Vereins- und Verbandsnachrichten vom 06.02.2023

“Hol dir deine 300 Euro zurück: Energiepreispauschale in der Steuererklärung”

Verbands- und Vereinsnachrichten

EEP: VLH zeigt, wie man einfach 300 Euro zurückerhält

Arbeitnehmer und Minijobber sollten die Energiepreispauschale (EEP) in Höhe von 300 Euro automatisch mit ihrem Lohn bzw. Gehalt im September 2022 erhalten haben. Doch viele haben das Geld nicht bekommen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) empfiehlt deshalb allen, die ihre Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, die EEP automatisch zu beantragen. Die VLH zeigt, wie einfach das geht.

• Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen stehen die 300 Euro EEP zu
• Diverse Arbeitnehmer haben die EEP bisher nicht erhalten
• Einkommensteuererklärung abgeben und die EEP automatisch erhalten
• Auch Minijobber müssen prüfen, ob sie die EEP erhalten haben
• Die EEP ist einkommensteuerpflichtig

Weitere Informationen zum Thema bietet das Presseportal der VLH. Die VLH ist mit mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und stellt die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Der Verein erstellt für seine Mitglieder die Einkommensteuererklärungen, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen und prüft den Steuerbescheid.


Pressemeldung:

Energiepreispauschale: Bis zu 300 Euro in der Steuererklärung

Arbeitnehmer und Minijobber sollten aufpassen: Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wird nicht immer automatisch ausgezahlt. Dabei sollte jeder Erwerbstätige das Geld eigentlich automatisch mit seinem Lohn oder Gehalt im September 2022 bekommen haben. Doch viele haben die Zahlung nicht erhalten. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt einen Tipp: Wer seine Steuererklärung beim Finanzamt abgibt, erhält die Energiepreispauschale automatisch.

EEP steht allen einkommenssteuerpflichtigen Beschäftigten der Steuerklassen 1 bis 5 zu. Das beinhaltet Vollzeitangestellte und Teilzeitkräfte. Das Entlastungspaket II der Bundesregierung hatte die Energiepreispauschale im Jahr 2022 beschlossen. Der VLH empfiehlt Beschäftigten, ihre Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt gewährt ihnen dann automatisch die Energiepreispauschale von 300 Euro ohne zusätzliche Angaben.

Insbesondere geringfügig Beschäftigte sollten prüfen, ob die Auszahlung der 300 Euro über die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber erfolgte oder nicht. Arbeitgeber müssen dafür eine Lohnsteuer-Anmeldung abgegeben haben. Falls dies nicht der Fall ist, muss der Arbeitnehmer die Energiepreispauschale über die Steuererklärung anfordern. Minijobber ohne weitere Einkünfte müssen lediglich den Mantelbogen und die “Anlage Sonstiges” ausfüllen und die letzten beiden Zeilen 13 und 14 ausfüllen, dann rechnet das Finanzamt ihnen die volle EEP in Höhe von 300 Euro an.

Die Energiepreispauschale ist einkommenssteuerpflichtig. Die EEP ist eine einmalige Zahlung, die der Einkommensteuer unterliegt. Die 300 Euro werden auf das Bruttogehalt hinzugerechnet und versteuert.

Über VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit 1,2 Millionen Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und bietet kompetente Beratung und Unterstützung bei Steuerfragen.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

Quelle: www.presseportal.de


Weitere Informationen über den Verband

– Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich auf die Beratung von Arbeitnehmern in Steuerangelegenheiten spezialisiert hat.
– Der Verein besteht seit 1972 und hat seinen Hauptsitz in Neustadt an der Weinstraße.
– Die VLH hat mehr als 3.000 Beratungsstellen in ganz Deutschland, in denen ehrenamtliche Mitarbeiter tätig sind.
– Mitglied bei der VLH kann jeder Arbeitnehmer werden, der keine selbstständige Tätigkeit ausübt und dessen Einkünfte bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
– Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft in der VLH beträgt je nach Einkommen und Familienstand zwischen 15 und 105 Euro.
– Die VLH bietet ihren Mitgliedern eine persönliche Beratung und Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärung.
– Im Jahr 2018 haben die Berater der VLH insgesamt mehr als eine Million Steuererklärungen bearbeitet.
– Der Verein finanziert sich hauptsächlich durch die Mitgliedsbeiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden und Zuschüsse.
– Der Vorstand der VLH besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
– Die VLH verfolgt keine gewinnorientierten Ziele und ist unabhängig von Interessengruppen und politischen Parteien.

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