– BDEW und VKU beantragen als Streithelfer Zulassung vor EU-Gericht gegen Pharma-Klage.
– Ziel: Herstellerverantwortung für Spurenstoffe in Kommunalabwasserrichtlinie verteidigen, Kostenlast nicht auf Gebührenzahler abwälzen.
– Streitbeitritt soll Interessen der deutschen Wasserwirtschaft und Bürger sichern.
BDEW und VKU treten als Streithelfer gegen Klage der Pharma- und Kosmetikindustrie zur Kommunalabwasserrichtlinie auf
Am 10. Juli haben der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) beim Gericht der Europäischen Union einen Antrag auf Zulassung als Streithelfer eingereicht. Mit diesem Schritt unterstützen sie das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union gegen eine Klage der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie. Diese richtet sich gegen die in der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) verankerte erweiterte Herstellerverantwortung für wasserschädliche Stoffe. Den Wortlaut der Richtlinie sowie ihre Bedeutung können Interessierte unter Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) auf der Webseite des BDEW einsehen.
Mit dem Streitbeitritt wollen BDEW und VKU die Interessen der deutschen Wasserwirtschaft in diesem Verfahren wirkungsvoll vertreten. Karsten Specht, VKU-Vizepräsident, bringt die zentrale Kritik auf den Punkt: „Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus versucht in Brüssel aktuell die Pharma- und Kosmetikbranche die erst Anfang des Jahres in der Kommunalabwasserrichtlinie festgelegte Herstellerverantwortung zu Fall zu bringen. Nach ihrem Willen sollen die Kosten für den Ausbau der 4. Reinigungsstufe allein die Gebührenzahler tragen. Dem stellen wir uns vehement entgegen. Durch den Streitbeitritt stellen wir sicher, dass die Belange der Wasserwirtschaft, der Bürger und mittelständischen Wirtschaft nicht unter die Räder kommen.“ (Mehr zur Herstellerverantwortung hier: Herstellerverantwortung in KARL).
Aktuell laufen 16 Verfahren, die auf drei Hauptverfahren zusammengeführt wurden. Zu den Klägern zählen unter anderem die EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) sowie Cosmetics Europe. Gegen diese Angriffswelle wehren sich die Verbände geschlossen. Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, erklärt: „Die Hersteller dürfen nicht aus der Verantwortung für die von ihnen produzierten Spurenstoffe entlassen werden.“ Er ergänzt: „Ein fundierter Streitbeitritt ist essenziell, um die Belange der Daseinsvorsorge im europäischen Rechtsrahmen sichtbar zu machen und effektiv zu verteidigen. Der BDEW wird sich entschlossen für eine sachgerechte Berücksichtigung der Perspektive der Wasserwirtschaft einsetzen.“
Mit dem Antrag auf Zulassung als Streithelfer wollen BDEW und VKU sicherstellen, dass die Interessen von Verbrauchern, kommunalen Unternehmen und der Umwelt in der juristischen Auseinandersetzung berücksichtigt werden. Diese Stellungnahme markiert einen wichtigen Schritt, um den europäischen Rechtsrahmen nachhaltig zur Sicherung einer leistungsfähigen, umweltgerechten Abwasserreinigung zu stärken.
Warum die Herstellerverantwortung beim Abwasser so umkämpft ist
Die Frage, wer für die Kosten der Abwasserreinigung aufkommt, ist in der Wasserwirtschaft und Politik hoch umstritten. Im Kern streitet die Industrie, insbesondere Pharma- und Kosmetikunternehmen, gegen die erweiterte Herstellerverantwortung für umweltschädliche Substanzen in Abwässern. Dabei geht es darum, wer für die teuren Zusatzmaßnahmen zur Entfernung sogenannter Spurenstoffe zahlen muss – Verbraucher über steigende Abwassergebühren oder die Produzenten selbst. Dieser Konflikt ist Teil einer breiten gesellschaftlichen Debatte über Umwelt- und Verbraucherschutz sowie finanzielle Gerechtigkeit.
Die Herstellerverantwortung ist in der neuen Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) festgeschrieben, die unter anderem den Ausbau der vierten Reinigungsstufe vorsieht. Damit soll das Eindringen schädlicher Rückstände von Medikamenten und Kosmetika in Gewässer deutlich verringert werden. Während Kommunen und Wasserbetriebe die Umsetzung unterstützen, wehrt sich ein Teil der Industrie vehement dagegen. Die Branche versucht aktuell vor dem Gericht der Europäischen Union, die Vorgaben zu kippen. Sie argumentiert, die zusätzlichen Kosten müssten allein von den Gebührenzahlern getragen werden und nicht von den Produzenten.
Herstellerverantwortung und Kosten: Wer zahlt für sauberes Wasser?
Der Streit um die Verantwortlichkeit hat erhebliche Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Steigende Gebühren belasten private Haushalte und mittelständische Unternehmen, während die Industrie versucht, sich von zusätzlichen Kosten freizukaufen. Die Wasserwirtschaft warnt, dass nur eine gerechte Kostenverteilung – an der die Hersteller sich beteiligen – eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung der anspruchsvollen Reinigungsziele ermöglicht.
Die unterschiedlichen Interessenlagen lassen sich so zusammenfassen:
- Pharma- und Kosmetikindustrie: Ablehnung erweiterter Kostenbeteiligung, Berufung auf Bürokratieabbau und alleinige Kostentragung durch Abwassergebührenzahler
- Kommunen und Wasserwirtschaft: Forderung nach fairer Herstellerverantwortung zur Finanzierung der vierten Reinigungsstufe
- Bürgerinnen und Bürger: Interesse an sauberem Wasser ohne unverhältnismäßige Gebührenerhöhungen
In diesem Spannungsfeld positionieren sich Verbände wie der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) und VKU (Verband kommunaler Unternehmen) aktiv. Mit einem Antrag auf Zulassung als Streithelfer verfolgen sie das Ziel, die Interessen der deutschen Wasserwirtschaft sowie der Bürger gegenüber der Klage der Industrie zu vertreten. Der BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand bringt es auf den Punkt: „Die Hersteller dürfen nicht aus der Verantwortung für die von ihnen produzierten Spurenstoffe entlassen werden.“
Europäisches Abwasserrecht im Wandel
Der Konflikt spiegelt eine grundlegende Veränderung im europäischen Abwasserrecht wider. Bisher wurde die Verantwortung für die Reinigungskosten meist bei den Kommunen und deren Gebührenzahlern gesehen. Die neue Kommunalabwasserrichtlinie setzt hier eine klare Grenze: Produktion und Nutzung umweltschädlicher Stoffe sind nicht ohne Folgen möglich. Dies steht für einen Paradigmenwechsel zugunsten eines konsequenteren Umweltschutzes.
Seit Mitte 2025 läuft eine Reihe von Rechtsverfahren, in denen die Industrie gegen die Kommunalabwasserrichtlinie vorgeht, federführend vertreten durch Branchenverbände wie EFPIA und Cosmetics Europe. Gleichzeitig bemühen sich Wasserwirtschaftsverbände, ihre Positionen rechtlich zu untermauern, um die Umsetzung der Richtlinie nicht zu gefährden.
Die zukünftige Entwicklung könnte weitreichende Folgen haben:
- Für die Wasserwirtschaft: Klare Regeln zur Verteilung der Kosten könnten Investitionssicherheit für den Ausbau moderner Reinigungsverfahren schaffen.
- Für die Industrie: Verpflichtungen zur Reduktion und Vermeidung gefährlicher Stoffe in Produkten werden stärker in den Vordergrund rücken.
- Für die Gesellschaft und Umwelt: Verbesserte Wasserqualität durch effektivere Entfernung schädlicher Substanzen.
Wichtig ist dabei die Balance zwischen Umweltzielen und sozialer Verträglichkeit der Kosten. Auch politisch stehen Entscheidungen an, wie streng die Hersteller in Verantwortung genommen werden und ob davon mittelständische Wirtschaftszweige oder Konsumenten stärker betroffen sein werden.
Die Debatte um die Herstellerverantwortung ist also ein zentrales Element, um die Wasserwirtschaft zukunftsfähig zu gestalten und gleichzeitig das Vertrauen der Öffentlichkeit in sauberes Trink- und Badewasser zu stärken.
Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW).