* Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert dringende Korrekturen am Krankenhausreformanpassungsgesetz.
* Kritikpunkte sind die Zwei-Kilometer-Standortregelung und Änderungen beim Pflegebudget.
* Sie schlägt eine Klausur von Bundesregierung und Ländern vor, um einen Konsens zu finden.
Krankenhausreform in der Kritik: Mitten in der Beratungsphase wächst der Druck auf Bundesregierung und Länder
Die gegenwärtigen parlamentarischen Beratungen zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) in der kommenden Woche rücken die zukünftige Ausgestaltung der stationären Versorgung in Deutschland ins Zentrum. Der Dachverband der Krankenhausträger, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), fordert eine praxisnahe Korrektur des Gesetzes, um die Versorgungssituation in den Kliniken zu stabilisieren und den Patienten gerecht zu werden. Die Reform ist gesellschaftlich hoch relevant, weil 1.841 Krankenhäuser in Deutschland jährlich 17,5 Millionen stationäre Patienten sowie rund 24 Millionen ambulante Behandlungen versorgen — bei 150 Milliarden Euro Jahresumsatz (Stand: 2023)*.
Die DKG kritisiert, dass das vorliegende Gesetz zentrale Probleme durch kleinere, technische Änderungen nur unzureichend adressiert. Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, erklärt: „Wir brauchen eine Anpassung der Krankenhausreform, die sich an der Versorgungsrealität orientiert.“ Zwar begrüßt die DKG einige der Änderungen, wie die Berücksichtigung von Kinderversorgungen bei den Hybrid-DRGs oder die vereinfachten Verfahren beim Transformationsfonds. Doch diese Verbesserungen greifen laut Gaß nur oberflächlich. Die fundamentalen Schwierigkeiten blieben ungelöst: Die Mindestvorhaltezahlen in einzelnen Leistungsgruppen wurden nur verschoben, Pflegepersonaluntergrenzen bleiben problematisch verankert, obwohl sie bereits heute in allen Stationen gelten und die gezieltere Pflegequalität bereits durch andere Vorgaben gewährleistet sei.
Lesenswert ist außerdem DKG warnt vor Schicksalsjahr 2026: Milliardenlücke und Reformstau bedrohen Krankenhäuser.
Gaß kritisiert außerdem die geplante Zwei-Kilometer-Standortregelung: „Die Bundesregierung hält hier aus dogmatischen Gründen an einer Vorgabe fest, die der Versorgungsrealität nicht gerecht wird.“ Die Regelung benachteilige große Kliniken mit mehreren Standorten und führe zu redundanten Vorhaltungen, was die Effizienz der Versorgung schmälere. Zudem sorgt die Kritik an den Änderungen beim Pflegebudget für Sorgen: „Die vorgelegten Maßnahmen erwecken den Eindruck, die Bundesregierung folge einseitig unbelegten Vorwürfen, anstatt die tatsächlichen Pflegeprozesse zu verbessern.“ Administrative Aufgaben könnten durch Pflegekräfte künftig eingeschränkt werden, was der Realität in den Kliniken widerspricht.
