ISUV begrüßt Gesetzentwurf zum Ausbau von Videoverhandlungen in Zivilprozessen

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 25.05.2023
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ISUV begrüßt Gesetzentwurf zum Ausbau von Videoverhandlungen in Zivilprozessen

Der Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV hat den neuen Gesetzentwurf zum Ausbau von Videoverhandlungen in Zivilprozessen und damit auch in familienrechtlichen Verfahren begrüßt. Der Gesetzentwurf soll dazu beitragen, den Zugang zum Recht zu vereinfachen, transparenter zu machen, zu beschleunigen und Kosten einzusparen.

Melanie Ulbrich, die Vorsitzende von ISUV, betont, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen des Gesetzentwurfs bei Anwendung durch Gerichte und Akzeptanz von Betroffenen zu einer erheblichen Kostenersparnis beitragen könnten. Insbesondere lange Anfahrtswege und die damit verbundenen Kosten könnten durch Videoverhandlungen vermieden werden.

Allerdings weist ISUV-Kontaktanwalt Simon Heinzel darauf hin, dass der persönliche Kontakt bei hochstreitigen Verfahren in einem Gerichtssaal nach seiner Erfahrung weiterhin unverzichtbar sei. Videoverhandlungen böten jedoch eine natürliche Distanz, was bei aggressiven oder unangenehmen Situationen hilfreich sein könne.

Die Einführung einer virtuellen Rechtsantragsstelle sei eine wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs, so ISUV. Dadurch könnten Anträge und Erklärungen künftig auch per Video bei der Geschäftsstelle abgegeben werden. Insgesamt versprechen sich die Experten von dem Gesetz mehr kostengünstige Zugänge zur Justiz, mehr Transparenz und eine Beschleunigung von Verfahren.

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Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Kosteneinsparung: Per Videokonferenz zum Recht
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