Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßt Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes
Berlin (ots) – Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zugestimmt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) setzte sich im Vorfeld dafür ein, da dieses Thema dem Verband besonders am Herzen liegt. Die Vorstandsvorsitzende des SoVD, Michaela Engelmeier, freut sich über das jetzt erzielte Ergebnis. Auch wenn es nur ein kleiner weiterer Schritt auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft ist, sind durch die neuen Regelungen für die Arbeitgeber*innen neue Anreize geschaffen worden, um Menschen mit Behinderungen Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Michaela Engelmeier sieht auch Chancen für die Unternehmen: “Aktuell stehen ca. 170.000 qualifizierte Menschen mit Behinderungen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, jedoch wird deren Potential noch nicht ausgeschöpft. Die neuen Regelungen werden dazu beitragen, dass Arbeitgeber*innen dieses Potential verstärkt für sich erkennen und nutzen.”
Kritisch sieht Michaela Engelmeier jedoch die gestrichenen Bußgeldmöglichkeiten. “Die von uns als wichtig bewerteten Bußgelder sind nicht mehr im Gesetz enthalten. Das ist kontraproduktiv und schwächt seine Wirkung ab. Denn gerade die Unternehmen, die bislang keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen, würden durch drohende Bußgelder deutlich stärker motiviert werden, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und einen inklusiven Arbeitsmarkt zu fördern. Ich bin erleichtert, dass auch jene Länder am Ende im Bundesrat zugestimmt haben, die vorher eine ablehnende Haltung signalisiert hatten. Damit wurde ein wichtiges Zeichen für Inklusion gesetzt.”
Der SoVD ist eine Organisation, die sich für die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen, chronischen Krankheiten und sozial benachteiligten Menschen einsetzt. Der Verband hat über 560.000 Mitglieder und ist bundesweit tätig.
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