Gaß fordert die Politik auf, die verbleibenden Tage bis zur finalen Beratung zu nutzen: „Es geht um nicht weniger als die Zukunft der stationären Versorgung in Deutschland. Halbherzige Kompromisse helfen niemandem – weder den Krankenhäusern noch den Patientinnen und Patienten.“ Mit Nachdruck ruft er dazu auf, die Konsensgespräche zu intensivieren, statt lediglich Papiere, Änderungsanträge oder Medienaussagen auszutauschen: „Wir appellieren deshalb dringend an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Bundesländern einen Konsens zum KHAG zu suchen.“
Besonders bei der Digitalstrategie sieht die DKG Nachbesserungsbedarf. Der sogenannte Klinik-Atlas werde von der Bundesregierung nur als Prestigeprojekt betrachtet, anstatt die eigentlichen strukturellen Probleme anzugehen. Gaß betont: „Bereits heute existieren funktionierende Krankenhausverzeichnisse, die Transparenz für Patientinnen und Patienten gewährleisten.“ Die DKG fordert die Bundesregierung auf, die Beratungstermine zu nutzen, um die bestehenden Schwachstellen zu beseitigen. Mit Blick auf die Zukunftsfragen betont Gaß: „Nur durch eine praxisgerechte und konsequente Reform lässt sich die stationäre Versorgung in Deutschland sichern.“
(Quelle: DKG-Pressemitteilung, Stand: 17.02.2026)
Journalistische Einordnung und Hintergründe der aktuellen Krankenhausreform
Die Diskussion um das Krankenhaus-Reformgesetz (KHAG) ist angesichts verschiedener strittiger Punkte äußerst komplex. Besonders die Pflegepersonaluntergrenzen, die Vorhaltevergütung, die Standortregelung sowie der Klinik-Atlas stehen im Fokus öffentlicher und politischer Debatten. Diese Aspekte sind nicht nur fachlich relevant, sondern auch entscheidend für die praktische Umsetzung sowie die Zukunft der stationären Versorgung in Deutschland.
Warum sind die Pflegefragen so heftig umstritten?
Im Zentrum der Streitigkeiten stehen die Pflegepersonaluntergrenzen. Die Verordnung dazu – die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) – wurde am 4. November 2025 geändert. Diese Änderung ist eine technische Anpassung ans aktuelle Fallpauschalen-System (aG-DRG) und enthält keine neuen Personalvorgaben.*
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) warnte davor, Pflegepersonaluntergrenzen als alleiniges Sanktionskriterium im KHAG zu verwenden. Das Argument: Die gesetzlichen Vorgaben beziehen sich bereits auf alle Stationen und Patient:innen in den Kliniken, ohne gezielt einzelne Leistungsgruppen zu verengen.* Die Kritik lautet, dass zusätzliche Bezugnahmen auf einzelne Leistungsgruppen keinen Mehrwert schaffen, sondern die bestehende Pflegequalität bereits durch die Vorgaben gewährleistet sei.
Neben den Praxisregeln gibt es auch politische Reaktionen: Die Änderung der PpUGV im Jahr 2025 hat lediglich eine technische Anpassung zum Ziel, die die Regeln an das Fallpauschalensystem anpasst, ohne die Personalvorgaben zu verschärfen.*
Flexibilität bei der Vorhaltevergütung ist ein weiteres umstrittenes Thema. Die DKG fordert eine erneute kritische Prüfung dieser Regelung, da bislang die Abrechnungsmöglichkeiten unzureichend seien. Dennoch wird die verbindliche Evaluation festgelegt, um die Regelung bei Bedarf anpassen oder sogar streichen zu können.
Ein zentraler Streitpunkt ist die sogenannte Zwei-Kilometer-Standortregelung. Laut DKG hält die Bundesregierung daran fest, obwohl die Praxis in der Versorgung auf Schwierigkeiten stößt. Die Regelung soll vermeiden, dass große Kliniken mit mehreren Standorten doppelt vorhalten müssen. Allerdings würde sie bewährte Kooperationsstrukturen einschränken und die Effizienz der Versorgung gefährden, so die Kritik.
Besorgniserregend ist zudem der Umgang mit dem Pflegebudget. Die Bundesregierung plant, administrative und logistische Aufgaben künftig nicht mehr aus diesem Topf zu finanzieren. Die DKG sieht hierin eine fehlende Kenntnis der pflegerischen Abläufe, da Tätigkeiten wie Dienstplanerstellung, Bettenmanagement oder Patient:innen-Unterstützung nahtlos zum Pflegealltag gehören. Für die Fachverbände ist es nicht nachvollziehbar, warum diese Aufgaben isoliert betrachtet werden.
