Krankenhäuser brauchen für den Erhalt von Gebäuden, Technik und Ausstattung deutlich mehr Geld, als die Länder nach Darstellung der Deutschen Krankenhausgesellschaft bereitstellen. Nach der aktuellen Investitionsanalyse des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) liegt der bestandserhaltende Investitionsbedarf der deutschen Kliniken bei rund sieben Milliarden Euro.
Der Abstand zwischen Bedarf und Finanzierung ist nicht neu. Mit der neuen Zahl rückt er aber erneut in den Fokus, weil sich an der grundsätzlichen Lage offenbar wenig geändert hat: Wenn Investitionen nicht vollständig gedeckt sind, verschieben sich Modernisierung, Ersatzbeschaffungen und bauliche Maßnahmen oft nach hinten.
Warum die Debatte jetzt wieder an Schärfe gewinnt
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verbindet die Analyse mit einem bekannten Vorwurf an die Länder: Die Investitionskostenfinanzierung sei seit Langem unzureichend und damit eine wesentliche Ursache für die strukturelle Unterfinanzierung der Kliniken. Das ist die Bewertung des Verbands, nicht eine neutrale Feststellung. Sie verweist aber auf ein Problem, das das Krankenhauswesen seit Jahren begleitet.
Zusätzlichen Druck sieht die DKG durch das am 10. Juli 2026 verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Aus Sicht des Verbands verschärft das Gesetz die finanzielle Lage der Krankenhäuser weiter. Wie stark einzelne Häuser davon betroffen sind, hängt allerdings von ihrer jeweiligen Budgetlage und ihrem Investitionsbedarf ab.
Die DKG fordert die Länder auf, ihrer gesetzlichen Pflicht zur vollständigen Finanzierung der Investitionskosten nachzukommen. Schon eine Bundestagsantwort vom 28. März 2023 hatte bestätigt, dass die von den Ländern bereitgestellten Mittel für die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser seit längerer Zeit unzureichend sind.
So funktioniert die Krankenhausfinanzierung in Deutschland
Um die aktuelle Debatte einzuordnen, lohnt sich ein Blick auf das System dahinter. Die Krankenhausfinanzierung in Deutschland beruht im Wesentlichen auf zwei Säulen. Die laufenden Betriebskosten, also der Aufwand für die Behandlung von Patientinnen und Patienten, werden über Fallpauschalen aus den Beiträgen der Versicherten finanziert.
Für Investitionen wie neue Geräte, Umbauten oder Bauarbeiten sind dagegen die Länder zuständig. Genau an dieser Stelle entsteht nach Ansicht der DKG die Finanzierungslücke. Bleiben öffentliche Mittel aus, müssen Krankenhäuser Modernisierungen verschieben oder Ersatzbeschaffungen aufschieben. Für jedes Haus wirkt sich das unterschiedlich aus, je nachdem, wie groß der Investitionsbedarf und wie angespannt die finanzielle Lage ist.
Hinzu kommt ein technisches Instrument, das die Verteilung der Mittel nachvollziehbarer machen soll: der Katalog der Investitionspauschalen. Er basiert auf Kalkulationen des InEK. Dabei wird jedem Behandlungsfall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Vereinfacht gesagt sind das Verhältniswerte, die den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses abbilden sollen.
Die diesjährige Berechnung stützt sich nach Angaben der DKG auf die Kalkulationen von 62 Krankenhäusern. Der Katalog soll den Bundesländern eigentlich helfen, die Investitionsmittel leistungsbezogen zuzuordnen. Ob sie dieses Instrument anwenden und wie viel Geld sie bereitstellen, entscheiden die Länder aber selbst.
Nur drei Länder nutzen den InEK-Katalog
Bislang setzen nach Angaben der DKG nur Berlin, Hessen und Bremen den Katalog ein. Warum die übrigen Länder ihn nicht nutzen, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Genau diese offene Stelle ist für die politische Einordnung wichtig: Ein bundesweit einheitliches Verfahren existiert zwar, angewendet wird es aber nur teilweise.
Für die Krankenhäuser bedeutet das vor allem eines: Die Finanzierung folgt nicht überall derselben Logik. Während der Katalog eigentlich mehr Transparenz schaffen soll, bleibt die Verteilung der Mittel in der Praxis vom jeweiligen Bundesland abhängig. Das kann die Unterschiede zwischen einzelnen Standorten zusätzlich verstärken.
Die neue Analyse ändert am Grundproblem deshalb nichts. Sie liefert vor allem eine aktuelle Zahl für eine bekannte Lücke. Für die Kliniken ist das trotzdem relevant, weil sich daran entscheidet, ob Gebäude, Technik und Ausstattung schrittweise erneuert werden können oder ob notwendige Investitionen weiter aufgeschoben werden.
Für die Länder bleibt die Finanzierungspflicht der Prüfstein
Am Ende steht weniger eine neue Erkenntnis als eine alte Frage: Halten die Länder ihre gesetzliche Verantwortung bei der Krankenhausinvestitionsfinanzierung verlässlich ein oder bleibt es bei einer unvollständigen Förderung? Aus Sicht der DKG ist die Antwort klar. Sie sieht die Länder in der Pflicht, die Kosten vollständig zu tragen.
Ob und wann sich daran etwas ändert, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Sicher ist vor allem, dass die aktuelle InEK-Analyse die bekannte Lücke noch einmal sichtbar macht. Für den Krankenhausalltag ist das deshalb mehr als eine Statistik, weil sich an dieser Stelle entscheidet, wie tragfähig die Infrastruktur der Kliniken künftig bleibt.
Quellen
- DKG / InEK: Katalog für Krankenhaus-Investitionsbewertungsrelationen (09.04.2024)
- Bundestag: Antwort zur Krankenhaus-Investitionsfinanzierung (28.03.2023)
- Berliner Gesundheitsverwaltung: Grundsatzfragen zum Krankenhausrecht und zur dualen Finanzierung
- Bremen: Investitionsförderung der Krankenhäuser im Land Bremen