Wenn große Infrastrukturprojekte schneller genehmigt werden sollen, geraten Natur, Beteiligung und rechtliche Kontrolle oft unter Druck. Genau um diesen Konflikt geht es beim geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetz, über das der Bundesrat heute beraten soll.
Der BUND Hamburg fordert den Hamburger Senat deshalb auf, dem Entwurf nicht zuzustimmen. Aus Sicht des Verbands verschiebt der Gesetzentwurf die Abwägung zu stark zugunsten von Verkehrs- und Bauvorhaben und zu Lasten von Umweltprüfung, Mitspracherechten und Naturschutz.
Was das Gesetz am Planungsrecht ändern soll
Der amtliche Entwurf trägt den Titel „Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ und liegt als Artikelgesetz mit 11 Änderungsartikeln vor. Nach den vorliegenden Angaben sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen gesetzlich als „überragendes öffentliches Interesse“ gelten. Gemeint sind unter anderem Straßen, Schienen, Brücken, Lkw-Parkplätze und Wasserstraßen.
Juristisch ist das mehr als ein bloßer Begriff. Wenn ein Vorhaben als überragend wichtig eingestuft wird, kann sich das in späteren Planungs- und Genehmigungsverfahren auswirken. Entscheidend ist dann, wie stark Umweltbelange, Ausgleichsmaßnahmen und Einwendungen von Betroffenen noch berücksichtigt werden.
Hinzu kommt eine weitere geplante Änderung: Für bestimmte verkehrliche und militärische Vorhaben soll im Naturschutzrecht die Zahlung von Ersatzgeld gleichrangig neben Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stehen. Normalerweise geht es in solchen Verfahren darum, Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst konkret auszugleichen oder zu ersetzen. Der Gesetzentwurf setzt hier eine andere Gewichtung, die Kritikerinnen und Kritiker als Abkehr vom bisherigen Grundsatz verstehen.
Auch der Schienenbereich soll erleichtert werden. Nach der vorliegenden Fassung sollen weitere Schienenmaßnahmen planungs- und umweltrechtlich vereinfacht werden; bei Strecken unter 60 Kilometern soll die UVP, also die Umweltverträglichkeitsprüfung, entfallen. Diese Prüfung soll eigentlich klären, welche Folgen ein Vorhaben für Natur, Wasser, Boden, Luft und Menschen haben kann, bevor es genehmigt wird.
Parallel dazu hatte die Bundesregierung für Verfahren und Bürgerbeteiligung ein „digital only“ angekündigt. Was das in der Praxis für Menschen ohne einfachen Zugang zu digitalen Angeboten, für kleine Initiativen oder ehrenamtlich getragene Gruppen bedeutet, hängt davon ab, wie die Verfahren am Ende konkret ausgestaltet werden.
Warum der BUND Hamburg widerspricht
Der BUND Hamburg sieht in dem Entwurf vor allem eine Verschiebung der Prioritäten. Der Verband warnt vor einer Schwächung der Planungshoheit von Ländern und Kommunen und vor einer massiven Einschränkung der Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft. Gemeint ist damit: Wer von einem Projekt betroffen ist, soll aus Sicht des Verbands weniger Möglichkeiten haben, frühzeitig auf Planungen einzuwirken.
„Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist ein Rückschritt mit Ansage.“
So formuliert es Sabine Sommer, Vorsitzende des BUND Hamburg. Sie kritisiert vor allem, dass der Neubau von Autobahnen, Lkw-Parkplätzen, Flughäfen und sogar der Ausbau von Flüssen zu Wasserstraßen zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden solle. Aus Sicht des Verbands würde damit der Schutz von Natur und Umwelt gegenüber den Interessen schneller Infrastrukturprojekte zurückgedrängt.
Besonders kritisch bewertet der BUND die geplante Gleichstellung von Ersatzzahlungen mit echter ökologischer Kompensation. Der Verband argumentiert, dass Geld keine verlorenen Ökosysteme ersetze. Diese Einschätzung ist eine Position des BUND, nicht jedoch eine feststehende rechtliche Bewertung des Gesetzentwurfs.