Beim Projekt Klinik-Atlas besteht ebenfalls Änderungsbedarf. Die DKG kritisiert, dass hier nur ein politischer Minimalkompromiss angestrebt werde, obwohl die Verantwortlichkeit bereits an den Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen werden soll. Bereits existierende Krankenhausverzeichnisse bieten ausreichende Transparenz, sodass die Übertragung der Verantwortung die strukturellen Probleme nicht löst.
Die anstehenden Überarbeitungen des KHAG sind laut DKG-Position entscheidend für die zukünftige stationäre Versorgung. „Halbherzige Kompromisse helfen niemandem – weder den Krankenhäusern noch den Patient:innen“, betont Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. Die Bundesregierung sowie die Bundesländer sind daher aufgerufen, die verbleibenden Tage bis zur finalen Beratung intensiv zu nutzen und in einem gemeinsamen Klausurverfahren eine Lösung zu erarbeiten. Nur so könnten die wesentlichen Schwachstellen zeitnah beseitigt werden, um die Versorgungssicherheit langfristig zu sichern.
Entwicklungen und aktuelle Positionen zur Krankenhausreform im Überblick
Die laufenden Verhandlungen zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) zeigen einen komplexen Spannungsbogen zwischen angestrebten Reformzielen und bestehenden Herausforderungen. Konkrete Zahlen und festgelegte Termine bieten Orientierung für die aktuelle Situation und die geplanten Schritte im Gesetzgebungsprozess.
Stand 2025: Gesetzesdetails und Reformmaßnahmen
Im Jahr 2025 liegen wesentliche Reformelemente vor. So wurde die Vorhaltevergütung verschoben, wodurch sie zunächst budgetneutral geregelt wird. Diese Regelung ist für die zukünftige Krankenhausfinanzierung von Bedeutung*.
Weiterhin wurde die Zahl der Leistungsgruppen im KHAG reduziert: Von 65 auf 61 Gruppen, wobei Länder im Einvernehmen mit den Krankenkassen Ausnahmeregelungen für die ländliche Versorgung erhalten*.
Parlamentarischer Prozess: Änderungsanträge im Februar 2026
Der parlamentarische Weg ist durch die Einbringung zahlreicher Änderungsanträge geprägt. Am 17. Februar 2026 verständigten sich die Koalitionsfraktionen auf 46 Anträge, die unter anderem Zugeständnisse an die Länder beim Transformationsfonds enthalten. Dieser Schritt soll die Prozesse in der Krankenhausfinanzierung vereinfachen und beschleunigen*.
Zeitplan und Regelungen im Überblick (Mögliche Tabelle)
| Jahr | Regelung/Änderung | Wirkung | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| 2025 | Verschiebung Vorhaltevergütung | Zahlungsflüsse budgetneutral geregelt | Bundestag, 2025* |
| 2025 | Reduktion Leistungsgruppen | Von 65 auf 61 Gruppen, Ausnahmen bei ländlicher Versorgung | Bundestag, 2025* |
| 17.02.2026 | 46 Änderungsanträge der Koalition | Verbesserungen bei Transformationsfonds, Anpassung der Fristen | MedConWeb, 2026* |
Entwicklung im Zeitablauf
Zunächst lagen im Jahr 2025 konkrete Positionen vor. Besonders die Umsetzung der Leistungsgruppen-Reduktion und der verschobene Zeitplan für die Vorhaltevergütung markieren die aktuelle Gesetzeslage. Im Februar 2026 wurden diese Positionen durch die parlamentarischen Beschlüsse weiter konkretisiert: Mit den 46 Änderungsanträgen wird die Reform technisch verfeinert und auf den Weg gebracht. Während die Kürzungen bei den Leistungsgruppen bereits umgesetzt sind, kritisiert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die geplanten Regelungen am Standort- und Pflegebudget, die ihrer Ansicht nach zentrale Probleme nicht lösen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Reformbestrebungen seit 2025 in der ersten Phase bestimmte Eckpunkte setzen. Die parlamentarischen Schritte im Februar 2026 zielen nun auf eine Feinjustierung und Beschleunigung der Umsetzung ab, wobei kritische Punkte hinsichtlich der zukünftigen Versorgungssicherheit offen bleiben.
