Krankenhaus-Chaos droht: Ampelregierung schafft Patientensteuerung ab

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 25.05.2023
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Ampelkoalition plant Änderungen an der Notfallversorgung: Patientensteuerung ade

Die geplante Reform der Notfallversorgung in Deutschland sieht eine Intensivierung der Patientensteuerung vor. Doch nun gibt es massive Kritik vom Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa). Der Grund: Die Ampelkoalition plant, durch die Hintertür Änderungen an der Notfallversorgung zu beschließen. Der geplante Änderungsantrag Nr. 5 sieht vor, dass Krankenhäuser künftig Patienten zu jeder Tageszeit behandeln dürfen, auch wenn sie laut Ersteinschätzung eigentlich gar nicht dafür qualifiziert wären.

Diese Änderung würde das gesamte Ersteinschätzungsverfahren ad absurdum führen, so der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich. Wenn eine Patientin oder ein Patient mitten am Tag in einer Notaufnahme aufschlägt, sind logischerweise alle Bereitschaftsdienstpraxen noch geschlossen. Da man aber theoretisch nur an diese weiterleiten darf, nicht aber an eine “normale” Vertragsarztpraxis, die zu diesen Uhrzeiten regulär geöffnet ist, soll den Krankenhäusern nun erlaubt werden, selbst zu behandeln.

Damit sind die gesamte Systematik und das Versorgungsziel außer Kraft gesetzt, so der Vorwurf des SpiFa. Die Übergriffigkeit der Gesundheitspolitik in den Kompetenzbereich der Selbstverwaltung wird erneut bemängelt. Darüber hinaus fordert der SpiFa ein absolutes Aufnahmeverbot von Patienten für Krankenhäuser ohne integrierte Notfallzentren. Dieser Aspekt fand in der Empfehlung der Regierungskommission keine Berücksichtigung und muss unbedingt vom Gesetzgeber noch aufgegriffen werden.

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Die Richtlinie für das Ersteinschätzungsverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss bereits erarbeitet und steht kurz vor Beschlussfassung. Doch mit der geplanten Änderung wäre die Notwendigkeit dieses Verfahrens obsolet. Der SpiFa fordert daher, dass das Versorgungsziel nicht aus den Augen verloren werden darf und die Patientensteuerung beibehalten werden muss.

Quelle: Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

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