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Keine Kürzungen: Sexueller Missbrauchsfonds sichern!

Inmitten wachsender Besorgnis über die Unterstützung von Opfern sexualisierter Gewalt in Deutschland fordern führende Organisationen, darunter der WEISSE RING, eindringlich die Fortführung des Fonds Sexueller Missbrauch (FSM). Seit 2013 bietet das Ergänzende Hilfesystem (EHS) unverzichtbare Unterstützung für Betroffene. Doch mit dem geplanten Auslaufen der Finanzierungsrichtlinien durch die Bundesregierung drohen drastische Einschnitte. Anträge könnten bereits ab 2025 nicht mehr berücksichtigt werden – eine Aussicht, die bei den Unterstützern Alarm auslöst. Es ist entscheidend, dass die Richtlinien reformiert werden, um eine nachhaltige Unterstützung sicherzustellen und bürokratische Hürden zu überwinden, damit die Opferhilfe weiterhin zielgerichtet erfolgen kann.

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Bremen (VBR).

Seit über einem Jahrzehnt sieht das Ergänzende Hilfesystem (EHS) eine zentrale Unterstützung für Opfer sexualisierter Gewalt vor. Doch nun steht die Zukunft dieses Systems auf dem Spiel. Laut den derzeitigen Richtlinien der Bundesregierung läuft sowohl das EHS als auch der dazugehörige Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) Ende 2028 aus. Ab dann sind Erstanträge von Betroffenen nur noch bis zum 31. August 2025 möglich, Bewilligungen können lediglich bis Jahresende 2025 erfolgen.

Diese geplante Aufhebung sorgt für massive Kritik. Unterstützt von Organisationen wie BAG FORSA, bff, BKSF, DGfPI und WEISSER RING, wird gefordert, den Fonds fortzuführen und langfristig abzusichern. Das Ziel ist klar: Eine ersatzlose Einstellung darf nicht stattfinden. Der WEISSE RING dringt darauf, dass die Richtlinien angepasst werden und der Fortbestand des FSM gesichert wird. „Die ‘Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt’ muss sofort und grundsätzlich geändert werden“, so die dringende Forderung der Organisationen (Zitat-Quelle: Pressemitteilung).

Ohne diesen Fonds drohe vielen Betroffenen der Entzug einer unverzichtbaren Unterstützung. Besonderes Augenmerk wird auf die hohen Erstantragszahlen gelegt, die allein 2023 um 21 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind. Dies unterstreicht den ungebrochenen Bedarf an solchen Hilfen. Während das 2024 eingeführte Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) in der Praxis als schwer zugänglich wahrgenommen wird, stellt das niedrigschwellige EHS eine echte Hilfe für viele dar.

Der WEISSE RING, seit seiner Gründung im Jahr 1976 eine tragende Säule bei der Unterstützung von Kriminalitätsopfern, finanziert sich ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge, ohne staatliche Mittel. Mit über 3.000 ehrenamtlichen Helfern bietet er bundesweit Unterstützung. Diese Erfahrung macht deutlich: Solange es keine adäquaten alternativen Systeme gibt, ist es dringend erforderlich, dass der FSM weiterhin betroffene Personen unterstützt – gerade, weil der Staat es bislang nicht geschafft hat, umfassend vor sexualisierter Gewalt zu schützen.

Die Herausforderungen sind groß, vor allem angesichts des befürchteten hohen Anstiegs an Anträgen. Es besteht die berechtigte Sorge, dass finanzielle Mittel möglicherweise aufgebraucht sein könnten, bevor alle Anträge bearbeitet werden. Daher muss sichergestellt sein, dass genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, um alle Anträge bewilligen zu können. Die betroffenen Organisationen appellieren deshalb eindringlich an die Bundesregierung, rasche und nachhaltige Lösungen zu schaffen.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
BAG FORSA, bff, BKSF, DGfPI und WEISSER RING fordern: Keine Einsparungen auf Kosten …

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Zukunft der Opferhilfe in Deutschland: Herausforderungen und notwendige Lösungen

Die Entscheidung, das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) nach dem Jahr 2028 nicht fortzuführen, hat weitreichende Konsequenzen und wirft bedeutende Fragen zur Zukunft der Opferhilfe in Deutschland auf. Angesichts der über die Jahre stetig gestiegenen Zahl von Erstanträgen wird deutlich, dass die Notwendigkeit für solche Unterstützungssysteme ungebrochen ist. Diese Entwicklung verdeutlicht auch eine größere gesellschaftliche Herausforderung: Fälle sexualisierter Gewalt bleiben oft im Verborgenen und der Bedarf an niedrigschwelliger Hilfe, wie sie das EHS bietet, ist hoch. 2023 stieg das Aufkommen von Erstanträgen um 21 Prozent, ein klares Signal, dass die Angebote relevanter denn je sind.

Der Vergleich mit dem im Jahr 2024 eingeführten neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) zeigt klare Unterschiede. Obwohl das SGB XIV als Leistungssystem konzipiert wurde, zeigt sich seine Anwendbarkeit in der Praxis als schwierig, da es von vielen Betroffenen als bürokratische Barriere empfunden wird. Im Gegensatz dazu bietet das EHS individualisierte und bedarfsgerechte Hilfeleistungen, die für viele Betroffene einen wichtigen Schritt in Richtung Anerkennung und Linderung ihres Leids darstellen.

Ein Blick zurück in die Geschichte solcher Unterstützungsinitiativen zeigt, dass ähnliche Programme in der Vergangenheit ebenfalls vor der Herausforderung standen, langfristig Bestand zu haben. Oftmals wurden sie von finanziellen Engpässen bedroht oder durch politische Entscheidungen eingeschränkt. Eine nachhaltige Strukturierung und Absicherung dieser Maßnahmen sind bisher immer wieder gescheitert, obwohl die Integration von Betroffenen in diese Prozesse gezeigt hat, dass deren Input entscheidend für die Ausgestaltung effektiver Hilfsprogramme sein kann.

Prognosen zur zukünftigen Entwicklung der Opferhilfe in Deutschland betonen die Bedeutung eines integrierten Ansatzes. Dies umfasst nicht nur finanzielle Hilfen, sondern auch psychosoziale Unterstützungsangebote und rechtliche Beratung. Fachleute und Organisationen, darunter der WEISSE RING, insistieren, dass ohne aktives Handeln der Politik und Bereitstellung ausreichender Mittel die Gefahr bestehe, dass wesentliche Hilfeleistungen verloren gehen. Langfristige, zukunftsorientierte Strategien sind unerlässlich, um diesen drohenden Verlust entgegenzuwirken. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung bereit ist, diese Herausforderungen anzugehen und die nötigen Anpassungen vorzunehmen, um ein adäquates System zum Schutz und zur Unterstützung der Betroffenen aufzubauen. Dabei könnte eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Regierung, Nichtregierungsorganisationen und Betroffenen selbst der Schlüssel zum Erfolg sein.


Weiterführende Informationen auf Wikipedia

  1. Weisser Ring
  2. Sexueller Missbrauch
  3. Soziales Entschädigungsrecht
  4. Mainz
  5. Bundesregierung (Deutschland)

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