* Der BEE kritisiert den Entwurf, Großbatteriespeicher aus der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung herauszunehmen.
* Statt eines Schnellschusses fordert der Verband einen geordneten Übergang mit transparentem Priorisierungsmechanismus.
* Ein neues Verfahren soll Projekte nach Systemdienlichkeit und Realisierungswahrscheinlichkeit bewerten.
Kritik an KraftNAV-Entwurf: BEE warnt vor Schnellschuss bei Speichern
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 5. Dezember 2025 einen Entwurf vorgelegt, der Großbatteriespeicher aus dem Geltungsbereich der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) herausnehmen will. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) übt scharfe Kritik an diesem Vorhaben und fordert stattdessen einen geordneten Übergang.
Der Verband sieht die aktuelle Situation als herausfordernd an. Netzanschlussanträge mit einer Gesamtleistung von über 720 Gigawatt stehen zugesagten Netzanschlüssen für mindestens 78 Gigawatt gegenüber.*
Dennoch hält der BEE die geplante sofortige Herausnahme für falsch. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser stellt klar: „Auf diese Herausforderungen nun aber mit der sofortigen Herausnahme von Speichern aus der KraftNAV zu reagieren, halten wir nicht für den geeigneten Lösungsweg.“
Ihre zentrale Befürchtung: Ein regulatorisches Vakuum. Ohne ein neues, etabliertes Verfahren führe die Herausnahme zu größerer Unsicherheit und gefährde die Realisierung dringend benötigter Projekte. „Wer die Speicher aus dem Geltungsbereich der KraftNAV herausnimmt, bevor ein neues Verfahren etabliert wurde, macht den zweiten Schritt vor dem ersten“, so Heinen-Esser. Aus systemischer, regulatorischer und wirtschaftlicher Sicht sei es zwingend, Speicher so lange in der KraftNAV zu belassen, bis ein sachgerechter Prozess entwickelt ist.
Der BEE fordert einen geordneten Übergang mit klaren Priorisierungen. „Die herausfordernde Situation beim Anschluss von Speichern verdient einen geordneten Prozess mit klaren Priorisierungen und voller Transparenz. Die umgehende Herausnahme von Speichern aus der KraftNAV halten wir daher für verfrüht“, betont die Verbandspräsidentin. Kritik übt der BEE zudem an der extrem kurzen Frist für die Verbändebeteiligung von nur 24 Stunden, die eine fundierte Prüfung des Entwurfs erschwert.
Warum die KraftNAV an ihre Grenzen stößt
Die aktuelle Debatte um die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) dreht sich um ein grundlegendes Problem: Das Verfahren ist für die heutigen Anforderungen an den Netzausbau nicht mehr ausgelegt. Ursprünglich geschaffen, um den Anschluss großer Kraftwerke zu regeln, wird die KraftNAV heute auch für Projekte genutzt, die bei ihrer Einführung kaum vorhersehbar waren – insbesondere für große Batteriespeicher. Diese Entwicklung führt zu einem massiven Ungleichgewicht zwischen Anträgen und verfügbaren Kapazitäten.
Kurz erklärt: KraftNAV und First‑come‑first‑served
Das Prinzip der KraftNAV ist simpel: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Technisch als First-come-first-served-Prinzip bezeichnet, sichert es Antragstellern einen Netzanschluss zu, sobald sie einen Antrag stellen und eine Gebühr entrichten. Dieses Verfahren funktionierte lange Zeit für eine überschaubare Anzahl großer Kraftwerksprojekte. Mit dem rasanten Ausbau der Erneuerbaren Energien und dem wachsenden Bedarf an Flexibilität im Stromsystem änderte sich die Lage jedoch grundlegend. Plötzlich nutzten auch Betreiber von Großbatteriespeichern dieses Verfahren, um Anschlusskapazitäten zu reservieren. Die Folge: Die Netzbetreiber sehen sich mit einer Flut von Anträgen konfrontiert, die die tatsächlich geplanten und physikalisch möglichen Netzkapazitäten bei weitem übersteigen.
