Wenn Unterstützung für ein Kind an mehreren Stellen organisiert werden muss, wird aus Hilfe schnell ein Termin- und Zuständigkeitsproblem. Schule, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und verschiedene Anträge greifen oft ineinander, ohne dass der Alltag für Familien leichter wird. Genau an diesem Punkt setzt die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe an – und genau dort sieht der Sozialverband VdK neue Risiken.
Am Mittwoch berät das Bundeskabinett über das Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Der Entwurf soll Rechte und Leistungen der Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit Behinderung zusammenführen. Ziel ist eine sogenannte inklusive Lösung: Kinder und Jugendliche sollen Unterstützung aus einer Hand bekommen, wenn erzieherischer Bedarf und Teilhabe-Bedarf zusammenkommen.
Worum es bei der Reform geht
Die Eingliederungshilfe umfasst Leistungen, die Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern sollen. Bei Kindern und Jugendlichen betrifft das etwa Unterstützung in der Schule, im Alltag oder in der Freizeit. Nach dem Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums vom März 2026 und der Bundestagsdrucksache 20/14035 soll künftig ein Träger beide Leistungen abdecken können, wenn pädagogischer und teilhabe-bezogener Bedarf zusammenkommen.
Für Familien klingt das zunächst nach weniger Zuständigkeitswirrwarr. Ob das im Alltag tatsächlich so ankommt, hängt jedoch davon ab, wie die Reform konkret ausgestaltet wird und ob die nötigen Strukturen vorhanden sind.
Warum der VdK neue Hürden befürchtet
Der VdK sieht vor allem zwei Punkte kritisch. Erstens können die Bundesländer Zuständigkeiten und Aufgaben der Eingliederungshilfe an andere Träger wie Landkreise oder Städte übertragen. Zweitens sieht der Entwurf vor, dass Unterstützung an Schulen künftig vorrangig gepoolt wird, also mehreren Kindern gemeinsam zur Verfügung steht. Erst wenn das nicht ausreicht, soll individuelle Schulassistenz möglich sein.
„Die Inklusion von Kindern und Jugendlichen ist ein Menschenrecht – sie darf durch eine Reform nicht zum Sparmodell verkommen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Aus Sicht des Verbands könnte die Verlagerung von Zuständigkeiten dazu führen, dass Familien weiterhin von Behörde zu Behörde geschickt werden. Gerade bei Mehrfachbehinderungen oder mehreren Hilfebedarfen bleibe die Koordination dann oft an den Eltern hängen. Das ist für viele Betroffene schon heute ein Problem, wie der Verband betont.
„Infrastrukturangebote können individuelle Leistungen nur ergänzen, nicht ersetzen“, so Bentele.
Damit verweist der VdK auf einen Kernpunkt der Reform: Gemeinsame Angebote an Schulen können sinnvoll sein, ersetzen aber nicht automatisch die passgenaue Unterstützung für einzelne Kinder. Gerade dort, wo ohne persönliche Assistenz ein Schulbesuch an einer allgemeinen Schule gar nicht möglich wäre, sieht der Verband ein Risiko.
Die Finanzierung bleibt der entscheidende Punkt
Hinzu kommt die Frage, wie die neuen Strukturen bezahlt werden sollen. Der VdK weist darauf hin, dass viele der geplanten Angebote im Bildungsbereich nach eigener Einschätzung noch gar nicht existieren und ihr Aufbau finanziell nicht gesichert sei. Der Verband fordert deshalb verbindliche Qualitätsstandards, regelmäßige Bedarfserhebungen und eine Erprobungsphase, bevor gepoolte Schulassistenz breiter an die Stelle individueller Unterstützung tritt.
Auch in der politischen Debatte ist die Kostenseite umstritten. Der Bundesrat hatte die Kostenschätzung des Bundes bereits als zu niedrig kritisiert und auf zusätzliche Umstellungs- und Dauerlasten verwiesen. Für Schulen, Kommunen und Familien ist das mehr als ein Haushaltsdetail: Wenn Strukturen nicht verlässlich finanziert sind, bleiben Zuständigkeiten unklar und Unterstützung kann im Alltag stocken.
Jetzt entscheidet die praktische Umsetzung
Der VdK stellt sich nicht grundsätzlich gegen die Richtung der Reform. Der Verband unterstützt den Weg zu einer echten inklusiven Lösung, lehnt aber ein Gesetz ab, das Ausnahmen zulässt und individuelle Leistungen ohne tragfähige Strukturen verdrängt. Für Familien wird entscheidend sein, ob die angekündigte Vereinheitlichung tatsächlich zu weniger Abstimmungsaufwand führt oder neue Schnittstellen schafft.
Am Ende hängt viel davon ab, ob Bund, Länder und Kommunen Zuständigkeiten, Standards und Finanzierung so ordnen, dass Unterstützung nicht vom Wohnort oder von der Durchsetzungskraft der Eltern abhängt. Genau dort wird sich zeigen, ob die Reform den Alltag erleichtert oder vor allem die Verwaltungslogik verändert.
Quellen
- VdK-Pressemitteilung zur Jugendhilfereform
- Bundesministerium: Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
- Bundestagsdrucksache 20/14035
- Bundesratsstellungnahme zur Kostenschätzung