Bremen (VBR). Mit dem Frühling kommt nicht nur die Freude über wärmere Temperaturen und blühende Landschaften, sondern für Millionen von Menschen in Deutschland auch die Herausforderung, mit Heuschnupfen zurechtzukommen. Die allergischen Reaktionen, ausgelöst durch Pollen von Bäumen, Sträuchern und Gräsern, führen bei vielen Betroffenen zu Symptomen wie einer laufenden Nase, juckenden Augen und Müdigkeit. Entsprechend der aktuellen Pollenflugvorhersage des Deutschen Polleninformationsdienstes befinden wir uns mitten in der Hochsaison verschiedener Pollenarten.
Heuschnupfen stellt somit für einen signifikanten Teil der Bevölkerung – Studien zufolge sind mehr als jeder Dritte in Deutschland von Allergien betroffen – ein ernstzunehmendes gesundheitliches Problem dar. Die gute Nachricht in diesem gesundheitlichen Kampf gegen die Pollen ist, dass bestimmte Kosten, die im Zuge der Behandlung allergischer Beschwerden entstehen, steuerlich absetzbar sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Medikamente und Therapien nicht durch die Krankenkassen abgedeckt werden, wie es bei einer Vielzahl von Behandlungsoptionen leider oft der Fall ist.
Nach Angaben des größten Lohnsteuerhilfevereins Deutschlands, der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), können Betroffene diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Dazu gehören nicht nur klassische Antiallergika, sondern auch die Kosten für alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur oder homöopathische Mittel, sofern diese durch einen Arzt oder Heilpraktiker verordnet wurden. Dies ist eine wichtige Information für alle, die unter Heuschnupfen und anderen allergischen Erkrankungen leiden, da es ihren finanziellen Aufwand für die Linderung ihrer Beschwerden deutlich reduzieren kann.
Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen. So werden nur die Kosten für Behandlungen anerkannt, die unmittelbar der Heilung oder Linderung der Beschwerden dienen und nicht jene, die im Sinne einer Vorbeugung anfallen. Zudem muss eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschritten werden, deren Höhe sich nach den Einkünften, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder richtet, bevor eine steuerliche Entlastung erfolgen kann.
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. bietet als größter Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland mit über einer Million Mitgliedern und nahezu 3.000 Beratungsstellen umfassende Unterstützung bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen und der Geltendmachung von Steuerermäßigungen an. Dieser Dienst wird besonders für jene wertvoll, die sich jedes Frühjahr wieder mit den Herausforderungen des Heuschnupfens auseinandersetzen müssen.
In einer Gesellschaft, in der die Zahl der Allergiker stetig steigt, ist es essentiell, dass Betroffene über Möglichkeiten der finanziellen Erleichterung informiert werden. Die Möglichkeit, Ausgaben für die Behandlung von Allergien von der Steuer absetzen zu können, ist ein wichtiger Schritt, um die Belastung für Allergiker zu reduzieren und ihnen einen besseren Zugang zu notwendigen Behandlungen zu ermöglichen.
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Blüten, Pollen, Gräser: Den Heuschnupfen von der Steuer absetzen
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