– BVMed fordert Nachsteuerung des Hybrid-DRG-Systems für mehr Ambulantisierung.
– Ziel ist stärkere Nutzung innovativer Medizintechnologien zur Effizienzsteigerung.
– Positionspapier verlangt sektorengleichen Zugang zu Technologien und bessere Finanzierung.
Krankenhausreform: BVMed fordert Nachsteuerung der Hybrid-DRG
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) drängt auf eine gezielte Nachsteuerung des Hybrid-DRG-Systems im Rahmen der aktuellen Krankenhausreform. Ziel ist es, innovative Medizintechnologien als Treiber für Verweildauerreduktion und Ambulantisierung zu nutzen sowie den effizienteren Einsatz knapper Personalressourcen zu ermöglichen.
„Das derzeitige Hybrid-DRG-System ist nicht geeignet, die notwendigen Ambulantisierungs-Ziele zu erreichen“, erklärt Dr. Marc-Pierre Möll, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des BVMed. „Wir brauchen realistische Rahmenbedingungen, die sowohl ökonomische Anreize als auch strukturelle Voraussetzungen schaffen.“
Die Kritik des Verbands zielt auf grundlegende Systemmängel ab. Das aktuelle Vergütungssystem biete weder ausreichende Anreize für die Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich noch berücksichtige es angemessen den Beitrag moderner Medizintechnologien zur Personalentlastung und Prozessoptimierung.
Fünf zentrale Forderungen aus dem BVMed-Positionspapier konkretisieren den Reformbedarf:
- Sektorengleicher Zugang zu innovativen Methoden und Technologien für Vertragsärzteschaft und Krankenhäuser
- Bedarfsgerechte Sachkostenfinanzierung
- Vermeidung negativer Fallselektion
- Harmonisierung der Krankenhausreform mit der Weiterentwicklung der sektorengleichen Vergütung
- Berücksichtigung einer Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs im ersten Evaluationsbericht zur sektorengleichen Vergütung
„Nur durch eine sachgerechte Kalkulation und Integration der Hybrid-DRG in die Krankenhausplanung können Qualitätseinbußen und ökonomische Fehlanreize vermieden werden“, betont Möll abschließend.
Das vollständige Positionspapier steht unter www.bvmed.de/positionen zur Verfügung.
Ambulantisierung als politisches Ziel: Warum die Hybrid-DRG nachjustiert werden muss
Die Ambulantisierung steht im Zentrum der aktuellen Gesundheitspolitik. Bis 2030 sollen etwa zwei Millionen vollstationäre Fälle in den ambulanten Bereich verlagert werden – das entspricht 12 Prozent aller stationären Behandlungen. Dieses ambitionierte Ziel wurde im September 2024 als Teil der schrittweisen Ausweitung ambulant erbringbarer Leistungen beschlossen (Quelle: https://www.barmer.de/politik/aktuelle-gesetzgebung/legislaturperiode-20/khvvg-1236580). Die Hybrid-DRG soll dabei als zentrales Steuerungsinstrument dienen, um den Übergang zwischen stationärer und ambulanter Versorgung finanziell abzubilden.
Warum die Ambulantisierung drängt
Bereits im August 2024 zeigte eine Studie im Rahmen des Innovationsfonds, dass die bisherigen finanziellen Anreize für Krankenhäuser zu gering ausfallen, um die gewünschte Verlagerung zu bewirken (Quelle: https://www.aok.de/pp/gg/versorgung/ambulantisierung/). Die Expert:innen empfahlen damals deutlich stärkere ökonomische Impulse und strukturelle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ambulantisierung. Genau hier setzt die aktuelle Diskussion um Nachsteuerungen im Hybrid-DRG-System an.
Die Forderungen des BVMed nach sektorengleicher Vergütung und bedarfsgerechter Sachkostenfinanzierung greifen diese Erkenntnisse auf. Sie zielen darauf ab, die wirtschaftlichen Hürden abzubauen, die bisher eine breite Umsetzung der Ambulantisierung behindern. Gleichzeitig zeigt die Debatte um die konkrete Ausgestaltung, wie komplex der Balanceakt zwischen ökonomischen Anreizen und Versorgungsqualität bleibt. Die vorgeschlagenen Nachsteuerungen könnten damit sowohl als logische Weiterentwicklung der Expertempfehlungen als auch als potenzieller Zankapfel in der weiteren Reformdiskussion wirken.
