Bremen (VBR). Privatpatienten können aufatmen: Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben bestätigt, dass die neuen sektorengleichen Vergütungen, auch bekannt als Hybrid-DRG, wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus ermöglichen. Diese innovative Regelung bedeutet, dass privatversicherte Patienten nun auch ambulante Behandlungen durch Wahlärzte im Krankenhaus in Anspruch nehmen können. Essenziell ist hier die Möglichkeit, dass Patienten ihre Ärzte frei wählen können, wenn diese Dienste zur Verfügung stehen.
Die Abrechnung dieser wahlärztlichen Leistungen erfolgt nach denselben Richtlinien wie für den stationären Bereich. Dies sichert eine transparente und faire Kostenerstattung. Besonders bedeutend ist in diesem Zusammenhang die Freiheit der Privatpatienten, leitende Mediziner mit umfangreicher Expertise zu wählen, die sie persönlich betreuen.
Die Private Krankenversicherung spielt eine maßgebliche Rolle bei der Finanzierung ärztlicher Leistungen in Krankenhäusern. Jährlich trägt die PKV über 2 Milliarden Euro zu wahlärztlichen Leistungen bei, zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen von rund 6 Milliarden Euro pro Jahr. Daneben fließen jährlich mehr als 600 Millionen Euro in Wahlleistungen für Ein- oder Zweibettzimmerunterkünfte.
Diese finanzielle Stabilität ist nicht nur ein Vorteil für die Patienten, sondern auch essenziell für die wirtschaftliche Ausstattung und den Betrieb der Krankenhäuser. Die hohe Versicherungsquote unter den privaten Vollversicherten – etwa 7,1 Millionen Menschen haben Wahlleistungen in ihren Tarifen – zeigt die breite Akzeptanz und das Vertrauen in dieses System.
Mit diesen Entwicklungen stärken PKV und DKG gemeinsam die Versorgungsqualität und die individuelle Betreuung im deutschen Gesundheitswesen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Bedürfnisse der Patienten noch besser zu erfüllen und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser zu sichern.
Stefan Reker, Geschäftsführer des Bereichs Kommunikation beim Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., steht für weitere Informationen zur Verfügung und kann direkt kontaktiert werden.
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Ärztliche Wahlleistungen auch bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus möglich
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Zitierte Personen und Organisationen
Personen:
– Stefan Reker (Geschäftsführer, Leiter des Bereiches Kommunikation beim Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.)
Organisationen:
– PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
– Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Unternehmen:
– Keine spezifischen Unternehmen erwähnt
Institutionen:
– Krankenhäuser
Meldung einfach erklärt
Hier ist der Beitrag in leichter Sprache erklärt:
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Datum und Zeit: Der Beitrag wurde am 21. Juni 2024 um 09:07 Uhr veröffentlicht.
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Wer hat die Nachricht geschrieben? Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).
- Wo kommt die Nachricht her? Aus Köln.
Worum geht es?
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Gute Nachrichten für privat Versicherte:
- Privatversicherte Patienten und Krankenhäuser können ab sofort neue Leistungen in Anspruch nehmen.
- Diese neuen Leistungen heißen "Hybrid-DRG".
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Was ist "Hybrid-DRG"?
- Es ist eine neue Art, wie Behandlungen bezahlt werden.
- Sie gilt sowohl für ambulante (nicht stationäre) als auch für stationäre Aufenthalte im Krankenhaus.
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Wie funktioniert das mit den Wahlärzten?
- Privatpatienten können sich auch im Krankenhaus von speziellen Wahlärzten behandeln lassen.
- Diese Wahlärzte haben besondere medizinische Kenntnisse und kümmern sich persönlich um die Patienten.
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Warum ist das wichtig?
- Die private Krankenkasse zahlt viel Geld für diese besonderen Arztleistungen.
- Jedes Jahr gibt die PKV über 2 Milliarden Euro dafür aus.
- Zusätzlich zahlt die PKV rund 6 Milliarden Euro pro Jahr für allgemeine Krankenhausleistungen.
- Weiterhin kommen 600 Millionen Euro jährlich dazu für bessere Zimmer im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer).
- Wie viele Menschen betrifft das?
- Mehr als 80 Prozent der Privatversicherten (ca. 7,1 Millionen Menschen) haben solche Wahlleistungen in ihren Versicherungstarifen.
Kontaktinformationen
- Wer kann mehr Informationen geben?
- Stefan Reker, Geschäftsführer und Leiter des Bereiches Kommunikation beim Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
- Telefon: 030 / 20 45 89 – 44
- E-Mail: stefan.reker@pkv.de
- Internetseite: www.pkv.de
- Twitter: www.twitter.com/pkv_verband
Weitere Fragen und Antworten
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Was ist eine private Krankenversicherung?
- Eine private Krankenversicherung ist eine Versicherung, die Menschen freiwillig abschließen können, um ihre Gesundheitskosten abzudecken.
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Was sind Wahlärzte?
- Wahlärzte sind Ärzte, die spezielle Fähigkeiten haben und von den Patienten ausgewählt werden können, um sie zu behandeln.
- Warum sollte ich überlegen, eine private Krankenversicherung abzuschließen?
- Mit einer privaten Krankenversicherung haben Sie oft mehr Auswahl bei Ärzten und können spezielle Behandlungen erhalten, die möglicherweise in einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt sind.
Ich hoffe, diese Erklärung hilft Ihnen, den Originalbeitrag besser zu verstehen!
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