Einleitung:

Am 5. Mai 2025 fordern das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Deutsche Kinderhilfswerk dringende Maßnahmen zur Verbesserung der kindgerechten Justiz in Deutschland. In einer gemeinsamen Studie, die zentrale Herausforderungen und Lösungsansätze beleuchtet, kritisieren die Organisationen die mangelhafte Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Strafverfahren. Insbesondere die Finanzmittel und die rechtliche Begleitung für betroffene Kinder stehen im Fokus. Im Zuge einer digitalen Fachveranstaltung werden heute die Ergebnisse präsentiert – ein Aufruf zur Reform, der nicht nur Kinderrechte stärken, sondern auch das Vertrauen junger Menschen in den Rechtsstaat fördern soll.

Bremen (VBR).

Berlin – Das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Deutsche Kinderhilfswerk machen mobil: Sie fordern von Bund und Ländern konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der kindgerechten Justiz im Strafverfahren. Die beiden Organisationen sehen erhebliche Hindernisse in der Umsetzung, vor allem aufgrund unzureichender finanzieller Mittel und fehlender personeller Ausstattung.

Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, betont die Notwendigkeit, die Strafprozessordnung so anzupassen, dass minderjährigen Opfern schnell und unbürokratisch psychosoziale Prozessbegleitungen zugeordnet werden können. „Eine Begleitung sollte von der Strafanzeige über das gesamte Ermittlungsverfahren bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens erfolgen“, fordert Lütkes.

Darüber hinaus sprechen sich beide Institutionen dafür aus, dass der Bund die Erstellung kindgerechter und diskriminierungssensibler Informationsmaterialien finanziell unterstützt. Ein flächendeckender Standard für kindgerechte Räumlichkeiten mit der Möglichkeit zur richterlichen Videovernehmung sollte in enger Abstimmung mit den Ländern geschaffen werden.

In ihrem gemeinsamen Forschungsprojekt mit dem Titel *„Kinderrechtsbasierte Kriterien für das Strafverfahren – Kinder als Opferzeuginnen“** haben die Organisationen untersucht, wie die aktuellen Verfahren in Deutschland kindgerecht gestaltet sind. Die Resultate zeigen, dass die Bundesländer unterschiedlich weit vorangekommen sind. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, weist darauf hin: „In Deutschland sind wir im Strafverfahren an vielen Stellen noch weit von einer systematischen und flächendeckenden Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entfernt.“

Ein zentraler Aspekt ist die Ermöglichung einer kindgerechten Justiz, die nicht nur die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärkt, sondern auch die Qualität von Zeugenaussagen verbessert und das Vertrauen in den Rechtsstaat fördert. Für Rudolf hat die kindgerechte Ausgestaltung von Justizverfahren „eine hohe gesamtgesellschaftliche Bedeutung“.

Das Ziel des Projekts war es, die Umsetzung der Leitlinien des Europarats zur kindgerechten Justiz sowie den darauf basierenden Praxisleitfaden wissenschaftlich zu analysieren. In einer qualitativen Studie wurden Fachkräfte aus verschiedenen Professionen eines Landgerichtsbezirks befragt.

Die Umsetzung der kinderrechtlichen Anforderungen an Strafverfahren darf nicht nur vom Engagement einzelner Fachkräfte abhängen. Daher plädieren das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche Institut für Menschenrechte dafür, dass Wissen über die kindgerechte Ausgestaltung von Strafverfahren und den professionellen Umgang mit Kindern als Zeugen fester Bestandteil der juristischen Ausbildung werden sollte.

Die Ergebnisse der Untersuchung stehen im Kontext einer früheren quantitativen Studie von 2024, bei der alle 16 Landesjustizverwaltungen befragt wurden. Heute werden die Ergebnisse im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung „Kindgerechte Justiz: Wie steht es um die Umsetzung?“ mit über 100 Teilnehmenden vorgestellt.

Die Forderungen beider Organisationen sind eindringlich: Kindgerechte Justiz ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, die die Rechte junger Menschen in den Mittelpunkt stellt und die gesamte Gesellschaft stärkt.


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Bei der kindgerechten Justiz im Strafverfahren ist noch viel Luft nach oben

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Dringlichkeit der Reform: Ein Blick auf die Entwicklung einer kindgerechten Justiz in Deutschland

Die Diskussion um eine kindgerechte Justiz in Deutschland ist aktueller denn je, insbesondere im Kontext der UN-Kinderrechtskonvention, die eine zentrale Rolle in der Debatte spielt. Die Forderungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte und des Deutschen Kinderhilfswerks verdeutlichen die Dringlichkeit, strukturelle Hürden abzubauen und eine systematische Verbesserung der Strafprozessordnung zu implementieren.

Das Fehlen von finanziellen Mitteln und adäquater Ausstattung in vielen Bundesländern hat erheblich dazu beigetragen, dass die Umsetzung einer kindgerechten Justiz ins Stocken geraten ist. Besonders alarmierend ist, dass trotz zunehmendem Bewusstsein für die Rechte von Kindern als Opfer, die Umsetzung in der Praxis oft hinter den Erwartungen zurückbleibt. Die Ergebnisse der aktuellen Studie zeigen, dass die Ressourcenausstattung stark variieren kann und damit eine einheitliche Qualität in der Rechtsverfolgung gefährdet ist.

Ein zukunftsweisender Ansatz könnte eine flächendeckende Einführung von psychosozialer Prozessbegleitung sein. Diese Begleitung, die bei Strafanzeigen beginnt und bis zur Rechtskraft des Urteils reicht, könnte nicht nur die Rechtsposition junger Menschen stärken, sondern auch die Qualität der Aussage erheblich verbessern. Ein verlässliches System, das Kinder in solchen sensiblen Verfahren unterstützt, könnte gleichzeitig das Vertrauen der Jugend in die Institutionen des Rechtsstaats fördern.

Der Fokus auf die Ausbildung juristischer Fachkräfte ist nicht zu unterschätzen. Die Forderung, dass die Themen der kindgerechten Ausgestaltung von Strafverfahren und des professionellen Umgangs mit Kindern als Zeuginnen und Zeugen integraler Bestandteil der juristischen Ausbildung werden müssen, stellt einen fundamentalen Schritt in die richtige Richtung dar. Hier könnte zunehmende Sensibilisierung für die Bedürfnisse von kleinen Opferzeugen künftig auch zur Qualitätssteigerung der Justiz beitragen.

In Anbetracht der bisherigen Entwicklungen und der Forderungen nach Reformen ist es entscheidend, dass sich Bund und Länder gemeinsam auf eine Strategie verständigen, die nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen schafft, sondern auch einen tiefen kulturellen Wandel in der Wahrnehmung und Behandlung von Kindern in der Justiz eingeläutet. Die heutige digitale Fachveranstaltung, die das Thema „Kindgerechte Justiz“ behandelt, wird mit über 100 Teilnehmenden nicht nur die aktuelle Lage beleuchten, sondern auch als Plattform für die weiteren Schritte hin zu einer kinderfreundlichen Justiz dienen.

Angesichts all dieser Herausforderungen bleibt abzuwarten, inwieweit die geforderten Reformen in der kommenden Legislaturperiode tatsächlich angegangen werden. Der Weg zu einer kindgerechten Justiz ist nicht einfach, doch die dafür benötigten Veränderungen könnten nicht nur positive Auswirkungen auf die Betroffenen haben, sondern auch auf die gesamte gesellschaftliche Wahrnehmung von Recht und Gerechtigkeit in Deutschland.


Weiterführende Informationen auf Wikipedia

  1. Deutsches Institut für Menschenrechte
  2. UN-Kinderrechtskonvention
  3. Strafprozessordnung
  4. Zeugenpsychologie
  5. Deutsches Kinderhilfswerk

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Bei der kindgerechten Justiz im Strafverfahren ist noch viel Luft nach oben

13 Antworten

  1. Die Idee von psychosozialer Unterstützung für Kinder in Gerichtsverfahren klingt super! Warum gibt es das nicht schon längst? Das würde viele helfen und vielleicht weniger Angst machen.

  2. Es ist schlimm zu hören, dass in Deutschland noch viel Luft nach oben ist bei der kindgerechten Justiz! Was könnten wir als Gesellschaft tun, um Druck auf die Politik auszuüben? Ich hoffe auf positive Änderungen.

  3. Ich habe den Artikel gelesen und finde die Punkte gut durchdacht. Aber warum dauert das alles so lange? Gibt es da keine Fristen für die Umsetzung? Ich hoffe auf schnelle Veränderungen.

  4. Die Forderungen der Organisationen sind wirklich notwendig. Ohne Geld und Personal wird sich nichts ändern. Könnte der Staat nicht mehr investieren? Ich frage mich, welche konkreten Schritte jetzt unternommen werden.

    1. Ja, genau! Es wäre super wichtig, dass die Kinder nicht allein gelassen werden in so schweren Situationen. Vielleicht gibt es auch schon erfolgreiche Beispiele aus anderen Ländern?

    2. Ich denke auch, dass die Ausbildung der Juristen sehr wichtig ist! Wenn die wissen, wie man mit Kindern umgeht, könnte das vieles ändern.

  5. Ich finde es echt wichtig, dass Kinder bei Gerichtsverfahren gut unterstützt werden. Es ist traurig zu hören, dass es da so viele Probleme gibt. Was denkt ihr, wie könnte man das verbessern?

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