzung der Reform. Damit betonten sie einmal mehr das Selbstbestimmungsrecht der Länder in diesem Bereich und unterstrichen ihre Ablehnung gegen eine stärkere Zentralisierung (Stand: März 2023).

Der angestrebte Kabinettsbeschluss zur Reform geriet zunehmend ins Stocken. Am 10. September 2025 musste der Beschluss verschoben werden. Grund waren Einsprüche aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Finanzministerium. Diese kritisierten insbesondere die weit gefassten Ausnahmeregelungen zugunsten der Länder, die der Bundesregierung zu großzügig erschienen. Daraufhin wurde als neuer Termin der Beschlussöffnung der 8. Oktober 2025 festgelegt (Stand: 10.09.2025).

Dieser langwierige Abstimmungsprozess spiegelt die tiefe Zerklüftung zwischen Bund und Ländern wider. Die Länder verteidigen massiv ihre verfassungsmäßig verankerten Planungsbefugnisse, während der Bund versucht, übergreifende Standards und Regelungen im Gesundheitswesen zu etablieren. Die Auseinandersetzungen zeigen, wie komplex die Balance zwischen föderaler Selbstverwaltung und nationaler Steuerung im deutschen Gesundheitssystem bleibt.

Was die Krankenhausreform für Patientinnen und Patienten bedeutet

Die aktuelle Debatte um die Krankenhausreform spiegelt einen grundlegenden Zielkonflikt wider: Wie gelingt es, eine flächendeckende Krankenversorgung sicherzustellen, ohne Qualitätseinbußen durch zu flexible Regelungen zu riskieren? Der AOK-Bundesverband warnt vor regionalen Qualitätsunterschieden, wenn Länder zu häufig Ausnahmen einräumen und damit verbindliche Vorgaben umgehen. Nach Ansicht der Kasse könnte die Einschränkung der bundesweiten Standards zu einer Ungleichheit führen, bei der die Versorgung in einzelnen Regionen schlechter wird. Dieser Standpunkt unterstreicht, wie wichtig eine einheitliche Qualitätskontrolle für Patientinnen und Patienten bleibt, auch wenn die räumliche Verfügbarkeit von Kliniken gewährleistet sein soll (Stand: 08.10.2025).

Demgegenüber vertritt das Bundesgesundheitsministerium die Auffassung, dass gezielte unbefristete Ausnahmen für bedarfsnotwendige Krankenhäuser auf dem Land notwendig sind, um Versorgungslücken zu verhindern. Diese regelmäßigen Anpassungen der Regeln zielen darauf ab, Kliniken in dünn besiedelten Gebieten langfristig zu erhalten. Weitere Ausnahmen sind hingegen auf drei Jahre befristet, sodass eine zeitlich begrenzte Flexibilität besteht, nach deren Ablauf die Kriterien erneut überprüft werden (Stand: Oktober 2025).

Für Patientinnen und Patienten bedeutet dieses Spannungsfeld, dass sich künftig entscheidend zeigt, wie genau diese Ausnahmen umgesetzt und kontrolliert werden. Die Balance zwischen verlässlicher Qualität und flächendeckender Erreichbarkeit hängt stark davon ab, ob bundesweite Standards konsequent angewandt oder durch Ausnahmen zu oft aufgeweicht werden. Eine flächendeckende Versorgung muss regional angepasst sein, ohne dass der Anspruch an die Behandlungsgüte leidet. Je nachdem, wie die Länder die Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen ausgestalten, könnte der Zugang zu qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung in bestimmten Regionen besser oder schlechter ausfallen. Die Herausforderungen für die Versorgungssicherheit sind so eng mit den konkreten politischen Entscheidungen verbunden, die in den kommenden Jahren getroffen werden.

Diese Meldung und die darin enthaltenen Zitate basieren auf einer Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Weiterführende Quellen:

9 Antworten

  1. „Mindestvorhaltezahlen bleiben unverändert“ – ich finde das besorgniserregend! Was denken andere über diesen Punkt? Ist es nicht Zeit für Veränderungen?

  2. „Die Länder verlieren Handlungsspielräume“ – genau das könnte katastrophale Folgen haben! Was passiert mit den Kliniken in ländlichen Gebieten? Gibt es Pläne dafür?

    1. „Fehlende Mittel für Vorhaltefinanzierung sind problematisch.“ Wie können wir Druck aufbauen, damit hier endlich etwas passiert? Wir sollten mehr darüber reden!

    2. „Das System ist überreguliert.“ Ich denke, mehr Flexibilität könnte helfen! Haben wir Beispiele von Regionen, wo das besser klappt?

  3. Die Überregulierung in unserem Gesundheitssystem macht mir Sorgen. Wie können wir sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten trotzdem gut versorgt werden? Woher kommen die Ideen für weniger Bürokratie?

  4. Die Kritik an der Finanzierung ist wirklich berechtigt. Wenn Kliniken nicht genug Geld bekommen, wie sollen sie dann gute Leistungen bieten? Ich frage mich, ob es Vorschläge gibt, wie das verbessert werden könnte?

    1. Ich sehe das ähnlich! Die Finanzierung ist ein großes Problem. Vielleicht sollten wir uns auch anschauen, wie andere Länder ihre Gesundheitsversorgung finanzieren.

    2. Es wäre interessant zu erfahren, welche konkreten Maßnahmen die DKG vorschlägt. Gibt es Alternativen zu den aktuellen Plänen?

  5. Ich finde die Diskussion um die Krankenhausreform sehr wichtig. Es ist entscheidend, dass wir eine flächendeckende Versorgung haben. Was denken andere über die möglichen Auswirkungen auf ländliche Gebiete?

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