Hoyer: RSA-Weiterentwicklung dringend auf die Agenda setzen

Bundesamt für Soziale Sicherung veröffentlicht bedeutende Gutachten zu Risikostrukturausgleich: AOK-Bundesverband fordert zügige Reformmaßnahmen

Berlin – In einem richtungsweisenden Schritt hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) am 15. Mai 2025 zwei Gutachten veröffentlicht, die die Auswirkungen der letzten Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) auf den Wettbewerb der Krankenkassen untersuchen. Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, begrüßt die wissenschaftliche Evaluation und betont die Notwendigkeit, bestehende Schwächen im System schnell zu beheben. Die Gutachten zeigen sowohl Fortschritte als auch neue Herausforderungen auf, die dringend adressiert werden müssen.

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Am 15. Mai 2025 veröffentlichte das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zwei bedeutende Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats, die die Auswirkungen des Risikostrukturausgleichs (RSA) auf den Wettbewerb der Krankenkassen untersuchen. Diese Ergebnisse finden in der Branche große Beachtung und könnten entscheidend für die zukünftige Gestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung werden.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, begrüßt die wissenschaftliche Evaluation zur letzten RSA-Reform ausdrücklich: „Wir begrüßen es, dass jetzt die wissenschaftliche Evaluation zur letzten RSA-Reform vorgelegt wurde. Das stärkt die Akzeptanz des Risikostrukturausgleichs in der GKV und zeigt die Bereitschaft zur stetigen Verbesserung.“

Die Evaluation belegt, dass die Zielgenauigkeit des RSA, der die Finanzierung zwischen den Krankenkassen regelt, in erster Linie gestiegen ist. Jedoch zeigen die Gutachten auch unerwünschte Nebenwirkungen und neue Probleme auf, die dringender Klärung bedürfen. Hoyer unterstützt den Aufruf des BAS-Präsidenten, bestehende und neue Schwächen im RSA zeitnah zu adressieren. Besonders die Empfehlung, die irrtümliche Streichung der Erwerbsminderungsgruppen zurückzunehmen und sozioökonomische Merkmale stärker zu gewichten, stößt auf Zustimmung. Dies ist wesentlich, um Unterdeckungen bei schutzbedürftigen Gruppen auszugleichen und die Überdeckung junger, gesunder Versicherter zu reduzieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Verzicht auf die sogenannte Manipulationsbremse, die als dysfunktional eingestuft wurde. Diese Maßnahme, deren Wahrnehmung in der Praxis ineffektiv ist, sorgte bislang eher für bürokratischen Mehraufwand als für deren angestrebte Zielverwirklichung. „Manipulation zu bekämpfen ist dem Anspruch nach immer richtig. Die hierzu eingeführten Verfahren haben aber nur für mehr Aufwand und Fehlsteuerung gesorgt und müssen überprüft werden“, erklärt Hoyer.

Insgesamt veranschaulichen die Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates die dringende Notwendigkeit, den Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen wieder auf die gesundheitspolitische Agenda zu setzen. Die Ergebnisse liefern eine solide Basis für notwendige Reformen und Verbesserungen, um das Vertrauen der Versicherten in das System der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken.


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Kontextualisierung der Entwicklungen im Risikostrukturausgleich

Die Veröffentlichung der Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) markiert einen entscheidenden Schritt in der Debatte um den Risikostrukturausgleich (RSA) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hierbei wird klar, wie wichtig eine präzise Evaluation für die Weiterentwicklung des Systems ist. Die Analyse der letzten RSA-Reform, die nunmehr öffentlich zugänglich ist, zeigt, dass die Zielgenauigkeit im Ausgleich tatsächlich erhöht wurde. Dennoch, wie der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, betont, müssen unerwünschte Effekte und neue Problembereiche dringend adressiert werden.

Ökonomische und demographische Trends stellen die Gesetzgebung vor zusätzliche Herausforderungen. Eine alternde Gesellschaft und die Zunahme chronischer Krankheiten erfordern eine dynamische Anpassung des RSA, um die finanzielle Stabilität und eine gerechte Verteilung der Mittel sicherzustellen. Insbesondere die Berücksichtigung socioökonomischer Merkmale wird als essenziell erachtet, um Ungleichgewichte bei der finanzielle Unterstützung von vulnerablen Gruppen zu vermeiden.

In der Vergangenheit gab es vergleichbare Vorstöße zur Reformierung des RSA, die jedoch oftmals durch politische Widerstände ausgebremst wurden. Aktuelle Ereignisse, wie die Einführung neuer digitaler Gesundheitslösungen, bringen zusätzliches Potenzial für Effizienzsteigerungen mit sich, gleichzeitig jedoch auch Fragen zur Datensicherheit und zur Bürokratie auf. Die von Hoyer angesprochene Manipulationsbremse könnte als Beispiel für überbordende Bürokratie hinstehen, die nicht nur ein Hemmnis, sondern auch eine Quelle von Fehlsteuerungen darstellt.

Angesichts dieser Herausforderungen besteht nun die Möglichkeit, dass die geforderten Anpassungen des RSA nicht nur akute Probleme lösen, sondern auch nachhaltige Verbesserungen für die gesamte GKV bewirken könnten. Die erwähnte Dringlichkeit, insbesondere die Rücknahme der Streichung von Erwerbsminderungsgruppen, könnte nicht nur verhindern, dass bestehende Ungleichheiten zementiert werden, sondern auch dazu beitragen, das Vertrauen der Versicherten in das System zurückzugewinnen.

Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um den politischen Willen zu mobilisieren und die geforderten Reformen zügig umzusetzen, damit der RSA die gewünschten Ziele tatsächlich erreichen kann. Der Aufruf zur proaktiven Politikgestaltung und zur Aufrechterhaltung des Dialogs zwischen den beteiligten Akteuren ist unerlässlich, um die Langfristigkeit eines gerechten und effektiven Gesundheitsversorgungssystems zu sichern.


Weiterführende Informationen auf Wikipedia

  1. Risikostrukturausgleich
  2. Gesetzliche Krankenversicherung
  3. Wissenschaftlicher Beirat
  4. Erwerbsminderung
  5. Finanzausgleich

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