– Verbände kritisieren die geplante Ersatzgeldregelung im Infrastruktur-Zukunftsgesetz als Schwächung regionaler Kompensation.
– Sie fordern den Erhalt und die Weiterentwicklung des bewährten Ökopunkte-Systems auf Länderebene.
– Eine Zentralisierung der Mittel beim Bund gefährdet regionale Bezüge und die Finanzierungsgrundlage vieler Betriebe.
Streit um Ersatzgeld bei Infrastrukturprojekten
Vor der Anhörung zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Verkehrsausschuss des Bundestages wächst der Widerstand gegen einen zentralen Punkt des Entwurfs: AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst warnen vor einer Regelung, nach der naturschutzrechtliche Ausgleichspflichten für bestimmte Infrastrukturvorhaben künftig pauschal über Geldzahlungen an den Bund erfüllt werden könnten. Die Verbände stellen sich dabei nicht gegen schnellere Verfahren an sich. Ihr Einwand richtet sich gegen die Frage, wie Eingriffe in Natur und Landschaft künftig kompensiert werden sollen.
Aus ihrer Sicht darf die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht dazu führen, dass regionale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie das in den Ländern etablierte Ökopunkte-System an Bedeutung verlieren. „Schnellere Verfahren für Infrastrukturprojekte sind richtig und notwendig. Deren Dauer wird jedoch nur selten durch die Suche nach geeigneten Ausgleichsflächen bedingt, sondern vielmehr durch die langwierigen und bürokratischen Planungs- und Genehmigungsverfahren selbst“, sagt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst.
Der Kern des Konflikts liegt damit offen zutage: Der Bund will Verfahren vereinfachen, die betroffenen Verbände pochen darauf, bewährte regionale Ausgleichsstrukturen nicht zu verdrängen. Sie verweisen zudem darauf, dass mit einer Bundeslösung aus ihrer Sicht auch der im Grundgesetz verbriefte Handlungsspielraum der Länder beschnitten würde. „Vorrang müssen weiterhin regionale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Nutzung vorhandener Ökopunkte haben. Eine monetäre Ersatzlösung sollte nur nachrangig greifen“, betonen Andreas Bitter und Max von Elverfeldt in der gemeinsamen Pressemitteilung.
Was der Gesetzentwurf konkret ändern würde
Nach zusätzlicher Recherche zum Entwurfsstand würde das Infrastruktur-Zukunftsgesetz bei priorisierten zentralen Verkehrsprojekten und bei Vorhaben mit militärischer Relevanz vorsehen, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen gleichrangig auch durch Ersatzgeldzahlungen erfüllen zu können. Der Referentenentwurf für das Gesetz war nach einer Analyse von Greenpeace bereits am 12. Dezember 2025 vom Bundesministerium für Verkehr vorgelegt worden; den Stand der geplanten Ersatzgeldregelung beschrieb die Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing im Februar 2026.
Politisch ist das leicht nachvollziehbar: Geldzahlungen erscheinen aus Sicht des Gesetzgebers oft einfacher zu handhaben als die Suche nach passenden Flächen, die Abstimmung mit Behörden und die konkrete Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen vor Ort. Genau an diesem Punkt setzt aber die Kritik an. Denn wenn Ausgleich nicht mehr vorrangig dort organisiert wird, wo ein Eingriff stattfindet, verschiebt sich auch die Verantwortung für Naturschutzmaßnahmen stärker auf die Bundesebene.
Die Debatte ist deshalb mehr als ein technisches Detail des Naturschutzrechts. Sie berührt die Frage, ob Infrastruktur schneller gebaut werden soll, indem Kompensation stärker zentralisiert wird, oder ob die Beschleunigung innerhalb bestehender regionaler Systeme organisiert werden muss.
Warum die Verbände das Ökopunkte-System verteidigen
Für AGDW und Familienbetriebe Land und Forst ist das Ökopunkte-System nicht nur ein Verwaltungsinstrument, sondern ein Modell, das regionale Steuerung, Naturschutz und wirtschaftliche Anreize miteinander verbindet. Nach ihrer Darstellung können Land- und Forstbetriebe freiwillige Naturschutzmaßnahmen über den Verkauf solcher Punkte refinanzieren. Fällt dieser Mechanismus weg oder wird er geschwächt, hätte das aus Sicht der Verbände direkte Folgen für die Bereitschaft, entsprechende Maßnahmen vorzuhalten.
Max von Elverfeldt formuliert es so: „Freiwillige Naturschutzmaßnahmen von Land- und Forstbetrieben können über den Verkauf von Ökopunkten refinanziert werden. Wenn diese Strukturen ausgehöhlt werden, verlieren viele Betriebe ein wichtiges wirtschaftliches Standbein.“
Hinzu kommt aus Sicht der Verbände die Akzeptanzfrage. Wenn Ausgleichsmaßnahmen in der Region sichtbar bleiben, steigt nach ihrer Einschätzung auch die Nachvollziehbarkeit für Betroffene und Kommunen. Eine Verlagerung der Mittel auf die Bundesebene würde diesen Zusammenhang lockern. In der Pressemitteilung warnen die Organisationen deshalb vor einer Zentralisierung der Gelder beim Bund, vor geschwächten Strukturen in den Ländern sowie vor Intransparenz und möglicher Zweckentfremdung.
AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter verbindet diese Kritik mit einem Reformvorschlag, der nicht auf Abschaffung, sondern auf Weiterentwicklung zielt: „Für die Akzeptanz von Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen ist der regionale Bezug entscheidend. Den Bundesländern und den Akteuren vor Ort muss daher auch künftig eine zentrale Rolle bei der Ausgestaltung solcher Maßnahmen zukommen. Bislang ist der Einsatz von Ökopunkten auf ein- und denselben Naturraum beschränkt. Das setzt dem Handel enge Grenzen und beschränkt unnötigerweise den Spielraum der Akteure vor Ort. Eine Optimierung der bisherigen Regeln ist daher angebracht.“
Damit markieren die Verbände eine differenzierte Position: Sie lehnen Verfahrensbeschleunigung nicht ab, wollen aber das bestehende Kompensationssystem eher reformieren als durch eine pauschale Ersatzgeldlösung zurückdrängen.
Der größere politische Kontext: mehr Flächen, mehr Beschleunigung
Die Kontroverse um das Ersatzgeld steht nicht isoliert. Sie ist Teil einer breiteren Reformbewegung, in der Bund und Politik versuchen, Infrastrukturplanung, Flächenverfügbarkeit und naturschutzrechtliche Vorgaben neu auszutarieren.
Auf den Referentenentwurf zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz vom 12. Dezember 2025 folgt laut der zusätzlichen Recherche ein weiterer geplanter Reformschritt: Die Bundesregierung wollte demnach bis zum 28. Februar 2026 einen Entwurf für ein Naturflächenbedarfsgesetz vorlegen.
Demnach soll der Suchraum für großflächige Kompensationsmaßnahmen über den bisherigen Naturraum hinaus erweitert werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur EU-Wiederherstellungsverordnung als Ausgleich anerkannt werden können. Das zeigt, dass die aktuelle Auseinandersetzung nicht nur um die Frage kreist, ob statt konkreter Maßnahmen Geld gezahlt werden darf. Es geht auch darum, wie groß künftige Suchräume für Kompensation sein sollen, welche Flächen einbezogen werden und auf welcher Ebene über deren Einsatz entschieden wird.
Der Streit um Ökopunkte und Ersatzgeld ist damit Teil einer grundlegenderen Neuordnung des Flächenmanagements im Naturschutzrecht.
Was für Öffentlichkeit, Länder und Projektträger auf dem Spiel steht
Für Projektträger liegt der mögliche Vorteil des Entwurfs auf der Hand: Wenn Ausgleichspflichten einfacher erfüllt werden können, könnten Verfahren schlanker werden. Für die Länder stellt sich dagegen die Zuständigkeitsfrage. Die Verbände sehen den im Grundgesetz verankerten Handlungsspielraum der Bundesländer berührt, wenn etablierte regionale Instrumente durch eine Bundeslösung an den Rand gedrängt werden.
Für die Öffentlichkeit ist vor allem entscheidend, ob Naturschutzmaßnahmen weiterhin konkret vor Ort sichtbar bleiben oder ob Kompensation stärker in Geldflüsse und zentrale Steuerung übergeht. Genau daran hängt nach Darstellung der Kritiker auch die Akzeptanz neuer Infrastrukturvorhaben.
Noch ist offen, ob das Gesetz in der vorliegenden Richtung Bestand haben wird. Klar ist aber schon jetzt: Die Auseinandersetzung um das Infrastruktur-Zukunftsgesetz steht exemplarisch für einen grundlegenden Zielkonflikt. Auf der einen Seite steht der politische Druck, Verkehrs- und andere zentrale Vorhaben schneller umzusetzen. Auf der anderen Seite geht es um föderale Zuständigkeiten, regionale Naturschutzpraxis und die Frage, ob bewährte Ökopunkte-Systeme reformiert oder zugunsten stärker zentralisierter Lösungen zurückgedrängt werden.
Diese Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW – Die Waldeigentümer).
Weiterführende Quellen:
- „Für priorisierte zentrale Verkehrsprojekte und Projekte mit militärischer Relevanz soll naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen gleichrangig durch Ersatzgeldzahlung erfüllt werden (Stand: Februar 2026).“ – Quelle: https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2026/02/infrastruktur-zukunftsgesetz
- „Bundesregierung plant Entwurf für Naturflächenbedarfsgesetz bis 28. Februar 2026 vorzulegen, der Suchraum für großflächige Kompensationsmaßnahmen über Naturraum hinaus erweitert und Maßnahmen zur EU-Wiederherstellungsverordnung als Ausgleich anerkennt (Stand: Februar 2026).“ – Quelle: https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2026/02/infrastruktur-zukunftsgesetz
- „Bundesministerium für Verkehr legte Referentenentwurf für Infrastruktur-Zukunftsgesetz am 12. Dezember 2025 vor (Stand: Dezember 2025).“ – Quelle: https://www.greenpeace.de/publikationen/Infrastruktur-Zukunftsgesetz_%20Analyse_%20Greenpeace.pdf