Gesellschaftliche Folgen der Krankenhausreform: Chancen, Risiken und Perspektiven
Die geplanten Änderungen im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHAG) haben erhebliche gesellschaftliche Auswirkungen, die über die rein wirtschaftlichen Aspekte hinausgehen. Betroffen sind vor allem Kliniken, Pflegekräfte und Patientinnen sowie Patienten. Die politischen Diskussionen um die Reform zeigen, dass unterschiedliche Akteure unterschiedliche Erwartungen an die zukünftige Versorgung haben.
Kliniken, insbesondere Mehrstandort-Kliniken, könnten durch die Reform vor große Herausforderungen gestellt werden. Die bisherige Regelung gilt aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) als nicht realitätsnah. „Die Bundesregierung hält hier aus dogmatischen Gründen an einer Vorgabe fest, die der Versorgungsrealität nicht gerecht wird“, erklärt DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß*. Die Folge: Kliniken mit mehreren Standorten könnten durch doppelten Vorhalt an verschiedenen Standorten belastet werden, was die Versorgung verteuert und die Flexibilität einschränkt.
Für Pflegekräfte ergeben sich durch die Reform spezifische Risiken. Die Forderung nach verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen in einzelnen Leistungsgruppen ist umstritten. Laut dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) im Jahr 2025 werden diese Untergrenzen bereits heute in allen Stationen vollzogen. Die geplanten Regelungen, sie zusätzlich an die einzelnen Leistungsgruppen zu koppeln, seien jedoch überflüssig und sogar schädlich. „Pflegepersonaluntergrenzen gelten bereits heute in allen Stationen der Krankenhäuser. Sie beziehen sich damit auf alle Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern. Einen Bezug zu den einzelnen Leistungsgruppen gibt es nicht“, warnt der DBfK. Zudem könnten Einschränkungen bei der Finanzierung administrativer Tätigkeiten die Organisation im Klinikalltag erschweren, was direkt die Versorgungssicherheit beeinträchtigen würde.
Patientinnen und Patienten stehen ebenfalls vor Unsicherheiten. Die geplanten Änderungen im Pflegebudget könnten dazu führen, dass Patient:innen weniger Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, bei organisatorischen Abläufen oder bei der Bettenbereitstellung erhalten. Solche Aufgaben zählen heute zu den Kernpflichten der Pflege, und eine Einschränkung könnte die Versorgungsqualität negativ beeinflussen.
Ein weiteres Thema ist die zentrale Verantwortung für die Transparenz in der Krankenhauslandschaft. Der sogenannte "Klinik-Atlas" soll künftig an den Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen werden. Dieser Schritt sei kritisch zu sehen, weil bestehende Verzeichnisse bereits gute Übersicht bieten und die Verantwortung nicht effektiv in eine zentrale Organisation verlagert werde.
In der politischen Meinungsbildung sind unterschiedliche Perspektiven sichtbar. Während die Bundesregierung die Reform als notwendig erachtet, um die wirtschaftliche Stabilität des Systems zu sichern, warnt die DKG vor halbherzigen Maßnahmen. „Halbherzige Kompromisse helfen niemandem – weder den Krankenhäusern noch den Patientinnen und Patienten“, betont Gaß. Dabei bleibt unterm Strich, dass zentrale Probleme – etwa die Standortregelung, der Umgang mit Pflegepersonal und die Transparenz – nur durch klare, realitätsnahe Regelungen gelöst werden können.
Fazit: Betroffene Gruppen und konkrete Risiken im Überblick
- Kliniken | Erhöhte Kosten, eingeschränkte Standortflexibilität
- Pflegekräfte | Mehr Bürokratie, unrealistische Personaluntergrenzen, Belastung durch organisatorische Aufgaben
- Patientinnen und Patienten | Reduzierte Versorgungssicherheit, weniger Unterstützung bei Alltagstätigkeiten
- Gesellschaft | Verzögerte Versorgung, erhöhte Mehrkosten, Gefahr ungleich verteilter Versorgung
Die Reform steht vor einer zentralen Herausforderung: Es braucht konkrete, umsetzbare Lösungen, die den Versorgungsalltag berücksichtigen und nicht nur Bürokratie und bürokratische Bewertungssysteme administrieren. Nur so lässt sich die Zukunft der stationären Versorgung in Deutschland dauerhaft sichern.
