– Bundestag diskutierte am 13. Juni Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
– Deutsches Institut für Menschenrechte lehnt Aufhebung vehement ab, warnt vor Rückschritten.
– Breite Unternehmensunterstützung für EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD, Aufhebung senkt tatsächliche Kosten nicht.
Bundestagsdebatte um das Lieferkettengesetz: Positionsbestimmung des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Am 13. Juni stand die Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zur Diskussion im Bundestag – ein Antrag, der von der Unionsfraktion eingebracht wurde und auf starken Widerstand beim Deutschen Institut für Menschenrechte stößt. Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts, warnt eindringlich: „Unternehmen, die bereits in ihre Risikomanagementprozesse investiert haben, um das LkSG umzusetzen, sollten nicht benachteiligt werden.“ Damit verdeutlicht er, dass viele deutsche Firmen sich bereits freiwillig zur Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz verpflichten – eine Entwicklung, die das Institut ausdrücklich unterstützt und weiter stärken möchte.
Der Blick richtet sich ebenfalls auf die europäische Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD), die europaweit auf breite Akzeptanz stößt. „Diese Unternehmen haben längst Maßnahmen ergriffen, um Risiken zu identifizieren, zu mindern und transparent darüber zu berichten“, so Windfuhr. Das LkSG ist ein maßgeblicher Rahmen, aufgrund dessen bereits Fortschritte im Bereich verbesserter Arbeitsbedingungen und nachhaltiger Lieferketten erzielt wurden. Die potenzielle Aufhebung des Gesetzes würde diese Fortschritte abrupt unterbrechen, was negative Folgen insbesondere für Beschäftigte entlang der Lieferketten und für Anwohner von unternehmerischen Aktivitäten hätte.
Das Argument, eine Rücknahme des LkSG würde Unternehmen Kosten ersparen, weist Windfuhr klar zurück. „Bereits jetzt gibt es eine Kombination aus Berichtspflichten des LkSG und Vorgaben der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die den Berichtsaufwand reduziert.“ Zudem würde die Abschaffung des Gesetzes keineswegs finanzielle Lasten senken, die durch Menschenrechtsverletzungen entstehen. „Diese Kosten werden weiterhin von den Beschäftigten und anderen Betroffenen getragen, oft unter ausbeuterischen und gesundheitsgefährdenden Bedingungen“, betont Windfuhr.
Der stellvertretende Institutsleiter verweist auf die positiven Veränderungen, die deutsche Unternehmen zusammen mit ihren Zulieferern bereits realisieren konnten. Eine gesetzliche Rücknahme des LkSG würde diese Erfolge nicht nur stoppen, sondern auch einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber europäischen Konkurrenten bedeuten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte bleibt dabei unmissverständlich: Der Schutz von Menschenrechten in globalen Lieferketten darf nicht aufgegeben werden.
Die Zukunft fairer Lieferketten steht auf dem Spiel
Das Lieferkettengesetz hat sich längst von einem reinen Fachthema zu einem gesellschaftlichen Brennpunkt entwickelt – sein Einfluss reicht weit über Unternehmen hinaus und betrifft jede und jeden von uns. Im Kern geht es um die Sicherstellung von fairen, transparenten und nachhaltigen Lieferketten, die globale Standards für Menschenrechte und Umweltschutz respektieren. Gerade in einer zunehmend vernetzten Weltwirtschaft gewinnt die Regulierung solcher Lieferketten an Bedeutung, denn Deutschland nimmt auf europäischer Ebene eine Vorreiterrolle ein.
Vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen steht Deutschland im globalen Wettbewerb: Mehrere europäische Länder evaluieren eigene oder verschärfte gesetzliche Vorgaben, die deutsche Regelungen könnten als Blaupause dienen oder durch Nachahmung verstärkt werden. Eine Aufhebung oder Abschwächung des Lieferkettengesetzes hätte dagegen deutlich negative Folgen. Die Debatte zeigt, dass es bei der Wahrung unternehmerischer Verantwortung um weit mehr geht als reine Compliance. Ein Scheitern hätte Belastungen für Wirtschaft und Gesellschaft, langfristige Reputationsrisiken und einen Rückschritt beim globalen Engagement für Nachhaltigkeit zur Folge.
Dabei ist das Thema keine abstrakte Angelegenheit, sondern hat konkrete Auswirkungen auf Verbraucher, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt:
- Verbraucher danken Fairness: Erwartungen an Produkte aus verantwortungsvoller Produktion steigen kontinuierlich.
- Unternehmen sehen sich zunehmendem Druck ausgesetzt, ressourcen- und menschenrechtliche Standards verbindlich einzuhalten.
- Gesellschaftliche Spannungen können zunehmen, falls soziale Missstände und ökologische Schäden entlang der Lieferketten ignoriert werden.
Bedeutung für Verbraucher und Unternehmen
Konsumenten verlangen heute mehr denn je nachweisbare Nachhaltigkeit und Sozialstandards in der Produktion. Unternehmen wiederum müssen ihr Handeln transparenter gestalten und Risiken in ihren Lieferketten proaktiv managen. Das Lieferkettengesetz fördert diese Entwicklung, indem es klare Spielregeln setzt, die unmittelbar das Vertrauen stärken.
Zukunftsszenarien für nachhaltige Lieferketten
Die kommenden Jahre könnten entscheidend sein, wie nachhaltig globale Wirtschaftsprozesse wirklich werden. Dabei sind mehrere Pfade denkbar: Eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben könnte neue Maßstäbe setzen, Innovationen in der Lieferkettenkontrolle vorantreiben und Wettbewerbsfähigkeit sichern. Im Gegenteil könnte eine Abschwächung oder Abschaffung des Gesetzes zu rechtlichen Unsicherheiten führen, nachhaltige Initiativen bremsen und das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern untergraben.
Der Druck auf Politik und Unternehmen erhöht sich, denn die Weltgemeinschaft schaut genau hin. Die Zukunft der fairen Lieferketten hängt damit von der Balance zwischen Rechtssicherheit, wirtschaftlicher Dynamik und gesellschaftlicher Verantwortung ab. Die nächsten Monate werden wegweisend dafür sein, ob dieses Gleichgewicht gelingt und welche Standards in Europa künftig gelten.
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Menschenrechtsinstitut spricht sich gegen Aufhebung des …
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