Hetz-Gruppen auf Facebook: Deutsche Umwelthilfe fordert Schutz vor Gewalt und Hass

Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, zieht vor das Kammergericht Berlin, nachdem das Landgericht die Klage auf Schließung von Hetz-Gruppen gegen den Facebook-Mutterkonzern "Meta Platforms" abgewiesen hat. Trotz massiver Hass- und Gewaltkommentare sehen die Richter keine ausreichende Grundlage, um die Gruppen zu verbieten. Resch kämpft nun dafür, engagierten Menschen einen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegenüber gewinnorientierten Netzwerken zu gewähren und die Opfer von systematischer Hetze zu schützen. Ein breites Bündnis von Prominenten und Organisationen unterstützt die Grundsatzklage.
Presseredaktion
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Hetz-Gruppen auf Facebook: Deutsche Umwelthilfe fordert Schutz vor Gewalt und Hass

Bremen (VBR). DUH zieht Grundsatzklage gegen Facebook vor das Kammergericht Berlin

Das Landgericht Berlin hat die Klage auf Schließung von Facebook-Gruppen, in denen zu Hass, Gewalt, Folter und Mord aufgerufen wird, abgewiesen. Die Richter sehen jedoch Handlungsbedarf, um die Opfer von Hetze und Gewaltdrohungen zu schützen. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), hat angekündigt, gegen diese Entscheidung in die nächste Instanz zu gehen und vor das Kammergericht Berlin zu ziehen.

Zuvor hatte das Landgericht Berlin deutlich gemacht, dass in den beanstandeten Gruppen eine Vielzahl von strafbaren Hass- und Gewaltkommentaren veröffentlicht wurden. Allerdings reichten Einzelvergehen nicht aus, um die gesamten Facebook-Gruppen zu schließen. Resch, der persönlich von Gewalt- und Todesdrohungen betroffen ist, fordert einen ausreichenden gesetzlichen Schutz für engagierte Menschen gegenüber gewinnorientierten Netzwerken wie Meta/Facebook.

Der Meta-Konzern verlangt von den Opfern, jede einzelne Hass- und Bedrohungsnachricht selbst zu melden. Erst dann wird eine Prüfung durch die Strafverfolgungsbehörden oder Meta möglich. Bisherige Versuche einer Dialogführung sowie Strafanzeigen des DUH-Bundesgeschäftsführers blieben erfolglos. Resch betont, dass eine gesetzliche Regelung notwendig ist, um Opfer statt Täter zu schützen.

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Die Grundsatzklage wird von einem breiten Bündnis und zahlreichen Prominenten unterstützt, darunter Politikerinnen, Aktivisten und Autorinnen. Teil des Bündnisses sind unter anderem Das NETTZ, die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur, HateAid und die Neuen deutschen Medienmacher*innen. Weitere Bündnispartner sind Goodbye Hate Speech, WEISSER RING e. V., Love Storm, SOS Humanity, Foodwatch und Ichbinhier.

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin wirft die Frage auf, ob die derzeitige Rechtslage ausreicht, um gegen Hass und Gewalt im Netz vorzugehen. Das Kammergericht Berlin wird in der nächsten Instanz über die Schließung der Hass-Gruppen auf Facebook entscheiden. Es bleibt zu hoffen, dass eine mutigere Entscheidung getroffen wird und damit ein wichtiger Schritt zum Schutz der Opfer von Hetze und Gewaltdrohungen getan wird.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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Räume mit Hetze und Morddrohungen bei Facebook: Deutsche Umwelthilfe …

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8 Antworten

  1. Ich finde, dass die Deutsche Umwelthilfe überreagiert. Gewalt und Hass gibt es überall, nicht nur auf Facebook.

    1. Da kann ich dir leider nicht zustimmen. Ein komplettes Verbot von Gewalt und Hass auf Facebook wäre eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Stattdessen sollten wir uns auf bessere Moderation und Aufklärung konzentrieren, um solche Inhalte einzudämmen.

    1. Ach komm, sei nicht naiv! Facebook-Gruppen können sehr wohl schädlich sein, wenn sie zur Verbreitung von Falschinformationen und Hass genutzt werden. Die Deutsche Umwelthilfe hat das Recht, auf solche Probleme hinzuweisen.

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