Verbands- und Vereinsförderung

Keine Lust auf leere Vereinskassen? Mit unserer Verbands- und Vereinsförderung starten Sie im Jahr 2022 richtig durch.

Für den Vereinsalltag stellen der Strukturwandel durch Demografie, Konkurrenz und Probleme bei der Digitalisierung große Herausforderung dar und erschweren es, die Vereinskassen zu füllen.

Jede Organisation hat eines Tages mit dem Problem der knappen Kasse zu kämpfen. Um diesen Kampf zu gewinnen, müssen Vereine und Verbände wettbewerbsfähig und kreativ sein. Denn nur so schaffen sie es, gegen die Konkurrenz zu gewinnen und ihren Verein in den Vordergrund zu stellen.

Inhaltsverzeichnis

Wir sind Ihr Partner für die Verbands- und Vereinsförderung.

Wir vermarkten Ihre Vorteile und sorgen für neue Einnahmequellen.

Wir senken Ihre Kosten und Ausgaben.

Vorteilswelt für Ehrenamt, Vereine und Verbände

Das Vereinsleben lässt sich nicht nur von Mitgliedsbeiträgen oder Spenden finanzieren. Es gibt auch andere Wege, als Verein Geld zu verdienen.

Uns sind die finanziellen Herausforderungen für jede Organisation bekannt. Mit unserer Verbands- und Vereinsförderungen geben Ihnen Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten, wie Sie neue Einnahmen im Verein erzielen können.

So kann ein Verein Einnahmen erzielen:

Grundsätzlich gilt, dass gemeinnützige Vereine nicht einen wirtschaftlichen Zweck als Hauptschwerpunkt betreiben dürfen.  

 

Die Haupteinnahmen sind Mitgliedsbeiträge und Spendengelder. Sponsoring ist eine weitere Möglichkeit um als Verein Geld zu verdienen.

Ihnen sind sicherlich die üblichen Maßnahmen bekannt:

  • Einnahmen durch ein Vereinsfest
  • Verkauf von selbst hergestellten Produkten
  • Verkauf von Fanshop-Artikeln
 

Für diese Möglichkeiten ist es aber auch wichtig, dass Ihr Verein bekannt ist. Ein Fest, was niemand kennt, wird nicht besucht. Ein Verein, der kein positives Image hat oder unbekannt ist, verkauft keine Produkte.

Mit unserem Verbands- und Vereinsförderung sowie einem professionellen Verbands- und Vereinsmarketing können wir Sie vollumfänglich unterstützen.

In unserem Service bieten wir Ihnen aber neue Möglichkeiten, wie Ihr Verein Geld verdienen kann.

Die Funktionsweise unserer Verbands- und Vereinsförderung:

Wir helfen Ihnen dabei, neue Einnahmequellen in Ihrem Verein zu etablieren und diese neuen Vorteile so zu vermarkten, dass Ihr Verein viele neue Mitglieder erhält und diese nachhaltig an Ihren Verein bindet.

Zusätzlich helfen wir Ihnen dabei, Ihre Kosten und Ausgaben zu senken, damit Sie über mehr Spielraum für Mitgliederwerbung und andere attraktive Angebote verfügen.

Das sind unsere Möglichkeiten zur Verbands- und Vereinsförderung:

Mit der eigenen Vereinswebsite Geld verdienen geht mit

Gastbeiträgen, Vereinsgutscheinen und Affiliate-Marketing, Content-Marketing und Affiliate-Marketing.

SEO-Analyse für Vereinswebsite

Welches Potential hat Ihre Website und welche Verbesserungsmöglichkeit haben Sie hier. Wir erstellen Ihnen eine einfache Übersicht.

Linkbuilding für Vereinswebsite:

Der wichtigste Ranking-Faktor von allen Suchmaschinen ist das Linkprofil. Wie viele hochwertige Links von anderen Webseiten hat eine Webseite. Wir boostern Ihre Vereinswebsite.

Nutzen Sie unsere Plattform und eine Vorteilswelt mit

Maßgeschneiderten Tarifvergleichen für Ihre Mitglieder mit der Unterstützung von tarifcheck. Günstigen Beratungskosten für Anwälte, Steuerberater und andere Experten durch unsere Partner-Plattform.