Regel-Update 2025: Was sich konkret ändert
Das Hybrid-DRG-System durchläuft 2025 mehrere bedeutende Anpassungen, die sowohl den Leistungskatalog als auch die Vergütungsmechanik betreffen. Die Änderungen zielen darauf ab, das System an die aktuellen Versorgungsbedarfe anzupassen und die Integration ambulanter Leistungen zu stärken.
Ab Januar 2025 wurde der Leistungskatalog von ursprünglich 12 auf nun 22 Leistungsgruppen erweitert (Stand: 01/2025). Diese Erweiterung umfasst insgesamt 575 OPS-Kodes, die eine präzisere Abbildung medizinischer Leistungen ermöglichen (Quelle: Forum Verlag). Die Aufnahme zusätzlicher Leistungsgruppen spiegelt die gestiegene Komplexität sektorenübergreifender Versorgungsformen wider.
Leistungskatalog und OPS-Kodes
Die Erweiterung des Katalogs betrifft insbesondere minimalinvasive Eingriffe und spezialisierte Behandlungsverfahren. Mit der deutlichen Zunahme der OPS-Kodes von bisherigen 255 auf nun 575 Positionen (Stand: 01/2025) wird eine differenziertere Erfassung und Vergütung medizinischer Leistungen möglich (Quelle: Forum Verlag). Diese Präzisierung soll dazu beitragen, innovative Behandlungsmethoden angemessen im System abzubilden.
Vergütungsmechanik und Kostendaten
Parallel zur Katalogerweiterung trat im Januar 2025 eine neue Vergütungsvereinbarung in Kraft. Sie beinhaltet die Aufnahme weiterer Leistungen wie Hernien-Operationen und andere minimalinvasive Eingriffe in das Vergütungssystem (Stand: 01/2025). Die Vereinbarung sieht zukünftig jährliche Anpassungen vor, um das System dynamisch an medizinische Entwicklungen anzupassen (Quelle: GKV-Spitzenverband).
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Kalkulationsgrundlage: Ab Oktober 2025 erfolgt die Berechnung jährlich und einheitlich, wobei erstmals ambulante Kostendaten systematisch in die Kalkulation einfließen (Stand: 10/2025). Diese Integration soll eine realistischere Abbildung der tatsächlichen Behandlungskosten ermöglichen (Quelle: Barmer).
Die drei Kernänderungen im Überblick:
- Erweiterung des Leistungskatalogs auf 22 Leistungsgruppen mit 575 OPS-Kodes
- Neue Vergütungsvereinbarung mit jährlicher Anpassungsoption
- Jährliche Neukalkulation unter Einbeziehung ambulanter Kostendaten
| Datum/Monat | Änderung | Kennzahl | Quelle/Stand |
|---|---|---|---|
| 01/2025 | Leistungskatalog-Erweiterung | 22 Leistungsgruppen, 575 OPS-Kodes | Forum Verlag (01/2025) |
| 01/2025 | Neue Vergütungsvereinbarung | Jährliche Anpassung vorgesehen | GKV-Spitzenverband (01/2025) |
| 10/2025 | Neukalkulation mit ambulanten Daten | Erstmals einheitliche jährliche Kalkulation | Barmer (10/2025) |
Fachkritik an Hybrid-DRG: Pathologen fordern Nachbesserungen
Während viele Akteure im Gesundheitswesen die Einführung der Hybrid-DRG begrüßen, meldet sich eine wichtige Fachgruppe mit deutlicher Kritik zu Wort: Der Berufsverband Deutscher Pathologen sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf und fordert grundlegende Korrekturen am aktuellen Vergütungssystem (Stand: 01/2025, Quelle: Berufsverband Deutscher Pathologen). Die Fachärzte kritisieren insbesondere zwei zentrale Aspekte, die ihrer Ansicht nach zu systematischen Verzerrungen führen.
