Istanbul-Konvention: Bundesregierung berichtet über Fortschritte und offene Baustellen

Der Deutsche Bundestag hat sich über den Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen informiert. Die Bundesregierung verweist auf erste Erfolge wie ein neues Gewalthilfegesetz und eine Koordinierungsstelle, räumt aber auch offene Punkte ein. Ungeklärt sind unter anderem die Definition von Femiziden, die Datenerhebung und die Zahl fehlender Schutzplätze. Ein Prüfbericht der Expertengruppe GREVIO, der im November erwartet wird, soll die weitere Richtung vorgeben.

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Istanbul-Konvention: Bundesregierung berichtet über Fortschritte und offene Baustellen

Der Deutsche Bundestag hat am 06.05.2026 über den Stand der „Gewalt gegen Frauen: Umsetzung der Istanbul-Konvention“ informiert. Anlass war ein Besuch der Expertengruppe GREVIO, die prüft, wie Deutschland die Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen umsetzt.

Im Menschenrechtsausschuss skizzierten Vertreterinnen der Bundesregierung erste Rückmeldungen aus dem Prüfprozess und benannten zugleich die nächsten Schritte. Damit rückt die Umsetzung der Konvention stärker in den politischen Alltag: nicht nur als völkerrechtliche Verpflichtung, sondern als konkretes Arbeitsprogramm mit neuen Strukturen, Gesetzen und offenen Punkten bei Daten, Prävention und Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.

Lesenswert ist außerdem Arbeitsmarkt und Staatsfinanzen: Bundesregierung rechnet 2026 mit weniger Beschäftigung und höherem Defizit.

GREVIO-Bericht im November angekündigt

Die Istanbul-Konvention wurde 2011 ausgearbeitet, Deutschland ratifizierte sie im Oktober 2017, seit dem 1. Februar 2018 gilt sie hierzulande. Nun läuft die erste Evaluierungsrunde durch GREVIO, die Expertengruppe des Europarats zur Überwachung der Umsetzung.

Ein umfassender Bericht soll im November veröffentlicht werden. Die Bundesregierung verwies im Ausschuss auf ihren Staatenbericht, den Deutschland im vergangenen Oktober für diese Evaluierung eingereicht hatte. Nach Darstellung der Regierungsvertreterinnen belegt dieser Bericht Fortschritte auf allen staatlichen Ebenen.

Neue Regierungsstruktur für den Gewaltschutz

Im Ausschuss hob die Bundesregierung hervor, dass inzwischen eine Gewaltschutzstrategie, eine Koordinierungsstelle und ressortübergreifende Schwerpunkte eingerichtet wurden. Nach ihrer Darstellung ist damit erstmals eine Regierungsstruktur aufgebaut worden, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention systematisch organisiert.

Das ist der Kern der aktuellen Entwicklung: Die Konvention bleibt nicht bei allgemeinen politischen Bekenntnissen stehen, sondern wird in Zuständigkeiten, Berichtswege und konkrete Vorhaben übersetzt.

Gewalthilfegesetz, Berichterstattungsstelle und Dunkelfeldstudie

Zu den bereits beschlossenen oder angestoßenen Maßnahmen zählt die Bundesregierung eine unabhängige Berichterstattungsstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte, eine Dunkelfeldstudie sowie den Beschluss des Gewalthilfegesetzes.

Dieses Gesetz soll erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen schaffen. Damit verbindet die Bundesregierung die rechtliche Umsetzung der Konvention mit einem praktischen Ausbau des Hilfesystems.

Digitale Gewalt rückt stärker in den Blick

Ein weiteres Feld betrifft digitale Gewalt. Nach Angaben der Regierungsvertreterinnen enthält die Istanbul-Konvention selbst keine Regelungen gegen digitale Gewalt. Zugleich verweise die europäische Gewaltschutzrichtlinie auf Mindeststandards zur Kriminalisierung unter anderem von (Cyber-)Gewalt, Zwangsehen und Genitalverstümmelung.

Im Bundesjustizministerium seien dazu Gesetzentwürfe in Arbeit, ebenso zur Reform des Kindschafts- und Sorgerechts. Das Thema digitale Gewalt soll damit zu einem Schwerpunkt der weiteren Umsetzung werden.

Elektronische Fußfessel und Prävention in Vorbereitung

Als weitere Vorhaben nannte die Bundesregierung eine elektronische Fußfessel „nach spanischem Modell“, über die der Bundestag gesetzgeberisch weiter beraten soll. Außerdem sei ein Fahrplan zur Verbesserung der Prävention von Gewalt in Vorbereitung.

Parallel laufen Arbeiten an Handlungsfeldern, die für die Umsetzung der Istanbul-Konvention zentral bleiben: die Abstimmung zwischen Bund und Ländern, eine bessere Datenlage sowie Schulung und Training.