Unsere digitale Vereinsförderung

Nichts geht heute mehr ohne eine gut besuchte Vereinswebsite. Denn ohne Traffic funktioniert keine Vereinswebsite. Die Hauptvoraussetzung für den Erfolg Ihres Vereines ist ein gutes Ranking auf Google. 

Nur auf diese Weise kann Ihr Verein von Interessenten und damit von potenziellen Vereinsmitgliedern schnell gefunden werden.

Und genau hierfür sind wir da! Mit unserer Vereins- und Verbandsförderung unterstützen wir Sie auch digital.

Wir helfen Ihnen, damit Besucher von allein auf Ihre Website gelangen. So gewinnt Ihre Vereinsseite an Reichweite und damit auch an Bedeutung für Ihren Verein. Wir beraten Sie bei der Optimierung Ihrer Vereinsseite und geben Ihnen einen Booster für das Ranking.

Wir versprechen Ihnen keine Wunder und machen auch keine leeren Versprechungen. Daher setzen wir auf mittel- und langfristige Strategien.

Mit einer gut besuchten Vereinswebsite ist es möglich, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Dies kann durch Links zu Partneranbietern oder auch in Form von Werbebannern erfolgen.

Durch dieses Weiterleiten bieten Sie den Partneranbietern einen großen Mehrwert und profitieren selbst ebenfalls davon. Denn Sie sind dadurch an jedem Umsatz, den der Besucher Ihrer Vereinsseite bei diesem Partner bewirkt, beteiligt.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Sie bereits durch den Aufruf eines Beitrages Geld verdienen können. Interessiert?

So fördern wir Ihre Vereinskasse

Für uns ist es wichtig, dass Sie nicht nur neue Einnahmen erzielen und Ihrem Verein zum Wachstum verhelfen, sondern auch, dass Sie in der Lage sind, Kosten einzusparen und so mehr in Ihren Verein investieren können.
Daher bieten wir Ihnen als besonderen Service der Verbands- und Vereinsförderung an, Ihre bisherigen Ausgaben zu vergleichen und Ihnen neue Anbieter vorzuschlagen.
Zudem unterstützen wir Sie beim Einkaufsmanagement, sodass Sie immer den günstigsten Preis für ein Produkt erhalten.

Was können Sie von einer Zusammenarbeit mit uns erwarten?

Sobald Sie über ein gesundes Fundament an Erträgen durch Einnahmequellen verfügen, können Sie professionelle Aktionen durchführen und Projekte realisieren. Dadurch gewinnen Sie wieder neue Mitglieder und Unterstützer.

Jetzt sind Sie am Zug

Mit unserer einfachen und erfolgreichen Verbands- und Vereinsförderung können wir Sie durch schwierige Zeiten begleiten und eine bessere Phase (oder Ära) für Sie einläuten.

Sie interessieren sich für ein kurzes informatives oder ein mehr ins Detail gehendes Gespräch? Sie haben das eine oder andere für sich erkannt und wollen dazu mehr wissen?

Kontaktieren Sie uns einfach.


Was kostet dieser Service?

Wenn Ihnen unsere Leistungen noch nicht zugesagt haben, werden unsere Preise Sie bestimmt umstimmen.
Die Vermarktung Ihrer Vereinsseite ist kostenlos. Wieso? Weil wir automatisch einen kleinen Abschlag direkt vom Shop-Betreiber erhalten.

Das Gleiche gilt auch für die Unterstützung Ihrer Vereinskasse durch die Senkung der Ausgaben.

Für diese ganzen Leistungen müssen Sie nicht mehr Aufwand betreiben als vorher und bekommen dafür sogar noch Geld oder können Kosten einsparen.

Und natürlich: Die Vereinsmarketing-Beratung bleibt für Sie kostenlos.

So erhalten Sie staatliche Förderung für Ihren Verein

Es gibt auch staatliche Unterstützung für Vereine und Verbände. 