Ein Hauptkritikpunkt betrifft die pauschale Einbeziehung von intraoperativen Untersuchungen in die Fallpauschalen. Die Pathologen argumentieren, dass diese Schnellschnittdiagnostik während operativer Eingriffe besondere Expertise und zeitnahe Befundung erfordert, im aktuellen System jedoch nicht angemessen abgebildet wird. Die pauschale Abgeltung innerhalb der DRG berücksichtigt weder den zusätzlichen Aufwand noch die besondere Verantwortung dieser Untersuchungen, die oft über den weiteren Operationsverlauf entscheiden.
Ebenso problematisch sieht der Fachverband die nicht abgebildete Stufendiagnostik in der Pathologie. Moderne diagnostische Verfahren folgen häufig einem stufenweisen Ansatz, bei dem zunächst grundlegende Untersuchungen durchgeführt werden und bei Auffälligkeiten weitere, aufwändigere Methoden zum Einsatz kommen. Dieses Vorgehen entspricht medizinischen Standards und dient der Ressourceneffizienz, wird im Hybrid-DRG-System jedoch nicht adäquat vergütet. Die Pathologen bemängeln, dass damit Anreize für eine qualitativ hochwertige, stufenweise Diagnostik fehlen.
Die Fachgesellschaft drängt auf eine zeitnahe Überarbeitung der Vergütungsstrukturen, um sowohl der medizinischen Bedeutung als auch dem tatsächlichen Aufwand pathologischer Leistungen gerecht zu werden. Ohne diese Korrekturen befürchten die Experten langfristige Qualitätseinbußen in der diagnostischen Sicherheit und eine Unterfinanzierung dieses für viele Therapieentscheidungen fundamentalen Fachgebiets.
Wirtschaftliche Bedeutung der Medizintechnik in Deutschland
Die Medizintechnik-Branche zählt zu den tragenden Säulen des deutschen Gesundheitswesens und zeigt eindrucksvolle Wirtschaftskennzahlen. Mit 212.100 Beschäftigten im Jahr 2024 stellt sie einen bedeutenden Arbeitsmarktfaktor dar und erwirtschaftete eine Bruttowertschöpfung von 19,7 Milliarden Euro. Diese Zahlen basieren auf der Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung des WifOR-Instituts und unterstreichen die volkswirtschaftliche Relevanz des Sektors.
Die Branchenstruktur wird von mittelständischen Unternehmen geprägt: 93 Prozent der Medizintechnik-Hersteller sind KMU. Insgesamt gab es 2024 in Deutschland 1.510 Medizintechnik-Hersteller mit mehr als 20 Beschäftigten. Diese Unternehmen erzielten einen Gesamtumsatz von über 41 Milliarden Euro – inklusive Kleinstunternehmen sogar 55 Milliarden Euro. Die internationale Ausrichtung der Branche zeigt sich im Exportanteil von 68 Prozent am Gesamtumsatz, was die globale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Medizintechnik unterstreicht.
Innovation steht im Zentrum der Branchenentwicklung: Rund 9 Prozent des Umsatzes werden in Forschung und Entwicklung investiert. Diese hohe Forschungsquote sichert die technologische Spitzenposition und trägt zur kontinuierlichen Weiterentwicklung medizinischer Lösungen bei. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) repräsentiert als zentrale Interessenvertretung über 300 Unternehmen aus Herstellung, Zulieferung und Versorgung (Stand: 08.10.2025).
Die im Beitrag enthaltenen Aussagen und Informationen stammen aus einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed).
