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Kindersofortzuschlag vor dem Aus: Warum die AWO vor neuen Belastungen warnt

Die geplante Streichung des Kindersofortzuschlags würde aus Sicht der AWO vor allem Familien mit wenig Geld treffen. Der Verband stellt nicht nur die sozialen Folgen infrage, sondern auch die offizielle Rechnung hinter der Kürzung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Geplant ist die Streichung des Kindersofortzuschlags, was rund 2,9 Millionen Kinder in armen Familien betrifft.
  • AWO kritisiert, dass die Einsparungen von 450 Millionen Euro durch Mehrkosten und Minderungen bei SGB II und XII geringer ausfallen.
  • 25 Euro monatlich können im Alltag über wichtige Ausgaben wie Kleidung oder Ausflüge entscheiden.
  • AWO schlägt vor, steuerliche Freibeträge für Besserverdienende zu kürzen und Kinderzuschlag um 120 Euro zu erhöhen.
  • Die Änderungen wirken sich nicht nur haushalterisch, sondern auch langfristig sozial auf Familien mit wenig Geld aus.

25 Euro im Monat wirken auf dem Papier überschaubar. Im Alltag kann genau dieser Betrag aber darüber entscheiden, ob ein Kind neue Schuhe bekommt, an einem Ausflug teilnimmt oder bei der nächsten Ausgabe im Familienbudget zurückstecken muss. An diesem Punkt setzt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ihre Kritik am geplanten Wegfall des Kindersofortzuschlags an.

Das Kabinett will die Leistung im Rahmen des anstehenden Regelbedarfsermittlungsgesetzes streichen. Nach Angaben der AWO wären davon rund 2,9 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betroffen, die in Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leben. Der Verband hält das sozialpolitisch für problematisch und zweifelt zugleich an der Rechnung hinter dem Vorhaben.

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Was das Kabinett beim Kindersofortzuschlag plant

Der Kindersofortzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Mit der geplanten Streichung würde dieser Zuschlag entfallen. Im selben Gesetzespaket sind außerdem Verschärfungen bei der Regelbedarfsermittlung vorgesehen. Gemeint ist damit das Verfahren, mit dem der Staat festlegt, wie hoch die monatlichen Regelbedarfe in der Grundsicherung ausfallen.

Betroffen sind vor allem Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende) und dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII, Sozialhilfe). Wichtig ist dabei: Es handelt sich bislang um einen Vorschlag der Bundesregierung, nicht um eine endgültig beschlossene Regelung. Welche Teile am Ende tatsächlich im Gesetz stehen, ist noch offen.

Warum die Rechnung aus Sicht der AWO nicht aufgeht

Die AWO verweist darauf, dass der Staat mit der Streichung des Zuschlags rund 450 Millionen Euro im Jahr sparen will. Gleichzeitig entstehen nach der Gesetzesbegründung der Bundesregierung im SGB II zusätzliche Ausgaben von 150 Millionen Euro, weil ein Teil der betroffenen Kinder anschließend dort Leistungen bezieht. Aus Sicht des Verbands fällt damit ein Teil der angekündigten Einsparung sofort wieder weg.

Hinzu kommen laut AWO weitere jährliche Einsparungen von rund 102 Millionen Euro durch Änderungen bei der Fortschreibung im SGB II und SGB XII. Unter dem Strich bleibt damit zwar eine Entlastung für den Haushalt, sie fällt aus Sicht des Verbands aber deutlich kleiner aus, als es die politische Debatte nahelegt. Die AWO verweist außerdem auf die Armutsgefährdungsquote bei unter 18-Jährigen, die nach amtlichen Daten bei rund 21 Prozent liegt.

„25 Euro im Monat können darüber entscheiden, ob ein Kind mit seinen Freunden im Sommer ein Eis essen kann oder im Frühjahr ein neues Paar Schuhe bekommt“, sagt AWO-Bundesvorstand Dr. Marvin Deversi.

Der Verband erinnert zudem an langfristige Folgen von Kinderarmut. Forschung zufolge haben Kinder, die in Armut aufwachsen, häufiger schlechtere Bildungs- und Gesundheitschancen im weiteren Lebensverlauf. Solche Folgekosten tauchen in einer reinen Haushaltsrechnung jedoch nicht automatisch auf.

Der Gegenvorschlag der AWO setzt bei Steuern an

Statt bei den Leistungen für arme Familien zu kürzen, schlägt die AWO eine andere Gegenfinanzierung vor. Grundlage ist eine Kurzexpertise von DIW Econ im Auftrag des Verbands. Danach würde eine Kürzung der sogenannten BEA-Freibeträge auf das gesetzliche Minimum dem Staat rund 3,5 Milliarden Euro pro Jahr bringen. BEA steht für Bildung, Erziehung und Ausbildung; gemeint sind steuerliche Freibeträge, die Familien bei der Einkommensteuer entlasten.

Nach Angaben der Studie profitieren von diesen Freibeträgen vor allem Haushalte mit höherem Einkommen. Für Spitzenverdienende könne der Vorteil bei bis zu 3.000 Euro pro Kind und Jahr liegen. Familien mit wenig Geld hätten dagegen kaum oder gar keinen Nutzen davon. Genau dort sieht die AWO den Ansatzpunkt für eine Umverteilung.

Mit den rechnerisch frei werdenden 3,5 Milliarden Euro ließe sich der Kinderzuschlag nach Verbandsangaben um rund 120 Euro pro Monat und Kind erhöhen. Das ist allerdings kein Regierungsplan, sondern ein Vorschlag der AWO. Er soll zeigen, dass sich die Mittel aus Sicht des Verbands gezielter dort einsetzen lassen, wo der Bedarf am größten ist.

Mehr als eine technische Haushaltsfrage

Der Streit um den Kindersofortzuschlag zeigt, wie eng Haushaltskonsolidierung und Sozialpolitik miteinander verbunden sind. Für Betroffene geht es dabei nicht um abstrakte Größen, sondern um sehr konkrete Fragen: Reicht das Geld bis zum Monatsende? Ist genug für Kleidung, Schulmaterial oder einen kleinen Ausflug da? Und wer trägt die Folgen, wenn Leistungen gekürzt oder umgeschichtet werden?

Ob der Gegenvorschlag der AWO im politischen Verfahren aufgegriffen wird, ist offen. Klar ist nur: Die geplanten Änderungen würden nicht bei einer einzelnen Leistung stehen bleiben, sondern auch an anderer Stelle im Sozialstaat Wirkung entfalten. Für Familien mit wenig Geld wäre das mehr als ein buchhalterischer Effekt.

Jetzt entscheidet das weitere Gesetzgebungsverfahren darüber, ob der Kindersofortzuschlag verschwindet oder der Kurs noch verändert wird. Für die betroffenen Haushalte zählt am Ende vor allem, ob aus einem kleinen Betrag eine spürbare Lücke wird.

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