Kinderkommission 2025: Kinderhilfswerk fordert starke Kinderrechte im Grundgesetz und mehr Beteiligung von Kindern

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der neuen Kinderkommission des Bundestages klare Impulse zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, zur Bekämpfung von Kinderarmut sowie zur Stärkung von Partizipation, Chancengerechtigkeit im Bildungswesen und Demokratiebildung. Es kritisiert, dass Kinderrechte im Koalitionsvertrag bislang gar nicht vorkommen, und verlangt erweiterte Antragsrechte für die Kommission, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Die Kinderkommission tritt am 10. Juli 2025 erstmals zusammen.
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Inhaltsübersicht

– Deutsche Kinderkommission soll Kinderrechte im Grundgesetz verankern und Kinderarmut bekämpfen
– Forderung: Kinder- und Jugendbeteiligung, Chancengerechtigkeit im Bildungssystem und Demokratiebildung stärken
– Kinderkommission soll stärkere Antragsrechte erhalten, um effizienter kinderpolitische Initiativen voranzubringen

Deutliche Impulse für eine kinderfreundliche Politik: Erwartungen an die neue Kinderkommission

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der neuen Kinderkommission des Deutschen Bundestages klare und wirksame Schritte, die Deutschlands Politik kindgerechter gestalten. Zentrale Forderungen sind die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sowie Initiativen gegen Kinderarmut. Dabei soll die Kinderkommission nicht nur Themen anstoßen, sondern auch konkrete Lösungen im Blick behalten.

Im Fokus stehen für die Organisation eine Reihe weiterer essenzieller Themen: die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei politischen Prozessen, Chancengerechtigkeit im Bildungswesen sowie die systematische Förderung von Demokratiebildung an allen Bildungsorten von Kindern – angefangen bei Kindertageseinrichtungen bis hin zum schulischen Ganztag. Gerade das Konzept des Vorrangs des Kindeswohls aus der UN-Kinderrechtskonvention soll stärker Beachtung finden und verbindlicher umgesetzt werden.

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, unterstreicht die Bedeutung der Kinderkommission seit ihrer Gründung 1988:
„Seit ihrer erstmaligen Einsetzung im Jahre 1988 hat die Kinderkommission an vielen Stellen gute Arbeit geleistet und immer wieder hilfreiche Anregungen gegeben, wie Deutschland zu einem kinderfreundlicheren Land werden kann. Durch zahlreiche Anhörungen, Expertengespräche und Initiativen hat sie es geschafft, kinder- und jugendpolitische Themen im Deutschen Bundestag zu platzieren, die ansonsten nicht auf die Tagesordnung gekommen wären.“

Kritisch weist Krüger darauf hin, dass der aktuelle Koalitionsvertrag die Kinderrechte nicht erwähnt – ein deutliches Zeichen dafür, dass die Interessen der jungen Generation oft vernachlässigt werden:
„Die Notwendigkeit einer starken Kinderkommission zeigt auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung, in dem das Wort Kinderrechte nicht einmal vorkommt. Das zeigt symbolhaft auf, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen weiterhin viel zu kurz kommen.“ Er appelliert zudem an eine bessere Ausstattung der Kommission, etwa durch weitergehende Antragsrechte, um ihre Arbeit wirksamer gestalten zu können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der juristischen Verankerung der Kinderrechte im deutschen Grundgesetz. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine klare gesetzliche Normierung, die den Vorrang des Kindeswohls sowie das Recht von Kindern auf Entwicklung, Schutz, Förderung und Beteiligung festschreibt. Krüger erläutert:
„Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen.“

Am 10. Juli 2025 tritt die neu gegründete Kinderkommission offiziell zusammen – mit der Aufgabe, diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen und die Weichen für eine Politik zu stellen, die die Situation von Kindern in Deutschland nachhaltig verbessert.

Kinderrechte im Fokus: Gesellschaftliche Bedeutung und politische Weichenstellungen

Die Debatte um die Stärkung von Kinderrechten in Deutschland steht aktuell im gesellschaftlichen und politischen Mittelpunkt – und betrifft uns alle. Kinder und Jugendliche sind keine zukünftigen Bürger, sondern heute Menschen mit eigenen Rechten, Bedürfnissen und Interessen. Genau diese Rechte systematisch im Grundgesetz zu verankern, gilt als wichtiger Schritt, um ihre Position im Rechtssystem zu stärken und ihnen eine wirkliche Stimme in politischen und gesellschaftlichen Prozessen zu geben. Der Ruf nach einer klaren gesetzlichen Normierung folgt internationalen Standards und fordert gleichzeitig eine stärkere Wahrnehmung der Lebensrealität von Kindern in Deutschland.

Kinderrechte sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Familien, Politik und Öffentlichkeit gleichermaßen betrifft. Für Eltern bedeutet eine verbindliche Verankerung einen zusätzlichen Schutzrahmen für ihre Kinder – insbesondere in Situationen, in denen staatliche Angebote oder Entscheidungen unmittelbar in die Lebenswelt von Kindern eingreifen. Für die Politik eröffnet sich die Möglichkeit, kindgerechte Maßnahmen gezielter umzusetzen und kinderrechtliche Prinzipien systematisch zu berücksichtigen. Dabei geht es vor allem um Themen wie Schutz vor Armut, Qualität der Bildung, Beteiligung an Entscheidungsprozessen sowie das Wohl der Kinder als oberste Priorität.

International lässt sich beobachten, dass viele Staaten Kinderrechte bereits umfassend gesetzlich verankert haben. So ist in mehreren europäischen Ländern etwa das Kindeswohl ausdrücklich im Verfassungsrecht oder in speziellen Kinderrechtsgesetzen als maßgeblicher Orientierungswert festgeschrieben. Deutschland folgt mit seiner Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz aufzunehmen, diesem globalen Trend und bringt die Perspektive von Kindern damit stärker ins nationale Rechtssystem ein. Die damit verbundene Veränderung würde über die rein symbolische Wirkung hinausgehen: Ein eigener Grundrechtspassus für Kinderrechte würde die staatlichen Institutionen verbindlich zur Umsetzung der Rechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Entwicklung verpflichten.

Kinderechte als gesellschaftliche Aufgabe

Das Thema Kinderrechte ist nicht nur eine juristische Frage, sondern hat tiefgreifende gesellschaftliche Bedeutung. Kinderarmut, Bildungsgerechtigkeit und die Beteiligung von Kindern sind zentrale Herausforderungen, die politisch und gesellschaftlich aktiv angegangen werden müssen. Dabei kommt der neu eingerichteten Kinderkommission des Deutschen Bundestages eine Schlüsselrolle zu: Sie soll im Parlament als Stimme der Kinder fungieren und politische Initiativen vorantreiben, damit die Rechte von Kindern in der Praxis gestärkt werden. Wie Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, betont, wird die Kinderkommission seit 1988 eingesetzt und hat mit Expertengesprächen und Anhörungen viel bewirkt – doch es bleibt noch viel zu tun, gerade angesichts der Tatsache, dass im aktuellen Koalitionsvertrag die Kinderrechte nicht einmal erwähnt werden.

Eine effektive Kinderkommission braucht mehr Handlungsspielräume, etwa erweiterte Antragsrechte, um die Interessen der Kinder konsequenter durchzusetzen. Zugleich muss sie für die zentralen Kernthemen wie Kinderarmut, Chancengerechtigkeit im Bildungswesen und Demokratiebildung an Bildungsorten sorgen. Dabei gilt es, die Umsetzung des Vorrangs des Kindeswohls konsequent an allen politischen und administrativen Stellen durchzusetzen – wie es auch die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht.

Status quo: Kinderkommission und Gesetzgebung

Die Kinderkommission des Bundestages ist die bisher wichtigste politische Plattform im deutschen Parlament, um kinder- und jugendpolitische Maßnahmen voranzutreiben. Sie sichert einen kontinuierlichen Dialog zwischen Politik, Fachkräften und Kindern selbst. Allerdings fehlt ihr bislang die rechtliche Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die sie zusätzlich stärken würde. Die Forderung lautet, einen eigenen Passus für Kinderrechte einzuführen, der unabhängig von Elternrechten gilt und ohne Konfliktpotential zwischen Staat und Familie Kinderrechte schützt.

Wichtige Handlungsfelder für die kommende Zeit sind:

  • Verankerung des Vorrangs des Kindeswohls im Grundgesetz
  • Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
  • Bekämpfung von Kinderarmut durch gezielte Sozialpolitik
  • Verbesserung der Chancengleichheit im Bildungswesen
  • Einführung von Demokratiebildung in allen Bildungsorten, etwa in Kitas und Ganztagsschulen

Der Blick nach vorn zeigt, dass eine gesetzliche Stärkung der Kinderrechte viele positive Effekte haben könnte: Sie würde Kindern mehr Schutz bieten, ihre gesellschaftliche Teilhabe fördern und die politische Verantwortung systematisch erhöhen. Damit gewinnt nicht nur das einzelne Kind, sondern auch die Gesellschaft insgesamt, da eine kinderfreundliche Gestaltung die Zukunftsfähigkeit des Gemeinwesens maßgeblich stärkt.

Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf der Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. zur neuen Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

11 Antworten

  1. Ein eigener Passus für Kinderrechte im Grundgesetz wäre eine großartige Idee und würde helfen viele Probleme zu lösen.

  2. Die Verbesserung der Kindersituation muss Priorität haben! Ich hoffe wirklich, dass diese neue Kommission etwas bewirken kann und nicht nur redet.

  3. Ich sehe das genauso wie viele hier! Die Verankerung der Rechte im Grundgesetz wäre ein großer Schritt vorwärts. Was denkt ihr über die Rolle der Eltern dabei? Müssen sie nicht auch mehr Verantwortung übernehmen?

    1. Ja, Eltern spielen eine große Rolle! Aber ich glaube auch, dass der Staat mehr bieten muss. Es sind nicht nur die Eltern gefragt.

    2. Ich mache mir auch Gedanken um die Chancengleichheit in Schulen! Wenn alle Kinder Zugang zu guter Bildung hätten, wäre das echt ein Fortschritt.

  4. Die Idee von einer stärkeren Kinderkommission klingt vielversprechend! Es wäre super, wenn wir endlich klare Gesetze zu den Kinderrechten bekommen könnten. Was haltet ihr von den Vorschlägen zur Demokratiebildung in Schulen?

    1. Das ist ein wichtiger Punkt! Demokratiebildung könnte Kindern helfen, ihre Stimme zu finden. Ich frage mich, wie genau das in der Praxis umgesetzt werden kann.

  5. Ich finde es gut, dass die Kinderrechte im Grundgesetz stehen sollen. Kinderarmut ist ein großes Thema und ich hoffe, dass die Kinderkommission hier was bewirken kann. Wer denkt auch, dass die Politik mehr für Kinder tun sollte?

    1. Ja, das ist wichtig! Ich denke auch, dass wir mehr über Bildung sprechen sollten. Wie können wir sicherstellen, dass alle Kinder gleiche Chancen haben? Gute Punkte wurden in dem Artikel angesprochen.

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