Kindergeld soll ab 2027 teilweise ohne Antrag ausgezahlt werden

Ab 2027 soll Kindergeld in bestimmten Fällen ohne vorherigen Antrag ausgezahlt werden. Mit dem neuen Verfahren will die Bundesregierung Bürokratie abbauen, indem die Familienkasse vorhandene Daten automatisiert nutzt. Der schrittweise Einstieg beginnt mit dem zweiten Kind, später soll auch das erste Kind erfasst werden. Voraussetzung ist, dass alle entscheidungserheblichen Daten sowie eine Kontoverbindung vorliegen.
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Kindergeld soll ab 2027 teilweise ohne Antrag ausgezahlt werden

Der Deutsche Bundestag befasst sich am 21. Mai erstmals mit dem Gesetzentwurf „Gesetzentwurf für weniger Bürokratie beim Kindergeld“. Geplant ist, das Kindergeld in bestimmten Fällen künftig antragslos festzusetzen und auszuzahlen.

Damit zielt die Bundesregierung auf einen spürbaren Bürokratieabbau im Kindergeldverfahren. Die Familienkasse soll bekannte Daten stärker nutzen, Entscheidungen weitgehend automatisiert treffen und Informationen nicht erneut anfordern, wenn sie bereits bei Behörden vorliegen. Das Verfahren verschiebt sich damit von einem strikt antragsgebundenen Ablauf hin zu einer stärker datenbasierten Bearbeitung.

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Zwei Stufen für das antragslose Kindergeld

Der Gesetzentwurf sieht einen schrittweisen Einstieg vor. Zunächst soll die antragslose Festsetzung ab dem zweiten Kind möglich sein. Der Grund: In diesen Fällen liegen der Familienkasse aus der bestehenden Kindergeldfestsetzung für das erste Kind bereits Daten vor, die sich weiterverwenden lassen.

In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auch auf erstgeborene Kinder ausgedehnt werden. Wenn der Familienkasse dann noch keine Kontoverbindung aus früheren Zahlungen vorliegt, soll diese über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern hinzugespeichert werden können.

Auszahlung erst nach klaren Voraussetzungen

Ein automatisches Verfahren ist nicht in jedem Fall vorgesehen. Die Familienkasse darf auf einen Antrag nur verzichten, wenn ihr alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung vorliegt.

Der Entwurf setzt bewusst auf eine „kann“-Regel. Ein Anspruch auf antragslose Festsetzung und Auszahlung entsteht daraus nicht. Die Familienkasse erhält also die Möglichkeit, das Verfahren ohne Antrag zu nutzen, ist dazu aber nicht verpflichtet.

Ausgezahlt werden soll das Kindergeld unmittelbar, nachdem das Bundeszentralamt für Steuern für das Kind die steuerliche Identifikationsnummer vergeben hat.

Mehr Automatisierung, weniger doppelte Datenerhebung

Im Zentrum des Vorhabens steht der sogenannte Once-Only-Ansatz. Informationen, die staatlichen Stellen bereits bekannt sind, sollen nicht noch einmal abgefragt werden. Dafür erweitert der Gesetzentwurf die Datenübermittlungen an die Familienkasse und passt bestehende Datenflüsse an.

Vorgesehen sind unter anderem automatisierte Übermittlungen und Abrufmöglichkeiten zur Prüfung des Anspruchs. Daten sollen dabei auch von anderen Stellen an die Familienkassen fließen oder von dort abgerufen werden können, etwa über die Rentenversicherung, Träger nach SGB II/III oder die Landesfinanzverwaltung. Zusätzlich übermittelt das Bundeszentralamt für Steuern bei Geburt die neue Identifikationsnummer sowie weitere Daten für die Anspruchsprüfung.

Begrüßungsschreiben bleibt Teil des Verfahrens

Nicht jeder Fall soll direkt in eine antragslose Auszahlung münden. Die Entscheidung, ob die Familienkasse auf einen Antrag verzichtet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben verschickt, soll überwiegend automatisiert erfolgen.