Femizide: Definition und Datenerhebung bleiben offen

Ein besonders konkreter Streitpunkt im Ausschuss war die Frage, wie Femizide erfasst werden. Auf Nachfrage aus der Unionsfraktion erklärte die Bundesregierung, dass weiterhin eine einheitliche Definition fehle, was als Femizid gilt.

An dieser Frage arbeitet nach Angaben der Regierungsvertreterinnen eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz. Ein Ergebnis soll bis Ende des Jahres vorliegen. Solange die Definition nicht geklärt ist, bleibt auch die Datenerhebung ein Problemfeld der Umsetzung.

Kontroverse Punkte im Ausschuss

In der Ausschussdebatte zeigten sich mehrere Konfliktlinien. Die AfD kritisierte beim Gesetzentwurf zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung und Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz, dass die betroffene Frau den Antrag auf die elektronische Fußfessel selbst stellen müsse. Aus ihrer Sicht kann psychischer Druck dazu führen, dass Anträge unterbleiben oder zurückgenommen werden.

Bündnis 90/Die Grünen fragten nach dem Schutz besonders vulnerabler Frauen und Mädchen, darunter Geflüchtete, sowie nach dem Zugang zu Gewaltschutz in Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Bundesregierung antwortete, der Schutz vulnerabler Gruppen, darunter behinderte Frauen, sei Teil der Gewaltschutzstrategie und des Gewalthilfegesetzes.

Die Linke thematisierte fehlende Plätze in Frauenhäusern und die Finanzierung. Nach Darstellung der Bundesregierung lässt sich die Zahl fehlender Plätze derzeit nicht beziffern, solange die Bedarfsplanung der Länder nicht vorliegt. Auch eine bereits in Auftrag gegebene Studie habe keine Berechnung der fehlenden Plätze ermöglicht.

Umsetzung der Istanbul-Konvention bleibt Prüfauftrag und Arbeitsprogramm

Mit der laufenden GREVIO-Prüfung verdichtet sich die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland zu einem klaren politischen Arbeitsauftrag. Die Bundesregierung verweist auf neue Strukturen, gesetzliche Fortschritte und geplante Reformen. Gleichzeitig bleiben bei Femiziden, bei der Datenlage, beim Ausbau von Schutzplätzen und bei der Abstimmung zwischen Bund und Ländern zentrale Fragen offen.

Der angekündigte GREVIO-Bericht im November dürfte deshalb nicht nur eine Bestandsaufnahme liefern, sondern auch den Takt für die nächsten Schritte im Gewaltschutz vorgeben.

Was Betroffene und ihr Umfeld schon heute praktisch tun können

Politische Fortschritte sind wichtig, aber im Alltag zählt oft zuerst, was sofort hilft. Wer Gewalt erlebt oder im eigenen Umfeld Warnzeichen bemerkt, sollte nicht auf neue Gesetze warten, sondern vorhandene Sicherheits– und Beratungswege kennen. Dazu gehört, wichtige Nummern griffbereit zu haben, Nachrichten oder Screenshots bei digitaler Gewalt zu sichern und mit einer vertrauten Person ein einfaches Notfallzeichen oder einen Treffpunkt abzusprechen.

Auch für Freundinnen, Nachbarn oder Kolleginnen gilt: Nicht wegsehen, sondern ruhig ansprechbar bleiben. Schon ein Satz wie „Wenn du Unterstützung brauchst, ich bin da“ kann mehr bewirken als große Worte. Gleichzeitig hilft es, Unterlagen, Ausweise, Medikamente und etwas Bargeld so zu sortieren, dass sie im Ernstfall schnell mitgenommen werden können. Das klingt nüchtern, ist aber oft ein Stück Organisation, das Sicherheit zurückgibt.

Weil Gewaltfragen häufig auch rechtliche, finanzielle oder digitale Themen berühren, kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig verlässliche Orientierung zu holen. Wer dazu praktische Hilfen, Wissen oder Unterstützung für den nächsten Schritt sucht, findet in unserer Vorteilswelt auch hilfreiche Angebote für Weiterbildung und Beratung. Das ersetzt keine akute Hilfe, kann aber dabei helfen, informierter und handlungsfähiger zu bleiben.

Update: Warum das Thema wichtig bleibt

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist mehr als eine politische Absichtserklärung. Laut Bericht aus dem Bundestag wird sie gerade in Strukturen, Zuständigkeiten und einzelne Maßnahmen übersetzt – von Strategien und Koordinierung über neue gesetzliche Schritte bis hin zu offenen Baustellen bei Daten, Prävention und Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.

Für Betroffene und ihr Umfeld bedeutet das: Das Hilfesystem soll verbindlicher und besser erreichbar werden. Gleichzeitig zeigen die offenen Punkte bei Femizid-Definition und Datenerhebung sowie der Ausbau von Schutzplätzen, dass Prävention und Schutz nicht automatisch mitwachsen, sondern kontinuierlich organisiert, abgestimmt und überprüft werden müssen.