Das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bietet Vereinen und Verbänden eine Zuschuss zur Förderung von

  • Mitgliederwerbung/Infoveranstaltungen,
  • Beratung/Begleitung zur Aufstellung des Businessplans und der Satzung,
  • Gründungsversammlung,
  • Erstellung des Gründungsgutachtens,
  • Eintragung in das Genossenschaftsregister,
  • Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände und spezielle Beratungen und Unterstützungsleistungen von anderen Stellen (unter anderem Architektenbüros, Bauämtern, Kammern, Steuerfachleuten, Notaren)

an.

Die genaue Zuschusshöhe beträgt normalerweise 90% der zuwendungsfähigen Kosten. Maximal können bis zu 6.000 EUR gefördert werden.

Um diese staatliche Förderungen für Ihre Organisation zu erhalten, nehmen Sie ganz einfach Kontakt zu uns auf. 

Wir helfen Ihnen, das meiste aus der Förderung herauszuholen. Vereinbaren Sie dazu ganz unkompliziert einen kostenlosen Beratungstermin.

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Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Initiatorengruppen, die zum Beispiel aus Privatpersonen, Unternehmen oder Vertretern der Kommune bestehen, die eine Sozialgenossenschaft gründen wollen.

Als Initiatorengruppe müssen Sie eine verantwortliche Vertreterin/einen verantwortlichen Vertreter als Antragstellerin/Antragsteller bestimmen.

Die Sozialgenossenschaft muss besonders in den Bereichen

  • Gesundheit und Soziales,
  • Regionalentwicklung und lokale Daseinsvorsorge oder
  • Wohnen und Quartiersentwicklung

tätig sein.

Die Zielgruppen und förderfähigen Projekte entnehmen Sie bitte der Anlage zur Richtlinie.

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Sozialgenossenschaft muss in Niedersachsen liegen und sie muss sich in Niedersachsen in das Genossenschaftsregister eintragen lassen.

Falls die Kommune nicht selbst Mitglied der Genossenschaft werden soll, ist eine bewertende Stellungnahme der Kommune, in der die Genossenschaft tätig werden soll, vorzulegen.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften

Erl. d. MS v. 24.1.2018 – 303.11-43813-01 –
– VORIS 21141 –

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage, Begriffsbestimmung

1. Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen zur Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften mit dem Zweck, die Rahmenbedingungen der sozialen und ökologischen Wirtschaft zu stärken und insbesondere im Sozialbereich Lösungen für den demografischen Wandel und die vielfältigen Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den ländlichen Räumen Niedersachsens zu unterstützen. Die Zuwendung umfasst die notwendigen Ausgaben, die im engen Zusammenhang mit dem Gründungsvorgang einer Genossenschaft nach § 1 Abs. 1 GenG stehen.

1.2 Sozialgenossenschaften i.S. dieser Richtlinie sind Unternehmen in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, deren Zweck darauf gerichtet ist, die sozialen Belange ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.

1.3 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist die Initiatorengruppe (z.B. bestehend aus Privatpersonen, Unternehmen, Kommune), die eine Sozialgenossenschaft gründen will. Sie bestimmt eine verantwortliche Vertreterin oder einen verantwortlichen Vertreter zur Antragstellerin oder zum Antragsteller, da der die Genossenschaft begründende Rechtsakt der Eintragung einer Genossenschaft erst nach dem Zeitpunkt der Antragstellung oder der Bewilligung der Förderung vollzogen wird.

3. Zuwendungsvoraussetzungen

3.1 Förderfähig sind Maßnahmen, wenn sie dem in Nummer 1.1 definierten Zweck dienen. In der Anlage sind die Zielgruppen und Projekte dargestellt. Eine Entscheidung, ob Projekte nach Nummer 1.4 der Anlage gefördert werden, wird von der Bewilligungsbehörde im Benehmen mit dem MS getroffen.

3.2 Je Sozialgenossenschaft kann die Förderung nur einmal in Anspruch genommen werden.

3.3 Die Sozialgenossenschaft muss ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben und sich in Niedersachsen in das Genossenschaftsregister eintragen lassen. Dafür ist der Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Amtsgerichts maßgeblich.

3.4 Es ist eine bewertende Stellungnahme der Kommune, in der die Genossenschaft tätig werden soll, vorzulegen. Dies gilt nicht, wenn die Kommune selbst Mitglied der Genossenschaft werden soll. Die Stellungnahme wird in die Förderentscheidung einbezogen.

