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Jugendliche fordern Wahlrecht ab 16 zum Bundestag

Weltkindertag / Absenkung des Mindestwahlalters auf 16 Jahre für die Bundestagswahl ...
Am 9. Juni schreiben Jugendliche in Deutschland Geschichte: Erstmals dürfen 16- und 17-Jährige ihre Stimme bei den Europawahlen abgeben. Dies ist das Ergebnis einer Entscheidung des Bundestags aus dem November 2022, das Mindestwahlalter für die Europawahlen herabzusetzen. Angesichts dieser historischen Neuerung fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte anlässlich des Weltkindertages am 1. Juni nun auch die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre für die Bundestagswahl 2025. Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts, betont die Notwendigkeit einheitlicher Wahlrechtsbestimmungen in Deutschland und plädiert für eine stärkere politische Repräsentation junger Menschen.

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Bremen (VBR). Eine historische Wende in der politischen Partizipation junger Menschen: Am 9. Juni sind erstmals 16-Jährige aufgerufen, an den Europawahlen teilzunehmen. Diese wegweisende Entscheidung des Bundestages vom November 2022 senkte das Mindestwahlalter für die Europawahlen von 18 auf 16 Jahre. Doch anlässlich des Weltkindertages am 1. Juni fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte eine weitere Absenkung des Wahlalters – diesmal für die Bundestagswahlen im Jahr 2025.

Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts, zeigt ihre Bedenken: “Viele 16-Jährige verstehen nicht, warum sie dieses Jahr an den Europawahlen und in einigen Bundesländern auch an Kommunalwahlen teilnehmen können, während sie bei den Bundestagswahlen 2025 noch nicht wählen dürfen.”

Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes legt fest, dass bei Bundestagswahlen nur diejenigen wählen dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dies möchte das Deutsche Institut für Menschenrechte ändern und ruft die Bundesregierung dazu auf, die Senkung des Mindestwahlalters auch für die Bundestagswahlen zu forcieren. Eine einheitliche Bestimmung über alle politischen Ebenen hinweg sei notwendig, so Claudia Kittel.

Dabei unterstreicht Kittel die Bedeutung der Wahl als fundamentales politisches Gestaltungsrecht. Gemäß Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention haben junge Menschen das Recht, in Angelegenheiten, die sie betreffen, ihre Meinung frei zu äußern und gehört zu werden. “Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland wiederholt empfohlen, das Wahlrecht zu reformieren, damit junge Menschen politisch repräsentiert sind und ihre Stimmen gehört werden”, betont Kittel und fügt hinzu, dass die vergangenen Jahre deutlich gezeigt haben, dass Jugendliche in Deutschland aktiv mitgestalten wollen.

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Ein einheitliches Mindestwahlalter würde nicht nur Klarheit schaffen, sondern auch zur Förderung einer inklusiven und repräsentativen Demokratie beitragen. Begleitende Maßnahmen zur Menschenrechtsbildung und Mobilisierung junger Wählerinnen und Wähler seien dabei unerlässlich, um diese demokratische Kultur nachhaltig zu verankern.

Politische Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen war bereits Gegenstand des Berichts zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland von Juli 2022 bis Juni 2023. Detaillierte Informationen finden sich auf den Seiten 101-115 dieses Berichts, der dem Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG vorgelegt wurde.

Für weitere Informationen oder Medienanfragen steht Bettina Hildebrand, Pressesprecherin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, zur Verfügung.

Kontaktinformationen:
Bettina Hildebrand
Telefon: 030 259 359 – 13
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Website: www.institut-fuer-menschenrechte.de

Die Forderung nach einer Senkung des Wahlalters ist mehr als nur eine rechtliche Anpassung – sie ist ein Schritt hin zu einer Gesellschaft, in der junge Menschen ihre Zukunft aktiv mitgestalten dürfen. Dieser Aufruf des Deutschen Instituts für Menschenrechte könnte somit ein wegweisender Impuls für die Demokratie in Deutschland sein.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Weltkindertag / Absenkung des Mindestwahlalters auf 16 Jahre für die Bundestagswahl …

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Meldung einfach erklärt

  • Am 9. Juni dürfen Jugendliche zum ersten Mal an den Europawahlen teilnehmen.
  • Der Bundestag hat im November 2022 das Mindestalter für das Wahlrecht bei den Europawahlen von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
  • Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert, dass das Mindestwahlalter auch für die Bundestagswahl 2025 auf 16 Jahre gesenkt wird.

Warum verstehen manche Jugendlichen das nicht?

  • Viele 16-Jährige fragen sich, warum sie an den Europawahlen und Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, aber nicht an den Bundestagswahlen 2025.

Was sagt das Grundgesetz dazu?

  • Laut Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes darf man bei der Bundestagswahl nur wählen, wenn man 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Was fordert Claudia Kittel vom Deutschen Institut für Menschenrechte?

  • Die Regierung sollte im Parlament dafür werben, das Mindestwahlalter bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre zu senken.
  • Es soll einheitliche Regeln zum Wahlalter in Bund, Ländern und Kommunen geben.
  • Wahlen sind ein grundlegendes politisches Recht. Sie bieten die Möglichkeit, über eigene Angelegenheiten zu entscheiden. Das entspricht Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention.
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Warum ist diese Reform notwendig?

  • Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland empfohlen, das Wahlrecht so zu ändern, dass junge Menschen politisch repräsentiert sind.
  • Junge Menschen wollen mitentscheiden.
  • Eine einheitliche Regelung für alle politischen Ebenen ist wichtig.
  • Es braucht Maßnahmen zur Bildung über Menschenrechte und zur Mobilisierung junger Wähler, um eine inklusive und repräsentative Demokratie zu fördern.

Weitere Informationen

  • Man kann mehr über die politische Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen erfahren in dem Bericht "Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2022 – Juni 2023". Dieser Bericht wurde dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Die relevanten Seiten sind 101-115.

Fragen an die Pressestelle:

  • Wenn du mehr wissen möchtest, kannst du Bettina Hildebrand, die Pressesprecherin, kontaktieren.
  • Telefon: 030 259 359 – 13
  • E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Webseite und Social Media des Instituts:

  • www.institut-fuer-menschenrechte.de
  • Bluesky
  • LinkedIn
  • Mastodon
  • YouTube

Originalbeitrag:

  • Der Beitrag stammt vom Deutschen Institut für Menschenrechte und wurde durch news aktuell verbreitet.

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