Dieses Schreiben bleibt damit Teil des Systems. Es kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn eine antragslose Auszahlung nicht möglich ist, etwa weil noch Angaben fehlen oder keine Kontoverbindung bekannt ist.

Entlastung für Bürger und zusätzlicher Verwaltungsaufwand

Laut Gesetzentwurf sinkt der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger um rund 205.000 Stunden. Beim Sachaufwand wird eine Entlastung von rund 153.000 Euro pro Jahr veranschlagt.

Für den Bund entstehen im Haushaltsjahr 2027 Mehrausgaben von 905.000 Euro. In den Folgejahren liegt der jährliche Aufwand bei 90.000 Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand des Bundes wird mit rund 147.000 Euro angegeben. Hinzu kommt ein einmaliger Verwaltungsaufwand von rund 1,9 Millionen Euro, davon etwa 1,6 Millionen Euro beim Bund und 258.000 Euro bei den Ländern.

Weitere Kosten für die Wirtschaft erwartet die Begründung nicht. Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Preisniveau werden ebenfalls nicht angenommen.

Bundesrat ohne Einwände

Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 beschlossen, gegen den Entwurf keine Einwendungen nach Artikel 76 Absatz 2 Grundgesetz zu erheben.

Wenn das Gesetz wie vorgesehen verabschiedet wird, treten die Änderungen zum 1. Januar 2027 in Kraft. Dann beginnt beim Kindergeld eine Verfahrensumstellung, die Antrags- und Prüfprozesse verkürzt und die Zusammenarbeit zwischen Familienkasse und anderen Behörden neu ordnet.

Warum das Thema wichtig bleibt

Der Beitrag zeigt, dass es beim Kindergeld nicht nur um eine Auszahlung geht, sondern um einen grundlegenden Wechsel im Verfahren: weniger Antragspflichten, mehr Datenverwendung und automatisierte Entscheidungen, sofern alle entscheidungserheblichen Tatsachen bereits vorliegen.

Für Familien und den Alltag in der Verwaltung bedeutet das vor allem: doppelte Datenerhebungen sollen sinken („Once-Only-Ansatz“). Gleichzeitig bleibt das Verfahren nicht komplett antragsfrei, weil eine antragslose Festsetzung nur möglich ist, wenn Kontoverbindung und Anspruchsvoraussetzungen klar geklärt sind.

Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten

Wird Kindergeld ab 2027 überall ohne Antrag ausgezahlt?
Nein. Antragslos ist nur in bestimmten Fällen vorgesehen, abhängig davon, ob alle Voraussetzungen und eine Kontoverbindung vorliegen.

Für welche Kinder soll es zuerst antragslos gehen?
Zuerst für das zweite Kind. Danach soll es schrittweise auch auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden.

Was passiert, wenn keine Kontoverbindung bekannt ist?
Dann soll statt antragsloser Auszahlung ein Begrüßungsschreiben Teil des Verfahrens bleiben.

Wie wird die Anspruchsprüfung künftig unterstützt?
Durch stärkere Datennutzung zwischen Behörden, um Informationen nicht mehrfach abzufragen. Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein.

Was Familien schon vor 2027 vorbereiten können

Auch wenn das Verfahren künftig in vielen Fällen ohne klassischen Antrag laufen soll, bleibt ein Punkt entscheidend: Die Kontoverbindung, die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes und die bei Behörden hinterlegten Daten sollten aktuell und stimmig sein. Genau da liegt der praktische Hebel im Alltag. Wer nach einer Geburt oder einem Umzug Unterlagen ungeordnet liegen lässt, riskiert später Rückfragen, Verzögerungen oder unnötige Schleifen mit der Familienkasse.

Sinnvoll ist deshalb eine kleine Familien-Mappe, digital oder auf Papier. Darin gehören Geburtsurkunde, Steuer-ID, Meldeadresse, Bankverbindung und wichtige Schreiben an einen festen Platz. Das klingt unspektakulär, spart aber oft erstaunlich viel Zeitersparnis und Nerven, wenn Behördenpost kommt oder Angaben schnell gebraucht werden. Gerade bei jungen Familien, in denen ohnehin vieles parallel läuft, wird gute Organisation schnell zum stillen Rettungsanker.