Die Dimensionen dieser Diskrepanz sind enorm. Laut dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) liegt das gesamte Antragsvolumen für Netzanschlüsse bei über 720 Gigawatt (Stand: November 2025)*. Dem gegenüber stehen zugesagte Netzanschlüsse von mindestens 78 Gigawatt. Diese gigantische Differenz von Anträgen zu real verfügbaren Kapazitäten zeigt das Kernproblem auf: Das einfache Windhundverfahren führt zu Blockaden, Unsicherheit und ineffizienter Verteilung knapper Netzressourcen.
Vor diesem Hintergrund sieht der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vor, Großbatteriespeicher aus dem Geltungsbereich der KraftNAV herauszunehmen. Konkret sollen Speicher mit einer Nennleistung ab 100 Megawatt (Stand: Ende November 2025)* nicht mehr über dieses Verfahren einen Netzanschluss beantragen können. Die Begründung: Speicher sind keine Erzeugungsanlagen, für die die Verordnung einst gemacht wurde.
Die Netzentwicklungsplanung, die den langfristigen Ausbaubedarf prognostiziert, unterstreicht die Notwendigkeit einer geordneten Steuerung. Die Prognosen für die Jahre 2037 und 2045 zeigen Kapazitäten von Großbatteriespeichern zwischen rund 41 Gigawatt (Stand: 2023)* und über 94 Gigawatt (Stand: 2025)*. Diese Steigerung verdeutlicht den erwarteten massiven Zubau. Sie macht aber auch klar, dass selbst diese ambitionierten Planwerte durch das aktuelle Antragsvolumen um ein Vielfaches übertroffen werden. Ohne eine Reform des Verfahrens droht die Netzanschlussvergabe im Chaos zu versinken, während systemdienliche und realisierbare Projekte auf der Strecke bleiben könnten.
Statistiken, Fakten & weitere Quellen
Die Debatte um einen geordneten Netzanschluss für Großspeicher wird durch konkrete Zahlen und verschiedene fachliche Positionen geprägt. Eine transparente Darstellung der Faktenlage ist für die Einordnung der regulatorischen Vorschläge unerlässlich.
Wichtige Zahlen im Überblick
Die folgende Tabelle fasst zentrale Werte und Entwicklungen aus der Diskussion zusammen. Alle Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und sind mit ihrem jeweiligen Veröffentlichungsstand gekennzeichnet.
| Jahr | Wert | Einheit | Quelle / Stand |
|---|---|---|---|
| 2025 | Das Antragsvolumen für Speicher übersteigt die in der Netzentwicklungsplanung vorgesehenen Kapazitäten | – | BMWE-Entwurf zur KraftNAV, Stand: Dezember 2025* |
| 2025 | Kritik am First-come-first-served-Prinzip durch Netzbetreiber und Verbände | – | BEE-Handlungsempfehlungen, Stand: Oktober/November 2025* |
| 2024/2025 | EU-weite Hinweise auf Priorisierungskriterien als Referenzrahmen | – | BEE-Handlungsempfehlungen, Stand: 2024/2025* |
Die zeitliche Abfolge der Diskussion zeigt einen klaren Handlungsdruck. Bereits im Herbst 2025 formierte sich breite Kritik am bisherigen First-come-first-served-Verfahren. Netzbetreiber und Verbände wie der BEE sahen in diesem Prinzip eine Ursache für ineffiziente und intransparente Zuteilungsprozesse bei knappen Netzkapazitäten (Stand: Oktober/November 2025).
Folgen einer abrupten Regeländerung
Die Diskussion um die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) ist keine rein technische Debatte. Sie berührt die wirtschaftlichen Grundlagen von Investitionen, die Planungssicherheit für Netzbetreiber und letztlich die Geschwindigkeit der Energiewende. Ein abruptes Herausnehmen von Großbatteriespeichern aus der KraftNAV, ohne ein neues, klar definiertes Verfahren zu etablieren, hätte weitreichende Konsequenzen. Die Positionen dazu sind klar verteilt: Während die Übertragungsnetzbetreiber eine zweistufige Lösung unterstützen*, warnt der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) vor erheblichen Risiken.
Aus Sicht des BEE würde eine sofortige Herausnahme größere Unsicherheit schaffen und die Realisierung von Projekten gefährden*. Der Verband argumentiert, dass Speicher als Flexibilitätsoption im Energiesystem dringend notwendig seien und ihre Beibehaltung in der KraftNAV bis zur Entwicklung eines sachgerechten Prozesses aus systemischer, regulatorischer und wirtschaftlicher Perspektive zwingend sei. Ein ungeordneter Übergang könnte zu Verdrängungseffekten führen und den Netzausbau verteuern (Diskussionsstand: Ende 2025).
Die potenziellen Auswirkungen lassen sich für verschiedene Akteure und Ziele konkretisieren:
- Für Projektträger: Planungs- und Investitionssicherheit für bereits beantragte Speicherprojekte ginge kurzfristig verloren. Neue Vorhaben müssten in ein noch nicht existierendes Verfahren starten, was zu erheblichen Verzögerungen führt.
- Für Netzbetreiber: Die kurzfristige Entlastung von Antragsvolumen steht der langfristigen Herausforderung gegenüber, ohne standardisiertes und transparentes Verfahren eine gerechte Kapazitätsvergabe vornehmen zu müssen.
- Für die Anlagenfinanzierung: Banken und Investoren verlangen verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen. Ein plötzlicher Verfahrensbruch erschwert die Finanzierung und erhöht die Risikoaufschläge.
- Für die Klimaziele: Jede Verzögerung beim Zubau netzdienlicher Speicher bremst die Integration fluktuierender Erneuerbarer Energien und gefährdet so die Dekarbonisierung des Stromsystems.
- Für die regionale Wertschöpfung: Viele Speicherprojekte sind lokale oder regionale Investitionen. Unsicherheit und Stillstand kosten hier Arbeitsplätze und binden Kapital.
- Für die Verbrauchersicherung: Ein verzögerter Ausbau von Flexibilitäten wie Speichern kann langfristig zu höheren Netzentgelten führen, da teurere Alternativen wie Netzausbau stärker in Anspruch genommen werden müssen.
Die Kernfrage lautet daher nicht, ob die KraftNAV der richtige Rahmen für Speicher ist – das ist umstritten. Entscheidend ist der Übergang. Ein geordneter Prozess mit einem klaren Priorisierungsmechanismus könnte die Risiken minimieren und die systemdienlichsten Projekte gezielt voranbringen. Ein Schnellschuss hingegen riskiert, die dringend benötigte Flexibilität im Stromsystem auszubremsen und Vertrauen in regulatorische Prozesse nachhaltig zu beschädigen.
Der Weg zu einem geordneten Anschlussverfahren
Die Diskussion um die Herausnahme von Großbatteriespeichern aus der KraftNAV zeigt, dass es nicht um ein einfaches Ja oder Nein geht, sondern um die Ausgestaltung eines geregelten Übergangs. Ein abruptes Ende des bestehenden Verfahrens, bevor ein neues etabliert ist, birgt erhebliche Risiken für Planungssicherheit und Projektrealisierung. Die zentrale Frage lautet daher: Wie kann ein sachgerechter Prozess aussehen, der die knappen Netzanschlusskapazitäten intelligent verteilt?
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat hierfür konkrete Vorschläge in seinen Handlungsempfehlungen zum Reservierungsmechanismus vorgelegt. Ein Kernstück ist die Forderung nach einem verbindlichen Priorisierungsmechanismus. Statt eines reinen Windhundprinzips sollten Projekte nach ihrer System- und Netzdienlichkeit bewertet werden. Das bedeutet: Bevorzugt werden Anträge, die nachweislich zur Reduktion von Netzengpässen beitragen, vorhandene Netzkapazitäten effizienter nutzen oder die Integration erneuerbarer Energien verbessern. Dieser Ansatz stellt den gesamtsystemischen Nutzen in den Vordergrund.*
Zusätzlich schlägt der BEE vor, den Reifegrad der Projekte als Kriterium zu berücksichtigen. Nur solche Projekte, die bereits einen ausreichenden Reifegrad erreicht haben und deren Realisierung sehr wahrscheinlich ist, sollten eine verbindliche Netzanschlusszusage erhalten. Dies verhindert, dass wertvolle Kapazitäten durch spekulative oder unausgegorene Projektideen blockiert werden.*
Die logische Konsequenz aus diesen Empfehlungen ist ein geordneter Übergang. Ein neues, transparentes und standardisiertes Anschlussverfahren für Speicher muss entwickelt und implementiert werden, bevor die KraftNAV für diesen Anlagentyp außer Kraft tritt. Nur so lassen sich Unsicherheiten für Investoren und Projektierer minimieren und die dringend benötigten Flexibilitätsoptionen für das Energiesystem zügig realisieren. Die aktuellen Herausforderungen erfordern keine Schnellschüsse, sondern einen durchdachten und konsistenten regulatorischen Rahmen.*
Die nachfolgenden Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE).
Weiterführende Quellen:
- „Der Entwurf zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) sieht vor, Großbatteriespeicher ab 100 Megawatt Nennleistung aus dem Anwendungsbereich herauszunehmen, um das ursprünglich für wenige Großkraftwerke konzipierte Verfahren zu entlasten (Stand: Ende November 2025).“ – Quelle: https://www.bee-ev.de/service/pressemitteilungen/beitrag/bee-veroeffentlicht-handlungsempfehlungen-zum-reservierungsmechanismus-fuer-netzanschlusskapazitaeten
- „Für Großbatteriespeicher ab 1 Megawatt liegen Netzanschlussanträge mit einer Gesamtleistung von über 720 Gigawatt vor, während zugesagte Netzanschlüsse für mindestens 78 Gigawatt bestehen (Stand: November 2025, Deutschland).“ – Quelle: https://www.bee-ev.de/service/pressemitteilungen/beitrag/bee-veroeffentlicht-handlungsempfehlungen-zum-reservierungsmechanismus-fuer-netzanschlusskapazitaeten
- „Der Genehmigte Szenariorahmen (2023 und 2025) prognostiziert für 2037 und 2045 Kapazitäten von Großbatteriespeichern zwischen rund 41 und über 94 Gigawatt, deutlich unter dem aktuellen Antragsvolumen (Stand: 2023/2025).“ – Quelle: https://www.bee-ev.de/service/pressemitteilungen/beitrag/bee-veroeffentlicht-handlungsempfehlungen-zum-reservierungsmechanismus-fuer-netzanschlusskapazitaeten
- „Netzbetreiber und Verbände kritisieren, dass das First-come-first-served-Verfahren der KraftNAV die knappen Netzkapazitäten nicht systemgerecht verteilt und fordern ein neues, spezifisches Anschlussverfahren für Großbatteriespeicher (Stand: Oktober/November 2025).“ – Quelle: https://www.bee-ev.de/service/pressemitteilungen/beitrag/bee-veroeffentlicht-handlungsempfehlungen-zum-reservierungsmechanismus-fuer-netzanschlusskapazitaeten
