Hybrid-DRG 2026: BVMed fordert faire Medizintechnik-Finanzierung und bessere Krankenhausversorgung

Modernes blau beleuchtetes News-Studio mit runden LED-Podesten und großem Bildschirm mit Schriftzug ‚Verbands‑Monitor eins zu eins‘.
Der erweiterte Bewertungsausschuss hat die Kalkulation der Hybrid-DRG für 2026 beschlossen, mit deren Hilfe die bislang zu knapp bemessenen Materialkosten künftig über Zusatzentgelte abgebildet werden sollen. Der BVMed sieht darin eine Chance, die Unterfinanzierung wichtiger Medizintechnologien zu beheben, warnt aber vor Fehlanreizen und fordert eine stärkere Differenzierung nach Schweregraden. Zugleich müsse die Patientensicherheit im Blick bleiben und klare Qualitäts- sowie Strukturkriterien für eine sektorenübergreifende Vergütung gelten. Fachgesellschaften und Verbände sollten verbindlich in die weiteren Anpassungen eingebunden werden.

Inhaltsverzeichnis

Über uns:
Seit über 20 Jahren sind wir im Bereich Marketing und Kommunikation tätig und unterstützen Verbände, Organisationen und Institutionen mit fundierter Praxis- und Branchenexpertise. Unsere Arbeit wird durchweg positiv bewertet – unter anderem auf Trustpilot, ProvenExpert und in Google Bewertungen.

– BVMed unterstützt Hybrid-DRG-2026-Kalkulation mit sachgerechten Zusatzentgelten zur vollständigen MedTech-Finanzierung.
– BVMed kritisiert Fehlanreize und Unterfinanzierung komplexer Hybrid-DRG-Fälle, fordert dringend Nachbesserungen.
– Weitere Schweregrad-Differenzierung soll kostendeckende Vergütung sichern und Patient:innen-Sicherheit erhöhen.

Kalkulation der Hybrid-DRG 2026: BVMed fordert Nachbesserungen für eine zukunftsfähige Medizintechnik-Finanzierung

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (ergEBA) hat die Kalkulation der Hybrid-DRG für das Jahr 2026 beschlossen. Dabei unterstützt der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) den neuen Ansatz, die Sachkosten durch Zusatzentgelte aufwandsgerecht abzubilden. BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll betont, dass dieses Kalkulationsverfahren die Chance bietet, die bisher bestehende Unterfinanzierung der Medizintechnologien in den DRG-1-Tagesfällen und den Hybrid-DRG zu beheben*. Dennoch sieht der Verband dringenden Nachbesserungsbedarf, da Fehlanreize und die unzureichende Finanzierung gerade bei komplexeren Hybrid-DRG bereits zu einer Rückkehr veralteter Methoden im Operationssaal führen.

Der BVMed fordert daher ein „Mehr an Patient:innen-Sicherheit und Ergebnisqualität“ und keinen Rückschritt in der medizinischen Versorgung.* Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einer differenzierten und kostendeckenden Vergütung: Die Hybrid-DRG sollen künftig stärker nach dem tatsächlichen ökonomischen Schweregrad der Fälle gestaffelt werden, um die Finanzierung der Medizintechnik passgenau zu gewährleisten.

Dabei weist der BVMed auf sechs zentrale Punkte hin, die für eine sachgerechte Weiterentwicklung der Hybrid-DRG unerlässlich sind. Das aktuelle Kalkulationsschema sei zwar ein Fortschritt, es erschöpfe sich jedoch nicht darin, die Potenziale der Medizintechnik als Treiber für die Ambulantisierung vollständig auszuschöpfen. Viele ambulante oder kurzstationäre Eingriffe sind erst durch moderne und weniger invasive Medizintechnik möglich, doch deren Kosten werden im aktuellen Modell noch unzureichend abgebildet.

Um die Patient:innenversorgung nicht zu gefährden und eine weitere finanzielle Schieflage der Kliniken zu vermeiden, fordert der BVMed die stärkere Berücksichtigung von Kontextfaktoren wie Alter und Pflegegrad der Patient:innen. Nur so kann auch die sichere Versorgung und Nachsorge besonders vulnerabler Gruppen gewährleistet werden.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Einbindung des Fachwissens von Verbänden und Fachgesellschaften in den Prozess der Hybrid-DRG-Kalkulation. Transparenz und eine strukturierte Beteiligung sollen dazu beitragen, dass Zusatzentgelte nicht isoliert stehen, sondern integraler Bestandteil eines nachvollziehbaren, kostendeckenden Vergütungssystems sind.

