Inkassoverband weist Forderung nach neuem Inkassorecht zurück: BDIU erklärt Kostenfairness

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Inkassoverband weist Forderung nach neuem Inkassorecht zurück: BDIU erklärt Kostenfairness

Berlin (ots) – Verbraucherschutzverbände fordern erneut neue Regelungen für Inkasso, obwohl erst vor zwei Jahren das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht in Kraft trat. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) widerspricht diesen Forderungen und betont, dass die Inkassokosten bereits erheblich reduziert wurden. Laut Dennis Stratmann, Geschäftsführer des BDIU, beträgt die durchschnittliche Inkassoforderung nur 227 Euro. Verbraucher haben in solchen Fällen typischerweise drei Monate Zeit, die Rechnung ohne Zusatzkosten zu begleichen. Erst danach versenden Gläubiger Mahnungen, bevor sie den Fall an ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt übergeben. Bei einer schnellen Reaktion auf das erste Inkassoschreiben entstehen Verbrauchern Kosten von 15 bis 30 Euro. Nur wenn weitere Maßnahmen nötig sind, steigen die Inkassokosten auf höchstens 45 Euro. Dies sei fair und erfordere von den Gläubigern übermäßige Geduld, betont Stratmann.

Allerdings decken diese Kosten nach Ansicht des BDIU die Aufwände von Gläubigern, Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten kaum ab. Der Verband beklagt, dass die Belange der Wirtschaft durch das geltende Recht vernachlässigt werden. Im Jahr 2022 verschickten allein die Mitglieder des BDIU 178 Millionen Briefe für ihre Auftraggeber, führten 22 Millionen Telefonate mit Verbrauchern, versendeten 197 Millionen digitale Zahlungserinnerungen und führten 29 Millionen Adressermittlungen durch. Dadurch wurden der Wirtschaft über die Bemühungen der Mitglieder mehr als fünf Milliarden Euro an Liquidität zurückgeführt. Gerade in der Krise wird das Inkasso zu einem wichtigen Stabilisierungsfaktor für die Wirtschaft, so der BDIU.

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Auch in Bezug auf die neue zentrale Aufsicht über das Inkassowesen gehen die Verbraucherschutzverbände nach Meinung des BDIU zu schnell voran. Das Bundesamt für Justiz wird diese Aufgabe erst ab dem 1. Januar 2025 übernehmen. Der BDIU hat sich gemeinsam mit den Verbraucherschutzverbänden für eine frühere Zentralisierung der Aufsicht eingesetzt und betont, dass das neue Inkassorecht erst vollständig ist, wenn die zentrale Aufsicht aktiv wird. Erst dann könne man seriös und vernünftig darüber diskutieren, ob weitere Anpassungen erforderlich sind, so Stratmann.

Der BDIU ist der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen und setzt sich für die Belange der Inkassobranche ein. Mitglieder des Verbands verschicken Millionen von Briefen, führen Telefonate mit Verbrauchern, versenden digitale Zahlungserinnerungen und ermitteln Adressen. Durch ihre Bemühungen wird der Wirtschaft jährlich Milliarden an Liquidität zurückgeführt. Das Inkasso ist besonders in Krisenzeiten ein wichtiger Faktor für die Stabilisierung der Wirtschaft.

Pressekontakt:
BDIU Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Lorenz Becker
presse@inkasso.de
+49 172 2428066

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4 Antworten

  1. Also ich finde, dass das Inkassorecht total überbewertet wird. Jeder sollte seine Schulden selber regeln!

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