Ausblick und Handlungsempfehlungen: Der Weg zu einem realitätsnahen Krankenhausgesetz
Die aktuellen Beratungen zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) stehen an einem entscheidenden Scheideweg. Während die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium in der kommenden Woche auf eine Klausur drängen, um den Gesetzesentwurf zu überarbeiten, ergeben sich klare Prioritäten für eine sachgerechte Nachbesserung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert, diese Gelegenheit zu nutzen, um das Gesetz an der Versorgungsrealität zu orientieren und damit die Weichen für eine nachhaltige stationäre Versorgung in Deutschland zu stellen.
Aktuell liegt die Zahl der Änderungsanträge im Bundestag bei 46 (Stand: 17.02.2026)*. Für die nächsten Tage steht daher viel auf dem Spiel: Es geht um die Frage, ob zentrale Konfliktfelder wie das Pflegebudget, die Standortregelung, die Vorhaltevergütung oder der Klinik-Atlas zielführend und praktikabel ausgestaltet werden.
Die DKG hat die im Gesetz vorgeschlagenen Klausur und die Priorisierungen der Verhandlungsfelder klar eingeordnet. Besonders der Pflegepersonaluntergrenzen-Widerspruch, die Standortregelung und die Vorhaltevergütung erfordern dringend noch Nachbesserungen. Das Ziel: Kooperationen und bewährte Strukturen sollen weiterbestehen können, um die Versorgung nicht durch starre Vorgaben zu gefährden.
In Bezug auf das Pflegebudget steht die Diskussion um eine durchdachte Gesamtkonzeption im Fokus, um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden, so die DKG.
Auch die geplanten Änderungen beim Klinik-Atlas, der Transparenz schaffen soll, sind nach Ansicht der DKG reformbedürftig. Statt eines politischen Minimalkompromisses sollte die Verantwortung für das Projekt auf eine geeignete Institution übertragen werden, um die strukturellen Schwachstellen nicht zu perpetuieren.
Besonders bedeutsam ist der angekündigte nächste Schritt: Das gebündelte Handeln in einer mehrtägigen Klausur von Bund und Ländern. Nur durch eine offene und umfassende Diskussion lassen sich die fundamentalen Probleme – etwa bei den Themen Pflege, Standortregeln oder Transparenz – nachhaltig lösen. Entscheidend ist, dass die in den nächsten Tagen getroffenen Beschlüsse zukunftsfähig sind und den Herausforderungen in der stationären Versorgung gerecht werden.
Insofern kommt den kommenden Tagen eine entscheidende Bedeutung zu: Hier wird sichtbar, ob es gelingt, ein Gesetz zu entwickeln, das den tatsächlichen Rahmenbedingungen entspricht und die Versorgungssicherheit langfristig sichert.