Weiterführende Quellen:
- „Ein Innovationsfonds-Projekt empfiehlt zur wirksamen Ambulantisierung mittels Hybrid-DRG unter anderem die Identifikation ambulant geeigneter Operationen, sektorengleiche Vergütung und regelmäßige Neukalkulation; die aktuellen Vergütungsanreize gelten als eher klein (Stand: 08/2024).“ – Quelle: https://www.aok.de/pp/gg/versorgung/ambulantisierung/
- „Bis 2030 sollen zwölf Prozent (etwa zwei Millionen) bislang vollstationärer Fälle ambulant erbracht werden; dies ist Zielsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes sowie der Hybrid-DRG und wird durch eine schrittweise Ausweitung ambulant erbringbarer Leistungen umgesetzt (Stand: 09/2024).“ – Quelle: https://www.barmer.de/politik/aktuelle-gesetzgebung/legislaturperiode-20/khvvg-1236580
- „Die Kalkulation der Hybrid-DRG wird ab 2025 jährlich neu und einheitlich erfolgen und erstmals auch ambulante Kostendaten berücksichtigen (Stand: 10/2025).“ – Quelle: https://www.barmer.de/politik/aktuelle-gesetzgebung/legislaturperiode-20/khvvg-1236580
- „Die Hybrid-DRG-Verordnung 2025 erweitert den Leistungskatalog von zwölf auf 22 Leistungsgruppen, darunter erstmals weitere spezialisierte Eingriffe; der Katalog umfasst jetzt 575 OPS-Kodes (Stand: 01/2025).“ – Quelle: https://www.forum-verlag.com/fachwissen/gesundheitswesen-und-pflege/hybrid-drg/
- „Laut GKV-Spitzenverband, DKG und KBV ist ab 01/2025 die neue Vergütungsvereinbarung zu Hybrid-DRG in Kraft; neu aufgenommen wurden etwa Hernienoperationen und verschiedene minimalinvasive Eingriffe, die jährliche Anpassung der Leistungsdefinition ist vorgesehen (Stand: 01/2025).“ – Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulant_stationaere_versorgung/hybrid_drg_115f/hybrid_drg.jsp
- „Der Berufsverband Deutscher Pathologen fordert gezielte Nachbesserungen an den Hybrid-DRG und kritisiert, dass pathologische intraoperative Untersuchungen pauschal inkludiert werden, sodass komplexere Stufendiagnostik nicht sachgerecht abgebildet ist (Stand: 01/2025).“ – Quelle: https://www.pathologie.de/aktuelles/pressemitteilungen/2025/hybrid-drg-und-krankenhausreform-korrigieren


12 Antworten
Es ist wichtig zu erkennen, dass Medizintechnik eine zentrale Rolle spielt in der Zukunft des Gesundheitswesens. Was denkt ihr über den Investitionsbedarf in Forschung und Entwicklung? Es sollte Priorität haben.
Investitionen sind entscheidend für Innovationen! Wir müssen aber auch darauf achten, wo das Geld hinfließt.
Absolut! Aber wie können wir sicherstellen, dass diese Investitionen auch wirklich den Patienten zugutekommen?
Das neue Vergütungssystem klingt vielversprechend! Aber ich mache mir Sorgen um die Implementierung. Wie könnt ihr euch vorstellen, dass alles reibungslos funktioniert?
Es wird definitiv Herausforderungen geben! Aber ich hoffe auf einen offenen Dialog zwischen allen Beteiligten.
Ich finde es spannend, dass bis 2030 so viele stationäre Fälle ambulant verlagert werden sollen. Glaubt ihr, dass das realistisch ist? Es scheint viel Druck auf den Systemen zu sein.
Realistisch oder nicht, wir brauchen Veränderungen im Gesundheitswesen! Aber was ist mit der Qualität?
Qualität muss immer an erster Stelle stehen! Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden?
Die Forderungen nach sektorengleichem Zugang sind sehr wichtig. Ich hoffe, dass dies ernst genommen wird! Wie seht ihr die Rolle der Krankenhäuser in dieser Reform?
Ich denke, Krankenhäuser sollten flexibler sein und sich anpassen. Es ist wichtig für die Patientenversorgung.
Ja, Flexibilität ist der Schlüssel! Aber wie können wir sicherstellen, dass alle Patienten gleich behandelt werden?
Ich finde es gut, dass BVMed auf die Nachsteuerung des Hybrid-DRG-Systems hinweist. Was denkt ihr über die Idee, mehr Medizintechnologien zu nutzen? Ich glaube, das könnte helfen.