– Kindergeldanspruch bis 25 Jahre bei Studium, Ausbildung, Freiwilligendienst oder 4-monatiger Wartezeit
– Auszahlung endet automatisch mit 18. Geburtstag, Verlängerung muss bei Familienkasse neu beantragt werden
– Kindergeldzahlung bis 21 Jahre bei Arbeitslosigkeit möglich, wenn Kind arbeitsuchend gemeldet ist
Kindergeld in Deutschland: Wichtige Regelungen und Anspruchsvoraussetzungen
Mit dem Beginn des neuen Schuljahres stellt sich für viele Familien die Frage, wie es mit dem Kindergeld weitergeht, wenn das eigene Kind volljährig wird und eine neue Lebensphase beginnt. Aktuell erhalten über 17 Millionen Kinder in Deutschland monatlich Kindergeld, das seit 2023 einheitlich 250 Euro pro Kind beträgt. Das Kindergeld wird an die Person gezahlt, bei der das Kind im Haushalt lebt – seien es die leiblichen Eltern, Stiefel- oder Pflegeeltern sowie Großeltern. Auch adoptierte Kinder haben Anspruch darauf.
Sobald ein Kind vollständig volljährig ist, endet der automatische Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Unter bestimmten Bedingungen kann das Kindergeld jedoch bis zum 25. Lebensjahr weiterhin gezahlt werden. Dies gilt insbesondere, wenn das Kind studiert, eine Berufsausbildung absolviert, ein freiwilliges soziales Jahr leistet oder einen Bundesfreiwilligendienst macht. Ebenso besteht Anspruch, falls das Kind keinen Ausbildungsplatz findet oder auf einen Studienplatz wartet. Dabei wird eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten ebenfalls anerkannt. Wichtig ist, dass sich dieser Anspruch nicht automatisch verlängert, sondern von den Eltern bei der zuständigen Familienkasse neu beantragt werden muss.
Für arbeitslose Kinder unter 21 Jahren kann Kindergeld auf Antrag weiter gezahlt werden, sofern sie bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sind. Während des Studiums ist nebenbei eine Tätigkeit möglich, ohne den Kindergeldanspruch zu gefährden, solange es sich um die erste Berufsausbildung handelt. Die Arbeitsstunden oder das Einkommen spielen hierbei keine Rolle. Bei einer zweiten Ausbildung ist die Wochenarbeitszeit jedoch auf durchschnittlich 20 Stunden begrenzt. Überschreitet der Nebenjob diese Grenze, gilt er als Haupttätigkeit und das Kindergeld entfällt – Ausnahmen für Semesterferien gelten, wenn der Jahresdurchschnitt eingehalten wird.
Auch verheiratete Kinder können Kindergeld erhalten. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt, dass der Anspruch bestehen bleibt, vorausgesetzt alle weiteren Bedingungen sind erfüllt. Für Kinder mit Behinderung gelten gesonderte Regelungen: Wenn die Behinderung bereits vor dem 25. Lebensjahr besteht und das Kind nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, kann Kindergeld auch darüber hinaus bezogen werden.
Optimal informiert zu sein, zahlt sich also aus. Bleiben Sie am Ball, um keine finanziellen Vorteile zu verpassen! Kindergeld bis 25: Das sind die Voraussetzungen
Kindergeld nach 18: Zwischen Bürokratie und sozialer Gerechtigkeit
Im deutschen Kindergeldsystem spielt die Phase nach der Volljährigkeit eine besondere Rolle. Das Kindergeld kann grundsätzlich auch über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, um junge Erwachsene während einer Ausbildung oder eines Studiums finanziell zu unterstützen. Dabei ist jedoch die Antragspflicht ein wesentlicher Faktor – die Auszahlung erfolgt nur auf ausdrücklichen Antrag, was administrative Hürden mit sich bringt. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass Deutschland mit dieser Regelung auf eine differenzierte Balance zwischen staatlicher Förderung und Eigenverantwortung der Familien setzt. Diese Besonderheit verdeutlicht den komplexen Schnittpunkt zwischen sozialer Absicherung und Bürokratie in der Familienförderung.
Die gesellschaftliche Relevanz des Kindergelds über die Volljährigkeit hinaus ist unbestritten: Es trägt maßgeblich dazu bei, Bildungswege zu ermöglichen und soziale Ungleichheit abzufedern. Gleichzeitig macht die verpflichtende Antragstellung junge Menschen und ihre Familien mit einem oft komplizierten Verwaltungssystem konfrontiert, das Reformbedarf signalisiert.
Familienfreundliche Digitalisierung: Wunsch und Realität
Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse bietet Chancen, das Kindergeldsystem zugänglicher und weniger bürokratisch zu gestalten. Elektronische Antragsverfahren und automatische Meldeketten könnten die Antragspflicht erleichtern, indem Informationen schneller ausgetauscht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Allerdings stellt die praktische Umsetzung bisher eine Herausforderung dar. Die Erwartungen an eine familienfreundliche Digitalisierung stehen oft im Spannungsverhältnis zu technischen, rechtlichen und organisatorischen Hürden.
Politische Debatten um soziale Gerechtigkeit und Verwaltungsreform
Die Diskussion um das Kindergeld nach 18 dreht sich zunehmend um die Verbesserung sozialer Gerechtigkeit und die Modernisierung der Verwaltung. Politische Akteure setzen sich für eine Entbürokratisierung ein, um den Zugang zum Kindergeld für junge Erwachsene zu vereinfachen und damit Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten zu stärken. Im Kern geht es darum, das System effizienter zu gestalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass finanzielle Unterstützung zielgerichtet bei den Bedürftigen ankommt.
Zentrale Herausforderungen im aktuellen Verwaltungssystem:
- Komplexe Antragspflicht auch für junge Erwachsene, die oft überfordert sind
- Verzögerungen in der Bearbeitung durch rein papierbasierte Prozesse
- Fehlende automatische Verknüpfung mit Bildungs- und Meldedaten
- Unzureichende digitale Infrastruktur zur vereinfachten Antragstellung
Die Debatten und Reformbestrebungen zeigen klar: Das Kindergeld nach 18 bleibt ein bedeutendes Instrument der Familien- und Sozialpolitik, dessen künftige Entwicklung stark von der Fähigkeit abhängt, bürokratische Hürden durch Digitalisierung und klare politische Rahmenbedingungen zu überwinden.
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell
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Kindergeld bis 25: Das sind die Voraussetzungen
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5 Antworten
Gut das jemand erklärt mit die 20 stunden arbeitszeit in der zweite ausbildung. Vieleicht kann das für mich hilfsvoll sein, dauert halt alles lange.
Was ist mit behinderten kindern? Hab eine Sohn, der behindert ist und möglich dass wir kindergeld länger brauchen. Muss die Behinderung echt vor 25 eintreten?
Warum bis 25? Ist das nicht zu lang? Ich mein, die kinder sollten arbeiten gehen und nicht studiren bis sie alt sind. 18 jahre reicht doch.
Also, das mit Kindergeld ist komplizierrt. Wusste nicht, dass man es bis 25 auch krigen kann wen das Kind studirt oder so. Muss man echt selber beantragen? Gut zu wissen!
Interesannt, dass verheiratete kinder auch kindergeld kriegen können. Hab immer gedacht, das stoppt wenn sie heiraten. Wieder was gelernt heute.