In der Mitteilung verweist der Verband außerdem auf mögliche Folgen für laufende Projekte wie die A26 Ost. Auch hier gilt: Es handelt sich um eine Warnung des BUND vor möglichen Auswirkungen, nicht um eine Aussage darüber, wie einzelne Vorhaben am Ende tatsächlich entschieden werden.
Was Beteiligung und Verfahren praktisch verändern könnte
Für lokale Initiativen, Umweltgruppen und Menschen, die von Infrastrukturvorhaben direkt betroffen sind, ist vor allem die Verfahrensfrage entscheidend. Wenn vorläufige Anordnungen bereits vor dem Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens greifen sollen, könnten Eingriffe in Natur und Landschaft früher erfolgen als bisher. Ein Planfeststellungsverfahren ist das formale Genehmigungsverfahren für viele große Infrastrukturprojekte.
Der BUND befürchtet, dass dadurch irreversible Schäden entstehen, also Eingriffe, die sich später nicht oder nur unzureichend rückgängig machen lassen. Ob diese Sorge im Einzelfall berechtigt ist, lässt sich erst anhand der endgültigen Gesetzesfassung und der späteren Anwendung beurteilen.
Auch die angekündigte digitale Beteiligung wirft Fragen auf. Wenn Verfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung fast nur noch online stattfinden, kann das zusätzliche Hürden schaffen. Das betrifft vor allem Menschen, die digitale Angebote nur schwer nutzen können, aber auch Ehrenamtliche, die sich neben Beruf und Familie nur begrenzt in lange Verfahren einarbeiten können.
Für Vereine, Bürgerinitiativen und andere lokale Gruppen bedeutet das nicht automatisch weniger Einfluss, aber möglicherweise weniger niederschwellige Zugänge zu Informationen und Fristen. Entscheidend wird sein, ob die Beteiligung formal erhalten bleibt und ob sie in der Praxis noch erreichbar ist.
Der BUND kritisiert zudem, dass das parallel angekündigte Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur aus seiner Sicht verzögert und verwässert werde. Gemeint sind damit unter anderem Wälder, Moore, Flussauen und Grünflächen, die laut Verband erhalten, wiederhergestellt und über grüne Korridore verbunden werden sollen. Auch hier handelt es sich zunächst um eine politische Forderung, nicht um einen bereits beschlossenen Rechtsrahmen.
Jetzt entscheidet die politische Abwägung
Der Streit um das Infrastruktur-Zukunftsgesetz zeigt, wie eng Infrastrukturpolitik und Naturschutz miteinander verbunden sind. Wer Projekte schneller umsetzen will, muss auch beantworten, wie Beteiligung, Ausgleich und Kontrolle dabei gesichert bleiben.
Sabine Sommer verweist in diesem Zusammenhang auf die Rolle natürlicher Flächen für Klimaschutz und Vorsorge. Wälder, Moore, intakte Gewässer und naturnahe Grünflächen schützen nach ihrer Darstellung vor Hitze, helfen beim Hochwasserschutz, speichern Wasser und binden CO2. Aus Sicht des BUND wäre deshalb gerade ein wirksames Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur notwendig.
Ob der Hamburger Senat der Forderung des Verbands folgt, ist aus der Mitteilung nicht ersichtlich. Ebenfalls offen bleibt, ob und in welchem Umfang der Bundesrat den Gesetzentwurf noch verändert. Klar ist aber schon jetzt: Die Entscheidung berührt nicht nur einzelne Bauvorhaben, sondern die grundsätzliche Frage, wie Deutschland Tempo, Natur- und Rechtsschutz künftig austariert.
Quellen
- Bundestagsdrucksache zum „Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“
- Bundesregierung: Regierungspressekonferenz vom 17. Dezember 2025