Wenn zwei Kinder dieselbe Schule besuchen, aber je nach Art ihrer Behinderung unterschiedlich unterstützt werden, wird aus einer Verwaltungsfrage schnell eine Frage der Teilhabe. Genau diesen Widerspruch kritisiert der Sozialverband VdK zum Weltkindertag am 20. September 2026 an der geplanten Reform der Kinder- und Jugendhilfe.
Der Bund will die Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen neu ordnen. Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. hält den Regierungsentwurf vom 12. August 2026 jedoch für nicht konsequent genug.
Was der Regierungsentwurf verspricht
Im Mittelpunkt steht das Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums soll die Reform Hilfen bündeln und die Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen klarer machen.
Künftig soll die Kinder- und Jugendhilfe für diese Gruppe als zentrale Anlaufstelle dienen. Ein Verfahrenslotse soll Familien dabei unterstützen, sich in Anträgen, Zuständigkeiten und Abläufen zurechtzufinden. Ob das im Alltag tatsächlich mehr Übersicht bringt, hängt allerdings davon ab, wie verbindlich die neuen Regeln am Ende ausgestaltet werden.
Der VdK zählt mit mehr als 2,3 Millionen Mitgliedern zu den großen sozialpolitischen Interessenvertretungen in Deutschland. Gerade deshalb bekommt seine Kritik an dem Entwurf politisches Gewicht.
Warum die Experimentierklausel für Kritik sorgt
An dem Entwurf stört den Verband vor allem eine Experimentierklausel. Sie erlaubt einzelnen Kommunen, bis 2032 freiwillig zu testen, ob eine gemeinsame Anlaufstelle für alle Kinder mit Behinderungen funktioniert. Eine bundesweite Verpflichtung dazu gibt es zunächst nicht.
Auch für die Zeit nach der Erprobungsphase nennt der Entwurf nach den vorliegenden Angaben keine Anschlussregelung. Für Familien und Kommunen kann das eine lange Übergangszeit bedeuten: Es wird getestet, aber noch nicht festgelegt, wie die Regelung danach dauerhaft aussehen soll.
„Statt eines verbindlichen Fahrplans bekommen wir eine Experimentierklausel ohne Anschlussregelung. Das ist kein Reformschritt, das ist ein Rückschritt“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Der Verband warnt damit vor neuer Unsicherheit. Wer Unterstützung braucht, müsste sich damit weiter durch unterschiedliche Zuständigkeiten bewegen, ohne zu wissen, ob die angekündigte Vereinfachung am Ende bundesweit kommt.
Was die neue Bildungsassistenz für Familien bedeutet
Auch bei der geplanten infrastrukturellen Bildungsassistenz sieht der VdK Nachbesserungsbedarf. Gemeint ist eine schulische Unterstützung, die ohne aufwendigen Einzelantrag organisiert werden soll. Für den Schulalltag klingt das zunächst nach einer Entlastung.
Nach dem vorliegenden Entwurf soll diese Form der Hilfe aber nur Kindern mit seelischer Behinderung offenstehen. Kinder mit körperlicher oder kognitiver Behinderung wären damit nicht automatisch eingeschlossen. Genau das kritisiert der Verband als neue Ungleichbehandlung innerhalb einer Reform, die eigentlich mehr Teilhabe schaffen soll.
Schon der Referentenentwurf vom 23. März 2026 hatte die Bildungsassistenz als Angebot beschrieben; eine Einzelfallhilfe blieb dort nur im Ausnahmefall vorgesehen. Der Jugend-Check weist zudem darauf hin, dass die schulbezogene Assistenz im Entwurf weiter vor allem im Bereich der drohenden oder bestehenden seelischen Behinderung verortet ist. Für Familien mit anderen Unterstützungsbedarfen dürfte sich damit wenig ändern.
Jetzt entscheidet die praktische Umsetzung
Der Weltkindertag liefert vor allem den Anlass, den Reformentwurf an seinem Inhalt zu messen. Der Anspruch einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist klar. Offen bleibt aber, ob der aktuelle Entwurf diesem Anspruch auch für alle betroffenen Kinder und Familien gerecht wird.
Für Kommunen beginnt damit eine Phase, in der sie erproben sollen, ohne dass die nächste Stufe bereits feststeht. Für Familien bleibt die Frage, ob Zuständigkeiten künftig tatsächlich einfacher werden oder ob die Reform neue Übergänge schafft, die wieder Unsicherheit auslösen. Der VdK fordert deshalb Nachbesserungen am Entwurf.
Quellen
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
- Referentenentwurf: Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
- Jugend-Check zum Regierungsentwurf