3.5 Energiegenossenschaften werden in das Förderprogramm nicht einbezogen.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

4.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt.

4.2 Die Anteilfinanzierung beträgt maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben; die Antragstellerin oder der Antragsteller i.S. von Nummer 2 hat als Eigenanteil mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben zu tragen.

4.3 Es kann eine Reduzierung des Eigenanteils auf weniger als 10% erfolgen, wenn ausschließlich Personen eine Sozialgenossenschaft gründen wollen, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der Eigenanteil kann auf bis zu 5% reduziert werden.

4.4 Die Gründungskosten einer Genossenschaft bestehen insbesondere aus den Ausgaben für

  • Mitgliederwerbung/Infoveranstaltungen,
  • Beratung/Begleitung zur Aufstellung des Businessplans und der Satzung,
  • Gründungsversammlung,
  • Erstellung des Gründungsgutachtens,
  • Eintragung in das Genossenschaftsregister,
  • Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände und spezielle Beratungen und Unterstützungsleistungen von anderen Stellen (Architektenbüros, Bauämtern, Kammern, Steuerfachleuten, Notarinnen und Notaren etc.), die für den Gründungsprozess und den weiteren Fortschritt notwendig sind.

4.5 Die Höchstförderung beträgt 6.000 EUR.

4.6 Abweichend von Nummer 1.1 der VV zu § 44 LHO können Zuwendungen unterhalb der Bagatellgrenze von 2.500 EUR bewilligt werden, wenn die geplante Genossenschaftsgründung wesentlich zur lokalen Daseinsvorsorge beiträgt.

5. Anweisungen zum Verfahren

5.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu §44 LHO.

5.2 Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS), Domhof 1, 31134 Hildesheim.

5.3 Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung, den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis erforderlichen Vordrucke auf ihrer Internetseite (www.soziales.niedersachsen.de) bereit.

5.4 Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde schriftlich unter Verwendung des Antragsvordrucks zu stellen.

5.5 Der Zuwendungsempfänger übersendet der Bewilligungsbehörde innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Projekts einen Verwendungsnachweis.

5.6 Ein einfacher Verwendungsnachweis wird zugelassen.

6. Schlussbestimmungen

Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1.1.2018 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.

—–

Anlage

Zielgruppen und Projekte der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften

1.1 Sozialgenossenschaften sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Gesundheit und Soziales,
  • Regionalentwicklung und lokale Daseinsvorsorge,
  • Wohnen und Quartiersentwicklung.

1.2 Zielgruppen einer sozialgenossenschaftlichen Idee sind

  • Alleinerziehende,
  • dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integrierbare Personengruppen,
  • Familien,
  • Kinder und Jugendliche,
  • Menschen mit Behinderung,
  • Menschen mit Zuwanderungsgeschichte,
  • Personengruppen mit besonderen Bedarfen (z.B. Flüchtlinge),
  • Seniorinnen und Senioren,
  • Unternehmenskooperationen.

1.3 Projekte nach Nummer 3.1 der Richtlinie sind

  • Bibliotheken,
  • Bürgerbäder,
  • Bürgerbusse und andere Mobilitätsprojekte,
  • Dorfläden,
  • Gestaltung sozialer Zentren als quartiersgenossenschaftliche Selbstorganisation,
  • Inklusionsprojekte,
  • Kinderbetreuungsmodelle,
  • kulturelle Projekte,
  • Kranken- und Altenpflegemodelle,
  • Modelle genossenschaftlichen Wohnens (gemeinschaftliche Wohnformen wie Wohnprojekte und ambulant betreute Wohngemeinschaften gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 NuWG),
  • Nachbarschaftshilfen,
  • ökologische Projekte,
  • Projekte für arbeitssuchende Menschen,
  • Projekte für Flüchtlinge,
  • Projekte für Seniorinnen und Senioren,
  • Soziale Kaufhäuser.

1.4 Um neuen Entwicklungen des demografischen Wandels und der stetigen Veränderung der Gesellschaft angemessen begegnen zu können, können auch Projekte gefördert werden, die nicht in den Nummern 1.1 bis 1.3 genannt sind.


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