Eine klare Position vertritt der BVMed auch zur sektorengleichen Vergütung: Zusatzentgelte sollten nicht nur stationären Leistungserbringern vorbehalten bleiben, sondern auch krankenhausnahen ambulanten Einrichtungen sowie Vertragsärzten zugänglich sein. Die Leistungserbringung muss an objektive Qualitäts- und Strukturkriterien gebunden werden, um Flexibilität und eine patientenorientierte Versorgung zu fördern.

Insgesamt stellt der BVMed mit Blick auf die zunehmende Ambulantisierung operativer Leistungen klar: Innovative und hochwertige Medizinprodukte sind eine unverzichtbare Grundlage für eine hochqualitative ambulante Versorgung*. Die Branche mit über 1.500 Herstellern, die 2024 rund 212.100 Beschäftigte zählte und eine Bruttowertschöpfung von 19,7 Milliarden Euro erwirtschaftete, setzt daher auf eine verlässliche und angemessene Finanzierung der Medizintechnik-Kosten in Hybrid-DRG. Nur durch eine faire Kalkulation können Fehlanreize vermieden und die Innovationskraft der Medizintechnik gestärkt werden – zum Nutzen der Patient:innen und des Gesundheitssystems.

Hybrid-DRG 2026: Neue Regeln und ihre Bedeutung für Versorgung und Medizintechnik

Die Reform der Hybrid-DRGs (Diagnosis Related Groups) ab 2026 steht im Fokus der Gesundheitsbranche, weil sie einen zentralen Baustein der Krankenhausfinanzierung betrifft. Hybrid-DRGs sind Abrechnungskategorien, die stationäre und teils ambulante Leistungen in einer Pauschale bündeln – speziell für Fälle, die sich nicht klar einer rein stationären oder ambulanten Versorgung zuordnen lassen. Das System soll Transparenz schaffen und Kosten steuern. Mit der angekündigten Neuregelung wird versucht, die Finanzierung von modernen medizinischen Technologien gerechter zu gestalten und damit Patient:innen sowie Kliniken besser zu unterstützen.

Der Hintergrund: Eingriffe und Behandlungen wandeln sich durch technische Innovationen und medizinische Fortschritte immer stärker in Richtung Ambulantisierung – also die Verlagerung von Leistungen aus dem Krankenhaus in den ambulanten Bereich. Diese Entwicklung soll Kosten senken und Patient:innen mehr Flexibilität ermöglichen. Gleichzeitig erfordert der Einsatz hochwertiger Medizintechnik oft hohe Sachkosten, die im bisherigen Vergütungssystem häufig unzureichend abgebildet waren. Die neue Kalkulation der Hybrid-DRGs will diese Unterfinanzierung der Medizintechnologien beheben, wie Dr. Marc-Pierre Möll vom BVMed betont: „Das neue Kalkulationsverfahren bietet die Chance, die bestehende Unterfinanzierung der erforderlichen Medizintechnologien in den Hybrid-DRG 1-Tagesfällen und aktuellen Hybrid-DRGs zu beheben.“

Für Patient:innen könnte dies bedeuten, dass Behandlungen mit innovativen, schonenderen Verfahren häufiger möglich werden – etwa durch minimalinvasive Techniken, die den Krankenhausaufenthalt verkürzen oder sogar ganz auf eine stationäre Behandlung verzichten lassen. Kliniken erhalten hoffentlich eine Finanzierung, die den tatsächlichen Aufwand besser abdeckt und Investitionen in neue Technologien erleichtert. Für das Gesundheitssystem ist vor allem wichtig, dass Kosten und Qualität gegeneinander abgewogen werden, um Ressourceneffizienz zu fördern, ohne die Patient:innensicherheit zu gefährden.

Mehr Ambulantisierung – Chance oder Risiko?