- „Die Übertragungsnetzbetreiber unterstützen eine zweistufige Lösung: zunächst Herausnahme von Speichern aus der KraftNAV, anschließend Einführung eines neuen Speicher-Anschlussverfahrens (Stand: Oktober 2025).“ – Quelle: https://www.bee-ev.de/service/pressemitteilungen/beitrag/bee-veroeffentlicht-handlungsempfehlungen-zum-reservierungsmechanismus-fuer-netzanschlusskapazitaeten
- „Regulatorische Alternativen beinhalten strengere Anforderungen an Anschlussanfragen, flexible Anschlussverträge, Reservierungsmechanismen sowie mehr Transparenz über verfügbare Netzkapazitäten (Stand: November/Dezember 2025).“ – Quelle: https://www.bee-ev.de/service/pressemitteilungen/beitrag/bee-veroeffentlicht-handlungsempfehlungen-zum-reservierungsmechanismus-fuer-netzanschlusskapazitaeten
- „Unkoordinierter Ausbau von Großbatteriespeichern könnte Netzengpässe verschärfen, den Netzausbau verteuern und andere Industrie-Anschlussbegehren verdrängen; deshalb sollten Speicheranschlüsse stärker an Netzdienlichkeit und Standortpassung gekoppelt werden (Diskussionsstand Ende 2025).“ – Quelle: https://www.bee-ev.de/service/pressemitteilungen/beitrag/bee-veroeffentlicht-handlungsempfehlungen-zum-reservierungsmechanismus-fuer-netzanschlusskapazitaeten
- „Großbatteriespeicher sind für die Integration Erneuerbarer Energien sowie für Engpassmanagement und Systemdienstleistungen bis 2037/2045 in zweistellige Gigawattbereiche notwendig, was die Notwendigkeit eines neuen Anschlussverfahrens unterstreicht (Szenariorahmen Strom 2023/2025).“ – Quelle: https://www.bee-ev.de/service/pressemitteilungen/beitrag/bee-veroeffentlicht-handlungsempfehlungen-zum-reservierungsmechanismus-fuer-netzanschlusskapazitaeten
- „EU-weite Diskussionen betonen die Bedeutung transparenter, diskriminierungsfreier Netzanschlussverfahren mit klaren Priorisierungskriterien nach Systemrelevanz, Reifegrad und Standort im Engpassnetz als Referenz für ein deutsches Speicher-Anschlussverfahren (Stand: 2024/2025).“ – Quelle: https://www.bee-ev.de/service/pressemitteilungen/beitrag/bee-veroeffentlicht-handlungsempfehlungen-zum-reservierungsmechanismus-fuer-netzanschlusskapazitaeten
8 Antworten
‚Regulatorisches Vakuum‘ klingt ernst! Ich hoffe sehr, dass es bald eine Lösung gibt. Wie können wir als Bürger Einfluss nehmen auf diese Diskussion? Hat jemand Ideen oder Erfahrungen damit?
Der Entwurf zur Herausnahme von Großbatteriespeichern aus der KraftNAV könnte schwerwiegende Folgen haben! Ein durchdachter Prozess wäre wirklich notwendig. Glaubt ihr, dass die Politik darauf hören wird?
Ich bin auch skeptisch gegenüber den schnellen Änderungen. Wenn man nicht richtig plant, werden wir nur mehr Probleme bekommen. Wie können wir sicherstellen, dass alle Stimmen gehört werden?
Eine gute Frage! Vielleicht sollten wir auch mehr über internationale Erfahrungen sprechen? Gibt es Länder, die ähnliche Probleme hatten und daraus gelernt haben?
Ich frage mich, warum die Frist für die Verbändebeteiligung so kurz ist. Das scheint mir nicht fair! Könnten längere Fristen helfen, um bessere Lösungen zu finden? Was meint ihr dazu?
Die Kritik am First-come-first-served-Prinzip ist nachvollziehbar. Es sorgt für Chaos bei den Anträgen! Was haltet ihr von einem Priorisierungsmechanismus? Könnte das helfen, die Situation zu verbessern?
Ich finde es wichtig, dass der BEE auf die Probleme hinweist. Ein schneller Prozess könnte viele negative Effekte haben. Wie denkt ihr, kann man eine Balance finden zwischen Schnelligkeit und Qualität in der Netzanschlussvergabe?
Ich stimme Magda77 zu. Es wäre hilfreich, wenn wir konkrete Vorschläge hören könnten, wie ein transparenter Prozess aussehen könnte. Vielleicht gibt es schon Beispiele aus anderen Ländern?