– Einigung zum CMDI-Review (25.06.) schützt deutsche Institutssicherungssysteme und nationale Bankstrukturen.
– Ursprünglicher EU-Vorschlag hätte Kleinbanken härter betroffen und nationale Einlagensicherung geschwächt.
– BVR fordert nun konkrete Umsetzung, Stärkung privaten Kapitals und geringere Meldepflichten.
Politische Einigung zum CMDI-Review sichert deutsche Institutssicherungssysteme
Die in Brüssel erzielte politische Einigung zum sogenannten CMDI-Review markiert einen bedeutenden Schritt für die Sicherheit und Stabilität der deutschen Bankenlandschaft. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, denn sie garantiert den Fortbestand der bewährten nationalen Institutssicherungssysteme und bewahrt damit eine wesentliche Säule der Finanzarchitektur in Deutschland. Die erzielten Kompromisse verhindern eine Ausweitung der Abwicklungsregelungen auf kleinere und mittelgroße Banken, was den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission durchkreuzt, der eine Schwächung der deutschen Institutssicherungssysteme zur Folge gehabt hätte.
Marija Kolak, Präsidentin des BVR, unterstreicht die Bedeutung der Einigung mit den Worten: „Unser Fokus beim Institutsschutz liegt seit jeher auf der Prävention. Deshalb hat sich der BVR früh und intensiv dafür eingesetzt, dass die deutschen Institutssicherungssysteme im CMDI-Review angemessen berücksichtigt werden.“ Die langwierigen Verhandlungen führten nun zu Kompromissen, die es ermöglichen, die nationale Institutssicherung zu bewahren und gleichzeitig notwendige Verbesserungen im EU-Krisenmanagement vorzunehmen. „Dieses Ergebnis ist nicht zuletzt der Bundesregierung zu verdanken, die sich klar und entschieden zugunsten der bewährten nationalen Sicherungssysteme positioniert hat. Unsere Institutssicherung ist seit über 90 Jahren erfolgreich und genießt das volle Vertrauen unserer Kunden. Sie trägt damit maßgeblich zur Finanzstabilität bei“, ergänzt Kolak.
Mit Blick auf die nächsten Verhandlungsphasen betont der BVR, dass der technisch anlaufende Trilog mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt werden muss. Die Europäische Kommission solle sich zunächst auf den Abschluss dieses komplexen Dossiers konzentrieren und nicht zu schnell ein neues großes Projekt starten, weil „in Europa muss die Mobilisierung privaten Kapitals für die vielfältigen Herausforderungen der Zukunft Vorrang haben. Die Spar- und Investitionsunion sollte daher im Fokus stehen.“ Zugleich kündigt der BVR an, sich auch künftig konstruktiv in den weiteren Prozess einzubringen, um sicherzustellen, dass die politischen Kompromisse auch in den technischen Details erhalten bleiben und unerwünschte administrative Belastungen für die Institute minimiert werden.
Diese politische Einigung hat somit eine große Tragweite, da sie nicht nur europäische Regulierungsvorgaben präzisiert, sondern vor allem den Fortbestand und die Funktionsfähigkeit eines seit Jahrzehnten etablierten Sicherungskonzepts für den deutschen Bankensektor ermöglicht. Infolge dieser Entscheidung bleibt die deutsche Institutssicherung ein entscheidender Faktor für das Vertrauen von Kundinnen und Kunden sowie für die Stabilität des Finanzmarktes insgesamt.
Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).