Wer seine Unterlagen, laufenden Verträge und monatlichen Fixkosten rund um die Geburt ohnehin neu sortiert, findet oft auch bei Strom, Mobilfunk oder Versicherungen Luft im Budget. Dafür kann ein Blick in unsere finanzielle Vorteile im Alltag sinnvoll sein – nicht als Ersatz für staatliche Leistungen, sondern als praktische Ergänzung, um Kosten im Familienleben etwas besser im Griff zu behalten.

9 Kommentare

  1. Kurz und neutral: Das Gesetz verspricht Entlastung und spart stunden fuer buerger, trotzdem bleibt offene frage ob antragslos wirklich fuer alle kommt. Wer updatet steuer-id oder konto wenns geändert wird, und wie vermeidet man doppelte zahlungen oder falsch zugeordnete Kindergeldzahlungen, gibt es dazu guidance auf /service/faq-kindergeld oder /ratgeber/familie/finanzen?

  2. Positiv: Bürokratieabbau kann zeit sparen und doppelte Datenabfragen verringern, negativ: ich hab angst vor automatischen entscheiden wenn daten unvollständig sind oder steuer-id fehlt. Wer erklärt wie das Begrüßungsschreiben genau wirkt und ob man dann noch nachreichen muss, steht dazu was auf /politik/kindergeld-2027?

    1. Das begrüssungsschreiben werd wohl wichtig sein wenn kontoverbindung fehlt, aber was ist mit eltern die im ausland sind oder keine deutsche bank habn, wird das berücksichtigt, gibts checklisten fuer die familienmappe irgendwo auf der seite /ratgeber/familie/finanzen oder /service/faq-kindergeld die ich lesen kann?

    2. Ich find gut das weniger doppelte datenerhebungen geplant sind, Once-Only-Ansatz klingt sinnvoll, aber wie siehts mit fehlern in behördenakten aus, wer darf daten korrigieren und wie schnell, bitte mehr praktisches beispiel oder link zu /verwaltung/once-only-ansatz oder /politik/kindergeld-2027 damit man das besser versteht?

  3. Als Vater find ich das mit antragslos für das zweite Kind erstmal hilfreich, weniger Formulare ist gut, aber es steht wenig drin wie fehlerkorrektur geht wenn daten falsch sind, gibt es rückfragen oder brief, und wie schnell kommt das Geld, hat jemand erfahrung oder link zu /ratgeber/familie/finanzen oder /service/faq-kindergeld?

  4. Neutral gesagt: Das Gesetz will daten nutzen und Kontoverbindung speichern, das kann zeit sparen, aber mich verwirrt wie das bei erstgeborenen laufen soll wenn noch keine Bankdaten da sind. Wird dann automatisch die Identifikationsnummer aus der Steuerdatenbank geholt, sind die prozesse transparent genug, wer kontrolliert das?

  5. Die Idee mit dem antragslosen Kindergeld klingt erstmal ganz praktisch, aber ich versteh das nicht ganz, die Familienkasse soll bekannt daten stärker nutzen doch das ist verwirrt. Was wenn die Identifikationsnummer fehlt oder keine Kontoverbindung da ist, gibts mehr infos auf /politik/kindergeld-2027 oder /service/faq-kindergeld bitte?

    1. Gut das thema ist wichtig und der Once-Only-Ansatz klingt logisch, aber ich frag mich wie sicher die daten dann sind und wer prüft das, die Familienkasse oder andre behörden, es steht wenig über Datenschutz in dem artikel, vielleicht steht mehr auf /verwaltung/once-only-ansatz oder /ratgeber/familie/finanzen?

    2. Ich find die idee von weniger bürokratie ok aber es ist zuviel automatisch, die Familienkasse darf ja nur wenn alle tatsachen klar sind aber wer entscheidet das genau, was ist mit Umzug oder neue Kindergeldansprüche, kann jemand verlinken zu praktischen tipps auf /service/faq-kindergeld oder /politik/kindergeld-2027?

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