Was Leserinnen und Leser jetzt wissen sollten

Wann kommt Klarheit durch GREVIO?
Der umfassende GREVIO-Bericht soll im November veröffentlicht werden. Er gilt als Taktgeber für die nächsten Schritte.

Was ist aktuell beim Thema Femizide offen?
Es fehlt weiterhin eine einheitliche Definition, was als Femizid gilt. Dadurch bleibt auch die Datenerhebung zunächst problematisch.

Welche konkreten Maßnahmen wurden angekündigt oder beschlossen?
Genannt werden unter anderem ein Gewalthilfegesetz, eine unabhängige Berichterstattungsstelle, eine Dunkelfeldstudie sowie Schwerpunkte zu digitaler Gewalt, Prävention und besserer Abstimmung zwischen Bund und Ländern.

Wo liegt der Schwerpunkt bei digitaler Gewalt?
Die Istanbul-Konvention enthält laut Beitrag keine eigenen Regeln zu digitaler Gewalt. Die Bundesregierung arbeitet aber an Gesetzentwürfen, damit digitale Gewalt stärker berücksichtigt werden kann. Eine passende Anlaufstelle können Fachstellen, Beratungsstellen oder zuständige Behörden sein.

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11 Kommentare

  1. Prävention klingt schön, aber wie kommt das in schulen und bezirke, reicht ein fahrplan? Weiterbildung für lehrerinnen und berater ist nötig, hat die regierung budget eingeplant, wo steht das genau, siehe auch /praevention-schule und /weiterbildung, jemand schon projekte gestartet?

    1. Finanzierung ist der knotenpunkt, frauen häuser brauchen mehr platz und dauerhafte geld, die studie konnt es nicht beziffern weil länder keine daten liefern, gibts berichte zu /finanzierung-frauenhaeuser oder wer kann sagen wie man lokal unterstützen kann, bitte tipps

    2. Der GREVIO bericht im november wird wichtig, wie bleibt man informiert wenn man nicht berlin nah wohnt, gibts newsletter oder lokale arbeitsgruppen die das verfolgen? Link zu /news/grevio-bericht oder empfehlungen wären nett, wer abonniert sowas schon?

  2. Der teil über digitale Gewalt und Kindschaftsrecht find ich wichtig, oft werden online verletzungen unterschätzt, aber reichen gesetzesentwürfe im Justizministerium? Was passiert mit opfern in erstaufnahme und geflüchteten, gibt es klare regeln, links zu /netzgewalt und /kindschaftsrecht wären hilfreich

    1. Die idee mit spanischer fussfessel hat zweifel, wie wird zustimmung geregelt, was wenn täter sozialer druck macht oder opfer angst hat antrag zu stellen, ist das nicht riskant? Gibt es debatten im bundestag oder /debate/fussfessel wo man mitreden kann und mehr infos findet

  3. Femizid definieren ist doch zentral, ohne klare begriff kein gutes datensystem, wie sollen studien arbeiten wenn jeder anders zählt? Wann kommt das Ergebnis der Innenministerkonferenz laut text bis ende jahr, wo kann man das nachlesen auf /themen/istanbul-konvention oder gibts pressemitteilung

    1. Gute frage, die datenlage ist chaos, vielleicht braucht es eine zentrale stelle die alles sammelt und auswertet, auch für digitale Gewalt, bis dahin hilft praktisch: screenshots machen, notfallplan erstellen, und info holen bei /hilfe-beratung oder lokale beratungsstellen, wer mach das schon so?

  4. Die sache mit der elektr. Fußfessel klingt komisch weil die frau selber antrag stellen muss, das wird doch durch druck verhindert, ist das nicht ein loch im Gewalthilfegesetz? Würde gern wissen ob es modelle gibt wo das anders geht, und wo steht das genau im /gewalthilfegesetz

    1. Stimmt, das mit psychischem druck ist wichtig, ausserdem fehlt schulung bei polizei und beratung, bund und länder müßten besser koordiniert sein, kenner jemand regionale initiaitiven oder die /gewaltschutzstrategie die das adressiert, wer hat erfahrung mit solchen programmen vor ort

  5. Interessant der Bericht über die Istanbul-Konvention, aber wo bleiben die zahlen zu Frauenhäusern, die Dunkelfeldstudie klingt wichtig doch wird das reichen, wenn die Länder keine klare Planung haben? Hat jemand info zur Studie /studien/dunkelfeld oder zu freien plätzen in /frauenhaeuser, oder weiß wer wie schnell das kommt

    1. Danke fürs posten, ich finds gut das GREVIO kommt, aber digitale Gewalt wird oft vergessen, vorallem bei jungen mädels, gibts schon was konkretes zu /netzgewalt und schulung? Wie sollen betroffene sofort hilfe bekommen wenn die gesetzte noch nicht fertig sind, kann jemand lokal tipps geben oder link zu /hilfe-beratung

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