Gesetzentwurf zur Änderung des Kartellrechts gefährdet Wettbewerbsfreiheit und Wohlstand
Eine geplante Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch die Bundesregierung sorgt für Empörung beim Handelsverband Deutschland (HDE). Der Verband appelliert an die Abgeordneten, grundlegende Änderungen des Gesetzentwurfs vorzunehmen, bevor es zu einer Verabschiedung kommt. Der HDE befürchtet, dass die geplante Novelle einen Paradigmenwechsel im Wettbewerbsrecht darstellt, der weitreichende und nicht hinreichend begrenzte Eingriffe in die unternehmerische Tätigkeit ermöglicht.
Hauptgeschäftsführer Stefan Genth warnt vor den Folgen des Gesetzes: “Wenn das so Gesetz wird, kann das Bundeskartellamt künftig ohne konkrete Voraussetzungen tiefgreifende Maßnahmen ergreifen”. Genth befürchtet, dass die Novelle für erhebliche Unsicherheiten sorgen wird, da es völlig unklar sei, wann das Bundeskartellamt auf Grundlage der neuen Vorgaben von einer Störung des Wettbewerbs ausgehe und zu welchen Werkzeugen dann gegriffen werde. “Diese großen Unsicherheiten werden Folgen haben: Da leidet dann das Investitionsklima, das dämpft die Wettbewerbsintensität und lässt die Unternehmen vorsichtiger handeln als es gut für den Markt und die gesamte Wirtschaft ist”, so Genth weiter. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, drohen Wohlstandsverluste für alle.
Mit dem Gesetzesvorhaben soll das Bundeskartellamt unter anderem die Möglichkeit erhalten, auch rechtskonform handelnden Unternehmen Vorgaben zu Geschäftsbeziehungen und Vertragsgestaltungen zu machen. Der HDE sieht jedoch verfassungs- und rechtsstaatliche Bedenken, da auf der Grundlage des vorliegenden Textes Eingriffe in die Tätigkeit der Unternehmen bis an die Grenze zur Willkür und ohne hinreichend konkretisierte Voraussetzungen möglich sind.
Der HDE appelliert deshalb an die Abgeordneten im Bundestag, die hochproblematischen neuen Regelungen zu verwerfen oder für eine verfassungskonforme Ausgestaltung zu sorgen. In der jetzt vorliegenden Form hätte ein solches Gesetz fatale Auswirkungen und würde nach Einschätzung des Verbands einer verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten.
Quelle: Handelsverband Deutschland (HDE)