Die Inhalte und Aussagen in diesem Artikel basieren auf einer Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Weiterführende Quellen:
- „Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) wurde am 4. November 2025 geändert und definiert Pflegepersonaluntergrenzen pro Fachbereich in Schichten, z. B. Intensivmedizin Tagschicht 2 zu 1, Nachtschicht 3 zu 1 (Stand: 4.11.2025).“ – Quelle: https://www.forum-verlag.com/fachwissen/gesundheitswesen-und-pflege/ppugv-pflegepersonaluntergrenzen-verordnung/
- „Der Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) verschiebt die Vorhaltevergütung um ein Jahr, stuft sie 2026/2027 budgetneutral ein, mit Konvergenz in 2028/2029 und vollständiger Wirksamkeit ab 2030 (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-krankenhausreform-1123110
- „Die Leistungsgruppen im KHAG wurden von 65 auf 61 reduziert, und es gibt Ausnahmen für die ländliche Versorgung im Einvernehmen mit den Krankenkassen (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-krankenhausreform-1123110
- „Die Koalition einigte sich am 17. Februar 2026 auf 46 Änderungsanträge zum KHAG, darunter Zugeständnisse an die Länder beim Transformationsfonds.“ – Quelle: https://www.medconweb.de/blog/finanzierung/krankenhausanpassungsgesetz-koalition-bringt-46-aenderungsantraege-ein/
- „Der DBfK warnte 2025 davor, Pflegepersonaluntergrenzen als alleiniges Sanktionskriterium im KHAG zu verwenden, da dies die Pflegequalität nicht umfassend abbildet.“ – Quelle: https://www.dbfk.de/de/newsroom/pressemitteilungen/meldungen/2025/Krankenhausreform-Pflegequalitaet-darf-nicht-fehlen.php
- „Die sechste Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung 2025 ist eine technische Anpassung ans aG-DRG-System ohne neue Personalvorgaben (Stand: 2025).“ – Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegepersonaluntergrenzen-2025-angepasst
- „Im Jahr 2025 forderten die Länder in vier zentralen Punkten KHAG-Anpassungen, um einen Vermittlungsausschuss zu vermeiden mit dem Ziel eines Beschlusses spätestens Ende März.“ – Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/laender-fordern-vier-zentrale-khag-anpassungen
Update: Warum das Thema wichtig bleibt
Die Krankenhausreform ist weit mehr als ein Gesetzesprojekt für die Krankenhausfinanzierung: Sie entscheidet darüber, wie stationäre Versorgung in Deutschland praktisch organisiert werden kann. Laut Beitrag geht es um 1.841 Kliniken, Millionen stationäre und ambulante Behandlungen und hohe jährliche Umsätze – damit wirken Änderungen auch auf Versorgungssicherheit und Alltagsabläufe in den Kliniken.
Für betroffene Menschen und Akteure hängt daraus vor allem die Frage ab, ob Regeln die Versorgungsrealität unterstützen oder sie zusätzlich erschweren. Der Beitrag zeigt dabei klare Konfliktlinien bei der Zwei-Kilometer-Standortregel, beim Pflegebudget und bei Pflegepersonaluntergrenzen sowie beim Klinik-Atlas. Politik, Länder und Krankenhausorganisationen stehen daher unter Druck, nicht nur formal anzupassen, sondern tragfähige Kompromisse zu finden, die Kooperationen und Pflegeprozesse nicht unnötig behindern.
Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten
Warum kritisiert die DKG besonders die Zwei-Kilometer-Standortregel?
Weil sie nach DKG-Ansicht große Mehrstandort-Kliniken benachteiligen kann und dadurch Vorhaltungen doppelt erforderlich werden könnten. Das würde die Effizienz der Versorgung schmälern.
Worum geht es beim Streit ums Pflegebudget konkret?
Die DKG befürchtet, dass künftig administrative und logistische Aufgaben nicht aus dem Pflegebudget finanziert werden sollen. Das widerspricht laut Beitrag dem Pflegealltag, in dem solche Tätigkeiten zum Alltag gehören.
Was bedeutet die Kritik an Pflegepersonaluntergrenzen für die Reform?
Laut Beitrag wird kritisiert, dass Pflegepersonaluntergrenzen bereits in allen Stationen gelten und eine zusätzliche Kopplung an Leistungsgruppen keinen Mehrwert bringt. Fachverbände warnen vor einer Verzerrung des Blicks auf Pflegequalität.
Welche Rolle spielt der Klinik-Atlas?
Die DKG sieht Änderungsbedarf und argumentiert, dass bereits bestehende Krankenhausverzeichnisse Transparenz bieten. Eine Übertragung der Verantwortung an den Gemeinsamen Bundesausschuss löse die strukturellen Probleme nach Beitragssicht nicht automatisch.