Die Verlagerung von operativen und diagnostischen Leistungen in den ambulanten Bereich wird als Chance für mehr Patient:innenkomfort und Systemeffizienz gesehen. Doch die Finanzierung muss diesem Wandel folgen. Die Medizintechnik spielt hier eine Schlüsselrolle: Viele ambulante Verfahren leben von fortschrittlichen, oft teuren technischen Geräten und Implantaten. Die Reform der Hybrid-DRG-Kalkulation soll sicherstellen, dass diese Sachkosten künftig als Zusatzentgelte angemessen berücksichtigt werden. Dadurch wird verhindert, dass Kliniken auf kostengünstigere, aber veraltete Methoden ausweichen müssen – ein Risiko, das aktuell noch besteht.

Der BVMed fordert deshalb eine weitere Ausdifferenzierung der Hybrid-DRGs nach Schweregraden und Verweildauer, um komplexere Eingriffe und Begleitprozeduren realistisch abzubilden. Außerdem sollten die Bedingungen für ambulante Leistungen nicht starr an stationäre Einrichtungen gebunden sein, sondern auch für andere qualifizierte ambulante Anbieter gelten. Patient:innen-Sicherheit, insbesondere bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen, muss beim Übergang in hybride Fälle jederzeit gewährleistet sein.

Wettbewerb und Innovation in der Medizintechnik

Deutschland gehört zu den führenden Standorten für Medizintechnik – mit über 1.500 Herstellern, 212.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 41 Milliarden Euro. Etwa 9 Prozent dieser Umsätze fließen in Forschung und Entwicklung, was die Innovationskraft der Branche unterstreicht. Um diese Position zu halten und auszubauen, braucht das Gesundheitssystem ein Vergütungssystem, das technologische Fortschritte nicht ausbremst.

Die neue Hybrid-DRG-Kalkulation ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung, weil sie finanzielle Fehlanreize reduzieren und die Nutzung moderner Verfahren fördern will. Gleichzeitig müssen bestehende Instrumente wie die Zusatzentgelte klarer und flexibler gestaltet werden, um etwa den Einsatz mehrerer Implantate bei einer Prozedur abzubilden, ohne ökonomische Nachteile für die Kliniken zu schaffen. Nur so bleibt Raum für Innovation, Wettbewerb und letztlich eine bessere Versorgung.

Technologische Neuerungen, wie digital vernetzte Medizintechnik, robotergestützte Operationen oder individualisierte Implantate, werden die Kliniklandschaft in den kommenden Jahren stark prägen. Die Reform der Hybrid-DRGs ist dabei kein Selbstzweck, sondern soll den Rahmen schaffen, in dem diese Innovationen klinisch und wirtschaftlich erfolgreich eingesetzt werden können – zum Nutzen der Patient:innen.

Insgesamt steht die Hybrid-DRG-Reform für den Versuch, ein komplexes Gleichgewicht herzustellen zwischen Kostenkontrolle, Versorgungsqualität und technologischem Fortschritt. Ihre Umsetzung wird maßgeblich darüber entscheiden, wie schnell und effektiv Deutschland von den Potenzialen der Medizintechnik und der Ambulantisierung profitieren kann.

Grundlage dieses Beitrags sind Informationen und Zitate aus der Pressemitteilung des BVMed – Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bild von Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Über das Autor:innen-Netzwerk von verbandsbuero.de

Die Beiträge auf verbandsbuero.de entstehen in einem redaktionellen Netzwerk aus festangestellten und freien Redakteurinnen und Redakteuren mit langjähriger Erfahrung in Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Unser Team ist seit vielen Jahren eng in der Vereins- und Verbandswelt vernetzt und arbeitet kontinuierlich mit Organisationen, Verbänden und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Viele Inhalte werden gemeinschaftlich recherchiert, geschrieben und redaktionell überarbeitet. Dieses kollaborative Vorgehen stellt sicher, dass fachliche Tiefe, Praxisnähe und unterschiedliche Perspektiven in jeden Beitrag einfließen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir unsere Inhalte bewusst als Netzwerk-Arbeit und nicht immer unter dem Namen einzelner Autor:innen.

Die redaktionelle Verantwortung liegt beim Netzwerk von verbandsbuero.de. Alle Beiträge basieren auf fundierter Praxiserfahrung, aktuellem Fachwissen und einem klaren Fokus auf die Anforderungen von Vereinen, Verbänden und Non-Profit-Organisationen.

Alle Beiträge

Dieser Beitrag gehört zu den folgenden Kategorien: