Bremen (VBR). Am 13. Juni diskutierte der Bundestag über den von der Unionsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Das Deutsche Institut für Menschenrechte lehnt diesen Schritt vehement ab.
“Unternehmen, die bereits in ihre Risikomanagementprozesse investiert haben, um das LkSG umzusetzen, sollten nicht benachteiligt werden”, mahnt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts. Viele deutsche Unternehmen haben sich demnach verpflichtet, Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz zu übernehmen – ein Trend, der aus Sicht des Instituts befürwortet und gestärkt werden sollte.
Die europäische Richtlinie zur Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten (CSDDD) genießt breite Unterstützung führender europäischer Unternehmen, darunter zahlreiche deutsche Firmen. „Diese Unternehmen haben längst Maßnahmen ergriffen, um Risiken zu identifizieren, zu mindern und transparent darüber zu berichten“, so Windfuhr weiter. Die möglichen Konsequenzen einer Aufhebung des LkSG wären massiv: Fortschritte bei der Verbesserung von Arbeitsbedingungen und andere positive Umsetzungsprozesse würden unterbrochen. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Mitarbeiter in den Lieferketten sowie Anwohner, die durch unternehmerische Aktivitäten betroffen sind.
Das Argument, die Aufhebung des Gesetzes würde Unternehmen Kosten ersparen, ist laut Michael Windfuhr nicht haltbar. Bereits jetzt gibt es eine Kombination aus Berichtspflichten des LkSG und Vorgaben der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die den Berichtsaufwand reduziert. “Eine Aufhebung des LkSG würde keineswegs die Kosten für Menschenrechtsverletzungen lindern. Diese Kosten werden weiterhin von den Beschäftigten und anderen Betroffenen getragen, oft unter ausbeuterischen und gesundheitsgefährdenden Bedingungen”, betont Windfuhr.
Im Kontext der Debatte verweist Windfuhr auf die bisherigen Fortschritte, die deutsche Unternehmen und deren Zulieferer bereits gemacht haben. Vielen ist es gelungen, die Arbeitsbedingungen spürbar zu verbessern. Eine gesetzliche Rücknahme würde diese positiven Entwicklungen stoppen und einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber europäischen Mitbewerbern aufs Spiel setzen.
Für weitere Informationen zur Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte und zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz besuchen Sie: [Link].
Kontakt:
Bettina Hildebrand
Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 13
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Das Deutsche Institut für Menschenrechte bleibt standhaft: Der Schutz von Menschenrechten in globalen Lieferketten darf nicht aufgegeben werden.
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Menschenrechtsinstitut spricht sich gegen Aufhebung des …
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Meldung einfach erklärt
Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärt, warum das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nicht aufgehoben werden sollte. Hier sind die wichtigsten Punkte in leichter Sprache:
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Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
- Das Gesetz sorgt dafür, dass deutsche Unternehmen darauf achten, Menschenrechte und Umweltschutz in ihren Lieferketten einzuhalten.
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Warum soll es aufgehoben werden?
- Die Unionsfraktion im Bundestag hat vorgeschlagen, das Gesetz abzuschaffen.
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Wer ist dagegen und warum?
- Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist gegen die Aufhebung.
- Viele Unternehmen haben schon viel Geld und Mühe investiert, um das Gesetz einzuhalten.
- Diese Unternehmen sollen nicht benachteiligt werden.
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Wer unterstützt das Gesetz?
- Europäische und viele deutsche Unternehmen unterstützen das Gesetz.
- Sie haben bereits Maßnahmen ergriffen, um Risiken zu erkennen und bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
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Was passiert, wenn das Gesetz aufgehoben wird?
- Unternehmen müssten ihre Bemühungen für zwei Jahre stoppen.
- Dies könnte Menschen schaden, die in den Lieferketten arbeiten oder von Unternehmensaktivitäten betroffen sind, wie Anwohner von Bergbauprojekten.
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Warum ist das Argument, dass die Aufhebung des Gesetzes Kosten spart, nicht überzeugend?
- Nach Ansicht des Instituts würde dies nicht wirklich Kosten reduzieren.
- Verletzungen von Menschenrechten würden weiterhin Menschen schaden, z.B. Arbeiter unter schlechten Bedingungen.
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Gibt es schon Lösungen zur Kostensenkung?
- Ja, die Kombination der Berichtspflichten aus dem LkSG und der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) reduziert den Aufwand für Unternehmen.
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Wo gibt es mehr Informationen?
- Informationen zur Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz können auf https://ots.de/mO6wg4 gefunden werden.
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Kontakt für Presseanfragen:
- Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
- Telefon: 030 259 359 – 13
- E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
- Weitere Webseiten des Instituts:
- www.institut-fuer-menschenrechte.de
- Bluesky, LinkedIn, Mastodon, YouTube
Zusammengefasst: Das Deutsche Institut für Menschenrechte möchte, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beibehalten wird, weil es viele positive Auswirkungen hat und eine Aufhebung Probleme verursachen würde.
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