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Klagen gegen LNG-Pipeline: DUH & NABU vor Gericht

Pressemeldung:Klagen gegen LNG-Pipeline: DUH & NABU vor Gericht
Berlin, 10. April 2024 – In einer entscheidenden rechtlichen Auseinandersetzung nimmt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) eine finale Stellung gegen die Anbindungspipeline des LNG-Terminals vor Rügen. Trotz abgeschlossener Bauarbeiten und gefüllter Gasspeicher rücken die Umweltverbände nicht von ihrem Standpunkt ab: Die Genehmigung für das Projekt sei ohne adäquate Umweltprüfungen erteilt worden und müsse daher aufgehoben werden. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 18. April laden die Verbände zu einem digitalen Pressegespräch, um ihre zentralen Argumente gegen die Pipeline zu erläutern. Mit dieser rechtlichen Herausforderung nehmen DUH und NABU ihren Kampf für den Schutz des Ökosystems der Ostsee und gegen die energiepolitischen Entscheidungen, die sie für klimapolitisch bedenklich halten, in eine neue Runde.
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Bremen (VBR). Am 16. April 2024 lädt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Kooperation mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) zu einem digitalen Pressegespräch, das um 10 Uhr stattfinden soll. Dieses wichtige Ereignis wirft erneut ein Schlaglicht auf einen langwierigen Rechtsstreit, der die Umwelt- und Energiepolitik in Deutschland maßgeblich berührt: die Auseinandersetzung um die Anbindungspipeline des LNG-Terminals vor Rügen.

Die Kontroverse dreht sich um eine wesentliche Frage: War der Bau der nun fertiggestellten Pipeline ohne durchgeführte, umfassende Umweltprüfungen rechtswidrig? Diese Fragestellung steht im Zentrum der Klagen, die DUH und NABU vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vertreten. Die Anklageseiten plädieren vehement für die Aufhebung der Genehmigung dieses Projekts. Trotz gefüllter Gasspeicher und der drohenden, irreversiblen Schädigung des Ökosystems der Ostsee ist es den Vertretern des Umweltschutzes bisher nicht gelungen, einen Baustopp zu erwirken. Das Gericht ließ den Weiterbau zu, womit auch klar wird, dass es hier um mehr als Umweltaspekte geht: Die Frage der Versorgungssicherheit und die energiepolitischen Weichenstellungen in Zeiten des Klimawandels spielen ebenfalls eine Rolle.

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Im Zuge des anberaumten Pressegespräches möchten DUH und NABU zusammen mit Fachexpertinnen und -experten die Kernargumente gegen den Bau und Betrieb der Pipeline herausstellen. Es bietet sich die Gelegenheit, sich intensiver mit den Implikationen dieses umstrittenen Projektes für Umweltrecht, Beteiligungsrechte, Energiepolitik und Klimaschutz auseinanderzusetzen.

Die Besetzung der Diskussionsrunde verspricht dabei eine facettenreiche Auseinandersetzung: Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer, und Leif Miller, Bundesgeschäftsführer des NABU, repräsentieren die klagenden Organisationen. Ihre Sichtweisen werden ergänzt durch juristische Expertise seitens Dr. Cornelia Ziehm, und Prof. Dr. Niklas Höhne vom New Climate Institute wird energie- und klimapolitische Aspekte beleuchten. Die lokale Perspektive Rügens bringt Kai Gardeja ein, der als Tourismusdirektor des Ostseebads Binz direkten Einblick in die potenziellen Auswirkungen auf die Region und ihre Bewohner*innen hat.

Dieser konstruktive Dialog unterstreicht, wie wichtig es ist, Umweltbelange und die Notwendigkeit einer nachhaltigen Energieversorgung in Einklang zu bringen. Die bevorstehende gerichtliche Auseinandersetzung mag zwar im spezifischen Fall der Rügen-Pipeline gipfeln, doch sie berührt universelle Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes, die in einer Zeit der globalen Erwärmung und ökologischen Krisen von brennender Aktualität sind.

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Interessierte können sich via E-Mail bei der DUH anmelden, um am Pressegespräch teilzunehmen, wo auch die Möglichkeit für individuelle Interviews besteht. Die Verknüpfung von rechtlichen, ökologischen und sozioökonomischen Diskursen dürfte nicht nur für Fachkreise von Interesse sein, sondern verspricht, das breite Publikum zu informieren und zu sensibilisieren.


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++ Einladung ++ Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht: Klagen gegen …

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