Kindergrundsicherung: Alleinerziehen fördern – Trennungsfamilien benachteiligt

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Kindergrundsicherung: Alleinerziehen fördern – Trennungsfamilien benachteiligt

Nürnberg, 27.09.2023 – 13:55

Oder doch mehr Bildung? Diskussion um die Kindergrundsicherung entfacht

Ein Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien – das verspricht der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Doch während Ministerin Lisa Paus mit ihrem Marketinggedöns für Begeisterung wirbt, regt sich Kritik bei Betroffenen. Insbesondere der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) stellt sich gegen das Vorhaben und bemängelt den mangelnden Fokus auf die Interessen der Trennungskinder und -eltern.

Die Kindergrundsicherung, von vielen als umstritten angesehen, wirft Fragen auf: Was bedeutet sie für Unterhaltspflichtige? Und geht es der Ministerin wirklich um die Interessen der Kinder oder vielmehr um die Gunst der Alleinerziehenden als Wahlklientel?

Einseitiger Blick auf Alleinerziehende

Bei genauerer Betrachtung des Gesetzentwurfs fällt auf, dass der Begriff “Alleinerziehend” ganze 29 Mal vorkommt, während “Trennungseltern” gar nicht erwähnt wird. Hier wird offensichtlich, dass es sich um einen Entwurf handelt, der die Interessen der Alleinerziehenden widerspiegelt und die Trennungseltern außer Acht lässt. Doch ist dieses Vorgehen wirklich gerecht gegenüber allen Betroffenen?

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Kindergrundsicherung – Wunsch und Wirklichkeit

Das Konzept der Kindergrundsicherung hat das Ziel, verschiedene kindbezogene Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag zu einem transparenten und leicht verständlichen System zusammenzuführen. Dadurch sollen Eltern schnell und einfach die ihnen zustehenden Leistungen beantragen können, um Kinderarmut zu vermeiden. Doch Experten sind skeptisch, ob der vorliegende Gesetzesentwurf diesen Ansprüchen gerecht wird. Insbesondere die erhoffte Bündelung von Leistungen bleibt hier auf der Strecke.

Kritik von Unterhaltsschuldnern

Auch die Auswirkungen auf Unterhaltsschuldner sind nicht zu verkennen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Kinderzusatzbetrag primär durch den Kindesunterhalt gedeckt wird. Dadurch werden die Mindestunterhaltssätze kräftig erhöht, was für viele zahlungspflichtige Elternteile eine finanzielle Belastung bedeutet. Vor allem die Mittelschicht sieht sich hier erneut einer starken Bürde ausgesetzt.

ISUV stellt klare Forderungen

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert eine stärkere Berücksichtigung von Trennungsfamilien bei der Kindergrundsicherung. Denn gerade bei getrennt lebenden Eltern entsteht ein unterschiedlicher Bedarf, der in den Kindesunterhalt einbezogen werden muss. Die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich kritisiert zudem den fehlenden Informationsfluss seitens der Familienministerin Lisa Paus und bezeichnet das Gesetz als unvollständig und nicht konkret genug.

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Es bleibt spannend, wie sich die Diskussion um die Kindergrundsicherung weiterentwickeln wird. Fest steht jedoch, dass alle betroffenen Parteien ihre Stimme erheben und für ihre Interessen kämpfen müssen.

Über den Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)

Seit über 45 Jahren tritt der ISUV als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft für die Interessen von Bürgern ein, die von Trennungen, Scheidungen und den damit verbundenen Fragen und Problemen betroffen sind. Dabei setzt sich der Verband für die Belange von Trennungseltern, gemeinsamer Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemalige Ehegatten sowie Vermögensausgleich und Rentenansprüche ein. Der ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Finanziert wird er ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 – info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 – m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 – j.linsler@isuv.de

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2 Antworten

  1. Also ich finde, dass Kindergrundsicherung eine gute Sache ist. Alleinerziehende sollten unterstützt werden!

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