Krankenhausreform 2025: Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert Nachbesserungen – Kritik an Bürokratie, Finanzierung und Versorgungssicherheit

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Bei der Fachanhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz am 21. August 2025 bekräftigte die Deutsche Krankenhausgesellschaft zwar die grundsätzliche Unterstützung der Reform, sieht in der aktuellen Ausgestaltung aber erheblichen Nachbesserungsbedarf. Sie kritisiert vor allem die geplante Vorhaltefinanzierung, die starren Strukturvorgaben und Mindestzahlen sowie die restriktive 2.000-Meter-Regel als bürokratisch und versorgungsgefährdend. Stattdessen fordert die DKG ein fallzahlunabhängiges Vergütungssystem, mehr Planungsspielräume für die Länder und eine konsequente Ausrichtung auf die flächendeckende Patientenversorgung.

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– DKG bestätigt Unterstützung der bundeseinheitlichen Leistungsgruppen, kritisiert aber starren bürokratischen Aufbau.
– DKG lehnt Vorhaltefinanzierung ab, fordert fallzahlunabhängiges Vergütungssystem statt Fehlanreize.
– DKG verlangt mehr Planungsspielraum für Länder und gelockerte Strukturvorgaben zur Versorgungssicherheit.

Krankenhausreformanpassungsgesetz: Kritik und Forderungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft

Am 21. August 2025 stand das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Zentrum einer Fachanhörung, bei der die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ihre Position deutlich machte. Die DKG unterstützt grundsätzlich die Ziele der im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) angestoßenen Reform, allen voran die Einführung bundeseinheitlicher Leistungsgruppen, die zur Spezialisierung der Krankenhäuser beitragen und den dringend benötigten Strukturwandel vorantreiben. Gleichzeitig weist sie auf erhebliche Mängel in der praktischen Umsetzung hin.

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, erläutert: „Wir unterstützen die Richtung der Reform ausdrücklich. Aber in der Ausgestaltung sehen wir noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Viele Regelungen sind zu starr, zu bürokratisch und gefährden die flächendeckende Versorgung. Die Krankenhausreform muss den Patientinnen und Patienten dienen und ist kein Selbstzweck zur Einführung bundeseinheitlicher Strukturen.“

Die DKG erhebt besonders scharfe Kritik an der geplanten Vorhaltefinanzierung. In ihrer jetzigen Ausgestaltung hält sie diese nicht für geeignet, die Reformziele zu fördern. Gaß betont: „Sie verbessert weder die wirtschaftliche Lage bedarfsnotwendiger Krankenhäuser der Grundversorgung, noch fördert sie die Konzentration komplexer Leistungen in Zentren. Sie schafft Fehlanreize und führt zu mehr Bürokratie. Die vorgesehene Verschiebung um ein Jahr löst keines der Probleme. Stattdessen brauchen wir ein wirklich fallzahlunabhängiges Vergütungssystem, entwickelt von den Partnern der Selbstverwaltung.“

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Rolle der Bundesländer bei der Krankenhausplanung. Die DKG fordert, dass den Ländern ausreichend Spielraum erhalten bleibt und Strukturvorgaben sie nicht in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränken dürfen. Kooperationen, auch in telemedizinischer Form, müssten uneingeschränkt ermöglicht werden, um die Versorgung zu stärken.

Im Detail bemängelt die DKG praxisuntaugliche Strukturvorgaben im Leistungsgruppenkatalog, die eine Gefährdung der Versorgungssicherheit mit sich bringen könnten. Allerdings begrüßt sie die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium für die Leistungsgruppen. Zudem müsse das Spannungsfeld zwischen den Kriterien der Leistungsgruppen und den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgelöst werden, um Doppelregulierungen zu vermeiden.

Die DKG lehnt außerdem die Einführung von Mindestvorhaltezahlen ab, weil diese weder evidenzbasiert noch rechtssicher seien. Ebenso weist sie die gesetzliche 2.000-Meter-Regel zur Definition von Krankenhausstandorten als unpraktikabel und wissenschaftlich unbegründet zurück. Hier fordert Gaß eine Anpassung auf 5.000 Meter sowie weitergehende Abweichungsmöglichkeiten, um realitätsgerechte Strukturen sicherzustellen: „Hier brauchen wir eine Anpassung auf 5.000 Meter und weitergehende Abweichungsmöglichkeiten bei geeigneten Standorten, um realitätsgerechte Strukturen zu sichern.“

Auch bei den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SüV) sieht die DKG erheblichen Änderungsbedarf. Die derzeitigen Vorgaben seien zu restriktiv und könnten die wohnortnahe Versorgung beeinträchtigen. Darüber hinaus fordert sie die grundlegende Überarbeitung der Hybrid-DRG sowie die Abschaltung des bürokratischen Bundes-Klinik-Atlas zugunsten eines effizienteren Deutschen Krankenhaus-Verzeichnisses.

Zum Abschluss bringt Gaß die Position der DKG auf den Punkt: „Die Ministerin verfolgt richtige Ziele. Aber wenn wir Versorgungssicherheit und Qualität für die Patientinnen und Patienten gewährleisten wollen, müssen jetzt noch entscheidende Korrekturen erfolgen. Wir brauchen weniger Bürokratie, mehr Flexibilität für die Länder und eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Krankenhäuser. Im Mittelpunkt aller politischen Überlegungen muss die Sicherstellung der Patientenversorgung stehen und nicht die zwanghafte Idee einer bundeseinheitlichen Krankenhauslandschaft.“

Die aktuelle Debatte um das Krankenhausreformanpassungsgesetz zeigt damit den Spagat zwischen den gesteckten Zielen einer modernen Krankenhausversorgung und der praktischen Umsetzung, bei der finanzielle, strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen oft noch hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Krankenhausstruktur im Wandel: Bedeutung und Perspektiven der Reform für Patienten und Gesellschaft

Die Krankenhauslandschaft in Deutschland steht vor tiefgreifenden Veränderungen, deren Ziel es ist, die Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung zu gewährleisten. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz ist eine Antwort auf anhaltenden Reformdruck und die vielfältigen Herausforderungen, mit denen das Gesundheitssystem konfrontiert ist. Dabei geht es nicht nur um wirtschaftliche Aspekte, sondern vor allem um die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung.

Die Gesellschaft profitiert von einer auf moderne Anforderungen ausgerichteten Krankenhausstruktur, doch der Wandel ist komplex. Er verlangt eine Balance zwischen Spezialisierung, Regionalität und Patientenorientierung. Der Gesetzgeber reagiert auf Trends wie die Zentralisierung medizinischer Leistungen, die fortschreitende Digitalisierung, sowie den wachsenden Fachkräftemangel. Diese Faktoren beeinflussen die Krankenhausarbeit und die Versorgungssicherheit gleichermaßen.

Historischer Reformdruck und Herausforderungen

Der Reformdruck rührt aus immer stärker differenzierten medizinischen Anforderungen und wirtschaftlichen Zwängen. Es zeigt sich, dass eine gleichbleibende Zahl von Krankenhäusern mit traditionellen Strukturen nicht mehr ausreicht, um den gestiegenen Qualitäts- und Spezialisierungsansprüchen gerecht zu werden. Dazu kommen demografische Veränderungen und finanzielle Belastungen der Einrichtungen. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz setzt auf bundeseinheitliche Leistungsgruppen, um Spezialisierungsprozesse zu fördern und die Versorgung gezielt zu steuern.

Hierbei spielt die Rolle der Länder eine zentrale Rolle, da sie für die Krankenhausplanung verantwortlich sind. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt jedoch davor, dass starre Vorgaben die Flexibilität der Länder einschränken könnten. So heißt es aus der Fachanhörung: „Die Krankenhausreform muss den Patientinnen und Patienten dienen und ist kein Selbstzweck zur Einführung bundeseinheitlicher Strukturen.“ Tatsächlich sind praktikable und evidenzbasierte Regelungen nötig, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und Versorgungslücken zu vermeiden.

Kritisch wird auch die geplante Vorhaltefinanzierung gesehen. Sie soll die wirtschaftliche Lage von Krankenhäusern verbessern, tut dies aber laut DKG in der jetzigen Form nicht ausreichend. Fehlanreize und erhöhter bürokratischer Aufwand könnten daraus folgen. Es wird ein fallzahlunabhängiges Vergütungssystem gefordert, das den Bedürfnissen der Versorgung besser entspricht.

Perspektiven für die medizinische Versorgung

Die Reform bringt verschiedene Trends mit sich, die die Krankenhauswelt prägen: Zentralisierung komplexer Behandlungen in spezialisierten Zentren, eine verbesserte Nutzung digitaler Technologien und die Bewältigung des Fachkräftemangels. Gerade die Konzentration auf Zentren hat das Potenzial, die Qualität zu erhöhen, birgt aber gleichzeitig die Gefahr, dass Patienten in ländlichen Regionen schlechter versorgt werden. Die Herausforderung besteht darin, die Vorteile der Spezialisierung mit einer wohnortnahen Behandlung zu verbinden.

Internationale Vergleiche zeigen, dass viele Länder ähnliche Probleme haben und auf klare Spezialisierung mit zentralen Versorgungseinheiten setzen, gleichzeitig aber flexible und kooperative Strukturen benötigen, um die Grundversorgung sicherzustellen. Die Umsetzung der Reform erfordert daher auch eine Neuausrichtung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und mehr Kooperationsmöglichkeiten, unter anderem auch telemedizinischer Art.

Weitere wichtige Aspekte sind die Lockerung praxisuntauglicher Vorgaben, etwa bei Mindestabständen zwischen Krankenhausstandorten und Personaluntergrenzen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert hier mehr Flexibilität und wissenschaftliche Fundierung, um Versorgungssicherheit nicht zu gefährden.

Insgesamt zeigt die Reform einen Weg auf, der gerade angesichts des demografischen Wandels und wachsender Anforderungen notwendig ist. Sie verlangt aber noch Nachbesserungen bei bürokratischen Hürden und regionalpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten, um den vielfältigen Bedürfnissen von Patienten und Gesellschaft gerecht zu werden. Eine verlässliche und patientenorientierte Krankenhausstruktur bleibt ein entscheidender Baustein für die Zukunft des Gesundheitswesens.

Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

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