Bremen (VBR). Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Verordnung zur Einführung von sogenannten Hybrid-DRGs erlassen, die heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die neuen Vergütungsregelungen sollen dazu beitragen, dass bisher im Krankenhaus erbrachte Leistungen künftig vermehrt ambulant durchgeführt werden. Doch aus Sicht der AOK-Gemeinschaft wird dieses Ziel mit der vorgelegten Verordnung nicht erreicht, wie Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, betont.
Experten sind sich einig, dass in Deutschland zu viele Operationen und Eingriffe im Krankenhaus stattfinden, die eigentlich auch ambulant durchgeführt werden könnten. Dies sei ineffizient und oft auch nicht im Sinne der Patienten. Daher sei es gut, dass mit der Einführung von Hybrid-DRGs die Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich gefördert werden soll. Allerdings ist Hoyer der Ansicht, dass dies mit der vorgelegten Verordnung nicht gelingen wird. Denn die vorgesehene Anhebung der Vergütung für ambulant durchgeführte Leistungen sei nicht mit Anreizen für die Kliniken verbunden, um bisher stationär erbrachte Leistungen künftig ambulant durchzuführen.
Stattdessen sind Mitnahme-Effekte bei den niedergelassenen Ärzten zu befürchten, was zu erheblichen Mehrkosten führen könne, ohne dass es nennenswerte Einsparungen bei Personal und Infrastruktur im stationären Bereich geben werde. Der AOK-Bundesverband erwartet daher Mehrbelastungen für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von rund 200 Millionen Euro, ohne dass es zu nennenswerten Ambulantisierungs-Effekten kommt.
Aus diesem Grund plädiert der AOK-Bundesverband dafür, dass der Gesetzgeber umsteuert. Der Verband hat ein Konzept vorgelegt, wie das Ziel einer stärkeren Ambulantisierung tatsächlich erreicht und bürokratiearm umgesetzt werden kann. Das vorgeschlagene Verfahren soll für Kliniken einen echten Anreiz schaffen, vermehrt ambulante Behandlungen vorzunehmen.
Die AOK ist einer der größten Krankenversicherer Deutschlands und setzt sich für die Interessen ihrer Versicherten ein. Sie bietet umfangreiche Leistungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung an und engagiert sich für eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte medizinische Versorgung.
Die Einführung von Hybrid-DRGs ist Teil der Bestrebungen, das deutsche Gesundheitssystem effizienter zu gestalten und die Versorgungsqualität zu verbessern. Die neuen Vergütungsregelungen sollen Anreize schaffen, um bestimmte Leistungen vermehrt ambulant statt stationär durchzuführen. Die AOK kritisiert jedoch, dass die vorgesehene Verordnung nicht die gewünschten Effekte erzielt.
Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber auf die Bedenken der AOK eingeht und weitere Maßnahmen zur Förderung ambulanter Behandlungen ergreift. Die Diskussion um die Optimierung des Gesundheitssystems wird damit weiterhin aktuell bleiben.
Quelle: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
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Hybrid-DRGs: AOK erwartet Mehrbelastungen ohne nennenswerte „Ambulantisierungs-Effekte“
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