Mehr Geld in Stromnetze, Wasserleitungen und Wärmesysteme zu stecken, klingt nach notwendiger Zukunftssicherung. Für viele Kommunen bedeutet das aber vor allem: Der Spielraum im Haushalt wird kleiner. Genau dieser Konflikt prägt derzeit die Debatte um die Kommunalfinanzen.
Zum Aktionstag Kommunalfinanzen 2026 fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Bund und Länder stärker in die Pflicht zu nehmen. VKU-Chef Ingbert Liebing bringt die Forderung auf eine kurze Formel:
„Wer bestellt, muss zahlen.“
Gemeint ist damit: Kommunen sollen nach Ansicht des Verbandes immer mehr Aufgaben bewältigen, ohne dass die Finanzierung im selben Maß mitwächst. Für Städte und Gemeinden heißt das, dass sie gleichzeitig in Infrastruktur investieren und mit knappen Kassen haushalten müssen.
Warum der VKU Bund und Länder in die Pflicht nimmt
Der Verband kommunaler Unternehmen vertritt nach eigenen Angaben mehr als 1.600 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen. Er verweist darauf, dass die Energiewirtschaft bis 2030 jährlich 100 Milliarden Euro investieren müsse; ein großer Teil davon komme auf Stadtwerke und kommunale Versorger zu. In der kommunalen Wasserwirtschaft werden bis 2045 sogar rund 800 Milliarden Euro veranschlagt, um Wassernetze und Abwasserkanäle zu erhalten und an den Klimawandel anzupassen.
Für Kommunen entsteht daraus ein unmittelbares Problem. Kommunale Unternehmen müssen ihre Gewinne stärker im Unternehmen behalten, damit Investitionen überhaupt finanzierbar bleiben. Gleichzeitig fließt dadurch weniger Geld als Ausschüttung an die Kommune zurück. Fehlen diese Mittel im Haushalt, wird es an anderer Stelle enger – etwa bei Straßen, Schulen oder anderen Pflichtaufgaben vor Ort.
Das Bundesfinanzministerium verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Kommunen Teil der Länder sind und die Länder für eine aufgabengerechte Finanzausstattung verantwortlich bleiben. Genau an dieser Stelle liegt der politische Konflikt: Der VKU erwartet mehr Unterstützung von Bund und Ländern, während die Zuständigkeitsfrage weiter offen bleibt.
Wie groß die Finanzierungslücke geworden ist
Die Lage ist längst mehr als eine abstrakte Haushaltsdebatte. Nach Angaben des VKU wuchs das kommunale Defizit 2025 auf mehr als 30 Milliarden Euro an. Das KfW-Kommunalpanel taxiert das Rekorddefizit für 2026 sogar auf 31,9 Milliarden Euro und beziffert den Investitionsrückstand auf 231 Milliarden Euro.
Auch das Statistische Bundesamt meldete am 1. April 2026 für die kommunalen Kern- und Extrahaushalte ein neues Rekorddefizit. Die Ausgaben wuchsen demnach stärker als die Einnahmen. Damit bestätigt sich ein Trend, der viele Kommunen seit Jahren unter Druck setzt: Der laufende Bedarf steigt, während der finanzielle Spielraum schrumpft.
Eine Analyse des ifo Instituts vom 16. April 2026 kommt zudem zu dem Schluss, dass das Sondervermögen den kommunalen Investitionsbedarf nicht deckt. Zugleich variiert die Mittelweitergabe je nach Land stark. Für Kommunen heißt das: Zusätzliche Gelder kommen nicht automatisch in ausreichender Höhe vor Ort an.
Branchenstudien von DVGW/BDEW und EY/BDEW hatten bereits 2025 auf hohe Zusatzinvestitionen und erhebliche Finanzierungsprobleme in den Bereichen Wasser, Strom sowie Wärme und Kälte hingewiesen. Der aktuelle VKU-Appell steht damit nicht für sich allein, sondern reiht sich in eine längere Debatte über den Zustand der kommunalen Infrastruktur ein.
Was Nachrangdarlehen und Garantien praktisch bedeuten
Der VKU fordert bessere Investitions- und Finanzierungsbedingungen für Stadtwerke. Im Mittelpunkt stehen dabei Instrumente, die die Eigenkapitalbasis stärken sollen. Das ist wichtig, weil viele Projekte im Netz- und Wärmebereich nur dann tragfähig bleiben, wenn die Unternehmen nicht allein auf klassische Bankkredite angewiesen sind.
Ein Vorschlag sind Nachrangdarlehen. Dabei nimmt eine Kommune ein Darlehen auf und reicht es an ihr Stadtwerk weiter. Der besondere Punkt: Im Fall einer Krise würden andere Gläubiger zuerst bedient. Dadurch wirkt das Geld für das Stadtwerk stärker wie eigenes Kapital. Nach Angaben des VKU könnte die Kommune zugleich von einem Zinsüberschuss profitieren. Damit solche Modelle breiter genutzt werden können, müssten in vielen Bundesländern die kommunalrechtlichen Regeln angepasst werden.
Auch Mezzaninkapital wird diskutiert – eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital. Die KfW spricht darüber nach eigenen Angaben derzeit mit den Landesförderinstituten. Parallel arbeitet die KfW am Deutschlandfonds der Bundesregierung, über den privates Kapital für die Energiewende mobilisiert werden soll. Für den Wärmebereich fordert der VKU außerdem staatliche Garantien, damit höhere Projektrisiken nicht direkt zu höheren Renditeforderungen und damit am Ende zu höheren Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher führen.
Jetzt entscheidet die praktische Umsetzung
Die vorgeschlagenen Instrumente klingen technisch, sind politisch und rechtlich aber noch nicht überall verfügbar. Ob Nachrangdarlehen, Mezzaninkapital oder Garantien tatsächlich in der Breite greifen, hängt davon ab, wie schnell Länder ihre Regeln anpassen und wie offen Förderinstitute und Bund die Modelle auslegen. Aus der Mitteilung geht nicht hervor, wann solche Änderungen flächendeckend greifen könnten.
Für alle, die auf funktionierende kommunale Infrastruktur angewiesen sind, bleibt die Entwicklung deshalb relevant. Wenn Stadtwerke mehr investieren müssen, ohne dass die Finanzierung mitwächst, wirkt sich das langfristig auf Netze, Wasserversorgung, Wärmeversorgung und kommunale Leistungen aus. Wie groß die tatsächliche Entlastung am Ende sein wird, lässt sich anhand der vorliegenden Angaben noch nicht beurteilen.
Quellen
- Statistisches Bundesamt: Kommunale Kern- und Extrahaushalte 2025 mit Rekorddefizit
- Bundesfinanzministerium: Kommunalfinanzen und Verantwortung der Länder
- ifo Institut: Analyse zum Sondervermögen und kommunalen Investitionen
- Bundesregierung: Deutschlandfonds gestartet
- WIBank: Landesverbürgtes Nachrangkapital im EnergieFonds Hessen
- DVGW/BDEW: Presseinformation zu Zusatzinvestitionen in Wasser, Strom sowie Wärme/Kälte